{"id":16598,"date":"2013-02-04T07:27:01","date_gmt":"2013-02-04T06:27:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=16598"},"modified":"2017-04-07T11:27:52","modified_gmt":"2017-04-07T10:27:52","slug":"wegen-auserungen-auf-facebook-die-stadt-dusseldorf-suspendiert-11-feuerwehrleute","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wegen-auserungen-auf-facebook-die-stadt-dusseldorf-suspendiert-11-feuerwehrleute\/","title":{"rendered":"Stadt D\u00fcsseldorf suspendiert 11 Feuerwehrleute &#8211; Wann gelten Facebookposts als \u00f6ffentlich? Bedeutet &quot;Gef\u00e4llt mir&quot; Zustimmung?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/widerspruch-gegen-agb-durch-facebook-eintrag-moglich-sinnvoll\/attachment\/dislike\" rel=\"attachment wp-att-11497\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-11497\" title=\"Dislike\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/Dislike.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/Dislike.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/Dislike-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/Dislike-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Der Oberb\u00fcrgermeister der Stadt D\u00fcsseldorf hat am Freitag 11 Feuerwehrleute mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt, da sich auf Facebook \u00fcber ihren Dienstherrn abf\u00e4llig ge\u00e4u\u00dfert haben.\u00a0 Das berichten <a href=\"http:\/\/www.rp-online.de\/region-duesseldorf\/duesseldorf\/nachrichten\/ob-elbers-suspendiert-feuerwehrleute-1.3163789\" target=\"_blank\">RP-Online<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.wz-newsline.de\/lokales\/duesseldorf\/facebook-poebelei-ob-elbers-suspendiert-feuerwehrleute-1.1223841\" target=\"_blank\">WZ-Newsline<\/a>.<\/p>\n<p>Bei der D\u00fcsseldorfer Berufsfeuerwehr gab es es seit Wochen heftige Diskussionen, weil die Anspr\u00fcche auf Verg\u00fctung wegen Mehrarbeit, die die Feuerwehrleute bis 2006 geleistet hatten, verj\u00e4hrt sind. Die Beamten hatten es offenbar vers\u00e4umt, gegen die entsprechenden Bescheide Einspruch einzulegen.<\/p>\n<p>Seinem \u00c4rger dar\u00fcber machte jetzt ein Feuerwehrmann auf seiner Facebookseite unter anderem mit dem folgenden Kommentar Luft:<\/p>\n<blockquote><p><strong>\u201eErst wenn der eigene B\u00fcrostuhl brennt, wird Herr Elbers erkennen, dass man mit Infopavillons keine Br\u00e4nde l\u00f6scht.\u201c<\/strong><\/p><\/blockquote>\n<p>Kollegen hatten diesen Kommentar &#8220;geliked&#8221;, also den &#8220;Gef\u00e4llt mir&#8221;-Knopf gedr\u00fcckt.<\/p>\n<p><strong>Verletzung von Dienstpflichten?<\/strong><\/p>\n<p>Nach Ansicht der Stadt D\u00fcsseldorf haben die Beamten damit ihre Dienstpflichten verletzt. Die Sprecherin der Stadt D\u00fcsseldorf, Natalia Fedossenko, best\u00e4tigte den Vorgang: &#8220;Die Verwaltung hat disziplinarrechtliche Ma\u00dfnahmen gegen eine Gruppe von Feuerwehrleuten eingeleitet und diese vom Dienst suspendiert. Die Feuerwehrleute haben auf Facebook Inhalte verbreitet, die das Grundvertrauen der Verwaltung in die betroffenen Feuerwehrleute ersch\u00fcttern. Da es um einen sicherheitsrelevanten Bereich geht, musste die Verwaltung handeln.