{"id":17213,"date":"2013-04-03T07:16:28","date_gmt":"2013-04-03T06:16:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=17213"},"modified":"2017-04-07T11:22:29","modified_gmt":"2017-04-07T10:22:29","slug":"ubernahme-von-fremden-texten-weniger-in-den-medien-prasent-und-dennoch-verboten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/ubernahme-von-fremden-texten-weniger-in-den-medien-prasent-und-dennoch-verboten\/","title":{"rendered":"\u00dcbernahme von fremden Texten &#8211; weniger in den Medien pr\u00e4sent und dennoch verboten"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/ubernahme-von-fremden-texten-weniger-in-den-medien-prasent-und-dennoch-verboten\/attachment\/kopierer-2\" rel=\"attachment wp-att-17344\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-17344\" title=\"Das waren noch Zeiten...\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/kopierer1.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/kopierer1.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/kopierer1-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/kopierer1-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Uns liegt derzeit ein Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 96\/13) vor. In diesem Beschluss wird dem Antragsgegner per einstweiliger Verf\u00fcgung untersagt, bestimmte, vom Antragsteller verfasste Texte \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen. Der Streitwert wurde mit 20.000,00 \u20ac festgesetzt.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend in den Medien oft von Urheberrechtsverletzungen berichtet wird, bei denen die Verletzung durch die nicht erlaubte \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung von Bildern oder durch den illegalen Download von Liedern oder Filmen geschieht, so ist es relativ still im Bereich des Textklaus.<\/p>\n<p><strong>Was war geschehen?<\/strong><\/p>\n<p>Der Antragsteller bietet auf seiner Internetseite\u00a0 umfassende Informationen und Ratschl\u00e4ge zum Thema Webseitenoptimierung an. Er\u00a0 hat zu seinen Ratschl\u00e4gen eine Einleitung verfasst und h\u00e4lt auf rund 10 Unterseiten tiefergehende Hinweise zu verschiedenen Unterthemen bereit. Die Ratschl\u00e4ge sind\u00a0 systematisch sinnvoll geordnet, leicht verst\u00e4ndlich und dennoch mit Fachbegriffen angereichert. Zudem zeigt sich ein individueller Charakter der Texte dadurch, dass der Leser direkt durch den Antragssteller angesprochen wird und hier und da mit Worten gespielt wird. Fachbegriffe werden oft mit einer einleitenden Frage aufgeworfen und dann erkl\u00e4rt. Dabei greift der Antragsteller potentielle Gedanken, die sich ein Besucher seiner Webseite macht, auf.<\/p>\n<p>Der Antragsgegner \u00fcbernahm auf seiner Seite nahezu alle Oberbegriffe aus der Einleitung des Antragstellers, wie auch die tiefergehenden Ratschl\u00e4ge auf den Unterseiten. Er kopierte dazu um die 35.000 Zeichen pro Unterseite. Dabei \u00fcbernahm er die Texte eins zu eins und passte lediglich die \u00dcberschriften unter Einf\u00fcgung einzelner Worte an. Innerhalb der Texte verwies er auf seine Kontaktdaten, um sich als Dienstleister anzubieten. Dieses Vorgehen hat er jetzt zu unterlassen. Falls er sich an dieses Verbot nicht h\u00e4lt, wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 \u20ac f\u00e4llig.<br \/>\n<strong><br \/>\nSchutz von Texten durch das Urheberrecht<\/strong><\/p>\n<p>Das Urheberrecht sch\u00fctzt nicht nur Werke wie Bilder oder Musikst\u00fccke, sondern auch Sprachwerke und Schriftwerke, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/2.html\" title=\"&sect; 2 UrhG: Gesch&uuml;tzte Werke\">\u00a7 2 Abs. 1, Nr. 1 UrhG<\/a>. Dabei ist f\u00fcr das Vorliegen eines Werkes im urheberrechtlichen Sinne das Vorliegen einer pers\u00f6nlichen geistigen Sch\u00f6pfung erforderlich. Texte sind demnach gesch\u00fctzt, wenn sie entweder in ihrer Darstellungsform oder wegen ihres Inhaltes eine pers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfung beinhalten. Es kommt dabei auf die Erkennbarkeit einer individuellen Gedankenf\u00fchrung und eine individuelle Auswahl oder Darstellung des Inhalts. Nicht jeder Text wird somit als Sprachwerk gesch\u00fctzt. Im Einzelnen wurde in der Rechtsprechung aber das Vorliegen eines Sprachwerks schon hinsichtlich Bedienungsanweisungen oder Merkbl\u00e4ttern bejaht (LG Berlin Urteil v. 04. 