{"id":17542,"date":"2013-04-18T09:23:13","date_gmt":"2013-04-18T08:23:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=17542"},"modified":"2017-04-07T11:21:06","modified_gmt":"2017-04-07T10:21:06","slug":"rechtliche-geschaftsvorteile-durch-gestaltungsspielraum-im-online-handel-am-beispiel-des-widerrufsrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/rechtliche-geschaftsvorteile-durch-gestaltungsspielraum-im-online-handel-am-beispiel-des-widerrufsrechts\/","title":{"rendered":"\u201eRechtliche Gesch\u00e4ftsvorteile\u201c durch Gestaltungsspielraum im Online Handel \u2013 am Beispiel des Widerrufsrechts"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/Farben2.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-17548\" title=\"Farbvarianten\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/Farben2.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/Farben2.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/Farben2-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/Farben2-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Der Onlinek\u00e4ufer ist eine sich rasant verbreitende Spezies. Um seine Gunst tritt eine Vielzahl von Unternehmern in einen schwer umk\u00e4mpften Wettbewerb. Jeder Vorteil gegen\u00fcber der Konkurrenz z\u00e4hlt. Die Konsumerwartungen, das Kaufverhalten sowie Kaufw\u00fcnsche der Verbraucher sind dabei ein dynamischer Faktor, der beobachtet und im Handel umgesetzt werden muss. Leider werden die Gestaltungsm\u00f6glichkeiten durch verbrauchersch\u00fctzende Vorschriften sehr eingeschr\u00e4nkt. Dies f\u00fchrt allzu oft dazu, dass die H\u00e4ndler im starren rechtlichen Korsett den K\u00e4ufererwartungen kaum entsprechen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><b>Marktnische \u2013 Waren nach individuellen Vorgaben des Kunden<\/b><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Die Individualit\u00e4t eines Produktes hat schon immer einen bet\u00f6renden Reiz auf jeden Kaufwilligen ausge\u00fcbt. Insbesondere dann, wenn der K\u00e4ufer \u00fcber die Individualit\u00e4t des Produktes selbst entscheiden kann (z.B. durch die eigenen Zusammenstellung von Material, Farbe und Muster, Gr\u00f6\u00dfe etc.), wird er erfolgreich zum Kauf animiert werden.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Die Gew\u00e4hrung und Gestaltung solcher \u201eKompositionsm\u00f6glichkeiten\u201c f\u00fcr den Kunden bietet also eine gute Chance, um dessen Aufmerksamkeit und vor allem Kaufbereitschaft zu wecken und f\u00fcr sich zu gewinnen, da man ihm mehr als standardisierte Massenware anbietet.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><b>Kalkulationsposten: Widerrufsrecht!<\/b><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">F\u00fcr den Unternehmer stellt sich jedoch die Frage, ob ein solches Kundenverlangen nach Individualit\u00e4t auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten realisiert werden kann. Denn als wichtige Bastion des Verbraucherschutzes stellt das gesetzliche Widerrufsrecht beim Warenhandel im Internet einen ernst zu nehmenden Kalkulationsposten f\u00fcr jeden Unternehmer dar.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Waren, die aufgrund gesetzlich einger\u00e4umtem Widerrufsrecht zur\u00fcckgesendet werden, m\u00fcssen wieder in den Verkauf gelangen und absatzf\u00e4hig sein. Die von einem Verbraucher vorgegeben Individualit\u00e4t einer Ware mindert jedoch naturgem\u00e4\u00df dessen Absatzf\u00e4higkeit (oder schlie\u00dft sie sogar ganz aus), wenn die spezifisch angefertigten Bestandteile nicht revidierbar oder der weitere Absatz mit erheblichen wirtschaftlichen Einbu\u00dfen verbunden ist.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><b>Die rechtliche L\u00fccke als Chance <\/b><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Das Gesetz bietet f\u00fcr genau derartige Produktangebote einen m\u00f6glichen Ausnahmetatbestand, der ein Widerrufsrecht des Verbrauchers ausschlie\u00dft. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312d.html\" title=\"&sect; 312d BGB: Informationspflichten; Gestaltungspflichten bez&uuml;glich Online-Benutzeroberfl&auml;chen\">\u00a7 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB<\/a> <span>\u00a0<\/span>besteht das Widerrufsrecht n\u00e4mlich nicht bei Fernabsatzvertr\u00e4gen,<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">\u201e<i>zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnisse zugeschnitten sind.<\/i>\u201c<span>\u00a0\u00a0 <\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Der Ausschluss eines Widerrufsrechts aufgrund dieser Ausnahme, also der Anfertigung von Waren nach Wunsch des Bestellers, wird von der Rechtsprechung im Wesentlichen dann anerkannt, wenn<\/p>\n<ol>\n<li>\u00a0der Unternehmer die Ware auf Weisung des Bestellers herstellt; der Verbraucher muss hierzu durch seine Bestellung die Herstellung der Ware veranlassen und zu diesem Zweck genauere Angaben zur Beschaffenheit der Ware machen (Kompositionsm\u00f6glichkeit des Verbrauchers),<\/li>\n<li>die so angefertigte Ware nicht ohne Einbu\u00dfe an Substanz und Funktionsf\u00e4higkeit ihrer Bestandteile bzw. nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Aufwand wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen ist (technische Unzumutbarkeit der R\u00fccknahme),<\/li>\n<li>und die zudem aufgrund der Anfertigung so individualisiert wurde, dass diese f\u00fcr den Unternehmer im Falle ihrer R\u00fccknahme wirtschaftlich wertlos ist, weil er sie nicht mehr oder allenfalls nur noch unter erh\u00f6hten Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass verkaufen kann (wirtschaftliche Unzumutbarkeit der R\u00fccknahme).<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"MsoNormal\">Beachtet man diese rechtlichen Vorgaben, so kann das grunds\u00e4tzlich einschr\u00e4nkende Verbraucherschutzrecht dem Unternehmer auch einen Wettbewerbsvorteils er\u00f6ffnen: Der Unternehmer entspricht der Konsumtendenz des Verbrauchers nach Individualit\u00e4t auf dem \u201eWorld Wide Webmarket\u201c und kann sich gleichzeitig aus einem Teil des verbrauchersch\u00fctzenden Korsetts befreien.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><b>Fazit<\/b><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Die Gestaltung besonderer Produktangebote im Online Handel und die damit einhergehende Eroberung von Nischen sind sicherlich mit aufwendiger Planung und Kalkulation verbunden. Eine solche individuelle gesch\u00e4ftliche Verwirklichung durch kreative Gestaltung muss aber nicht an dem Kalkulationsposten \u201eCompliance\u201c, also der zwingenden Beachtung von rechtlichen Vorgaben, scheitern. Vielmehr bietet auch gerade das Gesetz einen Gestaltungsspielraum, um sich als Unternehmer auf regeltreue Weise von der Masse abzuheben. <span>\u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Eine gute Gesch\u00e4ftsidee kann daher durch das Erkennen und Umsetzen des rechtlichen Vorteils zu einem lebensf\u00e4higen, wenn nicht unschlagbaren Gesch\u00e4ftskonzept werden. (ro\/af)<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">(Bild: <span class=\"conten-view-title-block\"><span class=\"trunc-string\" id=\"content-view-title-contributor\" title=\"\u00a9 Gordon Bussiek\">\u00a9 Gordon Bussiek &#8211; Fotolia.com)<\/span><\/span><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Onlinek\u00e4ufer ist eine sich rasant verbreitende Spezies. 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