{"id":16956,"date":"2013-03-01T16:17:07","date_gmt":"2013-03-01T15:17:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=16956"},"modified":"2017-04-07T11:25:21","modified_gmt":"2017-04-07T10:25:21","slug":"mit-dem-olg-koln-in-7-tagen-um-die-welt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/mit-dem-olg-koln-in-7-tagen-um-die-welt\/","title":{"rendered":"Mit dem OLG K\u00f6ln in 7 Tagen um die Welt"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/mit-dem-olg-koln-in-7-tagen-um-die-welt\/attachment\/flugzeug\" rel=\"attachment wp-att-16969\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-16969\" title=\"Wenn einer eine Reise tut\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/flugzeug.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/flugzeug.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/flugzeug-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/flugzeug-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Das k\u00f6nnte nach Auffassung des Oberlandesgerichts K\u00f6ln hei\u00dfen, dass man w\u00e4hrend seiner Reise gegebenenfalls nichts von der Welt sieht. Warum? \u2013Weil Reisezeit auch die Zeit umfassen soll, die man unterwegs ist und nicht nur die Zeit, die man am Reiseziel verbringt.<\/p>\n<p><strong>Der Beschluss<\/strong><\/p>\n<p>Das OLG K\u00f6ln (OLG K\u00f6ln, Beschluss v. 22.01.2013, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20W%2017\/13\" title=\"OLG K&ouml;ln, 22.01.2013 - 6 W 17\/13: Irref&uuml;hrung durch Bewerbung einer 6 &Uuml;bernachtungen umfassende...\">6 W 17\/13<\/a>) hatte dar\u00fcber zu entschieden, ob eine Angabe wettbewerbswidrig sei, wonach ein Reiseanbieter mit einer 7-Tagesreise werbe, wenn dies auch den Tag der An- und Abreise umfasse. Im konkreten Fall erfolgte die Anreise am ersten Tag am sp\u00e4ten Nachmittag und die Abreise am Morgen des letzten 7. Tages. Das hatte die Konsequenz, dass der Verbraucher nur 6 Tage am Urlaubsort \u00fcbernachtete. Dies stelle keine Irref\u00fchrung der Verbraucher nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 UWG<\/a> dar. Nach dieser Norm handelt derjenige unlauter, der eine irref\u00fchrende gesch\u00e4ftliche Handlung vornimmt. Die Irref\u00fchrung ist dann zu bejahen, wenn die gesch\u00e4ftliche Handlung unwahre oder zur T\u00e4uschung geeignete Angaben enth\u00e4lt. Diese Angaben k\u00f6nnen sich unter anderem auf Dienstleistungen und ihre Ausf\u00fchrung, Verfahren oder ihren Zeitpunkt etc. beziehen. Das OLG stellte auf den durchschnittlich informierten und verst\u00e4ndigen Verbraucher ab. Dieser w\u00fcrde bei dem Angebot einer siebent\u00e4gigen Reise nicht erwarten, dass diese tats\u00e4chlich sieben Tage (entsprechend 7 x 24 Stunden) dauere.<\/p>\n<p>Zumindest solle dies in dem Fall gelten, wenn das Reiseangebot optional auch an und Abreise umfasse.<br \/>\nVorliegend hatte der Reiseanbieter die An- und Abreise angeboten und alternative Anreisem\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung gestellt. Zur Wahl stand, die An- und Abreise per Bahn oder Flugzeug. Auch dass der Reiseanbieter die Anreise per Flugzeug alternativ anbiete, spreche f\u00fcr kein anderes Ergebnis beschloss das Gericht: \u201eAuch in diesem Fall wird die Anreise &#8211; mit Reise zum Startflughafen, Check-In, reiner Flugzeit, Transfer vom Zielflughafen zum Schiff &#8211; einen erheblichen Teil des Anreisetages in Anspruch nehmen; f\u00fcr die Abreise gilt nichts anderes!\u201c.<\/p>\n<p>Weiter lehnte das Gericht eine Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des LG K\u00f6ln (LG K\u00f6ln, Urteil v. 28.06.1988, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=31%20O%20117\/88\" title=\"LG K&ouml;ln, 28.06.1988 - 31 O 117\/88\">31 O 117\/88<\/a>) ab, bei der es um eine 16-t\u00e4gige Busreise in die T\u00fcrkei ging, bei welcher der Urlauber nur 10-11 Tage tats\u00e4chlich am Reiseziel verweilte und sich den Rest der Zeit auf der langwierigen Busreise befand.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Spa\u00dfeshalber will ich nochmal auf mein Weltreisebeispiel zur\u00fcckkommen: Wenn man hier auf die Sicht eines durchschnittlich informierten Verbrauchers abstellen w\u00fcrde, k\u00e4me man wahrscheinlich auf das gleiche Ergebnis. Hinzu k\u00e4me meiner Meinung nach noch, dass bei einer Weltreise, das Reisen, in Form des Unterwegsseins mehr im Vordergrund steht, als das Verweilen am Urlaubsort bei einer Reise nach Mallorca. Das hei\u00dft, es w\u00e4re meiner Meinung nach wahrscheinlich, dass das OLG in so einem Fall ebenfalls die Reisezeit mitrechnen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Verbraucher sollten vorsichtshalber kontrollieren, an welchen Tag die An- und Abreise erfolgt und wie viele N\u00e4chte sie \u00fcbernachten werden. F\u00fcr Unternehmer gilt, nicht au\u00dfer Augen zu lassen, dass es hier die Option zur An- und Abreise gab und sich das Gericht sich darauf st\u00fctzte, dass die Anreisezeit nicht so lang dauerte, wie in der Entscheidung zur Busreise in die T\u00fcrkei. (jr)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 Dark Vectorangel &#8211; Fotolia.com)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das k\u00f6nnte nach Auffassung des Oberlandesgerichts K\u00f6ln hei\u00dfen, dass man w\u00e4hrend seiner Reise gegebenenfalls nichts von der Welt sieht. Warum? \u2013Weil Reisezeit auch die Zeit umfassen soll, die man unterwegs ist und nicht nur die Zeit, die man am Reiseziel verbringt. 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