{"id":1480,"date":"2010-08-03T09:15:37","date_gmt":"2010-08-03T07:15:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=1480"},"modified":"2017-03-12T21:26:20","modified_gmt":"2017-03-12T20:26:20","slug":"11000-euro-schadensersatz-wegen-negativer-ebay-bewertung-auserungsrecht-made-in-the-usa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/11000-euro-schadensersatz-wegen-negativer-ebay-bewertung-auserungsrecht-made-in-the-usa\/","title":{"rendered":"11.000 Euro Schadensersatz wegen negativer eBay-Bewertung &#8211; \u00c4u\u00dferungsrecht made in the USA"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">In einem \u00e4lteren Artikel aus dem April 2010 berichtet T-Online unter <a href=\"http:\/\/computer.t-online.de\/ebay-negative-bewertung-bringt-kaeufer-vor-gericht\/id_41266052\/index\" target=\"_blank\">http:\/\/computer.t-online.de\/<\/a> von einer Klage auf Schadensersatz\u00a0 wegen einer negativen Bewertung bei eBay in den USA. Wegen der folgenden negativen Bewertung  sah sich der Amerikaner Michael Steadman mit einer Schadenersatzklage  in H\u00f6he von 15.000 US-Dollar, umgerechnet 11.000 Euro konfrontiert:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify\"><p><em>&#8220;Schlechter Verk\u00e4ufer; hat die Moral eines Gebrauchtwagenh\u00e4ndlers&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Der K\u00e4ufer hatte auf eBay  eine gebrauchte Stechuhr erworben, die aber nicht der  Artikelbeschreibung entsprach. F\u00fcr die negative Bewertung revanchierte  sich der Verk\u00e4ufer mit der Klage und behauptete, sein guter Ruf als  Verk\u00e4ufer sei dadurch ruiniert. Ob das Gericht der Klage mittlerweile auch stattgab, ist hier nicht bekannt. Klar ist bereits jetzt, dass man offenbar von Autoverk\u00e4ufern in den USA nicht viel h\u00e4lt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Diesen Fall sollte man sich vor Augen f\u00fchren, wenn man der im Internet offenbar landl\u00e4ufigen Meinung das n\u00e4chste Mal nachl\u00e4uft , dass das deutsche System der Unterlassungsanspr\u00fcche und deren Geltendmachung auf &#8220;Abzocke&#8221; und &#8220;Geldmacherei&#8221; angelegt sei und mit dessen Hilfe &#8220;mit Kanonen auf Spatzen&#8221; geschossen werde. Denn nach der deutschen Systematik kann man in Bezug auf den Unterlassungsanspruch nicht sofort klagen, ohne auf den Verfahrenskosten sitzen zu bleiben, wenn man den Gegner  &#8211; mittels einer Abmahnung &#8211; nicht vorher Gelegenheit gegeben hat, den Versto\u00df au\u00dfergerichtlich beizulegen. Ein Schadensersatz ist hingegen \u00fcberhaupt nur bei einer schwerwiegenden Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung m\u00f6glich, die so einschneidend sein muss, dass eine anderweitige Kompensation unter keinem Gesichtspunkt in Betracht kommt. In der Praxis die seltene Ausnahme.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Jedenfalls sollte man sich davor h\u00fcten, Deutschland sogar als <a href=\"http:\/\/carta.info\/26015\/abmahnrepublik-deutschland-i\/\" target=\"_blank\">&#8220;Abmahnrepublik&#8221;<\/a> zu bezeichnen, ohne zu wissen, wie in anderen L\u00e4ndern verfahren wird. Selbst, wenn man einen Vergleich des Rechtssystems der USA mit dem deutschen vor dem Hintergrund der sehr hohen Schadensersatzsummen, die verlangt und auch ausgeurteilt werden, f\u00fcr unzul\u00e4ssig h\u00e4lt, so darf man nicht unber\u00fccksichtigt lassen, dass, wie zum Beispiel die <a href=\"http:\/\/www.taz.de\/1\/leben\/medien\/artikel\/1\/knebel-fuer-die-presse\/\" target=\"_blank\">TAZ<\/a> berichtet, auch im europ\u00e4ischen Gro\u00dfbritannien wenig zimperlich mit\u00a0 Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzungen umgegangen wird. Die in dem Bericht der TAZ erw\u00e4hnte &#8220;Maulkorbverf\u00fcgung&#8221;, die &#8220;<a href=\"http:\/\/inforrm.wordpress.com\/2010\/04\/19\/injunctions-and-super-injunctions-an-introduction\/\" target=\"_blank\">super-injunction<\/a>&#8220;, verbietet es dem Anspruchsschuldner offenbar sogar, \u00fcberhaupt von der Existenz der Verf\u00fcgung zu berichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch wenn der der deutschen Abmahnung entsprechende <a href=\"http:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/Cease_and_desist\" target=\"_blank\">&#8220;cease and desist-Letter&#8221;<\/a> im anglo-amerikanischen Rechtsraum f\u00fcr gew\u00f6hnlich ohne Kostennote des Anwalts verschickt wird, ist dieser vor Einleitung eines Gerichtsverfahren zur Vemeidung von Kosten auch nicht erforderlich. Das heisst, der Anspruchsinhaber kann ohne Vorwarnung klagen. