{"id":15686,"date":"2012-12-05T08:04:16","date_gmt":"2012-12-05T07:04:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=15686"},"modified":"2017-05-18T03:59:48","modified_gmt":"2017-05-18T02:59:48","slug":"ist-der-kauf-von-facebook-fans-und-likes-rechtlich-zulassig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/social-media-recht\/ist-der-kauf-von-facebook-fans-und-likes-rechtlich-zulassig\/","title":{"rendered":"Ist der Kauf von Facebook-Fans und Likes rechtlich zul\u00e4ssig?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/fanskaufen.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-15689\" title=\"Jeder hat seinen Preis\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/fanskaufen.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/fanskaufen.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/fanskaufen-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/fanskaufen-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Unter Titeln wie &#8220;50 echte deutsche Facebook Fans&#8221; und &#8220;2.500 Facebook Fans \/ Likes \/ Gef\u00e4llt mir \/ f\u00fcr Fanpage oder Webseite!&#8221; werden unter anderem bei eBay Facebook-Fans und Likes verkauft. Der Preis f\u00fcr 2.000 Fans liegt derzeit bei ungef\u00e4hr 80\u20ac, also 4 Cent f\u00fcr einen Fan.<\/p>\n<h3>Was bringt der Fankauf?<\/h3>\n<p>Aber warum das Ganze? Selbstverst\u00e4ndlich um mit eigenen Meldungen mehr Fans erreichen zu k\u00f6nnen und beispielsweise Klicks auf der eigenen Website zu generieren. Aber auch um z. B. bei auf Facebook veranstalteten Fotowettbewerben mit dem eigenen Bild m\u00f6glichst viele Votes zu erreichen und den ausgelobten Preis abzur\u00e4umen. Befindet man sich mit dem Kauf und Einsatz solcher Pakete noch im rechtlich zul\u00e4ssigen Verkauf? Wir wollen mit diesem Artikel ein wenig Struktur in dieses rechtliche Neuland bringen.<\/p>\n<h3>Wie funktioniert der Fankauf?<\/h3>\n<p>Zun\u00e4chst einmal stellt sich die Frage, wie ein \u201eVerkauf\u201c \u00fcberhaupt funktioniert. Tats\u00e4chlich kann von einem Verkauf nicht wirklich die Rede sein, denn tats\u00e4chlich ersteigert man eine Werbedienstleistung, die einem verspricht, x-beliebig viele Fans innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu vermitteln. Der Anbieter schaltet also z. B. auf seiner eigenen Facebook-Seite vor seinen eigenen Fans eine Werbung f\u00fcr den \u201eK\u00e4ufer\u201c der Fans und lockt sie somit auf dessen Facebook-Seite, wo sie dann den \u201eGef\u00e4llt mir\u201c-Button dr\u00fccken und als neu gewonnener Fan den Ver\u00f6ffentlichungen lauschen.<\/p>\n<p>Da kommt die Frage auf, ob \u00fcberhaupt eine ausreichende Kontrolle \u00fcber die Vermittlung m\u00f6glich ist, denn schlie\u00dflich handelt man mit dem voraussichtlichen Verhalten anderer Personen. Ein Fan bleibt schlie\u00dflich nicht immer Fan, sondern entfernt gelegentlich auch Facebookseiten von seiner \u201eGef\u00e4llt mir\u201c-Liste.\u00a0 Diesem Problem wird bei Auktionen z. B. so begegnet, dass man die erkauften \u201eLikes\u201c nur f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise 30 Tage garantiert. Danach ist es durchaus m\u00f6glich, dass die Fans einen wieder verlassen. Au\u00dferdem wird zumeist von \u201emindestens\u201c XX Fans gesprochen, denn es kann ja durchaus sein, dass mehr Leute auf die Werbung klicken als erwartet.