{"id":14846,"date":"2012-10-09T08:06:05","date_gmt":"2012-10-09T06:06:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=14846"},"modified":"2017-04-07T11:37:06","modified_gmt":"2017-04-07T10:37:06","slug":"weiteres-facebook-urteil-bezuglich-von-dritten-geposteter-inhalte-diesmal-aus-stuttgart","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/weiteres-facebook-urteil-bezuglich-von-dritten-geposteter-inhalte-diesmal-aus-stuttgart\/","title":{"rendered":"Weiteres Facebook-Urteil bez\u00fcglich von Dritten geposteter Inhalte &#8211; diesmal aus Stuttgart"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-11438\" title=\"Facebook-Abmahnungen sind in\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/facebookabmahnung.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/>Die Kollegen von <a href=\"http:\/\/rechtsportlich.net\/?p=1405\" target=\"_blank\">rechtssportlich.net<\/a> berichteten gestern von dem ersten Facebook-Urteil aus Stuttgart.<\/p>\n<p>Das Landgericht Stuttgart hatte dar\u00fcber zu befinden, ob der Betreiber einer Facebookseite f\u00fcr die unerlaubte Ver\u00f6ffentlichung eines Lichtbilds durch einen Dritten haftet, nachdem er Kenntnis davon erlangt hat und nichts dagegen unternimmt (LG Stuttgart, Urteil v. 20.07.2012, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=17%20O%20303\/12\" title=\"LG Stuttgart, 20.07.2012 - 17 O 303\/12: Haftung bei Facebook f&uuml;r urheberrechtswidrigen Eintrag ...\">17 O 303\/12<\/a>). Neben dem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/urheberrecht\/erste-facebook-abmahnung-das-urteil-des-landgerichts-halle-ist-da\" target=\"_blank\">von uns vertretenen Fall<\/a> d\u00fcrfte sich dabei um den zweiten Sachverhalt handeln, indem es um diese Frage geht.<\/p>\n<p><strong>Wieder einmal ein Foto, das von Dritten hochgeladen wurde<\/strong><\/p>\n<p>Ein Facebook-Fan hatte auf der Facebookseite eines Prominenten ein Lichtbild ver\u00f6ffentlicht. Der Urheber bemerkte das und forderte den Seitenbetreiber der E-Mail zur Beseitigung des Lichtbilds auf. Nachdem daraufhin nichts geschah, sprach der Urheber eine kostenpflichtige Abmahnung aus und forderte den Seitenbetreiber auf, eine Unterlassungserkl\u00e4rung abzugeben. Nachdem auch darauf keinerlei Reaktion erfolgte, erhob der Urheber Klage vor dem Landgericht Stuttgart auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz. Mit Erfolg. Die Entscheidung ist rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Da der Beklagte sich nichts zur Sache einlie\u00df, handelt es sich bei der Entscheidung leider um ein Vers\u00e4umnisurteil ohne Gr\u00fcnde, so dass unter anderem die Frage unbeantwortet blieb, ob der Betreiber der Facebookseite nicht bereits unmittelbar (also ohne Inkenntnissetzung \u00fcber die Rechtsverletzung) gehaftet h\u00e4tte, da er das beanstandete Bild, an dem auch die Quelle angegeben war, kommentiert und mit \u201cgef\u00e4llt mir\u201d markiert hatte.<\/p>\n<p><strong>Richtige Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung ist folgerichtig und stellt unseres Erachtens auch keine Besonderheit dar. Denn auch derjenige, der lediglich fremde Inhalte zum Abruf bereith\u00e4lt, muss sp\u00e4testens dann handeln, wenn er von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt.<\/p>\n<p>Uns h\u00e4tte es allerdings, \u00e4hnlich wie die Kollegen von rechtssportlich.net interessiert, ob das Landgericht Stuttgart eine unmittelbare Haftung des Seitenbetreibers alleine mit der Begr\u00fcndung angenommen h\u00e4tte, dass dieser das streitgegenst\u00e4ndliche Lichtbild kommentiert und mit &#8220;gef\u00e4llt mir&#8221; markiert hat.