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens in Gro\u00dfbritannien sind, anders als in Deutschland, kaum zu prognostizieren und regelm\u00e4\u00dfig um einiges h\u00f6her als in Deutschland. Das liegt, wie der Seite des Bundeswirtschaftsministerium <a href=\"http:\/\/www.portal21.de\/nn_1734530\/Portal21\/DE\/Service\/Aktuelles\/Meldungen\/UK__Jackson__Report__LitigationCosts__100121.html?__nnn=true\" target=\"_blank\">Portal21<\/a> zu entnehmen ist, daran, das derzeitige System der \u201e<em><span lang=\"en-GB\" xml:lang=\"en-GB\">conditional fee agreements<\/span><\/em>\u201c  (CFA) erlaubt, der unterliegenden Partei Erfolgshonorare aufzuerlegen,  die die obsiegende Partei mit ihrem Rechtsanwalt vereinbart hat.\u00a0 Dieses System will Gro\u00dfbritannien nun wohl aus gutem Grund \u00e4ndern. In Deutschland steht vorher fest, mit welchen Kosten der Verlierer rechnen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wer sich zum Beispiel als Blogger im Internet \u00f6ffentlich echauffiert , muss sich, genau wie andere \u00f6ffentliche Medien, vor der Ver\u00f6ffentlichung von grenzwertigen \u00c4u\u00dferungen dar\u00fcber klar sein, dass der &#8220;Feind&#8221; nicht nur mitliest, sondern bei unberechtigter Kritk auch versuchen wird, gegen die Ver\u00f6ffentlichung vorzugehen. Ob zu Recht oder Unrecht, das kann jedenfalls in Deutschland in einem vorher feststehenden Rahmen, auch was die Kosten angeht, gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Abgesehen davon \u00fcbt der \u00c4u\u00dfernde oft gar nicht &#8211; und das wird h\u00e4ufig \u00fcbersehen &#8211; sein Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung aus, sondern begeht bereits sogar eine Straftat nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/186.html\" target=\"_blank\">\u00a7 186 StGB<\/a>, wie es zu Lasten eines von uns vertretenden Mandanten <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2009\/06\/loschung-einer-negativen-bewertung-auf-ebay-ein-kampf-an-zwei-fronten\/\">in diesem Fall<\/a> geschehen war. Denn das Recht auf freie Meinungs\u00e4usserung beinhaltet nicht das Recht, alles sagen zu d\u00fcrfen, was man m\u00f6chte. Diese Freiheit bezieht sich, wie der Name schon sagt, erst einmal nur auf pers\u00f6nliche Bewertungen. Tatsachenbehauptungen, insbesondere, wenn sie einen Dritten diskreditieren, m\u00fcssen (erweislich) wahr sein, um zul\u00e4ssig zu sein. Bestimmte Umst\u00e4nde, zum Beipiel aus der Privat- oder Intimsph\u00e4re d\u00fcrfen der \u00d6ffentlichkeit gar nicht preisgegeben werden, selbst wenn sie zutreffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Es zwingt einen \u00fcbrigens niemand dazu, sich ohne Weiteres in einem eigenenen Blog oder auf sonstigen Plattform der ganzen Welt kund zu tun. Man kann auch am Kegelabend vorsichtig vorf\u00fchlen, wie seine &#8220;Meinung&#8221; beim kritischen Publikum\u00a0 ankommt. Wenn man es doch tut, muss man eben ein wenig aufpassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Es ist eigentlich nichts Neues: Wer sich (\u00f6ffentlich) aus dem Fenster lehnt, muss Zug vertragen k\u00f6nnen. Um es mit US-President Harry S. Truman zu sagen: If you can&#8217;t stand the heat, get out of the kitchen. (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem \u00e4lteren Artikel aus dem April 2010 berichtet T-Online unter http:\/\/computer.t-online.de\/ von einer Klage auf Schadensersatz\u00a0 wegen einer negativen Bewertung bei eBay in den USA. 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