<\/p>\n<p>Dass die Fans dauerhaft bleiben, ist also nicht zu erwarten.<\/p>\n<p>Doch woher kommen die Fans, die dort \u201everkauft\u201c werden? In der Regel handelt es sich nicht um \u201eechte\u201c Fans, die sich mit einem \u201eGef\u00e4llt mir\u201c zu einer Seite bekennen, weil sie den Inhalt tats\u00e4chlich gut finden. Vielmehr handelt es sich gr\u00f6\u00dftenteils um bezahlte Fans oder Fake-Accounts, also leere H\u00fcllen und keine tats\u00e4chlich aktiven und gewinnbringenden Anh\u00e4nger. Wer sich also mit diesen Fans eindeckt, kann zwar \u00fcber kurze Distanz mit einer hohen Anzahl von \u201eLikes\u201c rechnen, muss aber ebenso davon ausgehen, dass es einer langfristigen Verbreitung seiner Inhalte nicht weiterhilft.<\/p>\n<h3>Darf man das?<\/h3>\n<p>Nun aber zur\u00fcck zur urspr\u00fcnglichen Frage: Wie verh\u00e4lt es sich rechtlich bei einem solchen Kauf?<\/p>\n<h3>Wettbewerbsrechtliche Irref\u00fchrung<\/h3>\n<p>Bei der Frage nach der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit eines \u201eFan-Erwerbs\u201c muss man, zumindest wenn ein Unternehmen ihn t\u00e4tigt, dar\u00fcber nachdenken, ob nicht eine wettbewerbsrechtliche Irref\u00fchrung gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 UWG<\/a> vorliegt.<\/p>\n<p>Fraglich ist, ob derjenige der sich Fans &#8220;einkauft&#8221;, \u00fcber eine in Wirklichkeit nicht vorhandene weitreichende Vernetzung, Bekanntheit und auch wirtschaftliche Kraft am Markt t\u00e4uscht. Wie weit geht der Einfluss von Facebook-Fans mittlerweile? Sind wir von einem Unternehmen beeindruckt, das eine gro\u00dfe Anzahl von Fans um sich schart? Beeinflusst das unser Kaufverhalten? Dies sind sicherlich Fragen, die sich nicht ad hoc eindeutig beantworten lassen und damit auch einer klaren rechtlichen Bewertung einen Stein in den Weg legen.<\/p>\n<p>Gerichtsurteile gibt es derzeit noch keine zu der Thematik. Unter Experten herrscht Uneinigkeit<\/p>\n<p>David Ziegelmayer <a href=\"http:\/\/www.cmshs-bloggt.de\/gewerblicher-rechtsschutz\/beim-followerkauf-lieber-nicht-den-anwalt-fragen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">tendiert<\/a> dazu, den Kauf von Forderungen f\u00fcr unzul\u00e4ssig zu halten. Er schreibt:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Zum Einen mag schon die blo\u00dfe Anzahl von tausenden Followern den Verbraucher beeindrucken und Vorstellung \u00fcber Bedeutung und Gr\u00f6\u00dfe wecken, zum anderen sollen die Follower auch als Multiplikatoren dienen, die Werbebotschaften des Unternehmens befeuern. Nicht zuletzt sollen gutgl\u00e4ubige Twittwenutzer auch von einer gewissen Authentizit\u00e4t des Accounts ausgehen d\u00fcrfen. W\u00fcsste nun der ansgesprochene Nutzer von der als freiwillige \u201eGefolgschaft\u201c getarnten Manipulation,\u00a0also um den Umstand,\u00a0dass die Zahl der\u00a0Follower\u00a0auf einer finanziellen Zuwendung an Dritte beruht, k\u00f6nnte sich die Wahrnehmung durchaus verschieben. Daher d\u00fcrfte es auch nicht schwerfallen, den Wettbewerbsversto\u00df als relevant im Sinne des <a title=\"\u00a7 3 UWG: Verbot unlauterer gesch\u00e4ftlicher Handlungen\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 3 UWG<\/a> anzusehen.