{"id":14347,"date":"2012-09-03T08:19:34","date_gmt":"2012-09-03T06:19:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=14347"},"modified":"2017-04-07T11:40:54","modified_gmt":"2017-04-07T10:40:54","slug":"viele-agb-klauseln-zum-vertragsschluss-sind-abmahngefahrdet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/viele-agb-klauseln-zum-vertragsschluss-sind-abmahngefahrdet\/","title":{"rendered":"OLG Frankfurt: Viele AGB-Klauseln zum Vertragsschluss sind &quot;abmahngef\u00e4hrdet&quot;"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/agb.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft  wp-image-9675\" title=\"sollten immer mal wieder gepr\u00fcft werden\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/agb.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/agb.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/agb-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/agb-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Nicht erst\u00a0 nach den Gesetzes\u00e4nderungen zur so genannten &#8220;Buttonl\u00f6sung&#8221; d\u00fcrften viele Formulierungen zu den Angaben dar\u00fcber, wann der Kunde mit dem H\u00e4ndler einen Vertrag schlie\u00dft in allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00fcberarbeitungsbed\u00fcrftig sein.<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in einer aktuellen Beschwerdeentscheidung (OLG Frankfurt, Beschluss v. 29.8.2012, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20W%2084\/12\" title=\"OLG Frankfurt, 29.08.2012 - 6 W 84\/12: Wettbewerbsversto&szlig; durch Verwendung einer unwirksamen AG...\">6 W 84\/12<\/a>)\u00a0 mit der Zul\u00e4ssigkeit der folgenden AGB-Klausel besch\u00e4ftigt:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDer Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen schriftlich oder in Textform annehmen oder die bestellte Ware \u00fcbersenden. F\u00fcr den Fall der vereinbarten Zahlungsart Vorkasse erkl\u00e4ren wir bereits jetzt und an dieser Stelle die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolgt.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Nachdem das Landgericht Frankfurt noch keine Rechtswidrigkeit erkennen konnte, betont das Oberlandesgericht, dass diese Klausel sowohl intransparent ist, als den Verbraucher auch unangemessen benachteiligt.<\/p>\n<p><strong>Intransparenz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verbraucher k\u00f6nne anhand des blo\u00dfen Hinweises &#8220;Zahlung&#8221; den Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht ermitteln und wisse somit nicht, wie lange er an sein Vertragsangebot gebunden sein soll.<\/p>\n<p><strong>Unangemessene Benachteiligung<\/strong><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus &#8211; und das d\u00fcrfte f\u00fcr den vorliegenden Fall das Entscheidende sein &#8211; wird der Verbraucher nach der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingung des H\u00e4ndlers bereits zu einem Zeitpunkt zur Zahlung aufgefordert, zu dem noch gar kein Vertragsverh\u00e4ltnis besteht.<\/p>\n<p>Obwohl der Streitwert der Angelegenheit vom Gericht nur mit lediglich 3.300,00 \u20ac (Hauptsache 5.000,00 \u20ac) angesetzt wurde und es sich somit nicht um einen schwerwiegenden Versto\u00df handelt, d\u00fcrfte sich die oben ersichtliche Klausel so oder so \u00e4hnlich in tausenden von allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von Onlineh\u00e4ndlern finden. Es besteht besteht somit f\u00fcr zahlreiche Shops eine hohe\u00a0 &#8220;Abmahngefahr&#8221;.<\/p>\n<p><strong>Der Beschluss lautet im Volltext:<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Oberlandesgericht Frankfurt am Main<\/p>\n<p>Beschluss vom 29.8.2012<\/p>\n<p>Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20W%2084\/12\" title=\"OLG Frankfurt, 29.08.2012 - 6 W 84\/12: Wettbewerbsversto&szlig; durch Verwendung einer unwirksamen AG...\">6 W 84\/12<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In der Beschwerdesache<\/p>\n<p>Antragstellerin und Beschwerdef\u00fchrerin,<\/p>\n<p>gegen<\/p>\n<p>Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin,<\/p>\n<p>hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3, Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. 7. 2012 am 29, 8. 2012 beschlossen:<\/p>\n<p>Der Beschluss des Landgerichts wird abge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung aufgegeben, es bei Meidung eines f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 \u20ac, ersatzweise Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Verbrauchern gegen\u00fcber M\u00f6bel, Dekorationsartikel, Grills, Pavillons und Gartenzelte zu bewerben und dabei die folgenden AGB-Klausel zu verwenden:<\/p>\n<p>\u201eDer Vertrag mit uns kommt zu Stande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen schriftlich oder in Textform annehmen oder die bestellte Ware \u00fcbersenden. F\u00fcr den Fall der vereinbarten Zahlungsart Vor\u00ackasse erkl\u00e4ren wir bereits jetzt und an dieser Stelle die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolgt.\u201c<\/p>\n<p>wenn dies wie aus der Anlage AST 6 ersichtlich geschieht<\/p>\n<p>Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Eilverfahrens zu tragen.<\/p>\n<p>Beschwerdewert: 3.300 \u20ac.<\/p>\n<p><strong>Gr\u00fcnde:<\/strong><br \/>\nDie zul\u00e4ssige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Antragstellerin steht ein Anspruch auf Unterlassung der in \u00a7 2 Abs. 3 ihrer allgemeinen Gesch\u00e4ftsbeingungen verwendeten Bestimmung (Anlage AST 6) zu.