{"id":16470,"date":"2013-01-29T06:55:57","date_gmt":"2013-01-29T05:55:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=16470"},"modified":"2017-04-07T11:28:25","modified_gmt":"2017-04-07T10:28:25","slug":"polizei-beschlagnahmt-daten-eines-foren-nutzers-der-augsburger-allgemeinen-zu-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/polizei-beschlagnahmt-daten-eines-foren-nutzers-der-augsburger-allgemeinen-zu-recht\/","title":{"rendered":"Polizei beschlagnahmt Daten eines Foren-Nutzers der Augsburger Allgemeinen \u2013 zu Recht?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/kurioses-und-interessantes\/polizei-beschlagnahmt-daten-eines-foren-nutzers-der-augsburger-allgemeinen-zu-recht\/attachment\/fakten\" rel=\"attachment wp-att-16478\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-16478 alignleft\" title=\"...Fakten, Fakten! Und auch mal auf den Inhalt achten!\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/fakten.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/fakten.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/fakten-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/fakten-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Nach einem <a href=\"http:\/\/www.augsburger-allgemeine.de\/augsburg\/Polizei-beschlagnahmt-in-Redaktion-Daten-eines-Foren-Nutzers-id23659806.html\" target=\"_blank\">Bericht der Augsburger Allgemeinen<\/a> hat die Polizei am Montag einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Augsburg in den Redaktionsr\u00e4umen der Zeitung vollziehen wollen. Abgewendet wurde eine Durchsuchung offenbar nur durch die sofortige Herausgabe der gesuchten Informationen.<\/p>\n<p>Es ging nach den Angaben der Zeitung zufolge um die Herausgabe von Daten eines Nutzers des hauseigenen <a href=\"http:\/\/www.augsburger-allgemeine.de\/community\/forum\/\" target=\"_blank\">Onlineforums<\/a>. Dieser hatte offenbar unter einem Pseudonym (die echten Daten der Forennutzer waren der Redaktion bekannt) im Herbst 2012 die Pl\u00e4ne des st\u00e4dtischen Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) kritisiert, gegen die Stra\u00dfenprostitution in der Stadt vorzugehen und ihm dabei Rechtsbeugung vorgeworfen.<\/p>\n<p><strong>Beleidigter Ordnungsreferent<\/strong><\/p>\n<p>Herr Ulrich f\u00fchlte sich durch diesen Vorwurf schwer beleidigt. Bereits im Oktober hatte sich der Politiker daher hin im Wege einer Abmahnung an die Redaktion gewandt und neben der L\u00f6schung des betreffenden Beitrags &#8211; dessen genauen Inhalt die Augsburger Allgemeine nicht mitteilt &#8211; auch die Herausgabe der Daten des \u00c4u\u00dfernden verlangt. Die\u00a0 Augsburger Allgemeine l\u00f6schte zwar darauf hin den Beitrag, weigerte sich aber unter Berufung auf den Datenschutz und die Meinungs- bzw. Pressefreiheit, die Daten des Nutzers herauszugeben.<\/p>\n<p>Auf eine von Herrn Ulrich erstattete Strafanzeige hin, wandten sich die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden einige Zeit sp\u00e4ter an die Redaktion und forderte die Herausgabe der Daten der Nutzer. Abermals ohne Erfolg. Daraufhin wurde der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss erlassen, der die Redaktion dazu verpflichtete, die vorliegenden Daten des betreffenden Nutzers an die Ermittler herauszugeben.