{"id":17175,"date":"2013-03-20T19:50:43","date_gmt":"2013-03-20T18:50:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=17175"},"modified":"2017-04-07T11:23:54","modified_gmt":"2017-04-07T10:23:54","slug":"abmahnwelle-wegen-buttonlosung-der-order-online-usa-inc-vertreten-durch-die-kanzlei-bode-und-partner","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/abmahnwelle-wegen-buttonlosung-der-order-online-usa-inc-vertreten-durch-die-kanzlei-bode-und-partner\/","title":{"rendered":"Abmahnwelle wegen Buttonl\u00f6sung der Order Online USA, Inc. vertreten durch die Kanzlei Bode und Partner"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/abmahnwelle-wegen-buttonlosung-der-order-online-usa-inc-vertreten-durch-die-kanzlei-bode-und-partner\/attachment\/unclesam\" rel=\"attachment wp-att-17182\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-17182\" title=\"We want you!\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/unclesam.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/unclesam.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/unclesam-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/unclesam-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Nach der Abmahnwelle wegen des angeblichen fehlerhaften Impressums auf Facebook war es merkw\u00fcrdig ruhig geworden, insbesondere nach dem Massenabmahner mitgeteilt hatte, dass er auf die Durchsetzung der Unterlassungsanspr\u00fcche verzichten werde. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/gute-nachrichten-in-sachen-facebookabmahnung-massenabmahner-verzichtet-auf-unterlassungsanspruche\" target=\"_blank\">Wir berichteten<\/a>.<\/p>\n<p>Die Ruhe war tr\u00fcgerisch. Der <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Online-Shop-Betreiber-erhalten-Massenabmahnungen-1826656.html\" target=\"_blank\">Heise Verlag berichtet heute<\/a> von einer neuerlichen Abmahnwelle. Das amerikanische Unternehmen Order Online USA, Inc., vertreten durch die <a href=\"http:\/\/www.abmahnung-bode-partner.com\/\" target=\"_blank\">Kanzlei Bode &amp; Partner<\/a>, mahnt offenbar aktuell Online-H\u00e4ndler ab, die die so genannte Button L\u00f6sung noch nicht richtig umgesetzt haben.<\/p>\n<p><strong>Abmahnungen wegen Nichteinhaltung der &#8220;Buttonl\u00f6sung<\/strong>&#8221;<\/p>\n<p>Obwohl man sich im Internet an vielen Stellen &#8211; <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/erinnerung-button-losung-kommt\" target=\"_blank\">unter anderem auch auf unseren Seiten<\/a> &#8211; seit l\u00e4ngerem \u00fcber die gesetzlichen Vorgaben und deren Umsetzung informieren konnte, scheint es nach wie vor zahlreiche H\u00e4ndler zu geben, die diesbez\u00fcglich noch keine \u00c4nderungen vorgenommen haben. Da die Nichteinhaltung von verbrauchersch\u00fctzenden Vorschriften grunds\u00e4tzlich auch einen Wettbewerbsversto\u00df darstellt, d\u00fcrften die ausgesprochenen Abmahnungen &#8211; vorausgesetzt die Order Online USA, Inc. steht auch tats\u00e4chlich mit dem jeweils Abgemahnten in einem konkreten Wettbewerbsverh\u00e4ltnis &#8211; materiell durchaus ihre Berechtigung haben.<\/p>\n<p><strong>1000 Abmahnungen=Rechtsmissbrauch?<\/strong><\/p>\n<p>Der Heise Verlag stellt jedoch unter Berufung auf entsprechende Ver\u00f6ffentlichungen von Rechtsanwaltskanzleien die Vermutung auf, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtsmissbr\u00e4uchliche Massenabmahnung handeln k\u00f6nnte. Es sollen hunderte wenn nicht sogar \u00fcber tausend Abmahnungen ausgesprochen worden sein. Als Indizien f\u00fcr eine solche Massenabmahnung werden in den Berichten fehlerhafte Nummerierungen, eingescannte Unterschriften auf den beigef\u00fcgten Dokumenten und ein &#8220;Schnellzahler-Rabatt&#8221;, nach dem die Abgemahnten anstatt einer Zahlung von genannt. Anl\u00e4sslich der genannten Facebook Abmahnung hatten wir bereits <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/17-anzeichen-an-denen-man-eine-massenabmahnung-erkennt-am-beispiel-der-aktuellen-facebook-abmahnung\" target=\"_blank\">17 Indizien zusammengestellt, an denen man eine Massenabmahnung erkennen kann<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Die Anzahl alleine ist kein Indiz<\/strong><\/p>\n<p>Wir hatten aber auch darauf hingewiesen &#8211; und dieser Hinweis gilt auch f\u00fcr den vorliegenden Fall -, dass alleine die\u00a0 Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen alleine noch kein Indiz f\u00fcr einen Rechtsmissbrauch darstellt. Die Gerichte weisen immer wieder v\u00f6llig zu Recht darauf hin, dass massenhafte Rechtsverletzungen grunds\u00e4tzlich auch ein massenhaftes Vorgehen dagegen erfordern (Stichwort: Filesharing). Alles andere w\u00e4re ja auch schlicht grotesk. Denn das w\u00fcrde bedeuten, dass in Rechtspositionen nur zahlreich gen\u00fcgt eingegriffen werden m\u00fcsste, um dem Berechtigten ein Vorgehen dagegen verweigern zu k\u00f6nnen. Auch (Fl\u00fcchtigkeits-)fehler im Anschreiben begr\u00fcnden einen Rechtsmissbrauch noch nicht.