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Rechtsanwalt Thomas Schwenke <a href=\"http:\/\/rechtsanwalt-schwenke.de\/ist-der-fankauf-rechtlich-doch-zulaessig-neue-ansichten-und-umfrage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">meint<\/a>, dass der Kauf von Followern zul\u00e4ssig sein k\u00f6nnte. Anbieter der zu erwerbenden Fans seien nichts anderes anbieten als eine Art Werbefl\u00e4che. Auf der pr\u00e4sentierten Unternehmen ihre Fanseiten und belohnen die Nutzer mit einem kleinen Centbetrag f\u00fcr den &#8220;Gef\u00e4llt mir&#8221;-Klick.<\/p>\n<p>Er wirft die Frage auf, weshalb ein solches Verhalten anders zu beurteilen sein sollte, als der Fall, in dem Facebookmitglieder f\u00fcr den Klick auf den &#8220;Gef\u00e4llt mir&#8221;-Knopf mit der Teilnahmem\u00f6glichkeit an einem Gewinnspiel belohnt werden. Denn auch hier sei davon auszugehen, dass die meisten die &#8220;Gef\u00e4llt mir&#8221;-Bekundungen nur deswegen abgeben, um an dem Spiel teilnehmen zu k\u00f6nnen und nicht, weil sie echte &#8220;Fans&#8221; des veranstaltenden Unternehmens sind.<\/p>\n<h3>UPDATE April 2013:<\/h3>\n<p>Jens Ferner weist auf <a href=\"http:\/\/www.ferner-alsdorf.de\/2013\/04\/wettbewerbsrecht-werberecht-gefaellt-mir-like-facebook-gekaufte-klicks-urteil-rechtsanwalt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">seiner Internetseite<\/a> auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg\u00a0 (LG Hamburg, Urteil v. 10.01.2013, Az. 27 O 438\/11) hin, das sich mit dem Thema befasste. Das Landgericht hat sich im Januar 2013 zur Frage ge\u00e4u\u00dfert, ob man durch \u201cerarbeitete\u201d Likes bei Facebook gegen das Wettbewerbsrecht verst\u00f6\u00dft. Dabei war\u201cerarbeitet\u201d in diesem Fall sehr weit zu verstehen, es floss kein Geld, sondern die Betroffenen klickten auf \u201cGef\u00e4llt mir\u201d im Zuge eines Gewinnspiels.<\/p>\n<p>Das Gericht hatte gegen diese Vorgehensweise keine rechtlichen Bedenken:<\/p>\n<blockquote><p>Die Nutzerwirklichkeit geht vielmehr dahin, dass es sich bei der Bet\u00e4tigung des \u201cGef\u00e4llt mir\u201d-Buttons um eine rein unverbindliche Gefallens\u00e4u\u00dferung handelt, die sich \u2013 bezogen auf Unternehmen \u2013 auch in einem allgemeinen Informationsinteresse ersch\u00f6pfen kann. F\u00fcr verbindliche Gefallens\u00e4u\u00dferung sieht die Plattform jedenfalls, wie gesagt, andere M\u00f6glichkeiten vor.<\/p><\/blockquote>\n<p>Ferner weist unseres Erachtens zurecht darauf hin, dass man die Generierung von Likes \u00fcber ein Gewinnspiel wohl nicht mit dem (verdeckten) Einkauf von Fans vergleichen kann. Die Rechtsfrage beleibt jedenfalls weiterhin offen.<\/p>\n<p>Fest steht, dass die Werbung mit &#8220;gekauften&#8221; Followern, sei es bei Facebook oder bei Twitter nur dann zul\u00e4ssig ist, wenn es sich dabei wie im Beispiel vom Kollegen Schwenke grunds\u00e4tzlich um &#8220;echte&#8221; Menschen handelt. Sollte sich nachweisen lassen, dass ein Gro\u00dfteil der gekauften Fans aus automatischen generierten, toten Facebookprofilen besteht, d\u00fcrfte die Grenze der Zul\u00e4ssigkeit \u00fcberschritten sein.<\/p>\n<p>Aufgrund dieser unklaren Rechtslage ist zumindest Unternehmen derzeit nicht zu raten, sich mithilfe von Fan-K\u00e4ufen in die Gunst der Facebook-Anh\u00e4nger zu bewegen. Auch wenn ein von Konkurrenten oder der Verbraucherzentrale angestrebtes Verfahren zur Rechtssicherheit f\u00fchren k\u00f6nnte, so m\u00f6chte wohl niemand derjenige sein, der daran als Beklagter teilnehmen muss.