<\/p>\n<p><strong>Die Netzgemeinde ist entsetzt &#8211; Ullrich reagiert<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorgang besch\u00e4ftigte den ganzen Abend lang die Medien und die Social-Media-Kan\u00e4le. Inzwischen haben die <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/medien\/strafanzeige-gegen-foren-nutzer-polizei-beschlagnahmt-nutzerdaten-der-augsburger-allgemeinen-1.1585725\" target=\"_blank\">S\u00dcDDEUTSCHE <\/a>und der <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/kultur\/gesellschaft\/redaktionsraeume-der-augsburger-allgemeinen-durchsucht-a-880178.html\" target=\"_blank\">SPIEGEL <\/a>das Thema (zur\u00fcckhaltend) aufgegriffen. Insbesondere auf Twitter und Facebook wurde das Vorgehen des CSU Politikers aber heftig <a href=\"http:\/\/rivva.de\/186249068\">kritisiert<\/a>. Von Machtmissbrauch und Missachtung der Meinungsfreiheit war da die Rede. Vor diesem Hintergrund \u00e4u\u00dferte sich Volker Ullrich noch am sp\u00e4ten Abend zu den Vorw\u00fcrfen und rechtfertigte sein Vorgehen. Er stellte aber auch in Aussicht, die Strafanzeige zur\u00fcckziehen zu wollen, wenn der \u00c4u\u00dfernde sich bei ihm entschuldige.<\/p>\n<p><strong>Politiker sollten ein dickes Fell haben<\/strong><\/p>\n<p>Es steht au\u00dfer Frage, dass die Aktion einen faden Beigeschmack hat. Dies insbesondere deshalb, da die \u00c4u\u00dferung, soweit ersichtlich, im besonderen Zusammenhang des politischen Meinungskampfes gefallen ist, innerhalb dessen die Rechtsprechung der Zul\u00e4ssigkeit von so get\u00e4tigten \u00c4u\u00dferungen nicht so enge Grenzen setzt, wie es f\u00fcr gew\u00f6hnlich der Fall ist. Abgesehen von der rechtlichen Beurteilung sollte ein Politiker auch scharfe Kritik einstecken k\u00f6nnen, wenn sie ihre Grundlage in der sachlichen Auseinandersetzung hat und nicht v\u00f6llig neben der Sache liegt. Obwohl Rechtsbeugung ein Straftatbestand ist, der gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/339.html\" title=\"&sect; 339 StGB: Rechtsbeugung\">\u00a7 339 StGB<\/a> sogar als Verbrechen bestraft wird, beinhaltet ein solcher Vorwurf bei der Kritik an einem Politiker, insbesondere wenn er von einem Laien kommt, weniger den Vorwurf einer Straftat, sondern eher die \u00c4u\u00dferung der Auffassung, dass der betreffende Politiker rechtswidrig handele und nicht, dass dieser sich wider besseres Wissen \u00fcber das Recht hinwegsetze.<\/p>\n<p><strong>Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig?<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2013\/01\/staatsanwaltschaft-durchsucht-raume-der-augsburger-allgemeinen-wegen-forenbeitrags.html\">Thomas Stadler<\/a> meint aber sogar, dass es darauf, ob die \u00c4u\u00dferung rechtm\u00e4\u00dfig oder rechtswidrig gewesen sei, gar nicht ankomme. Der Durchsuchungsbeschluss sei in jedem Fall rechtswidrig, da nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, weil der Forenbeitrag der Zeitung, \u00e4hnlich wie anonyme Zuschriften Dritter, die im redaktionellen Teil der Zeitung oder Zeitschrift dokumentiert werden, vom Beschlagnahmeverbot des\u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/97.html\" title=\"&sect; 97 StPO: Beschlagnahmeverbot\">\u00a7\u00a097 Abs. 5<\/a> iVm <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/53.html\" title=\"&sect; 53 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnistr&auml;ger\">\u00a7 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO<\/a> umfasst sei.<\/p>\n<p><strong>\u00c4u\u00dferung im Onlineforum beschlagnahmefrei?<\/strong><\/p>\n<p>Diese Auffassung teilen wir nicht. Uns erschlie\u00dft sich bereits die Vergleichbarkeit eines durch einen Zeitungsverlag betriebenen \u00f6ffentlichen Meinungsforums, in dem die Leser sich selbstst\u00e4ndig zu verschiedenen Themen \u00e4u\u00dfern k\u00f6nnen und das von der Redaktion nur moderiert wird mit einem ganz bewusst in den Redaktionsteil (also den redigierten, sprich aufgearbeiteten, korrigierten, \u00fcberarbeiten Teil) einer Zeitung eingestellten (anonymen) Leserbrief zu einem bestimmten Thema. Uns fehlt hier die sch\u00fctzenswerte Vertraulichkeit der journalistischen Arbeit, deren Gew\u00e4hrleistung das von Herrn Stadler zitierte <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rk20000822_1bvr007796.html\">Bundesverfassungsgericht<\/a> als Schutzzweck des Beschlagnahmeverbots hervorhebt.