<\/p>\n<p><strong>Ein Kommentar oder der &#8220;gef\u00e4llt mir&#8221;-Klick reichen f\u00fcr ein zu Eigen machen nicht aus<\/strong><\/p>\n<p>Unseres Erachtens ist eine solche Haftung an hohe Voraussetzungen gekn\u00fcpft, die &#8211; soweit wir das anhand des mitgeteilten Sachverhalts beurteilen k\u00f6nnen &#8211; hier nicht vorliegen d\u00fcrften. Denn Bedingung f\u00fcr eine Haftung f\u00fcr fremde Inhalte ist die positive Kenntnis der konkreten tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde, die die Rechtsverletzung begr\u00fcnden. Daf\u00fcr d\u00fcrfte die blo\u00dfe Tatsache, dass ein Seitenbetreiber ein ihm ansonsten unbekanntes Lichtbild auf Facebook mit &#8220;gef\u00e4llt mir&#8221; markiert oder kommentiert, nicht ausreichen. Dies d\u00fcrfte selbst dann gelten, wenn, wie im vorliegenden Fall, die Quelle des Lichtbilds oder sogar der Urheber selbst angegeben wird. Denn der Seitenbetreiber kann nicht wissen, ob derjenige, der das Bild hochl\u00e4dt nicht im Einzelfall doch eine Erlaubnis vom Urheber daf\u00fcr erhalten hat.<\/p>\n<p><strong>Facebookseite ist kein \u201cKinderspiel\u201d<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn der vorliegende Fall das Urheberrecht betrifft, zeigt er doch, dass die Gefahr, wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen zu werden, ist offensichtlich gr\u00f6\u00dfer, als viele denken. Ein Grund mehr, nochmals auf unsere kostenlose Impressum-App bei Facebook hinzuweisen, mit der man wenigstens Abmahnungen wegen eines fehlerhaften Impressums vermeiden kann. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/massenabmahner-bittet-sich-diskretion-aus\" target=\"_blank\">\u00dcber die aktuelle Abmahnwelle haben wir bereits berichtet.<\/a><\/p>\n<p><strong>Gegen Abmahnungen auf Facebook absichern!<\/strong><\/p>\n<p>Wir bieten Interessierten die einfache und kostenlose M\u00f6glichkeit, \u00fcber eine Facebook-App ein den Vorgaben der Rechtsprechung gen\u00fcgendes, individuelles Impressum zu erstellen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch in die Facebook-Seite integriert.<\/p>\n<p><strong>So funktioniert die Impressum-App<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Auf unserer <a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/Lampmann.Haberkamm.Rosenbaum\" target=\"_blank\">Facebookseite<\/a> den Reite \u201cImpressum-App\u201d anklicken<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Danach den Vorgaben unser Impressum-App folgen und die entsprechenden Felder f\u00fcr das individuelle Impressum ausf\u00fcllen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Fertig! Das rechtssichere Impressum wird durch unsere App automatisiert auf Ihrer Seite in den passenden Reiter integriert<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Die Angaben im Impressum sind ab sofort abrufbar und k\u00f6nnen bei Bedarf abge\u00e4ndert werden<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Mit LHR dauerhaft auf der sicheren Seite stehen!<\/strong><\/p>\n<p>*Hinweise: Das Impressum muss als einer der ersten vier Reiter sichtbar sein. Die rechtskonforme Darstellung auf mobilen Seiten ist aufgrund von facebookinterner Einstellungen nicht immer gew\u00e4hrleistet. Es ist daher sinnvoll, das generierte Impressum vorsichtshalber nochmal unter \u201eInfo\u201c zu hinterlegen bzw. von dort aus zu verlinken. Da es unterschiedliche Darstellungsformen der mobilen Seiten gibt, ist aber auch diese Ma\u00dfnahme keine Garantie, dass Ihr Impressum dort korrekt angezeigt wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr R\u00fcckfragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verf\u00fcgung! (la)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kollegen von rechtssportlich.net berichteten gestern von dem ersten Facebook-Urteil aus Stuttgart. 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