{"id":16639,"date":"2013-02-05T19:03:27","date_gmt":"2013-02-05T18:03:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=16639"},"modified":"2017-04-07T11:27:43","modified_gmt":"2017-04-07T10:27:43","slug":"fehlerhaftes-facebook-impressum-massenabmahner-gewinnt-vor-lg-regensburg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/fehlerhaftes-facebook-impressum-massenabmahner-gewinnt-vor-lg-regensburg\/","title":{"rendered":"Fehlerhaftes Facebook-Impressum: Massenabmahner gewinnt vor LG Regensburg"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/massenabmahner-bittet-sich-diskretion-aus\/attachment\/facebookabmahnung\" rel=\"attachment wp-att-11644\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-11644\" title=\"Facebook ist Facebook ist Facebook ist Facebook\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/facebookabmahnung.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/facebookabmahnung.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/facebookabmahnung-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/facebookabmahnung-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Die Revolutive Systems GmbH (ehemals Binary Services GmbH) berichtet auf ihrer <a href=\"http:\/\/www.revolutive-systems.com\/news\/\" target=\"_blank\">Internetseite<\/a> von einer erfolgreichen Klage vor dem Landgericht Regensburg (LG Regensburg, Urteil v. 31.1.2013, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20HK%20O%201884\/12\" title=\"LG Regensburg, 31.01.2013 - 1 HKO 1884\/12: Zur Impressumpflicht bei Facebook\">1 HK O 1884\/12<\/a>) gegen einen Konkurrenten, der eine Facebook Seite ohne das erforderliche Impressum betrieben hatte. Die Entscheidung kann mit Gr\u00fcnden <a href=\"http:\/\/www.revolutive-systems.com\/wp-content\/uploads\/2012\/10\/Landgericht-Regensburg.pdf\" target=\"_blank\">hier<\/a> eingesehen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00dcber 180 Abmahnungen innerhalb einer Woche<\/strong><\/p>\n<p>Das Unternehmen hatte im August 2012 noch unter dem Namen Binary Systems GmbH durch eine umfangreiche Abmahnaktion bundesweite Bekanntheit erlangt. Zusammen mit seinem Rechtsanwalt Herrn Werner Kallert hatte es innerhalb einer Woche \u00fcber 180 Abmahnungen an Betreiber von gewerblichen Facebookseiten verschickt, diese zur Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung und Zahlung von Rechtsanwaltskosten in H\u00f6he von 265,70 \u20ac aufgefordert.<\/p>\n<p>Die Abmahnwelle wurde auf <a href=\"http:\/\/www.seo-labor.com\/abmahnung-auf-facebook-durch-die-firma-binary-services-gmbh-vertreten-durch-kanzlei-hwk\/\" target=\"_blank\">Internetseiten von Betroffenen<\/a>, in den <a href=\"http:\/\/www.channelpartner.de\/recht\/2591345\/index2.html\" target=\"_blank\">Medien<\/a>, aber auch von Rechtsanw\u00e4lten heftig diskutiert. Fast einhellig wurde die Ansicht vertreten, dass es sich hierbei um ein rechtsmissbr\u00e4uchliches Vorgehen handeln m\u00fcsse. Es wurden Strafanzeigen erstattet und negative Feststellungsklage erhoben. Es soll sogar eine &#8220;Sammelklage&#8221; geben, in der mehrere Abgemahnte gemeinsam die von Ihnen aufgewendeten Rechtsanwaltskosten geltend machen. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/massenabmahner-bittet-sich-diskretion-aus\" target=\"_blank\">Wir berichteten.<\/a><\/p>\n<p>Ob diese Ma\u00dfnahmen zielf\u00fchrend sind, darf vor dem Hintergrund der aktuellen gerichtlichen Entscheidung bezweifelt werden.