<\/p>\n<h3><strong>Einw\u00e4nde seitens Facebook<\/strong><\/h3>\n<p>Die<a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/page_guidelines.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"> Facebook-Richtlinien<\/a> sehen derzeit zwar ein Verbot der Einrichtung von Fake-Accounts, dem automatisierten Abgreifen von Nutzerinformationen und dem \u201eechten\u201c Verkauf eines Profils vor, jedoch spricht (noch) nichts gegen das Eindecken mit inaktiven Fans. Ob sich dies in Zukunft \u00e4ndert, bleibt abzuwarten.<\/p>\n<h3><strong>Einw\u00e4nde seitens eBay<\/strong><\/h3>\n<p>Sollte der Verkauf \u00fcber eBay stattfinden, kommt eine Verletzung der <a href=\"http:\/\/pages.ebay.de\/help\/policies\/overview.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Richtlinien<\/a> des Auktionshauses in Betracht. Bei einer Anfrage erkl\u00e4rte eBay jedoch, dass dies aus ihrer Sicht nicht der Fall sei. Man distanziere sich aber explizit davon diese Aussage als generelle rechtliche W\u00fcrdigung zu verstehen.<\/p>\n<h3><strong>Fazit:<\/strong><\/h3>\n<p>Nach alldem f\u00e4llt eine eindeutige rechtliche Bewertung des Kaufs von Facebook-Fans und Likes schwer. Ein Versto\u00df gegen die Richtlinien und Nutzungsbedingungen von Facebook und eBay liegt wohl nicht vor (zumindest nicht durch den K\u00e4ufer). Ist dieser jedoch ein Unternehmen, besteht die nicht ganz unwahrscheinliche Gefahr, dass ein wettbewerbsrechtlicher Versto\u00df begangen wird und infolge dessen eine Abmahnung von Konkurrenten oder der Verbraucherzentrale droht.<\/p>\n<p>Wie sich die Situation aus moralischer Sicht darstellt, muss jeder f\u00fcr sich selbst entscheiden. Auch hier droht die gr\u00f6\u00dfte Gefahr wohl den Unternehmen die sich an Facebook-K\u00e4ufen beteiligen. Denn wer sich mit einer gro\u00dfen Anzahl von \u201eleeren H\u00fcllen\u201c als Fans eindeckt, wird leicht ein Opfer eines PR-Skandals.<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unter Titeln wie &#8220;50 echte deutsche Facebook Fans&#8221; und &#8220;2.500 Facebook Fans \/ Likes \/ Gef\u00e4llt mir \/ f\u00fcr Fanpage oder Webseite!&#8221; werden unter anderem bei eBay Facebook-Fans und Likes verkauft. Der Preis f\u00fcr 2.000 Fans liegt derzeit bei ungef\u00e4hr 80\u20ac, also 4 Cent f\u00fcr einen Fan. Was bringt der Fankauf? Aber warum das Ganze? [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":15,"featured_media":15689,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[15,1229],"tags":[16,21,252,3015,404,1559,1681,1803],"class_list":["post-15686","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","category-social-media-recht","tag-twitter","tag-facebook","tag-schleichwerbung","tag-wettbewerbsrecht","tag-kauf","tag-fans","tag-zulassig","tag-follower"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15686","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/15"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=15686"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15686\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/15689"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=15686"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=15686"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=15686"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}