{"id":172,"date":"2007-06-08T18:31:00","date_gmt":"2007-06-08T16:31:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=172"},"modified":"2007-06-08T18:31:00","modified_gmt":"2007-06-08T16:31:00","slug":"absturz-mit-ebay-auktion-verkaufer-muss-flugzeug-herausgeben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/absturz-mit-ebay-auktion-verkaufer-muss-flugzeug-herausgeben\/","title":{"rendered":"Absturz mit eBay-Auktion: Verk\u00e4ufer muss Flugzeug herausgeben"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">Eine Cessna zum Startpreis von einem Euro hatte ein Pilot bei eBay zum Verkauf gestellt, wollte aber dann doch lieber nicht mehr verkaufen. &#8220;Verklickt&#8221;, behauptete der Verk\u00e4ufer. Ihm sei bei einem Rundflug aufgefallen, dass das Flugzeug defekt sei und er wolle den Vertrag daher anfechten. Au\u00dferdem habe er bei eBay versehentlich auf den Button &#8220;Auktion abbrechen&#8221; statt auf &#8220;an den H\u00f6chstbeitenden verkaufen&#8221; geklickt.<\/div>\n<p>Beim Auslaufen der Auktion stand der Preis bei g\u00fcnstigen 26.560 Euro. Mit einer Klage auf \u00dcbergabe des Flugzeuges bzw. Schadensersatz f\u00fcr den Fall der Nichtlieferung kam der K\u00e4ufer beim Landgericht Berlin durch (LG Berlin, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/onlinerecht\/173\/5\/1\">Urt. v. 15.05.2007, Az: 31 O 270\/05<\/a>).<\/p>\n<p>Das Gericht greift auf mittlerweile gefestigte Grunds\u00e4tze in der eBay-Rechtsprechung zur\u00fcck. Demnach ist weder ein vom Verk\u00e4ufer entdeckter Mangel, noch das &#8220;Verklicken&#8221; nach Einstellen der Auktion ein Grund, den Vertrag nachtr\u00e4glich zu beseitigen:<\/p>\n<blockquote style=\"font-style: italic\"><p>&#8220;Grunds\u00e4tzlich soll das Anfechtungsrecht kein verstecktes Reurecht gew\u00e4hren. [&#8230;] Wird die Anfechtung zugelassen, obwohl der Anfechtungsgegner den Anfechtenden an seiner urspr\u00fcnglich gewollten Erkl\u00e4rung festhalten will, besteht eine gro\u00dfe Gefahr f\u00fcr die Rechtssicherheit.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>und weiter:<\/p>\n<blockquote style=\"font-style: italic\"><p>&#8220;H\u00e4tte der Beklagte die Internetauktion durch \u201erichtiges&#8221; Klicken unter Berufung auf die eBay-runds\u00e4tze vorzeitig beendet und die bis dahin abgegebenen Gebote gestrichen, h\u00e4tte dies die Wirksamkeit seines zuvor abgegebenen Angebots nicht ber\u00fchrt. [&#8230;] Die eBay-Grunds\u00e4tze nennen als Gr\u00fcnde f\u00fcr eine vorzeitige Beendigung einen Irrtum \u00fcber die Beschaffenheit des Artikels oder die zwischenzeitliche Ver\u00e4nderung der Beschaffenheit. Damit soll indes keine zus\u00e4tzliche Handhabe geschaffen werden, sich auf rechtlich nicht ohne Weiteres einzuordnende Art und Weise von der Willenserkl\u00e4rung zu l\u00f6sen.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Eine Absage erteilt das Gericht auch dem gerne bem\u00fchten Einwand: &#8220;Ich kann nichts herausgeben, weil ich an jemanden anderen verkauft habe&#8221;:<\/p>\n<blockquote style=\"font-style: italic\"><p>&#8220;Er [Anm.: der Kl\u00e4ger] hat das Flugzeug in dem Bewusstsein weiter ver\u00e4u\u00dfert, dass die Kl\u00e4gerin noch immer auf Vertragserf\u00fcllung bestand. Er konnte nicht davon ausgehen, dass die von ihm erkl\u00e4rte Anfechtung zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrages gef\u00fchrt hat. Selbst wenn er sich \u00fcber die Wirksamkeit seiner Anfechtungserkl\u00e4rung geirrt hat und sie f\u00fcr wirksam hielt, hat er diesen Rechtsirrtum zu vertreten, da er jedenfalls fahrl\u00e4ssig gehandelt hat. &#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Damit zeigt sich wieder einmal, dass gerade beim Verkauf von hochwertigen Artikeln \u00e4u\u00dferste Vorsicht f\u00fcr den Verk\u00e4ufer geboten ist. Stichwort: <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2007\/01\/der-rubenroderfall-olg-koln-verdonnert-ebay-verkaufer-zu-60000-euro-schadensersatz\/\">R\u00fcbenroder<\/a>. (zie)<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/onlinerecht\/173\/5\/1\">zum Urteil<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Cessna zum Startpreis von einem Euro hatte ein Pilot bei eBay zum Verkauf gestellt, wollte aber dann doch lieber nicht mehr verkaufen. &#8220;Verklickt&#8221;, behauptete der Verk\u00e4ufer. 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