<\/p>\n<p><strong>Ma\u00dfnahme unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig?<\/strong><\/p>\n<p>Uns dr\u00e4ngt sich aber auch eine Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme nicht gerade auf. Die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit einer Ma\u00dfnahme erfordert deren Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig w\u00e4re es nach diesen Vorgaben, eine Redaktion wegen des blo\u00dfen Verdachts einer Beleidigung ohne Vorwarnung zu durchsuchen. Wenn aber die get\u00e4tigte \u00c4u\u00dferung und deren rechtswidriger Aussagegehalt feststeht (der genaue Inhalt der \u00c4u\u00dferung wird von der Augsburger Allgemeinen leider nicht mitgeteilt) und ebenfalls klar ist, dass diese \u00c4u\u00dferung \u00fcber ein von einem bestimmten Betreiber kontrollierten Forum get\u00e4tigt wurde und lediglich deren Urheber noch unbekannt ist, ist kein Grund ersichtlich, diese Information nicht mit den daf\u00fcr vorgesehen Zwangsmitteln des Staates zu beschaffen, wenn derjenige, der \u00fcber die Information verf\u00fcgt, sich nach Aufforderung weigert, diese herauszugeben.<\/p>\n<p>Das leuchtet ein, wenn man Sinn und Zweck des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/97.html\" title=\"&sect; 97 StPO: Beschlagnahmeverbot\">\u00a7 97 StPO<\/a> beachtet. Die einfachgesetzlichen Beschlagnahmeverbote der StPO sollen die Funktionalit\u00e4t der Presse, somit die Pressefreiheit als solche sch\u00fctzen und nicht anonyme Beleidigungen, die ihrerseits Grundrechtseingriffe darstellen, erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Von daher ist der Hinweis auf den <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Streisand-Effekt\">Streisandeffekt<\/a> und sicherlich auch etwas H\u00e4me angebracht, wenn ausgerechnet ein CSU-Politiker die Staatsmacht zur Rettung seiner Ehre bem\u00fcht. Eine <a href=\"http:\/\/http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Spiegel-Aff%C3%A4re\" target=\"_blank\">Spiegel-Aff\u00e4re<\/a> wird (vielleicht zum Leidwesen des einen oder anderen <a href=\"http:\/\/www.swenkuboth.de\/2013\/01\/28\/wie-csu-politiker-die-presse-und-meinungsfreiheit-achten\/\" target=\"_blank\">Basispiraten<\/a>) daraus deswegen aber noch lange nicht. (la)<\/p>\n<p><strong>Update 2.2.2013: <\/strong>Unserer Meinung ist \u00fcbrigens auch die Kollegin Nina Diercks, die sich <a href=\"http:\/\/socialmediarecht.wordpress.com\/2013\/01\/30\/beschlagnahmeverbot-in-redaktionen-steht-der-herausgabe-von-nutzerdaten-entgegen-ist-das-so\/\" target=\"_blank\">hier<\/a> zu dem Fall \u00e4u\u00dfert.<\/p>\n<p><strong>Update 20.3.2013:<\/strong> Das LG Augsburg entscheidet, dass die Durchsuchungsanordnung rechtswidrig war.<\/p>\n<p>Das berichtet die Augsbuger Allgemeine <a href=\"http:\/\/www.augsburger-allgemeine.de\/politik\/Landgericht-Beschlagnahme-in-AZ-Redaktion-war-rechtswidrig-id24527696.html\">hier<\/a>. Dies allerdings, weil die \u00c4u\u00dferungen des Forennutzers\u00a0 &#8220;bei einer wertenden Gesamtbetrachtung&#8221; nicht strafbar gewesen seien. Der Auffassung der Augsburger Allgemeinen, dass Forennutzer als Informanten der Redaktion auch in den Schutzbereich der Pressefreiheit fallen, wollte das Landgericht dagegen nicht folgen. Userbeitr\u00e4ge seien zum einen nicht dem redaktionellen Bereich zuzuordnen. Zum anderen sei ein Forumsnutzer nicht als Informant eines Pressemitarbeiters anzusehen. Die Verantwortung f\u00fcr derartige Beitr\u00e4ge liege nach den Nutzungsbestimmungen f\u00fcr das Forum allein beim jeweiligen Nutzer, von deren Inhalt sich die Betreiberin ausdr\u00fccklich distanziere.