<\/p>\n<p><strong>Massenabmahnungen sind nicht unbedingt rechtsmissbr\u00e4uchlich<\/strong><\/p>\n<p>Wir sind der Auffassung , dass ein solches massenhaftes Vorgehen dem Ruf der Anwaltschaft im allgemeinen und der Abmahnung, als au\u00dfergerichtliches Instrument der Streitbeilegung im besonderen, nicht zutr\u00e4glich ist, sprich, &#8220;ein Geschm\u00e4ckle&#8221; hat und haben ein Abmahnschreiben der Kanzlei Hans-Werner Kallert \u201eHKW\u201c auf typische Anzeichen einer \u201eMassenabmahnung\u201c, also eines Schreibens, das bez\u00fcglich eines \u00e4hnlichen Sachverhalts an zahlreiche Empf\u00e4nger erstellt und versendet wird, untersucht. Siehe unseren Artikel hier: <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/17-anzeichen-an-denen-man-eine-massenabmahnung-erkennt-am-beispiel-der-aktuellen-facebook-abmahnung\" target=\"_blank\">17 Anzeichen, an denen man eine \u201eMassenabmahnung\u201c erkennt \u2013 am Beispiel der aktuellen Facebook-Abmahnung<\/a><\/p>\n<p>Gleichzeitig haben wir jedoch stets klargestellt, dass zahlreiche Rechtsverst\u00f6\u00dfe grunds\u00e4tzlich auch dazu gestatten, entsprechend zahlreich abzumahnen. Alleine die Zahl der ausgesprochenen Abmahnungen ist f\u00fcr sich genommen kein Indiz f\u00fcr einen Missbrauch. Ausweislich seiner Entscheidungsgr\u00fcnde ist das Landgericht Regensburg offenbar \u00e4hnlicher Auffassung. Die Kammer setzt sich dort mit den von der Beklagten vorgetragenen Indizien f\u00fcr einen Rechtsmissbrauch auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass diese nicht ausreichen, um ein rechtsmissbr\u00e4uchliches Vorgehen der Kl\u00e4gerin zu belegen.<\/p>\n<p><strong>Urteil fehlerhaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung enth\u00e4lt zwar einige Fehler. So ist zum Beispiel der Verbotstenor nicht an der konkreten Verletzungsform orientiert und ersch\u00f6pft sich in der Wiedergabe der gesetzlichen Vorschrift. Schon aus diesem Grund d\u00fcrfte die Verurteilung in der zweiten Instanz keinen Bestand haben. Auch das Argument, dass die K\u00fcrze der Zeit, die f\u00fcr die Recherche der Internetverst\u00f6\u00dfe erforderlich war, darauf hindeute, dass die Kl\u00e4gerin sich nicht \u00fcberwiegend &#8220;im Abmahnen&#8221; bet\u00e4tige, geht unseres Erachtens eine Sache vorbei. Denn bei der \u00dcberpr\u00fcfung, ob einer Abmahnung sachfremde Motive zu Grunde lagen, kommt es nicht auf den diesbez\u00fcglichen Aufwand, sondern darauf an, ob das eingegangene finanzielle Risiko durch die wirtschaftliche Bet\u00e4tigung des Unternehmens aufgewogen wird. Dieses Risiko liegt vorliegend alleine in Bezug auf die Anwaltskosten der ausgesprochenen Abmahnungen bei fast 50.000 \u20ac.<\/p>\n<p>Dennoch zeigt das Urteil , dass auch der vorliegende Fall mit immerhin \u00fcber 180 Abmahnungen innerhalb einer Woche vor Gericht alles andere als eindeutig ist.<\/p>\n<p><strong>Bezeichnung &#8220;Massenabmahner&#8221; gerichtlich best\u00e4tigt<\/strong><\/p>\n<p>Interessanterweise best\u00e4tigt das Landgericht Regensburg auf Seite 7 seines Urteils unsere Auffassung, dass es sich bei der Kl\u00e4gerin um eine Vielfachabmahnerin handele. Wir werden daher auch jetzt der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/massenabmahner-bittet-sich-diskretion-aus\" target=\"_blank\">Aufforderung des\u00a0 Prozessbevollm\u00e4chtigten der Revolutive Systems GmbH (ehemals Binary Services GmbH)<\/a> nicht nachkommen, sein Abmahnschreiben, an dem wir die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/17-anzeichen-an-denen-man-eine-massenabmahnung-erkennt-am-beispiel-der-aktuellen-facebook-abmahnung\" target=\"_blank\">17 Anzeichen einer Massenabmahnung<\/a> illustriert hatten, aus unserem Internetauftritt zu entfernen.<\/p>\n<p>Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht N\u00fcrnberg eingelegt werden. (la)<\/p>\n<p><strong>Update 19.12.2013:<\/strong>\u00a0<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/fehlerhaftes-facebook-impressum-massenabmahner-verliert-vor-olg-nurnberg\" target=\"_blank\">Fehlerhaftes Facebook-Impressum: Massenabmahner verliert vor OLG N\u00fcrnberg<\/a><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Revolutive Systems GmbH (ehemals Binary Services GmbH) berichtet auf ihrer Internetseite von einer erfolgreichen Klage vor dem Landgericht Regensburg (LG Regensburg, Urteil v. 31.1.2013, Az. 1 HK O 1884\/12) gegen einen Konkurrenten, der eine Facebook Seite ohne das erforderliche Impressum betrieben hatte. 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