{"id":16928,"date":"2013-02-27T20:21:36","date_gmt":"2013-02-27T19:21:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=16928"},"modified":"2017-04-07T11:25:39","modified_gmt":"2017-04-07T10:25:39","slug":"gute-nachrichten-in-sachen-facebookabmahnung-massenabmahner-verzichtet-auf-unterlassungsanspruche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/gute-nachrichten-in-sachen-facebookabmahnung-massenabmahner-verzichtet-auf-unterlassungsanspruche\/","title":{"rendered":"Gute Nachrichten in Sachen Facebookabmahnung: Massenabmahner verzichtet auf Unterlassungsanspr\u00fcche"},"content":{"rendered":"

\"\"<\/a>Der Kollege Niklas Plutte weist heute darauf hin<\/a>, dass das Unternehmen Revolutive Systems GmbH (f\u00fcrher Binary Services GmbH) jedenfalls seinen Mandanten gegen\u00fcber wegen Verj\u00e4hrung auf die Unterlassungsanspr\u00fcche aus den Facebook Massenabmahnungen verzichtet hat.<\/p>\n

Zwischen dem 08.08.2012 und dem 16.08.2012 hatte die Revolutive Systems GmbH nachweislich mindestens 205 Abmahnungen wegen Impressumsverst\u00f6\u00dfen bei Facebook ausgesprochen.<\/p>\n

Massenabmaher bat sich vergeblich Diskretion aus<\/strong><\/p>\n

Wir hatten die Abmahnungen zum Anlass genommen, ein Exemplar davon einmal auf 17 Indizien f\u00fcr eine Massenabmahnung<\/a> zu untersuchen. Der abmahnende Rechtsanwalt hatte daraufhin versucht, uns diese Berichterstattung zu verbieten, was ihm aber nicht gelang. Wir berichten.<\/a><\/p>\n

Vor Ablauf der wettbewerbsrechtlichen Verj\u00e4hrungsfrist von sechs Monaten (\u00a7 11 UWG<\/a>) beantragte die Abmahnerin in mindestens 62 F\u00e4llen gerichtliche Mahnbescheide \u00fcber die Abmahnkosten, erhob aber bislang nur in zwei bekannt gewordenen F\u00e4llen Unterlassungsklagen gegen die Abgemahnten. W\u00e4hrend das Landgericht Regensburg der Auffassung war, dass die Abmahnungen berechtigt gewesen seien – wir hatten hier<\/a> \u00fcber das unseres Erachtens fehlerhafte Urteil berichtet -, gab das Landgericht Bochum einer von einem Abgemahnten erhobenen negativen Feststellungsklage statt. <\/a><\/p>\n

Abmahner erkl\u00e4rt Anspruchsverzicht<\/strong><\/p>\n

Gegen\u00fcber von Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Plutte hat die Abmahnerin zwischenzeitlich offenbar auf die Geltendmachung der Unterlassungsanspr\u00fcche wegen Verj\u00e4hrung verzichtet:<\/p>\n

\u201c[…] Unabh\u00e4ngig davon sei Ihnen in allen gleichgelagerten F\u00e4llen folgendes mitgeteilt:<\/p>\n

Soweit Ihre Mandanten eine Unterlassungsverpflichtungserkl\u00e4rung nicht abgegeben haben, sind die Anspr\u00fcche auf Unterlassung, worauf Sie ja selbst hinweisen, verj\u00e4hrt. Im Hinblick darauf \u2013 und nur wegen Verj\u00e4hrungseintritts \u2013 erfolgt eine gerichtliche Geltendmachung der Unterlassungsanspr\u00fcche nicht mehr. […]\u201c<\/p><\/blockquote>\n

Obwohl diese Verzichtserkl\u00e4rung nur zu Gunsten der einzelnen Erkl\u00e4rungsempf\u00e4nger gilt, hat sie auch f\u00fcr die anderen Abgemahnten Bedeutung, da es sich dabei jedenfalls\u00a0 \u201cgleichgelagerte F\u00e4lle\u201d handeln d\u00fcrfte.<\/p>\n

Handlungsempfehlung<\/strong><\/p>\n

Herr Plutte gibt daher allen Abgemahnten zurecht die Empfehlung, die Revolutive Systems GmbH wegen Verj\u00e4hrungseintritts zum Verzicht auf diejenigen Anspr\u00fcche aus der Abmahnung aufzufordern, die nicht per Klage oder Mahnbescheid verfolgt wurden. Zwingender Handlungsbedarf besteht aber nicht, denn die Vej\u00e4rhung k\u00f6nnte auch noch in einem gerichtlichen Verfahren erhoben werden, wobei unwahrscheinlich ist, dass der Abmahner ein solches nun \u00fcberhaupt noch f\u00fchren wird.<\/p>\n

Auch wenn diese Gefahr nun gebannt sein d\u00fcrfte, h\u00e4tte man sich vielleicht einigen Stress ersparen k\u00f6nnen. Wir weisen daher nochmals auf unsere kostenlose Impressum-App bei Facebook hin.<\/p>\n

Gegen Abmahnungen auf Facebook absichern!<\/strong><\/p>\n

Wir bieten Interessierten die einfache und kostenlose M\u00f6glichkeit, \u00fcber eine Facebook-App ein den Vorgaben der Rechtsprechung gen\u00fcgendes, individuelles Impressum zu erstellen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch in die Facebook-Seite integriert.<\/p>\n

So funktioniert die Impressum-App<\/strong><\/p>\n