Hat es mit www.comedix.de die Falschen getroffen?<\/strong><\/p>\nNach dem Besuch der Seite www.comedix.de und einem Telefonat mit Herrn M\u00fctz stellte sich jedoch heraus, dass es in diesem Fall tats\u00e4chlich einmal jemanden getroffen hat, der bei dem Betrieb der kostenlosen und nicht mit Werbung versehenen Asterix-Fan-Seite ansonsten sehr verantwortungsvoll mit Urheberrechten umgeht. In seinem Impressum weist er zum Beispiel darauf hin, dass er immer bestrebt sei, keine fremden Urheberrechte zu verletzen und immer vorher um Erlaubnis frage, bevor er einen Text oder ein Bild verwende. Umgekehrt bitte er diejenigen, die Interesse daran h\u00e4tten, seine Werke zu nutzen, darum, ihn nur um Erlaubnis zu fragen. Die Nutzung als solche sei kostenlos.<\/p>\n
Vor 3 Tagen hat es Herrn M\u00fctz jetzt also erwischt. Er selbst teilt dazu auf seiner Internetseite mit:<\/p>\n
\u201eDas Asterix-Archiv Comedix.de existiert nun seit 14 Jahren und in den Tiefen des Systems hat eine Bildagentur eine nicht von mir lizenzierte Fotografie gefunden, die nun \u00fcber eine Kanzlei entsprechend abgemahnt wird. F\u00fcr mich war in den letzten Jahren das Urheberrecht immer im Fokus und ich habe sehr viele Genehmigungen f\u00fcr die Verwendung von Texten und Bildern angefragt und bekommen. Dass sich das bei mir verwendete Bild nun doch finden lie\u00df, ist mehr als ungl\u00fccklich. Ich bin mir bewusst, dass das ein Fehler war, doch ich verstehe nicht, warum es keine g\u00fctige Einigung f\u00fcr eine private Seite ohne jede finanziellen Interessen geben kann.<\/em><\/p>\nIch lasse mich bereits anwaltlich beraten, trotzdem werden massive Kosten (nach Erstauskunft bis zu 3.000 Euro) auf mich zukommen. Mit dem ersten Schrecken habe ich schon die Einstellung meiner Asterix-Seite ins Auge gefasst, denn auch meine Motivation bekommt hiermit einen schweren Schlag, vom Finanziellen ganz zu schweigen.\u201c<\/em><\/p>\nEin pers\u00f6nliches Gespr\u00e4ch mit Herrn M\u00fctz best\u00e4tigte unseren ersten Eindruck, dass es im vorliegenden Fall tats\u00e4chlich einmal \u201eden Falschen\u201c getroffen haben k\u00f6nnte. Herr M\u00fctz teilte in unserem Gespr\u00e4ch insbesondere mit, dass er einsehe, sich falsch verhalten zu haben und auch bereit sei, etwaig entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Trotz alledem erhoffe er sich jedoch vom Rechteinhaber Nachsicht und eine g\u00fctliche Einigung. Vor diesem Hintergrund verzichte er auch ganz bewusst darauf, den Namen der Bildagentur zu nennen, um jegliche \u201ePrangerwirkung\u201c zu vermeiden.<\/p>\n
Er best\u00e4tigte in unserem Gespr\u00e4ch vor allem noch einmal, die Seite nur als Hobby und ohne jegliche kommerzielle Interessen zu betreiben. Er sei nach einer Vereinbarung mit den Rechteinhabern von \u201eAsterix\u201c sogar dazu verpflichtet.\u00a0 Falls er tats\u00e4chlich eine Summe in H\u00f6he von 3.000,00 \u20ac zahlen m\u00fcsse, gerate sein Projekt in ernste Gefahr. Er m\u00fcsse dann dar\u00fcber hinaus auch \u00fcberlegen, ob ihm sein Hobby diese Risiken \u00fcberhaupt noch wert sei.<\/p>\n
Fair Use auch in Deutschland sinnvoll?<\/strong><\/p>\nDamit kein Missverst\u00e4ndnis aufkommt: Herr M\u00fctz hat einen Fehler gemacht, f\u00fcr den er geradestehen muss. Allerdings eignet sich der vorliegende Fall auch daf\u00fcr, erstens bei Rechteinhabern um Nachsicht zu werben und zweitens, dar\u00fcber nachzudenken, ob Regelungen wie die Fair-Use-Doktrin des amerikanischen Urheberrechtssystems nicht auch in Deutschland sinnvoll w\u00e4ren.<\/p>\n
Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuw\u00e4gen:<\/p>\n
1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsm\u00e4\u00dfig oder nicht)<\/p>\n
2. Art des urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werks<\/p>\n
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verh\u00e4ltnis zum ganzen Werk<\/p>\n
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des gesch\u00fctzten Werks<\/p>\n
Auch bei bisher unver\u00f6ffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuw\u00e4gen. Je nach Einzelfall d\u00fcrfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einflie\u00dfen. Das Gesetz l\u00e4sst bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschr\u00e4nkt es das Urheberrecht so, dass es seinen urspr\u00fcnglichen Zweck erf\u00fcllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist: Entwicklung der Wissenschaft und der K\u00fcnste. (Quelle: Wikipedia)<\/p>\n
Eine \u00dcberlegung ist es wert. Wir werden \u00fcber den Fall weiter berichten. (la)<\/p>\n
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Gestern sind wir durch eine Twitter-Meldung auf einen berichtenswerten Abmahnfall aufmerksam geworden. Der Betreiber der Asterix-Fan-Seite www.comedix.de Marco M\u00fctz hat offenbar am 27.11.2012 eine Abmahnung einer Bildagentur wegen einer unlizenzierten Fotografie auf seiner Seite\u00a0 erhalten. In dem Schreiben wird zwar zun\u00e4chst nur ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Die betreffende Bildagentur ist aber daf\u00fcr bekannt, dass sie […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":15651,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,5],"tags":[33,66,1079,1796,1797],"class_list":["post-15646","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-urheber-designrecht","tag-abmahnung","tag-foto","tag-lichtbild","tag-asterix","tag-comedix"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15646","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=15646"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15646\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/15651"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=15646"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=15646"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=15646"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}