{"id":15550,"date":"2012-11-27T08:12:57","date_gmt":"2012-11-27T07:12:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=15550"},"modified":"2017-10-24T22:43:47","modified_gmt":"2017-10-24T21:43:47","slug":"apple-gegen-apfelkind-der-streit-geht-weiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/apple-gegen-apfelkind-der-streit-geht-weiter\/","title":{"rendered":"Apfelkind gegen Apple: Der Streit geht weiter"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/apfelkind.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-8310\" title=\"Wer ver\u00e4ppelt wen?\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/apfelkind.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/apfelkind.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/apfelkind-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/apfelkind-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Fast genau ein Jahr dauert bereits der Streit zwischen Apple und einer Caf\u00e9besitzerin aus Bonn.<\/p>\n<p>Apple war Ende Oktober 2011 gegen die Eintragung der Marke &#8220;Apfelkind&#8221; unter dem links ersichtlichem Logo mit einem Widerspruch vorgegangen und hatte die Dame ohne die Verursachung weiterer Kosten dazu aufgefordert, die Verwendung des Logos zuk\u00fcnftig zu unterlassen.<\/p>\n<h3><strong>Gr\u00f6\u00dfenwahnsinniger Weltkonzern gegen kleine Caf\u00e9besitzerin?<\/strong><\/h3>\n<p>Der Fall hatte damals insbesondere deshalb besonders hohe Wellen geschlagen, da in der Presse der Eindruck erweckt wurde, dass hier der Weltkonzern Apple in einem Markenrechtsstreit &#8220;mit Kanonen&#8221; auf ein kleines beschauliches Kindercaf\u00e9 &#8220;schie\u00dfe&#8221;.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/apple-gegen-apfelkind-grosenwahnsinniger-weltkonzern-gegen-kleine-cafebesitzerin\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">In einem Beitrag hatten wir versucht, dieses Bild ein wenig gerade zu r\u00fccken<\/a>. Unseres Erachtens hatte die Caf\u00e9betreiberin nicht zuletzt aufgrund der vielen Waren und Dienstleistungen, f\u00fcr die die Marke eingetragen werden sollte, gro\u00dfspurigere Pl\u00e4ne, als sie nach dem Einschreiten von Apple zun\u00e4chst vorgab. Gegen\u00fcber der englischen Presse hatte sie sp\u00e4ter sogar zugegeben, mit der Marke &#8220;something like Starbucks&#8221; machen zu wollen.<\/p>\n<h3><strong>Einigung ist gescheitert<\/strong><\/h3>\n<p>Wie der <a href=\"http:\/\/www.general-anzeiger-bonn.de\/bonn\/bonn\/suedstadt\/Streit-Apple-gegen-Apfelkind-geht-weiter-article913066.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bonner General-Anzeiger<\/a> berichtet, dauert der Streit zur Zeit noch an. Frau R\u00f6mer, die Betreiberin des Kindercaf\u00e9s, will nicht nachgeben. Sie beklagt sich dar\u00fcber, dass ihr von Apple das Gef\u00fchl gegeben worden sei, dass ein Kompromiss gefunden werden k\u00f6nne. Jetzt sei aber auf einmal noch alles &#8220;viel schlimmer&#8221;.