{"id":14301,"date":"2012-08-31T18:27:13","date_gmt":"2012-08-31T16:27:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=14301"},"modified":"2024-04-15T20:37:28","modified_gmt":"2024-04-15T18:37:28","slug":"gerichte-legen-pornopranger-lahm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/gerichte-legen-pornopranger-lahm\/","title":{"rendered":"Gerichte legen Pornopranger lahm"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/08\/Pornopranger.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-14306\" title=\"zensierter Pornopranger\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/08\/Pornopranger.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/08\/Pornopranger.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/08\/Pornopranger-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/08\/Pornopranger-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Collegen hatte Anfang August 2012 auf ihrer Internetseite angek\u00fcndigt, eine Liste mit Gegnern aus offenen und anh\u00e4ngigen Mandatsverh\u00e4ltnissen ver\u00f6ffentlichen zu wollen.<\/p>\n<p>W\u00f6rtlich hie\u00df es dort:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;In einem gro\u00dfen Teil der uns anvertrauten Mandate erzielen wir vergleichsweise Einigungen. Im Interesse unserer Mandanten ist dies h\u00e4ufig sinnvoller als der Gang durch die Gerichtsinstanzen. Ist es jedoch erforderlich, scheuen wir den Kampf ums Recht vor den Gerichten nicht.<\/p>\n<p>Voraussichtlich ab dem 01.09.2012 finden Sie nachstehend eine Auswahl der Gegner aus offenen und anh\u00e4ngigen Mandatsverh\u00e4ltnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur au\u00dfergerichtlichen oder gerichtlichen T\u00e4tigkeit. [&#8230;]&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<h2>Angeprangert wird im Netz viel &#8211; auch von Rechtsanw\u00e4lten<\/h2>\n<p>Eigentlich nichts besonderes. Gegnerlisten werden von vielen Rechtsanw\u00e4lten insbesondere bei der Akquise von Filesharing-Mandaten benutzt, um so Abgemahnte, die bei Google nach dem Namen des Rechteinhabers und des diesen vertretenen Rechtsanwalts suchen, auf ihre Internetpr\u00e4senz zu lotsen.<\/p>\n<h2>Pornopranger?<\/h2>\n<p>Das pikante im Fall einer m\u00f6glichen Gegnerliste von Urmann und Collegen ist, dass es sich dabei eine Kanzlei handelt, die f\u00fcr gew\u00f6hnlich die Rechteinhaber von Pornofilmen vertritt. Die Ank\u00fcndigung stie\u00df dementsprechend auf ein gewaltiges \u00f6ffentliches Echo. Diejenigen, die von der Kanzlei wegen des angeblichen Uploada eines Pornofilms abgemahnt worden waren, sorgten sich verst\u00e4ndlicherweise darum, nach einer Ver\u00f6ffentlichung ihres Namens auf der Webseite der Kollegen sich eventuell dazu erkl\u00e4ren zu m\u00fcssen. Rechtsanwaltskollegen sch\u00e4tzten die Aktion weit \u00fcberwiegend als rechtswidrig ein, da es sich bei den Abgemahnten regelm\u00e4\u00dfig und Privatpersonen handele und deswegen insbesondere die herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rk20071212_1bvr162506.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(BVerfG, 1 BvR 1625\/06 vom 12.12.2007- Gegnerliste)<\/a> nicht einschl\u00e4gig sei.<\/p>\n<h2>Einstweilige Verf\u00fcgungen gegen Gegnerliste&#8230;<strong><br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>Ein pfiffiger Dortmunder Anwalt hat die Ank\u00fcndigung f\u00fcr seine Mandantin zum Anlass genommen, die Rechtsanw\u00e4lte Urmann und Collegen zun\u00e4chst\u00a0 zur Unterlassung aufzufordern und, nachdem die Kanzlei eine geforderte Unterlassungserkl\u00e4rung nicht abgegeben hatte, eine einstweilige Verf\u00fcgung vor dem Landgericht Essen (LG Essen, Beschluss v. 30.8.2012, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=4%20O%20263\/12\" title=\"4 O 263\/12 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">4 O 263\/12<\/a>) zu erwirken. Darin wird der Kanzlei unter Androhung eines Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 \u20ac verboten, den Namen der Antragstellerin zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<h2>&#8230;durch einen Anwalt mit Gegnerliste<\/h2>\n<p>Am Rande: Interessanterweise betreibt ausgerechnet dieser Anwalt selbst mit zahlreichen Blogeintr\u00e4gen zu seinen