<\/p>\n<p>(Bild: Torbz &#8211; Fotolia.com)<!--:--><!--:en-->Polizei beschlagnahmt Daten eines Foren-Nutzers der Augsburger Allgemeinen \u2013 zu Recht?<\/p>\n<p>Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen hat die Polizei am Montag einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Augsburg in den Redaktionsr\u00e4umen vollziehen wollen.<br \/>\nEs ging nach den Angaben der Zeitung zufolge um die Herausgabe von Daten eines Nutzers des hauseigenen Onlineforums. Dieser hatte offenbar unter einem Pseudonym (die echten Daten der Forennutzer sind der Redaktion bekannt) im Herbst 2012 die Pl\u00e4ne des st\u00e4dtischen Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) kritisiert, gegen die Stra\u00dfenprostitution in der Stadt vorzugehen und ihm dabei Rechtsbeugung vorgeworfen.<br \/>\nHerr Ulrich f\u00fchlte sich durch diesen Vorwurf schwer beleidigt. Bereits im Oktober hatte sich der Politiker daher  hin im Wege einer Abmahnung an die Redaktion gewandt und neben der L\u00f6schung des betreffenden Beitrags &#8211; dessen genauen Inhalt die Augsburger Allgemeine nicht mitteilt &#8211; auch die Herausgabe der Daten des \u00c4u\u00dfernden verlangt. Die alte Augsburger Allgemeine l\u00f6schte zwar darauf hin den Beitrag, weigerte sich aber unter Berufung auf den Datenschutz und die Meinungs- bzw. Pressefreiheit, die Daten des Nutzers herauszugeben.<br \/>\nAuf eine von Herrn Ulrich erstattete Strafanzeige hin, wandten sich die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden einige Zeit sp\u00e4ter abermals an die Redaktion und forderte die Herausgabe der Daten der Nutzer. Abermals ohne Erfolg.<br \/>\nDaraufhin wurde der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss erlassen, der die Redaktion dazu verpflichtete, die vorliegenden Daten des betreffenden Nutzers an die Ermittler herauszugeben.<br \/>\nDer Vorgang besch\u00e4ftigte den ganzen Abend lang die Social-Media-Kan\u00e4le. Insbesondere auf Twitter und Facebook wurde das Vorgehen des CSU Politikers heftig kritisiert. Von Machtmissbrauch und Missachtung der Meinungsfreiheit war da die Rede. Vor diesem Hintergrund \u00e4u\u00dferte sich Volker Ullrich nach am sp\u00e4ten Abend zu den Vorw\u00fcrfen und rechtfertigte sein Vorgehen. Er stellte aber auch in Aussicht, die Strafanzeige zur\u00fcckziehen zu wollen, wenn der \u00c4u\u00dfernde sich bei ihm entschuldigt.<br \/>\nEs steht au\u00dfer Frage, dass die Aktion einen faden Beigeschmack hat. Dies insbesondere deshalb, da die \u00c4u\u00dferung, soweit ersichtlich, im besonderen Zusammenhang des politischen Meinungskampfes gefallen ist, innerhalb dessen die Rechtsprechung der Zul\u00e4ssigkeit von so get\u00e4tigten \u00c4u\u00dferungen nicht zu enge Grenzen setzt, wie es f\u00fcr gew\u00f6hnlich der Fall ist. Abgesehen von der rechtlichen Beurteilung sollte ein Politiker, auch scharfe Kritik einstecken k\u00f6nnen, wenn sie ihre Grundlage in der sachlichen Auseinandersetzung hat und nicht v\u00f6llig neben der Sache liegt. Obwohl Rechtsbeugung ein Straftatbestand ist, der gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/339.html\" title=\"&sect; 339 StGB: Rechtsbeugung\">\u00a7 339 StGB<\/a> sogar als Verbrechen bestraft wird, beinhaltet ein solcher Vorwurf bei der Kritik an einem Politiker, insbesondere wenn er von einem Laien kommt, weniger den Vorwurf einer Straftat, sondern eher die \u00c4u\u00dferung der Auffassung, dass der betreffende Politiker rechtswidrig handele.