{"id":16683,"date":"2013-02-08T20:47:18","date_gmt":"2013-02-08T19:47:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=16683"},"modified":"2017-04-07T11:27:21","modified_gmt":"2017-04-07T10:27:21","slug":"grundpreise-nicht-nur-fur-pizzadiensten-ein-heises-thema","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/grundpreise-nicht-nur-fur-pizzadiensten-ein-heises-thema\/","title":{"rendered":"Grundpreise – nicht nur f\u00fcr Pizzadienste ein "hei\u00dfes" Thema"},"content":{"rendered":"
Neben der Frage, wann und f\u00fcr welche Produkte \u00fcberhaupt Grundpreise zu nennen sind, stellt sich h\u00e4ufig das Problem der praktischen Umsetzung.<\/p>\n Eine Grundpreisangabe war auf eBay bis Oktober 2012 nicht m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n Im Oktober 2012 hatten wir beispielsweise berichtet<\/a>, dass es auf der eBay Plattform bis zu diesem Zeitpunkt regelrecht unm\u00f6glich war, dort eine rechtskonforme Grundpreisangabe zu bewerkstelligen. Eine von eBay darauf hin implementierte \u00c4nderung funktionierte in der Folgezeit auch nur schleppend<\/a>.<\/p>\n Die Kollegen von CMS weisen heute<\/a> auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zur Grundpreisangabe hin.<\/p>\n Verbrauchersch\u00fctzer hatten einen K\u00f6lner Pizza-Lieferdienst vor dem Landgericht K\u00f6ln auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil dieser in einem Werbeflyer in Bezug auf die neben Pizza ebenfalls angebotenen Getr\u00e4nke und Desserts neben dem Endpreis nicht auch die Grundpreisangabe angegeben hatte.<\/p>\n Das Landgericht K\u00f6ln hatte die entsprechende Klage noch mit dem Hinweis abgewiesen, dass das Warenangebot der Beklagten im Rahmen einer Dienstleistung \u2013 der Herstellung und des Auslieferns von Pizza und \u00e4hnlichen Speisen \u2013 erfolge und deshalb gem. \u00a7 9 Abs. 4 Nr. 4 PAngV von der Pflicht zur Grundpreisangabe ausgenommen sei.<\/p>\n Lieferdienst ist kein Dienstleister <\/strong><\/p>\n Das Oberlandesgericht K\u00f6ln (OLG K\u00f6ln, Urteil v. 1.6.2011, Az. 6 U 220\/10<\/a>) sah die Sache anders und verurteilte den Pizzadienst zur Unterlassung, da es sich bei der Zubereitung und Lieferung von Pizza zwar aus Sicht des Verbrauchers um eine Dienstleistung handeln m\u00f6ge, dies aber jedenfalls f\u00fcr die nicht selbst hergestellten und fertig abgepackt angebotenen Getr\u00e4nke und Desserts nicht der Fall sei.<\/p>\n
<\/a>Das Thema Grundpreise ist sehr komplex und taucht auch in unserer t\u00e4glichen Beratungspraxis h\u00e4ufig auf.<\/p>\n