08. 2005, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=16%20O%2083\/05\" title=\"16 O 83\/05 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">16 O 83\/05<\/a> und BGH, Urteil v. 10.10.1991, Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20147\/89\" title=\"BGH, 10.10.1991 - I ZR 147\/89: Bedienungsanweisung\">I ZR 147\/89<\/a>). Dies gilt auch f\u00fcr Texte auf Webseiten. Bez\u00fcglich der Gestaltung der Texte des Antragsstellers (s.o.) f\u00e4llt es leicht, das Vorliegen eines Sprachwerkes zu bejahen.<\/p>\n<p><strong>Zusammenstellung der Texte<\/strong><\/p>\n<p>Aber auch die Zusammenstellung von Texten als solche, kann ein Werk im urheberrechtlichen Sinne darstellen. In Betracht kommt hier ein Datenbankwerk nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UrhG: Sammelwerke und Datenbankwerke\">\u00a7 4 Abs. 2 UrhG<\/a>. Das Gesetz definiert an dieser Stelle, was ein Datenbankwerk ist: \u201eDatenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zug\u00e4nglich sind.\u201c<\/p>\n<p>Dabei kommt es erneut auf eine sch\u00f6pferische Leistung an, die dann gegeben ist, wenn der Urheber einen Entscheidungsspielraum hat und nutzt, mit dem er bei der Auswahl der Elemente vorgeht. Sortiert er diese nur nach einer Zahlen- oder Buchstabenfolge, so ist die sch\u00f6pferische Leistung in aller Regel zu verneinen. Hier hat der Antragstellers seinen Entscheidungsspielraum bei der Zusammenstellung seiner selbst verfassten Texte genutzt und diese systematisch und methodisch sinnvoll angeordnet, so dass ein Besucher seiner Webseite mit einem Blick den richtigen Text findet und sodann umfassend aufgekl\u00e4rt wird.<br \/>\n<strong><br \/>\nFazit<\/strong><\/p>\n<p>Wie man sieht, werden im Internet nicht nur Urheberrechtsverletzungen im Bereich illegaler Downloads oder der illegalen Ver\u00f6ffentlichung von Bildern vorgenommen, auch das \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachen von Texten kann ein Problem darstellen. Der soeben dargestellte Fall zeigt in welchem Ausma\u00df und mit welcher Dreistigkeit ein solches Vorgehen von statten gehen kann.<\/p>\n<p>Es steht zu vermuten, dass sich die Problematik der \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung gesch\u00fctzter Sprachwerke mit der wachsenden Bedeutung von\u00a0 E-Books verst\u00e4rken und Autoren und ihre Verlage vermehrt besch\u00e4ftigen wird. (jr)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 jamesbin &#8211; Fotolia.com)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Uns liegt derzeit ein Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 96\/13) vor. In diesem Beschluss wird dem Antragsgegner per einstweiliger Verf\u00fcgung untersagt, bestimmte, vom Antragsteller verfasste Texte \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen. Der Streitwert wurde mit 20.000,00 \u20ac festgesetzt. W\u00e4hrend in den Medien oft von Urheberrechtsverletzungen berichtet wird, bei denen die Verletzung durch [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":17344,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,5],"tags":[1190,1202,2003,2004,2452],"class_list":["post-17213","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-urheber-designrecht","tag-datenbankwerk","tag-textklau","tag-sprachwerk","tag-webseite","tag-einstweilige-verfuegung"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/17213","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=17213"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/17213\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/17344"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=17213"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=17213"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=17213"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}