<br \/>\nThomas Stadler meint aber sogar, dass es darauf, ob die \u00c4u\u00dferung rechtm\u00e4\u00dfig oder rechtswidrig gewesen sei, nicht ankomme. Der Durchsuchungsbeschluss sei in jedem Fall rechtswidrig, da nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, weil der Forenbeitrag der Zeitung, \u00e4hnlich wie anonyme Zuschriften Dritter, die im redaktionellen Teil der Zeitung oder Zeitschrift dokumentiert werden, vom Beschlagnahmeverbot des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/97.html\" title=\"&sect; 97 StPO: Beschlagnahmeverbot\">\u00a7 97 Abs. 5 StPO<\/a> umfasst seien.<br \/>\nDiese Auffassung teilen wir nicht. Uns erschlie\u00dft sich bereits die Vergleichbarkeit eines durch einen Zeitungsverlag betriebenen \u00f6ffentlichen Meinungsforums, indem die Leser sich selbstst\u00e4ndig zu verschiedenen Themen \u00e4u\u00dfern k\u00f6nnen und das von der Redaktion nur moderiert wird mit einem ganz bewusst in den Redaktionsteil einer Zeitung eingestellten (anonymen Leserbrief) zu einem bestimmten Thema. Uns fehlt hier die sch\u00fctzenswerte Vertraulichkeit der journalistischen Arbeit, deren Gew\u00e4hrleistung das von Herrn Stadler zitierte Bundesverfassungsgericht als Schutzzweck des Beschlagnahmeverbot hervorhebt.<br \/>\nUnseres Erachtens dr\u00e4ngt sich  aber auch eine Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme nicht gerade auf, wie starker dies offenbar meint.<br \/>\nUngeachtet dessen, wird man eine derartige Durchsuchung zum Zwecke der Ermittlung eines Kommentarautors schwerlich als verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig einstufen k\u00f6nnen.<br \/>\nMan kann nur hoffen, dass die Zeitung gegen den rechtswidrigen amtsrichterlichen Beschluss vorgehen wird.<\/p>\n<p>Die Polizei-Aktion in unserer Redaktion hat bundesweit f\u00fcr Emp\u00f6rung gesorgt. Bei Twitter und Facebook war die Beschlagnahme der Nutzerdaten das Thema des Abends, Auch Rechtsanw\u00e4lte und andere Medien griffen den Fall auf. Die Piratenpartei in Augsburg sprach von einem &#8220;\u00fcberzogenen Vorgehen&#8221; des Ordnungsreferenten. \u201cUllrich missbraucht Polizei und das Amtsgericht um Kritiker mundtot zu machen und die Presse einzusch\u00fcchtern.\u201d erkl\u00e4rte  David Krcek, Landtagskandidat im Augsburger Osten.<br \/>\nKurz vor 23 Uhr meldete sich dann Volker Ullrich selbst zu Wort. Er lege Wert auf die Feststellung, &#8220;dass nicht der Ordnungsreferent, sondern ein unabh\u00e4ngiges Gericht die Beschlagnahme von Userdaten angeordnet hat&#8221;, so Ullrich in einer Mitteilung an die Redaktion der Augsburger Allgemeinen. &#8220;Dem lag eine Beleidigung meiner Person durch einen Nutzer im AZ-Forum zugrunde, welcher mich der Rechtsbeugung bezichtigte. Das ist und bleibt ehrverletzend&#8221;, betonte er. Er werde seinen Strafantrag jedoch zur\u00fcckziehen, &#8220;wenn der User sich bei mir entschuldigt&#8221;.<\/p>\n<p>Was war passiert? Im Herbst 2012 diskutierten viele Augsburger \u00fcber die Pl\u00e4ne des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU), gegen die Stra\u00dfenprostitution in der Stadt vorzugehen. Auch im Leser-Forum der Augsburger Allgemeinen wurde heftig und zum Teil sehr emotional diskutiert.<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen hat die Polizei am Montag einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Augsburg in den Redaktionsr\u00e4umen der Zeitung vollziehen wollen. Abgewendet wurde eine Durchsuchung offenbar nur durch die sofortige Herausgabe der gesuchten Informationen. Es ging nach den Angaben der Zeitung zufolge um die Herausgabe von Daten eines Nutzers des hauseigenen Onlineforums. 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