&#8221;<\/p>\n<p>Die Entscheidung der Stadt D\u00fcsseldorf wird hitzig diskutiert. Viele finden das Vorgehen \u00fcbertrieben, manche begr\u00fc\u00dfen es allerdings auch mit dem Hinweis, dass Feuerwehrleute sich in ihrer sicheren Beamtenstellung gef\u00e4lligst in \u00d6ffentlichkeit zur\u00fcckzuhalten h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Abgesehen von pers\u00f6nlichen Ansichten, kommt es daf\u00fcr, ob die Entscheidung des OB richtig war,\u00a0 unter anderem darauf an, ob die M\u00e4nner mit ihrem Verhalten gegen beamtenrechtliche Loyalit\u00e4tspflichten versto\u00dfen haben.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr Beamte gilt die Meinungsfreiheit nur eingeschr\u00e4nkt<\/strong><\/p>\n<p>Dazu muss man wissen, dass ein Beamter seine Meinung einerseits als Staatsb\u00fcrger, also als Privatperson und andererseits als Organwalter, als Bestandteil des Staatsorganismus, \u00e4u\u00dfern kann. \u00c4u\u00dferungen des Beamten als Organwalter werden diesem nicht pers\u00f6nlich zugerechnet und unterliegen auch nicht der Meinungsfreiheit.<\/p>\n<p><strong>\u00d6ffentliche dienstliche Kritik ist unzul\u00e4ssig<\/strong><\/p>\n<p>Aber auch eigene \u00c4u\u00dferungen des Beamten sind nicht umfassend von der Meinungsfreiheit gesch\u00fctzt. Insbesondere dann nicht, wenn sie sein Dienstverh\u00e4ltnis betreffen und \u00f6ffentlich sind. Eine \u201eFlucht in die \u00d6ffentlichkeit\u201c ist Beamten grunds\u00e4tzlich nicht gestattet. Ein Beamter muss daher, wenn er Beschwerden vorzubringen hat, immer den Dienstweg einhalten.<\/p>\n<p><strong>Sind Facebook-Kommentare \u00f6ffentlich?<\/strong><\/p>\n<p>Es w\u00e4re daher interessant zu wissen, wie gro\u00df der Freundeskreis des Feuerwehrmanns auf Facebook ist und f\u00fcr wen der Kommentar sichtbar war (nur f\u00fcr Facebookfreunde oder f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit). Denn, was einem Beamten gegen\u00fcber ein paar Freuden am &#8220;Stammtisch&#8221; nicht verboten werden kann, das muss auch einem \u00fcberschaubaren Onlinefreundeskreis auf Facebook gegen\u00fcber gesagt werden d\u00fcrfen. Viele versch\u00e4tzen sich aber dabei, was von der Rechtsprechung rechtlich noch als privat und was schon als \u00f6ffentlich angesehen wird und meinen, dass daf\u00fcr die Terminologie auf Facebook wie &#8220;\u00f6ffentlich&#8221; und &#8220;nur f\u00fcr Freunde&#8221; ausschlaggebend sei. Das ist aber nicht der Fall.<\/p>\n<p>Wenn Mandanten uns danach fragen, behelfen wir uns mit einer Analogie zum Urheberrecht. Im Urheberrecht wird \u00d6ffentlichkeit im <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/15.html\" title=\"&sect; 15 UrhG: Allgemeines\">\u00a7 15 Abs. 3 UrhG<\/a> so definiert, dass dazu jeder geh\u00f6rt, der nicht mit (&#8230;) den anderen Personen (&#8230;) durch pers\u00f6nliche Beziehungen verbunden ist.<\/p>\n<p><strong>Mehr als 100 Facebookfreunde = \u00d6ffentlichkeit<\/strong><\/p>\n<p>Entscheidend ist, ob ein enger gegenseitiger Kontakt besteht. So ist zum Beispiel auch eine Betriebsfeier \u00f6ffentlich, wenn es sich nicht um einen kleinen Betrieb handelt, bei dem tats\u00e4chlich engere Bindungen bestehen. Als Faustregel gilt dabei: Je mehr Personen, desto eher fehlt es an der pers\u00f6nlichen Verbundenheit. Je weniger Personen, desto eher sind sie pers\u00f6nlich verbunden. Man kann davon ausgehen, dass ein Gericht einen Kommentar als \u00f6ffentlich qualifiziert, wenn dieser mehr als 100 &#8220;Freunde&#8221; erreicht, da dann die Lebenserfahrung gegen eine &#8220;enge&#8221; Beziehung spricht.