<\/p>\n<p><strong>Ist die Order Online USA, Inc. ein &#8220;f\u00fchrendes&#8221; Unternehmen?<\/strong><\/p>\n<p>Interessant am vorliegenden Fall ist allerdings, dass die Rechtsanwaltskollegen eine <a href=\"http:\/\/www.abmahnung-bode-partner.com\/\" target=\"_blank\">eigene Internetseite eingerichtet haben<\/a>, auf der sie explizit darauf hinweisen, dass sie das amerikanische Unternehmen\u00a0Order Online USA, Inc. diesbez\u00fcglich vertreten und von dem sie behaupten, dass dies eines der f\u00fchrenden amerikanischen Shoppingunternehmen sei. Eine Googlesuche konnte diese Behauptung zun\u00e4chst nicht best\u00e4tigen, da die Suchergebnisse auf den ersten Seiten haupts\u00e4chlich Meldungen \u00fcber die ausgesprochenen Abmahnungen wiedergegeben.<\/p>\n<p>Eine \u00dcberpr\u00fcfung der Eintragung im <a href=\"https:\/\/wyobiz.wy.gov\/Business\/FilingDetails.aspx?eFNum=053231233152147229145229019170118027023231049127\" target=\"_blank\">Handelsregister<\/a> des Staates Wyoming ergibt, dass das &#8220;f\u00fchrende&#8221; amerikanische Unternehmen erst Ende Januar 2013 in Wyoming gegr\u00fcndet wurde. Da Wyoming anders als die meisten anderen amerikanischen Staaten keine Informationen \u00fcber Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder Gesellschafter <a href=\"http:\/\/wyomingcompany.com\/\" target=\"_blank\">preisgibt<\/a>, ist dem Register leider nicht viel mehr zu entnehmen. Ob der Bundesstaat Wyoming gerade wegen dieser sp\u00e4rlichen Informationspolitik f\u00fcr die Gr\u00fcndung der Gesellschaft ausgew\u00e4hlt worden ist, k\u00f6nnen wir nat\u00fcrlich nicht beurteilen.<\/p>\n<p><strong>Abmahnung jedenfalls merkw\u00fcrdig<\/strong><\/p>\n<p>Abgesehen von der Frage, ob das Vorgehen tats\u00e4chlich rechtsmissbr\u00e4uchlich ist, hat es nat\u00fcrlich ein &#8220;Geschm\u00e4ckle&#8221;, dass eine 2-Mann Kanzlei, die sich nach den eigenen <a href=\"http:\/\/www.bode-partner.de\/de\/735-Rechtsberatung\" target=\"_blank\">Angaben auf der Internetseite<\/a> bisher nur am Rande mit dem gewerblichen Rechtsschutz befasst hat, f\u00fcr eine gerade erst gegr\u00fcndete, US-amerikanische Unternehmung, von der weder Gesellschafter noch Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bekannt sind und die auch sonst bisher nicht gro\u00dfartig in Erscheinung getreten ist, Abmahnungen in einer so hohen Zahl ausspricht, dass das diesbez\u00fcgliche Kostenrisiko allein mehrere 100.000 \u20ac betr\u00e4gt. Letzteres k\u00f6nnte tats\u00e4chlich ein Indiz f\u00fcr rechtsmissbr\u00e4uchliches Verhalten darstellen, n\u00e4mlich dann, wenn das eingegangene Kostenrisiko in keinem vern\u00fcnftigem Verh\u00e4ltnis mehr zur wirtschaftlichen Bet\u00e4tigung des Abmahnenden Unternehmens steht.<\/p>\n<p>Oft meinen gerade fachfremde Kollegen, dass mit Abmahnungen das &#8220;schnelle Geld&#8221; zu machen sei. Das ist nicht nur f\u00fcr die Betroffenen \u00e4rgerlich, sondern auch f\u00fcr alle anderen redlich und seri\u00f6s arbeitenden Rechtsanw\u00e4lte, deren Ruf in der \u00d6ffentlichkeit wegen einzelner &#8220;schwarzer Schafe&#8221; leidet.<\/p>\n<p>Sollten auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sein, k\u00f6nnen Sie sich gerne bei uns melden. Oft gibt es elegante Wege, massenhaft ausgesprochene Abmahnungen bereits wegen ihrer handwerklichen Fehler &#8220;unsch\u00e4dlich&#8221; machen. Daneben kann man den\u00a0 &#8211; dann hoffentlich kostenlosen &#8211; Hinweis auf eine suboptimale Gestaltung des eigenen Shops zum Anlass nehmen, etwaige Fehler zu beheben. (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach der Abmahnwelle wegen des angeblichen fehlerhaften Impressums auf Facebook war es merkw\u00fcrdig ruhig geworden, insbesondere nach dem Massenabmahner mitgeteilt hatte, dass er auf die Durchsetzung der Unterlassungsanspr\u00fcche verzichten werde. Wir berichteten. Die Ruhe war tr\u00fcgerisch. Der Heise Verlag berichtet heute von einer neuerlichen Abmahnwelle. 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