<\/p>\n<p>Der Klauselbestandteil \u201eF\u00fcr den Fall der vereinbarten Zahlungsart Vorkasse erkl\u00e4ren wir bereits jetzt und an dieser Stelle die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolgt\u201c enth\u00e4lt keine klare und verst\u00e4ndliche Regelung, mit der der Zeitpunkt der Annahmeerkl\u00e4rung der Antragsgegnerin hinreichend bestimmt wird (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/307.html\" title=\"&sect; 307 BGB: Inhaltskontrolle\">\u00a7\u00a7 307<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/308.html\" title=\"&sect; 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsm&ouml;glichkeit\">308 Nr. 1 BGB<\/a>). Darin liegt zugleich ein Versto\u00df gegen eine Marktverhaltensregel i. S. des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 11 UWG<\/a>.<\/p>\n<p>Die Antragsgegnerin meint, die Voraussetzung &#8220;&#8230;Vorkasse leistet&#8230;\u201c beziehe sich eindeutig auf den Zeitpunkt der Absendung des Kaufpreises. Der Senat vermag sich dem nicht anzuschlie\u00dfen. Da die Antragsgegnerin von diesem Vorgang naturgem\u00e4\u00df keine Kenntnis haben kann, spricht viel mehr daf\u00fcr, dass ein verst\u00e4ndiger Durchschnittsverbraucher diese Bedingung der Annahmeerkl\u00e4rung auf den Zahlungseingang bei der Antragsgegnerin beziehen und dass er demgegen\u00fcber die nachfolgende Voraussetzung \u201e&#8230;wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolgt auf das vorangehende Initiieren der Zahlung beziehen wird.<\/p>\n<p>Wenn der Zahlungseingang bei der Antragsgegnerin Bedingung f\u00fcr die Annahme ihres Vertragsangebots ist, dann wird dem Bestimmtheitsgebot nicht gen\u00fcgt, weil sich dieses Ereignis der Einfluss- bzw. Kenntnissph\u00e4re des Kunden entzieht und er daher nicht in der Lage ist, selbst zu erkennen, wie lange er an sein Angebot gebunden ist. (Palandt-Gr\u00fcneberg, BGB, 71. Aufl., Rn. 5, 8 zu <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/308.html\" title=\"&sect; 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsm&ouml;glichkeit\">\u00a7 308 BGB<\/a>).<\/p>\n<p>Dem steht auch nicht entgegen, dass <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/675s.html\" title=\"&sect; 675s BGB: Ausf&uuml;hrungsfrist f&uuml;r Zahlungsvorg&auml;nge\">\u00a7 675 s BGB<\/a> den Zahlungsdienstleistern die Verpflichtung auferlegt, sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag sp\u00e4testens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Gesch\u00e4ftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempf\u00e4ngers eingeht. Zum einen ist damit noch keine Aussage \u00fcber die Wertstellung auf dem Konto des Empf\u00e4ngers getroffen. Zum anderen bezieht sich die Regelung nur auf bargeldlose Zahlungen w\u00e4hrend die Bestimmung \u201eVorkasse\u201c in einem umfassenden Sinn verstanden werden kann.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von der Intransparenz der Klausel f\u00fchrt sie auch zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden, weil diese ihre Zahlung zu einem Zeitpunkt veranlassen m\u00fcssen, in denen noch gar kein Vertrag zwischen den Parteien besteht. Dies ist mit wesentlichen Grundgedanken des allgemeinen Schuldrechts nicht vereinbar (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/307.html\" title=\"&sect; 307 BGB: Inhaltskontrolle\">\u00a7 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB<\/a>). Da die Bedingung f\u00fcr die Vertragsannahme der Antragsgegnerin aus den o. g. Gr\u00fcnden erst mit Zahlungseingang eintritt, wird der Kunde gezwungen, ihr den Kaufpreis zu \u00fcberweisen oder zu \u00fcbersenden, obwohl noch gar kein Vertrag zustande gekommen ist.<\/p>\n<p>Die Kostenentscheidung beruht auf <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/91.html\" title=\"&sect; 91 ZPO: Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht\">\u00a7 91 Abs. 1 ZPO<\/a>.<\/p><\/blockquote>\n<p><!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht erst\u00a0 nach den Gesetzes\u00e4nderungen zur so genannten &#8220;Buttonl\u00f6sung&#8221; d\u00fcrften viele Formulierungen zu den Angaben dar\u00fcber, wann der Kunde mit dem H\u00e4ndler einen Vertrag schlie\u00dft in allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00fcberarbeitungsbed\u00fcrftig sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in einer aktuellen Beschwerdeentscheidung (OLG Frankfurt, Beschluss v. 29.8.2012, Az. 6 W 84\/12)\u00a0 mit der Zul\u00e4ssigkeit der folgenden AGB-Klausel besch\u00e4ftigt: [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":9675,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,15],"tags":[33,247,679,1611,1612,1613,1614],"class_list":["post-14347","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-abmahnung","tag-agb","tag-vertragsschluss","tag-agb-klausel","tag-benachteiligung","tag-zeitpunkt","tag-zahlung"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14347","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=14347"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14347\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/9675"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=14347"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=14347"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=14347"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}