<\/p>\n<h3><strong><\/strong><strong>Frau R\u00f6mers &#8220;unmoralisches&#8221; Angebot<\/strong><\/h3>\n<p>Apple hatte vorgeschlagen, dass sie f\u00fcr das Caf\u00e9 werben d\u00fcrfe, f\u00fcr alles andere aber nicht. Diese Einschr\u00e4nkung wollte Frau R\u00f6mer aber nicht hinnehmen, da sie offenbar weiterhin plant, nicht nur das Caf\u00e9 mit dem Logo und der Bezeichnung zu bewerben, sondern auch Mode und Spielzeug. Auch mit der weiteren Forderung Apples, das Logo insbesondere nicht f\u00fcr H\u00fcllen f\u00fcr digitale Ger\u00e4te, Computer- oder Videospiele zu nutzen, war sie nicht einverstanden. Daf\u00fcr machte sie zur Voraussetzung, dass Apfelkind und Apple gemeinsam ein Kinderprojekt unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Mit dieser Forderung hat R\u00f6mer nun offenbar den Bogen \u00fcberspannt. In einer Stellungnahme gibt Apple an, dass man nun Widerspruch gegen das Logo in allen vier Klassen einlegen werde &#8211; und zwar komplett, ohne Ausnahmem\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<h3><strong><\/strong><strong>Apple m\u00f6chte kein Kinderprojekt unterst\u00fctzen<\/strong>\u00a0<\/h3>\n<p>Apple m\u00f6chte offenbar kein Kinderprojekt unterst\u00fctzen. Jedenfalls nicht zusammen mit Frau R\u00f6mer. Und nicht verkn\u00fcpft mit Vereinbarungen dar\u00fcber, wie die Marke Apfelkind in Zukunft zu nutzen ist.<\/p>\n<p>Frau R\u00f6mer ist entt\u00e4uscht und f\u00fchlt sich falsch verstanden.<\/p>\n<p>Der unbefangene Beobachter erh\u00e4lt demgegen\u00fcber jedoch den Eindruck, dass Apple Frau R\u00f6mer genau richtig verstanden hat: Die Platzierung des unschuldig daher kommenden &#8220;Kompromissvorschlags&#8221; zur gemeinsamen F\u00f6rderung eines Kinderprojekts zeigt n\u00e4mlich abermals, mit wie viel Kalk\u00fcl die vorgeblich unbedarfte Caf\u00e9besitzerin in dem Fall operiert. Denn Apple h\u00e4tte dieses Angebot annehmen m\u00fcssen, um zu vermeiden, ein weiteres Mal &#8220;in die b\u00f6se Ecke&#8221; gesetzt zu werden. Dass Apple nicht bereit ist, einen solchen Vergleich einzugehen und Vergleichsverhandlungen daraufhin abbricht, d\u00fcrfte niemanden arg verwundern. Dies insbesondere deshalb, da sich Apple von Anfang an um ein schonendes Vorgehen bzw. &#8220;Waffengleichheit&#8221; bem\u00fcht hat.\u00a0 Es wurde zum Beispiel keine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen, deren Kosten bei einem nicht un\u00fcblichen Streitwert von 500.000 \u20ac bei ca. 4.000 \u20ac liegen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wir hatten bereits in unserem ersten Artikel darauf hingewiesen: Frau R\u00f6mer ist es unbenommen, f\u00fcr ihre gesch\u00e4ftlichen Aktivit\u00e4ten Schutzrechte einzutragen. Wer bei bei den Gro\u00dfen mitspielen will, muss sich allerdings auch an die Spielregeln halten und zwar nicht nur dann, wenn es um den eigenen Vorteil geht.<\/p>\n<p>In unternehmerischer Voraussicht hat Frau R\u00f6mer offenbar schon einen alternativen Plan gefasst:\u00a0 Sie hat sich die Bezeichnung <a href=\"http:\/\/register.dpma.de\/DPMAregister\/marke\/register\/3020110618666\/DE\">&#8220;Kirschenkind&#8221;<\/a> als <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\/marke-anmelden\">Marke sch\u00fctzen lassen<\/a>. Damit soll es dann keine Probleme mehr geben: &#8220;Das Logo ist als Marke fest eingetragen, die Widerspruchsfrist ist abgelaufen&#8221;, sagt R\u00f6mer.<\/p>\n<p>Es geht doch.<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fast genau ein Jahr dauert bereits der Streit zwischen Apple und einer Caf\u00e9besitzerin aus Bonn. Apple war Ende Oktober 2011 gegen die Eintragung der Marke &#8220;Apfelkind&#8221; unter dem links ersichtlichem Logo mit einem Widerspruch vorgegangen und hatte die Dame ohne die Verursachung weiterer Kosten dazu aufgefordert, die Verwendung des Logos zuk\u00fcnftig zu unterlassen. 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