{"id":17278,"date":"2013-03-28T07:33:29","date_gmt":"2013-03-28T06:33:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=17278"},"modified":"2024-06-12T20:03:04","modified_gmt":"2024-06-12T18:03:04","slug":"kirchenfensterstreit-im-schwabenlandle-urheberrechtserbe-verklagt-evangelische-kirchengemeinde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/kirchenfensterstreit-im-schwabenlandle-urheberrechtserbe-verklagt-evangelische-kirchengemeinde\/","title":{"rendered":"Kirchenfensterstreit im Schwabenl\u00e4ndle: Urheberrechtserbe verklagt Evangelische Kirchengemeinde"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/kirchenfensterstreit-im-schwabenlandle-urheberrechtserbe-verklagt-evangelische-kirchengemeinde\/attachment\/keks\" rel=\"attachment wp-att-17287\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-17287\" title=\"Seine Schokokekse tunkte der Kunsthistoriker J. v. N. gerne am Fenster bei zentraler Beleuchtung in eine gek\u00fchlte Weinschorle\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/keks.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/keks.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/keks-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/keks-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Die Kilianskirche in Heilbronn teilt das Schicksal vieler mittelalterlicher Kirchen in Deutschland: Im 11. Jahrhundert fr\u00fchgotisch begonnen, wurde \u00fcber die Jahrhunderte hinweg fortw\u00e4hrend an ihr herumgebaut. Nach einer Bombennacht im Zweiten Weltkrieg lagen 900 Jahre Architekturgeschichte urpl\u00f6tzlich in Tr\u00fcmmern. Der Wiederaufbau wurde nach Kriegsende umgehend in die Wege geleitet, doch bis zur Wiedereinweihung der evangelischen Kirche gingen fast 20 Jahre ins Land.<\/p>\n<p>Um den Innenraum der Heilbronner Kilianskirche ist unl\u00e4ngst ein heftiger Streit entbrannt, weil die Kirchengemeinde den K\u00fcnstlern Bernhard Huber und Xenia Hausner, den Auftrag erteilt hat, elf bislang unbemalte Kirchenfenster neu zu gestalten. Unter den Kirchg\u00e4ngern der Stadt sto\u00dfen vor allem die Entw\u00fcrfe von Frau Hausner wegen ihrer ungew\u00f6hnlichen Bildsprache auf wenig Gegenliebe. Doch damit nicht genug: Der Fensterstreit von Heilbronn wird nun auch um eine juristische Facette bereichert.<\/p>\n<p>Wie die Zeitung <a href=\"http:\/\/www.stimme.de\/heilbronn\/nachrichten\/region\/sonstige-Kritiker-verklagt-Kirche;art16305,2753335\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eHeilbronner Stimme\u201c<\/a> berichtet, macht ein K\u00f6lner Kunsthistoriker vor dem Landgericht Stuttgart Unterlassungsanspr\u00fcche gegen die Kirchengemeinde in Bezug auf die Umsetzung der Bildzyklen von Frau Hausner und Herrn Huber geltend. Hierzu f\u00fchlt er sich berufen, weil er der Enkel des Malers Charles Crodel ist, welcher von 1964 bis 1967 bereits einen Teil der im Krieg zerst\u00f6ren Glasfenster neu bemalte. Sein Argument: Die neuen Fenster w\u00fcrden das von seinem Gro\u00dfvater konzipierte Fensterwerk \u2013 und damit auch das Gesamtkunstwerk Kilianskirche \u2013 zerst\u00f6ren. Die Vorschrift, auf die er seine Anspr\u00fcche st\u00fctzt, ist <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/14.html\" title=\"&sect; 14 UrhG: Entstellung des Werkes\">\u00a7 14 UrhG<\/a>, wonach der Urheber (bzw. nach dessen Tod sein Erbe) das Recht hat, Entstellungen oder andere Beeintr\u00e4chtigungen seines Werkes zu verbieten, die geeignet sind, seine berechtigten geistigen oder pers\u00f6nlichen Interessen an dem Werk zu gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>Ob der Kl\u00e4ger mit seinen Anspr\u00fcchen durchdringt, ist zwar mehr als fraglich, aber theoretisch dennoch denkbar. Denn es ist anerkannt, dass eine Entstellung bzw. Beeintr\u00e4chtigung eines Werks keinen Eingriff in dessen Substanz voraussetzt, sondern auch dann vorliegen kann, wenn die Interaktion zwischen