{"id":16136,"date":"2013-01-04T07:16:08","date_gmt":"2013-01-04T06:16:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=16136"},"modified":"2017-04-07T11:30:48","modified_gmt":"2017-04-07T10:30:48","slug":"wegen-weltuntergang-partyveranstalter-sollen-unterlassungserklarungen-abgeben-und-jeweils-1800-eur-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wegen-weltuntergang-partyveranstalter-sollen-unterlassungserklarungen-abgeben-und-jeweils-1800-eur-zahlen\/","title":{"rendered":""Weltuntergang": Partyveranstalter sollen Unterlassungserkl\u00e4rungen abgeben und jeweils 1800 EUR zahlen"},"content":{"rendered":"
Augsburger Allgemeine<\/a><\/p>\n Schwarzw\u00e4lder Bote<\/a><\/p>\n DIE WELT<\/a><\/p>\n M\u00e4rkische Allgemeine<\/a><\/p>\n BILD<\/a><\/p>\n K\u00f6lner Stadtanzeiger<\/a><\/p>\n \u00a0\u201eWeltuntergang” ist als Marke gesch\u00fctzt <\/b><\/p>\n Ein findiger Unternehmer aus Bayern namens Philip-Nicholas Blank hat sich offenbar Anfang des Jahres 2012 in weiser Voraussicht \u00a0den Begriff \u201eWeltuntergang\u201c f\u00fcr die Klasse 43 \u201eDienstleistung zur Verpflegung und Beherbergung von G\u00e4sten\u201c sch\u00fctzen lassen. Die Markeneintragung kann hier<\/a> eingesehen werden.<\/p>\n Abmahnung wegen Weltuntergangsparty <\/b><\/p>\n Nachdem die Welt am 21.12.2012 nicht – wie vom Kalender der Maya nahegelegt \u00a0– untergegangen ist, zu diesem Anlass aber bundesweit aber zahlreich unter dem Motto \u201eWeltuntergang\u201c gefeiert wurde, erhielten einige Partyveranstalter zum Jahresende teure Anwaltspost. Sie wurden von eben diesem pfiffigen Bayern angeschrieben und sollen wegen der Benutzung der Bezeichnung\u00a0 \u201eWeltuntergang\u201c f\u00fcr ihre Veranstaltungen eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgeben, sowie einen Betrag von insgesamt 1.800 \u20ac zahlen.<\/p>\n Wie viele Partyveranstalter er bislang in Deutschland \u00fcber seinen Anwalt zur Kasse gebeten hat, will Blank nicht sagen. Allein in Brandenburg haben sich zwei Diskothekenbetreiber emp\u00f6rt an die \u00d6ffentlichkeit gewandt, es soll \u00a015 weiteren in Nordrhein-Westfalen geben.<\/p>\n Die Markeneintragung ist rechtens<\/b><\/p>\n
<\/a>An verschiedenen Stellen im Netz wird zur Zeit gestern von kuriosen markenrechtlichen Abmahnungen aus der Marke “Weltuntergang” berichet:<\/p>\n