{"id":16510,"date":"2013-01-30T21:33:56","date_gmt":"2013-01-30T20:33:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=16510"},"modified":"2017-04-07T11:28:17","modified_gmt":"2017-04-07T10:28:17","slug":"bereits-2800-facebookseiten-nutzen-die-kostenlose-lhr-impressum-app","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/bereits-2800-facebookseiten-nutzen-die-kostenlose-lhr-impressum-app\/","title":{"rendered":"Bereits 2800 Facebookseiten nutzen die kostenlose LHR-Impressum-App"},"content":{"rendered":"
Facebookseiten ben\u00f6tigen ein Impressum<\/strong><\/p>\n Das Landgericht Aschaffenburg entschied damals mit Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54\/11<\/a> mit etwas missverst\u00e4ndlichen Ausf\u00fchrungen, dass Facebookseiten, die nicht rein privat betrieben werden gem. \u00a7 5 TMG<\/a> ein Impressum ben\u00f6tigen und in Bezug auf die konkrete Gestaltung, dass diese den Vorgaben des TMG die nicht gerecht wurde.<\/p>\n Kurze Zeit sp\u00e4ter entschied das Landgericht Frankfurt im Oktober 2011 \u00e4hnlich (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.10.2011, Az. 3-08 O 136\/11<\/a>). Grunds\u00e4tzlich nichts besonderes. Wir berichteten. <\/a><\/p>\n Abmahnwelle wegen mangelhaftem Facebook-Impressum<\/strong><\/p>\n Im August 2012 wurde eine regelrechte Massenabmahnung wegen des Impressum-Problems auf Facebook bekannt. Einer vom Kollegen Niklas Plutte erstellten \u00dcbersicht zum Fall<\/a> ist unter anderem nachzuvollziehen, dass die Binary Services GmbH im Rahmen dieser Abmahnwelle offenbar 183 Abmahnungen ausgesprochen hat. Auch einige unsere Mandanten wurden abgemahnt und mit einer Klage bedroht, die dann aber nie erhoben wurde. Wir haben hier dar\u00fcber berichtet.<\/a><\/p>\n Im November 2012 wurde eine Abmahnung wegen eines Profils auf Facebook bekannt, dessen Impressum nicht ordnungsgem\u00e4\u00df und dessen Gewerblichkeit nicht erkennbar war. Unseren Bericht dazu finden Sie hier.<\/a><\/p>\n Wie erstellt man ein rechtssicheres Facebook-Impressum?<\/strong><\/p>\n Die Gerichtsentscheidungen und die Abmahnungen verursachten eine heftige Diskussion unter Experten dar\u00fcber, wie das Urteil zu verstehen sei und welche Ma\u00dfnahmen Seitenbetreiber auf Facebook treffen m\u00fcssten, um Abmahnungen zu vermeiden. Siehe dazu auch unsere Beitr\u00e4ge hier<\/a> und hier<\/a>. Bis heute steht nur fest, dass man eben nicht mit Sicherheit sagen kann, welche Gestaltung in Bezug auf das Impressum einer richterlichen Nachpr\u00fcfung standhalten w\u00fcrde.<\/p>\n Kombination aus Ma\u00dfnahmen empfehlenswert<\/strong><\/p>\n Es ist daher empfehlenswert, das Impressum an mehreren Stellen auf der Facebookseite zu hinterlegen. Das kann einmal unter “Info” am oberen Rand der Seite oder in Form eines “Tabs” geschehen. N\u00e4here Infos dazu gibt es bei schwindt-pr<\/a>.<\/p>\n Vor kurzem wurden wir auf eine pfiffige Idee zur L\u00f6sung des Facebook-Impressum-Problems hingewiesen. Auf der Facebookseite des Restaurants “Le Bistro”<\/a>\u00a0 wird der Hinweis auf das Impressum in das Titelbild eingebunden. Nach einem Klick darauf \u00f6ffnet sich ein Fenster, in dem das Bild nebst Beschreibung zu sehen ist. Die Beschreibung enth\u00e4lt dann die (hoffentlich richtigen) Impressumsangaben. Eine 100%ige L\u00f6sung stellt vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur Barrierefreiheit aber auch diese Gestaltung nicht dar, da Sehbehinderte oder Menschen, die Bilder per se ausgeblendet haben, diese Gestaltung nicht sehen k\u00f6nnen. (vgl. OLG Frankfurt 6 W 203\/06<\/a> und LG Berlin 16 O 894\/07<\/a>).<\/p>\n Da die auch rechtskonforme Darstellung insbesondere mobilen Seiten aufgrund von facebookinterner Einstellungen ist nicht immer gew\u00e4hrleistet ist, empfehlen wir daher eine Kombination aus den m\u00f6glichen Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n Bereits 2800 Facebookseiten nutzen die kostenlose LHR-Impressum-App<\/strong><\/p>\n Mit unserer LHR-Impressum-App kann ein rechtskonformes, individuelles Impressum in wenigen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch mittels eines Tabs in die Facebook-Seite integriert. Diesbez\u00fcglich freuen wir uns \u00fcber sagenhafte 2800 Nutzer auf Facebook.<\/p>\n So funktioniert die Impressum-App<\/strong><\/p>\n
<\/a>Im August 2011 ging es los. Damals wurde die wohl erste Gerichtsentscheidung wegen eines mangelhaften Impressums auf einer Facebookseite bekannt.<\/p>\n