dem Werk und seinem Umfeld nachhaltig gest\u00f6rt wird. Herr Dr. Steckner tr\u00e4gt diesbez\u00fcglich vor, die leeren Kirchenfenster, die nun bemalt werden sollen, h\u00e4tten in der Gesamtkomposition seines Gro\u00dfvaters einen wichtigen Platz eingenommen, weil\u00a0 durch ihre Farb- und Lichtwirkung das gotische Gotteshaus je nach Sonnenstand in eine &#8220;kl\u00f6sterliche Aura&#8221; getaucht werde. In \u00e4hnlicher Weise ist auf Wikipedia zu lesen:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDas Fensterwerk von <a title=\"Charles Crodel\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Charles_Crodel\">Charles Crodel<\/a> bestimmt die Lichtf\u00fchrung des gesamten Kirchenraums und bewirkt erst die r\u00e4umliche Einheit von <a title=\"Langhaus (Kirche)\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Langhaus_%28Kirche%29\">Langhaus<\/a> und <a title=\"Hallenchor\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Hallenchor\">Hallenchor<\/a>. Bereits der von der Turmhalle her Eintretende nimmt den Gesamtraum als <a title=\"Hallenkirche\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Hallenkirche\">Hallenkirche<\/a> wahr und sieht, wie die <a title=\"Ma\u00dfwerk\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Ma%C3%9Fwerk\">Ma\u00dfwerkfenster<\/a> im Norden auf den Abendmahlchor und im S\u00fcden auf den Taufchor hinf\u00fchren. Durch diese zweibahnige helle Lichtf\u00fchrung werden die gro\u00dfen Fensterabst\u00e4nde \u00fcberbr\u00fcckt und der Charakter des Langhauses als Predigtkirche betont\u201c.<\/p><\/blockquote>\n<p>Ob die Einsetzung der neuen Glasfenster tats\u00e4chlich zu einer Beeintr\u00e4chtigung des bestehenden Fensterbestandes f\u00fchren w\u00fcrde, wird daher wohl nur durch ein umfangreiches Sachverst\u00e4ndigengutachten gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen. Sollte sich im Rahmen dieses Gutachtens herausstellen, dass die seit 1967 bestehende Lichtwirkung lediglich ein Zufallsprodukt ist, weil die leeren Kirchenfenster nicht auf einen Geniestreich von Herrn Crodel, sondern allein auf damals leere Kassen der Kirchengemeinde zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, d\u00fcrfte die Argumentation des Kl\u00e4gers jedenfalls in ihren Grundfesten ersch\u00fcttert sein.<\/p>\n<p>Selbst wenn das Gericht zu dem Schluss kommen sollte, dass die Fenster von Frau Hausner und Herrn Huber zu einer Beeintr\u00e4chtigung der Werke von Herrn Crodel f\u00fchren, w\u00e4re damit im \u00dcbrigen noch nicht gesagt, dass deren Einbau auch verboten werden kann: Denn <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/14.html\" title=\"&sect; 14 UrhG: Entstellung des Werkes\">\u00a7 14 UrhG<\/a> verlangt eine Interessenabw\u00e4gung zwischen dem Integrit\u00e4tsinteresse des Urhebers und den Interessen des Sacheigent\u00fcmers. Auch hier lie\u00dfen sich sicherlich gewichtige Gr\u00fcnde finden, warum ein einzelner K\u00fcnstler (bzw. dessen Erbe) nicht die Unver\u00e4nderbarkeit des Gesamteindrucks eines Kircheninnenraums f\u00fcr sich in Anspruch nehmen kann, wenn dieser ohnehin \u00fcber Jahrhunderte hinweg stets neu erfunden wurde.<\/p>\n<p>Den Heilbronner Kirchg\u00e4ngern mag der Rechtsstreit gelegen kommen, ist doch damit der Einbau der ungeliebten Bildmotive bis auf weiteres vertagt. Ob die Heilbronner und der Kl\u00e4ger der Kirche mit ihrem Widerstand einen Gefallen tun, mag jeder selbst beurteilen. Aber mal unter uns: wo die Kirche Schritte in die Moderne wagt, sollte man ihr nicht mit fadenscheinigen Argumenten auch noch Steine in den Weg legen\u2026\u00a0\u00a0(ab)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 steschum &#8211; Fotolia.com)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kilianskirche in Heilbronn teilt das Schicksal vieler mittelalterlicher Kirchen in Deutschland: Im 11. 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