{"id":1606,"date":"2010-09-07T03:07:16","date_gmt":"2010-09-07T01:07:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=1606"},"modified":"2010-09-07T03:07:16","modified_gmt":"2010-09-07T01:07:16","slug":"massenhafte-unlautere-werbung-mit-stiftung-warentest-logos-hat-kaum-konsequenzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/massenhafte-unlautere-werbung-mit-stiftung-warentest-logos-hat-kaum-konsequenzen\/","title":{"rendered":"Massenhafte unlautere Werbung mit Stiftung-Warentest-Logos hat kaum Konsequenzen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Der Spiegel <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/service\/0,1518,715881,00.html\" target=\"_blank\">berichtet<\/a> \u00fcber die &#8220;Trickserei&#8221; vieler Firmen mit dem G\u00fctesiegel der Stiftung Warentest. Mal werde ein Detail verschwiegen, mal ein Urteil erfunden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Grund daf\u00fcr:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Die <span class=\"sptextlinkext\"><a title=\"Homepage der Stiftung Warentest\" href=\"http:\/\/www.test.de\/\" target=\"_blank\">Stiftung Warentest<\/a><\/span> hat einen extrem guten Ruf, 96 Prozent der Deutschen kennen sie, keiner Institution vertrauen die Verbraucher mehr, laut einer Forsa-Umfrage genie\u00dft sie sogar h\u00f6here Wertsch\u00e4tzung als Polizei und Rotes Kreuz. F\u00fcr Firmen sind gute Noten daher h\u00f6chst lukrativ &#8211; um bis zu 30 Prozent steigern sie laut Studien den Marktwert eines Produkts.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Nachdem Unternehmen fr\u00fcher unterlassen h\u00e4tten, in der Werbung das Ver\u00f6ffentlichungsdatum eines Tests anzugeben und die Verbraucher so nicht \u00fcberpr\u00fcfen konnten, ob Konkurrenzprodukte mittlerweile besser getestet wurden, habe diese Form der Trickserei nachgelassen.<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Doch nach wie vor benutzen Firmen gute Ergebnisse, obwohl diese aufgrund eines aktuelleren Tests \u00fcberholt sind &#8211; und damit laut den Bedingungen der Stiftung nicht mehr f\u00fcr Werbezwecke benutzt werden d\u00fcrfen. Ein neues Ph\u00e4nomen sei zudem, dass die Firmen die Note f\u00fcr ein einzelnes Produkt auf eine komplette Serie \u00fcbertragen &#8211; ohne dass diese je getestet wurde.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Autor des Artikels bem\u00e4ngelt vor allem, dass Unternehmen, die bei diese &#8220;Tricksereien&#8221; ertappt werden, keine wirklichen Konsequenzen zu bef\u00fcrchten haben, da die Verbraucherzentralen aus Angst vor einer Niederlage die Streitwerte absichtlich niedrig ansetzten, da die Prozesskosten sie im Verlustfalle finanziell \u00fcberfordern k\u00f6nnten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Merkw\u00fcrdig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dabei legitimiert das deutsche Wettbewerbsrecht doch nicht nur Verbraucherverb\u00e4nde, gegen solche Machenschaften vorzugehen, sondern auch explizit den einzelnen Wettbewerber gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG<\/a>. Warum werden solche massenhaften eklatanten Rechtsverst\u00f6\u00dfe dann nicht h\u00e4ufiger geahndet?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das k\u00f6nnte daran liegen, dass die Rechtsprechung eine konsequente Rechtsverfolgung dieser massenhaften Verst\u00f6\u00dfe f\u00fcr die Wettbewerber mittlerweile oft faktisch unm\u00f6glich macht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 27.04.