{"id":17373,"date":"2013-04-09T07:56:40","date_gmt":"2013-04-09T06:56:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=17373"},"modified":"2017-04-07T11:22:01","modified_gmt":"2017-04-07T10:22:01","slug":"tony-taler-setzt-eltern-unter-druck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/tony-taler-setzt-eltern-unter-druck\/","title":{"rendered":"Tony Taler setzt Eltern unter Druck"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/kurioses-und-interessantes\/tony-taler-setzt-eltern-unter-druck\/attachment\/taler\" rel=\"attachment wp-att-17420\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-17420\" title=\"weckt den Tiger im Kind\" alt=\"taler\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/taler.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/taler.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/taler-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/taler-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Ostern ist gerade vorbei und einigen Eltern werden noch die Kinderw\u00fcnsche in den Ohren nachhallen: \u201eMama und Papa, ich will zu Ostern ein PC-Spiel, eine Puppe, ein Pony usw.!\u201c Es gibt unz\u00e4hlige Dinge, die ein Kinderherz begehren kann und manche Eltern f\u00fchlen sich dadurch unter Druck gesetzt. Auf Kinderfernsehsendern richten sich unz\u00e4hlige Werbeclips an Kinder. Doch kann der Druck auf Eltern tats\u00e4chlich so gro\u00df sein, dass einzelne Werbema\u00dfnahmen zu unterlassen sind?<\/p>\n<p>Dazu ist mir neulich ein Urteil aufgefallen. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall wurde die Beklagte verurteilt, ihre Werbeaktion zu unterlassen (BGH, Urteil v. 12.07.2007, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2082\/05\" title=\"BGH, 12.07.2007 - I ZR 82\/05: &quot;Tony Taler&quot;-Werbeaktion gegen&uuml;ber Sch&uuml;lern\">I ZR 82\/05<\/a>).<\/p>\n<p><strong>Was war geschehen?<\/strong><\/p>\n<p>Die Beklagte vertreibt Fr\u00fchst\u00fcckszerealien. In der Zeit vom 01.07.2003 bis zum 31.01.2004 f\u00fchrte sie eine an Sch\u00fcler gerichtete Werbeaktion durch. Bei dieser wurden Sch\u00fcler aufgefordert, als \u201eTony Taler\u201d bezeichnete Wertpunkte zu sammeln und diese anschlie\u00dfend \u00fcber ihre Schule bei der Beklagten einzureichen. Wenn eine gewisse Anzahl der Taler gesammelt wurde, erhielten die Schulen Sportger\u00e4te, wie z.B. Springseile oder Badminton-Sets. Die Taler befanden sich in den Verpackungen der Zerealien (\u201eKellogg\u2019s Frosties\u201d und \u201eKellogg\u2019s Chocos\u201d).<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hielt die Werbeaktion f\u00fcr wettbewerbswidrig, da sie dazu geeignet sei, erheblichen sozialen Druck auf Eltern auszu\u00fcben.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem das OLG Bremen die Berufung zur\u00fcckgewiesen hatte, war die Revision des Kl\u00e4gers erfolgreich. Der BGH bejahte den Unterlassungsanspruch des Kl\u00e4gers gegen den Beklagten gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7\u00a7 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3<\/a>, 3, 4 Nr. 1 UWG. Die Werbeaktion sei am Ma\u00dfstab des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 1 UWG<\/a> zu messen. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 1 UWG<\/a> sind solche gesch\u00e4ftlichen Handlungen unlauter, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Aus\u00fcbung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>Abzustellen sei auf die Entscheidungsfreiheit der Eltern als potenzielle K\u00e4ufer, auch wenn sich die Werbema\u00dfnahme an die Kinder richte, so der BGH. Die Schwelle zur Unlauterkeit werde erst \u00fcberschritten, wenn der auf den Erwachsenen ausge\u00fcbte Druck ein solches Ausma\u00df erreiche, dass er in seiner freien Willensentschlie\u00dfung wesentlich beeintr\u00e4chtigt werde. Dies d\u00fcrfe bei Erwachsenen nur ausnahmsweise angenommen werden. Werbung sei nicht bereits dann unlauter, wenn sie geeignet sei, bei Kindern Kaufw\u00fcnsche zu wecken, deren Erf\u00fcllung sie von ihren Eltern verlangen w\u00fcrden. Es geh\u00f6re zu den Grundlagen jeder Erziehung, Kindern verst\u00e4ndlich zu machen, dass nicht alle W\u00fcnsche erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen und denen auch ablehnend zu begegnen.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall sei die Unlauterkeit jedoch zu bejahen. Die Sammelaktion sei dazu geeignet, einen erheblichen Gruppendruck auf die Sch\u00fcler auszu\u00fcben. Der Gruppendruck sei dadurch gegeben, dass die Sportger\u00e4te von allen Sch\u00fclern genutzt werden k\u00f6nnten, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der einzelne Sch\u00fcler viele oder wenig bis keine Taler gesammelt habe. Die Sch\u00fcler, die viel gesammelt h\u00e4tten, w\u00fcrden Druck auf die anderen Sch\u00fcler aus\u00fcben, die nur wenig zu den gemeinsamen Sportger\u00e4ten beitrugen.<\/p>\n<p>Die Werbung nutze die Identifikation der Sch\u00fcler mit ihrer Schule aus und f\u00fchre dazu, dass sich Sch\u00fcler, die unter starken Gruppenzw\u00e4ngen leiden, diesen beugen w\u00fcrden. Es bestehe zus\u00e4tzlich die Gefahr, dass die Kinder durch die Werbeaktion von ihren Sportlehrern unter Druck gesetzt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Dieser Satz im Urteil gefiel mir besonders:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Ein vern\u00fcnftiger Erziehungsberechtigter ist im Allgemeinen in der Lage, Kaufw\u00fcnschen, die von seinen Kindern an ihn herangetragen werden, auch ablehnend zu begegnen. (\u2026) Die Tatsache allein, dass seine Kinder ihn mehr oder weniger intensiv mit W\u00fcnschen bedr\u00e4ngen, steht daher einer rationalen Entscheidung des Erziehungsberechtigten \u00fcber den Kauf eines Produkts grunds\u00e4tzlich nicht entgegen.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Also liebe Eltern, der BGH rechnet fest damit, dass Ihr den W\u00fcnschen Eurer Kinder im Regelfall Stand halten k\u00f6nnt und der Druck auf Euch nicht dazu f\u00fchrt, dass Ihr Euren Erziehungsauftrag vergesst und eine irrationale Entscheidung trefft. (jr)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 Anja Greiner Adam &#8211; Fotolia.com)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ostern ist gerade vorbei und einigen Eltern werden noch die Kinderw\u00fcnsche in den Ohren nachhallen: \u201eMama und Papa, ich will zu Ostern ein PC-Spiel, eine Puppe, ein Pony usw.!\u201c Es gibt unz\u00e4hlige Dinge, die ein Kinderherz begehren kann und manche Eltern f\u00fchlen sich dadurch unter Druck gesetzt. Auf Kinderfernsehsendern richten sich unz\u00e4hlige Werbeclips an Kinder. 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