<\/p>\n<p>Sollte der Kommentar alos in einem Kreis von mehr 100 &#8220;Facebookfreunde&#8221; gepostet worden sein, w\u00e4re wohl von einer \u00d6ffentlichkeit auszugehen. Damit h\u00e4tte sich der Urheber des Kommentars wahrscheinlich rechtswidrig verhalten.<\/p>\n<p><strong>Bedeutet &#8220;Gef\u00e4llt mir&#8221; Zustimmung?<\/strong><\/p>\n<p>Aber was ist mit den 10 Kollegen, die sich selbst nicht ge\u00e4u\u00dfert, aber doch durch das Klicken des &#8220;Gef\u00e4llt mir&#8221;-Knopfs Zustimmung signalisiert haben? Leser unserer Facebookseite haben in ihren <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/Lampmann.Haberkamm.Rosenbaum\/posts\/125713670935602\" target=\"_blank\">Kommentaren<\/a> hervorgehoben, dass ein &#8220;Like&#8221; zu einem Posting ihrer Ansicht nach nicht unbedingt auch volle inhaltliche Zustimmung bedeuten muss, sondern auch bedeuten kann, dass einem die Tatsache als solche, dass dar\u00fcber berichtet wird, gef\u00e4llt. Auch diesbez\u00fcglich ist der Fall somit alles andere als klar.<\/p>\n<p>Das Arbeitsgericht Dessau-Ro\u00dflau hat im Mai 2012 allerdings die Auffassung vertreten, dass das Klicken des &#8220;Gef\u00e4llt mir&#8221;-Knopfes einer Arbeitnehmerin unter den folgenden Kommentaren<\/p>\n<blockquote><p><strong>\u201cHab gerade mein Sparkassen Schwein auf (Namen der Vorst\u00e4nde der Beklagten) getauft. Naja, irgendwann stehen alle Schweine vor einem Metzger.\u201d<\/strong><\/p><\/blockquote>\n<p>und<\/p>\n<blockquote><p><strong>\u201cUnser Fisch stinkt vom Kopf\u201d.<\/strong><\/p><\/blockquote>\n<p>grunds\u00e4tzlich eine Loyalit\u00e4tspflichtverletzung darstellen kann. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/bei-gefallt-mir-fristlose-kundigung\" target=\"_blank\">Wir berichteten.<\/a> Au\u00dferdem ist zu beachten, dass der Klick &#8220;Gef\u00e4llt mir&#8221; unter einem Kommentar auch zu einer Weiterverbreitung des Kommentars f\u00fchrt. Denn diese Aktion wird Facebookfreunden des Klickenden angezeigt, der Artikel diesen daher zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n<p>Der Fall bleibt somit spannend: Die D\u00fcsseldorfer Ratsfraktion der Gr\u00fcnen k\u00fcndigte an, am Montag im Ausschuss f\u00fcr \u00f6ffentliche Einrichtungen eine Stellungnahme der Verwaltung beantragen zu wollen.<\/p>\n<p>Bis dahin laden wir zu der bereits rege gef\u00fchrten Diskussion auf unserer <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/Lampmann.Haberkamm.Rosenbaum\/posts\/125713670935602\" target=\"_blank\">Facebookseite<\/a> ein. Diese ist \u00fcbrigens \u00f6ffentlich. Posten Sie also dort nichts, was sie nicht auch im wirklichen Leben \u00f6ffentlich sagen w\u00fcrden ;-). (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Oberb\u00fcrgermeister der Stadt D\u00fcsseldorf hat am Freitag 11 Feuerwehrleute mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt, da sich auf Facebook \u00fcber ihren Dienstherrn abf\u00e4llig ge\u00e4u\u00dfert haben.\u00a0 Das berichten RP-Online und WZ-Newsline. 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