{"id":17634,"date":"2013-04-26T19:29:33","date_gmt":"2013-04-26T18:29:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=17634"},"modified":"2017-04-07T11:20:13","modified_gmt":"2017-04-07T10:20:13","slug":"die-facebookfans-sind-doch-nur-gekauft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/die-facebookfans-sind-doch-nur-gekauft\/","title":{"rendered":"Die Facebookfans sind doch nur gekauft!"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/fanskaufen.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-15689\" title=\"Jeder hat seinen Preis\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/fanskaufen.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/fanskaufen.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/fanskaufen-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/fanskaufen-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>In einer urheberrechtlichen Angelegenheit wollte der von uns vertretene Mandant nicht nur sicherstellen, dass der Rechtsverletzer die von ihm geschaffenen urheberrechtlichen Werke nicht mehr f\u00fcr sich verwendete. Er wollte nat\u00fcrlich auch Auskunft dar\u00fcber haben, in welchem Umfang diese im Internet benutzt wurden und wie viele Zugriffe es darauf gab.<\/p>\n<p>Der Gegner war n\u00e4mlich wenigstens optisch recht eindrucksvoll aufgestellt. Der professionell gestaltete Onlineshop wurde begleitet durch eine Facebookseite, die \u00fcber einen relativ kurzen Zeitraum offenbar 238 Fans gewonnen hatte.<\/p>\n<p><strong>Keine Verk\u00e4ufe &#8211; Facebookfans gekauft &#8211; Gestaltung aus Polen<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Als Antwort auf ein entsprechendes Aufforderungsschreiben teilte der Rechtsverletzer mit, dass unserer Mandantin kaum ein Schaden entstanden sein k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Erstens gebe es kaum Zugriffe auf seinen Onlineshop. Dar\u00fcber sei auch in der Vergangenheit noch nichts verkauft worden. Zweitens &#8211; und hier wurde die Antwort kurios &#8211; seien 100 von 238 Fans der Facebookseite \u00fcber einen Anbieter lediglich gekauft worden. Die Rechnung k\u00f6nne bei Bedarf nachgereicht werden. Au\u00dferdem seien alle Gestaltungen von einer Visualisierungsagentur in Polen angefertigt worden. Aha.<\/p>\n<p>Wir werden an dieser Stelle nat\u00fcrlich weder Namen noch Internetadressen ver\u00f6ffentlichen. Wie oben bereits angedeutet, blieb von der imposanten Internetpr\u00e4senz und der jedenfalls passablen Facebookseite nach einem Blick hinter die Kulissen nicht mehr viel \u00fcbrig. Ob der Umstand, dass die Internetpr\u00e4senz von einem osteurop\u00e4ischen Anbieter umgesetzt wurde, tats\u00e4chlich ein wertbestimmender Faktor ist, wie ist der Gegner es\u00a0 suggeriert, wollen wir einmal dahingestellt sein lassen.<\/p>\n<p>Symptomatisch am vorliegenden Fall ist jedenfalls, dass viele H\u00e4ndler bem\u00fcht sind, sich zun\u00e4chst nach Au\u00dfen hin gr\u00f6\u00dfer zu machen als sie sind, um dann das errichtete Kartenhaus sofort zum Einsturz zu bringen, wenn es darum geht, f\u00fcr Rechtsverletzungen die Verantwortung zu \u00fcbernehmen. Wie der vorliegende Fall zeigt, sind sich Manche in einer solchen Situation offenbar noch nicht einmal zu schade, den Kauf von Facebookfans zuzugeben. Ein solcher ist aber nicht nur hochnotpeinlich, sondern auch rechtlich umstritten.<\/p>\n<p>Den entsprechenden Fragen zum Fankauf sind wir im Dezember 2012 <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/ist-der-kauf-von-facebook-fans-und-likes-rechtlich-zulassig\" target=\"_blank\">nachgegangen<\/a>. Ein sch\u00f6ner Anlass, auf <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/ist-der-kauf-von-facebook-fans-und-likes-rechtlich-zulassig\" target=\"_blank\">diesen Artikel<\/a> hier noch einmal hinzuweisen. (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer urheberrechtlichen Angelegenheit wollte der von uns vertretene Mandant nicht nur sicherstellen, dass der Rechtsverletzer die von ihm geschaffenen urheberrechtlichen Werke nicht mehr f\u00fcr sich verwendete. Er wollte nat\u00fcrlich auch Auskunft dar\u00fcber haben, in welchem Umfang diese im Internet benutzt wurden und wie viele Zugriffe es darauf gab. 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