{"id":155,"date":"2007-05-08T11:27:00","date_gmt":"2007-05-08T09:27:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=155"},"modified":"2007-05-08T11:27:00","modified_gmt":"2007-05-08T09:27:00","slug":"meinungsfreiheit-wieder-am-ende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/meinungsfreiheit-wieder-am-ende\/","title":{"rendered":"Meinungsfreiheit wieder am Ende?"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">Schaut man sich in der Bloggerwelt derzeit um, f\u00fchlt man sich zur\u00fcckversetzt in die Zeiten der Unruhe um das &#8220;<a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2006\/08\/pressefreiheit-und-schnfrberei.html\">Heise-Urteil<\/a>&#8220;. So soll das Landgericht Hamburg in Sachen &#8220;Supernature&#8221;, (<a href=\"http:\/\/www.foren-und-recht.de\/urteile\/Landgericht-Hamburg-20070427.html\">Az 324 O 600\/06<\/a>) mal wieder ein Urteil gef\u00e4llt haben, das nicht nur im Widerspruch zur gesamten sonstigen Rechtsprechung steht sondern auch die Meinungsfreiheit in Deutschland <a href=\"http:\/\/www.mein-parteibuch.com\/blog\/2007\/05\/07\/anmerkung-zum-supernature-urteil\/\">weiter zur\u00fcckdr\u00e4ngt<\/a>.<\/p>\n<p>Worum ging es? Ein Forenbetreiber wurde offenbar f\u00fcr die Beitr\u00e4ge eines Dritten zur Verantwortung gezogen. Dar\u00fcber, ob das Urteil sachlich und rechtlich richtig ist, wollen wir uns heute ausnahmsweise einmal nicht \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>Eine Sache verbl\u00fcfft aber: Fast alle, die dieses Urteil <a href=\"http:\/\/www.augsblog.de\/2007\/05\/04\/skandalurteil-nimmt-forenbetreiber-in-mithaftung\/\">kritisieren<\/a>, st\u00fcrzen sich darauf, dass ein Betreiber eines Internetforums nach dem &#8220;Supernature&#8221;-Urteil nun <a href=\"http:\/\/www.ra-blog.de\/1712-Supernature-Forum-geht-beim-LG-Hamburg-baden\">auch ohne Kenntnis f\u00fcr fremde Beitr\u00e4ge hafte<\/a>. Indes findet sich aber auch an gar keiner Stelle dieses Urteils irgendein Hinweis, der diesen Schluss zul\u00e4sst. Es bleibt schlicht und einfach offen, ob der Forenbetreiber von den rechtswidrigen Beitr\u00e4gen Kenntnis hatte. Nat\u00fcrlich ist es m\u00f6glich, dass er sie nicht hatte. Vielleicht war es zwischen den Parteien auch gar nicht streitig. Es ist auch misslich, dass das Urteil keine Auf\u00fchrungen zu den Pr\u00fcfungspflichten des Forenbetreibers enth\u00e4lt. Da dies durch das Gericht aber nicht festgestellt wurde, kann man aus dem Urteil auch keine Schl\u00fcsse f\u00fcr die  Forenhaftung, die Rechtsprechung oder die Meinungsfreiheit insgesamt ziehen.<\/p>\n<p>Auch kann man dem Urteil keinen Widerspruch zu &#8220;der Rechtsprechung des BGH&#8221; entnehmen. Fest steht, dass der Bundesgerichtshof in einem <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2007\/03\/wer-haftet-bei-rechtsverletzung-im-netz.html\">brandneuen Urteil<\/a>, das nach unserer Kenntnis im Volltext mit Begr\u00fcndung noch nirgendwo ver\u00f6ffentlicht worden ist, die Verantwortlichkeit von Forenbetreibern strenger ausgestaltet hat, als es bisher &#8211; etwa vom <a href=\"http:\/\/www.jurpc.de\/rechtspr\/20060064.htm\">Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf<\/a> &#8211; getan wurde. Insgesamt zeichnet sich eine vern\u00fcnftige Tendenz ab, bei &#8220;anonymen&#8221; Rechtsverletzungen jedenfalls denjenigen (NUR f\u00fcr den Unterlassungsanspruch des Gesch\u00e4digten) zur Verantwortung zu ziehen, der wenigstens mittelbar zur St\u00f6rung beigetragen hat. Das entspricht den althergebrachten Grunds\u00e4tzen der St\u00f6rerhaftung. Sonst m\u00fcssten anonyme Beleidigungen, Verleumdungen und Boykotte in alle Ewigkeit von den Gesch\u00e4digten geduldet werden. Dass solche hier vorlagen hat indes noch keiner bezweifelt.<\/p>\n<p>Heraus kommt mal wieder ein Urteil, dass auf alle nur denkbaren Sachverhalte bezogen und ma\u00dflos \u00fcbersch\u00e4tzt wird. Das ist wahrscheinlich aus dem Umstand abzuleiten, dass es sich wieder einmal um eine <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2007\/05\/06\/schiffbruch-fur-spendenfinanzierte-forenklage\/\">spendenfinanzierte<\/a> &#8220;Wollen-wir-doch-mal-sehen&#8221;-Klage handelte, die Grundsatzbedeutung f\u00fcr sich in Anspruch nimmt. Eigentlich zu unwichtig, um ver\u00f6ffentlicht zu werden. (zie)<\/div>\n<p>Siehe hierzu ein lesenswertes Interview von <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/online\/2007\/13\/interneturteil-interview\">RA M\u00f6bius in der ZEIT<\/a> und eine differenziertere Betrachtung \u00fcber das Urteil von <a href=\"http:\/\/www.telemedicus.info\/article\/208-Forenhaftung-7-Fragen-zum-Supernature-Urteil.html\">Telemedicus<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schaut man sich in der Bloggerwelt derzeit um, f\u00fchlt man sich zur\u00fcckversetzt in die Zeiten der Unruhe um das &#8220;Heise-Urteil&#8220;. 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