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-4%20U%20150\/09\" title=\"OLG Hamm, 27.04.2010 - 4 U 150\/09: Sofortige Geltendmachung einer Vertragsstrafe nach Abgabe de...\">I-4 U 150\/09<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.damm-legal.de\/olg-hamm-sofortige-geltendmachung-einer-vertragsstrafe-nach-abgabe-der-unterlassungserklaerung-kann-einen-rechtsmissbrauch-anzeigen\" target=\"_blank\">abrufbar bei den Kollegen von Dr. Damm &amp; Partner<\/a> zum Beispiel Abmahnungen eines Konkurrenten im Matratzensegment f\u00fcr rechtsmissbr\u00e4uchlich erachtet, da sich die Zahl von 156 Abmahnungen in einem Jahr wegen irref\u00fchrender Werbung &#8220;nicht sinnvoll in den Gesch\u00e4ftsbetrieb einordnen&#8221; lie\u00dfen. Im konkreten Fall ging es um eben die irref\u00fchrenden Angaben in Bezug auf Testergebnisse, die der Spiegel anprangert. Das Verhalten sei jedoch angesichts der schwachen wirtschaftlichen Situation der Kl\u00e4gerin in der Gesamtschau als rechtsmissbr\u00e4uchlich einzuordnen. Dies, obgleich das Gericht betont, dass es sich bei den abgemahnten Sachverhalten nicht um Bagatellf\u00e4lle gehandelt habe.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Andererseits weist das OLG Hamm kurioserweise daraufhin, <span style=\"color: black\">dass auch zu wenige Abmahnungen zu einem bestimmten Zeitpunkt f\u00fcr einen Rechtsmissbrauch sprechen k\u00f6nnen, da ein solches Verhalten dann f\u00fcr Willk\u00fcr spreche:<\/span><\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em><span style=\"color: black\">&#8220;Auch eine Abmahnt\u00e4tigkeit in sog. \u201cWellen\u201d geben als Indiz f\u00fcr einen Abmahnmissbrauch noch nicht unbedingt etwas her. Dazu muss hinzukommen, dass die beanstandete Werbung auch nach Abebben der jeweiligen Abmahnwellen noch fortgesetzt worden ist. Nur ein solches Abmahnverhalten spricht f\u00fcr eine willk\u00fcrliche Abmahnauswahl, die gegen ein Interesse an der Sache spricht. Im vorliegenden Fall zieht sich die Abmahnung von falschen Testergebnissen aber von Anfang bis zum Ende durch (vgl. Anlage A 11 bis Anlage A 144). Insgesamt erweckt die Liste der abgemahnten Verst\u00f6\u00dfe noch nicht den Eindruck, als w\u00e4ren sie willk\u00fcrlich ausgew\u00e4hlt worden, was als Indiz f\u00fcr einen Missbrauch h\u00e4tte gewertet werden k\u00f6nnen.&#8221;<\/span><\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Um den Anforderungen der Rechtsprechung des OLG Hamm zur Rechtsmissbr\u00e4uchlichkeit gerecht zu werden, darf der Unternehmer vor dem Hintergrund seines Umsatzes bzw. Gewinns somit nicht zu viele Abmahnungen aussprechen. Gleichzeitig darf er aber nicht pl\u00f6tzlich mit der &#8220;Abmahnerei&#8221; aufh\u00f6ren, da dies f\u00fcr Willk\u00fcr sprechen k\u00f6nnte, die wiederum ebenfalls ein Indiz f\u00fcr rechtmissbr\u00e4uchliches Verhalten w\u00e4re.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Abgesehen davon, dass es die absolute Ausnahme sein sollte, einem grunds\u00e4tzlich Anspruchsberechtigten das ihm zustehende Recht wegen Missbrauchs abzusprechen, erinnert die Entscheidung des OLG Hamm stellenweise an eine <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Wasserprobe#Wasserprobe_mit_kaltem_Wasser\" target=\"_blank\">Art der Prozessf\u00fchrung aus dem fr\u00fchen Mittelalter<\/a>. Interessant auch, dass Zivilgerichte neuerdings neben der Rechtsanwendung sogar dazu berufen zu sein scheinen, unternehmerische Entscheidungen nach deren Sinnhaftigkeit zu beurteilen. Die &#8211; gelinde gesagt &#8211; abenteuerliche Auffassung, dass eine Kontrolle des geschlossenen Unterlassungsvertrags (wohlgemerkt ohne Aufbrauchsfrist) nach 4 bzw. 5 Tagen ein Indiz f\u00fcr einen Rechtsmissbrauch darstellen soll, wird dabei fast zur Nebensache:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em><span style=\"color: #000000\">&#8220;Mit Schreiben vom 23. Januar 2009  unterwarf sich der Schuldner. Mit Schreiben vom 27. Januar 2009 wurde  bereits die Vertragsstrafe geltend gemacht. Ber\u00fccksichtigt man, dass der  25. Januar ein Sonntag war, ist hier die Forderung der Vertragsstrafe  zu kurzfristig, so dass man hinsichtlich dieser Abmahnung von einem  Rechtsmissbrauch ausgehen kann. Gleiches gilt f\u00fcr den Vorfall gem\u00e4\u00df  Anlage A 117. Die Unterwerfungserkl\u00e4rung datiert vom 18. Februar 2009.  Die Vertragsstrafe wurde bereits am 23. Februar 2009 gefordert. Der 22.  Februar 2009 war wiederum ein Sonntag.&#8221;<\/span><\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine seri\u00f6se <span> <\/span>anwaltliche Beratung ist vor diesem Hintergrund kaum noch m\u00f6glich. Wozu soll man dem (wohlgemerkt durch erhebliche massenhafte unlautere Werbung durch Konkurrenten) Verletzten raten? Zu vielen Abmahnungen? Zu hohes wirtschaftliches Risiko = Rechtsmissbrauch. Zu wenigen (ausgew\u00e4hlten) Abmahnungen? Willk\u00fcr = Rechtsmissbrauch. Gleiches gilt bei der Beratung von Abgemahnten. Muss der Anwalt nun in jedem Fall zu einem Widerspruch gegen eine einstweilige Verf\u00fcgung raten? Im Verlaufe des Verfahrens bis zum OLG werden sich schon (nicht zuletzt durch die zahlreich erreichbaren \u201eGegnerlisten\u201c im Internet) weitere \u201eAbmahnopfer\u201c und dann auch ein Richter auftreiben lassen, der sachfremde Motive findet.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Es ist an der Zeit, die Entscheidung des OLG Hamm zum Anlass nehmen, den \u201eAbmahnwahn\u201c einiger Gerichte vom Bundesgerichtshof \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen, was bekanntlich leider nicht im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren, sondern nur im Hauptsacheverfahren geht, wenn man das System der Abmahnung nicht abschaffen und durch eine reine staatliche Kontrolle ersetzen will.\u00a0 Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile. Wie es gemacht wird, hat jedoch alleine der Gesetzgeber zu entscheiden und daran haben sich dann auch alle zu halten. Der jetzige Zustand, in dem Verfahren trotz unstreitigen Sachverhalts und klarer Rechtslage immer h\u00e4ufiger zu Indzienprozessen verkommen, deren Ausgang nicht mehr prognostiziert werden kann, ist jedenfalls unertr\u00e4glich.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Ich gehe davon aus, dass der Bundesgerichtshof\u00a0 fr\u00fcher oder sp\u00e4ter ein Machtwort sprechen wird. Dieser hat seine \u00dcberlegungen zum Rechtsmissbrauch in neuerer Zeit entgegen fr\u00fcherer Entscheidungen aus den Jahren 2000 bis 2005 offenbar jedenfalls in Bezug auf die \u201eMehrfachverfolgung\u201c gleicher<span> <\/span>Verst\u00f6\u00dfe schon relativiert <span> <\/span><a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2014\/07\" target=\"_blank\">(BGH, Urteil vom 22.04.2009, Az. I ZR 14\/07)<\/a>.\u00a0 (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Spiegel berichtet \u00fcber die &#8220;Trickserei&#8221; vieler Firmen mit dem G\u00fctesiegel der Stiftung Warentest. Mal werde ein Detail verschwiegen, mal ein Urteil erfunden. 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