Gegnern Suchmaschinenoptimierung und damit auch eine Art rechtlich zweifelhafte\u00a0 &#8220;Gegnerliste&#8221;. Weshalb ein Herr Steve M\u00fcller als Betroffener eines Rechtsversto\u00dfes es sich zum Beispiel gefallen lassen muss, \u00f6ffentlich als &#8220;Abmahner&#8221; und sein Anwalt als &#8220;Abmahnanwalt&#8221; bezeichnet und wegen Details im Vollmachtformular kritisiert zu werden, k\u00f6nnte man, wenn man schon dabei ist, vielleicht ebenfalls einmal gerichtlich kl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Offenbar ist zwischenzeitlich das Amtsgericht Regensburg nachgezogen und hat ebenfalls eine einstweilige Verf\u00fcgung \u00e4hnlichen Inhalts erlassen.\u00a0 Wie die Kollegen Urmann und Collegen auf ihrer Internetseite <a href=\"http:\/\/www.urmann.com\/gegnerliste.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">mitteilen<\/a>, hat auch eine Anordnung des Bayerischen Landesamtes f\u00fcr Datenschutz die Ver\u00f6ffentlichung einer Gegnerliste vorerst untersagt.<\/p>\n<h2>Ausgang des Streits ist offen<\/h2>\n<p>Auch wenn die Werbeaktion der Kanzlei Urmann und Collegen als durchaus kritisch zu beurteilen ist und es im Moment so aussieht, als w\u00e4re das Vorhaben gescheitert, bleibt es unser Erachtens dennoch spannend. Denn es sollte nicht au\u00dfer Acht gelassen werden, dass es sich bei allen Entscheidungen, sowohl den zivilrechtlichen als auch den \u00f6ffentlich-rechtlichen um einstweilige Anordnungen bzw. einstweilige Verf\u00fcgungen handelt, zu denen die Kanzlei bisher nicht angeh\u00f6rt worden ist.<\/p>\n<p>Die Rechtslage ist auch nicht so eindeutig, wie sie oftmals dargestellt wird. Denn\u00a0 die Verbreitung bzw. Ver\u00f6ffentlichung von wahren Tatsachen grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Ausnahmsweise ist auch eine solche Verbreitung dann unzul\u00e4ssig, wenn die mitgeteilten Tatsachen einer Sph\u00e4re des Betroffenen entspringen, die die \u00d6ffentlichkeit normalerweise nichts angeht. Hier stellt sich unseres Erachtens schon die Frage, weshalb es bereits einen Makel darstellen soll, Gegner einer Streitigkeit zu sein, die von einer bestimmten Anwaltskanzlei betreut wird.<\/p>\n<p>Ein weiteres prozessuales Problem besteht darin, das die Gerichte den Unterlassungsanspruch, da die Gegnerliste noch gar nicht ver\u00f6ffentlicht war, nur auf die so genannte Erstbegehungsgefahr, das hei\u00dft, auf die Ank\u00fcndigung der Kanzlei, eine solche ver\u00f6ffentlichen zu wollen, st\u00fctzen konnten.<\/p>\n<p>Gerade im Pers\u00f6nlichkeitsrecht sind die Anforderungen an die Begr\u00fcndung einer Erstbegehungsgefahr sehr hoch. Denn f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit einer Ver\u00f6ffentlichung bedarf es in jedem Einzelfall einer Abw\u00e4gung zwischen dem Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit und dem Interesse des Betroffenen an dem Schutz seiner Privatsph\u00e4re. Eine solche Interessenabw\u00e4gung kann jedoch nur schwerlich in Bezug auf eine Ver\u00f6ffentlichung vorgenommen werden, die noch gar nicht bekannt ist und bei der insbesondere offen bleibt, mit welchem Inhalt und in welchem Kontext sie get\u00e4tigt wird.<\/p>\n<h2>Das Prozessrisiko ist hoch<\/h2>\n<p>Betroffene sollten unseres Erachtens nicht vorschnell auf\u00a0 &#8220;den Zug&#8221; aufspringen, denn es k\u00f6nnte sein, dass die Entscheidungen nach einem Widerspruch oder in einer h\u00f6heren Instanz mit den entsprechenden Kosten aufgehoben werden.<\/p>\n<p>Die Kanzlei Urmann und Collegen gibt sich dementsprechend k\u00e4mpferisch und teilt auf ihrer <a href=\"http:\/\/www.urmann.com\/gegnerliste.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Internetseite<\/a> mit:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Der Kanzlei U+C Rechtsanw\u00e4lte wurde durch eine Anordnung des Bayerischen Landesamtes f\u00fcr Datenschutz die Ver\u00f6ffentlichung einer Gegnerliste vorerst untersagt. U+C wurde keinerlei rechtliches Geh\u00f6r in dem Verfahren gew\u00e4hrt . Das Landesamt hat seine Informationen und Schlu\u00dffolgerungen offensichtlich alleinig aus der Presse entnommen. Die Ausf\u00fchrungen der Anordnung teilen wir nicht und halten sie f\u00fcr tats\u00e4chlich und rechtlich falsch.<\/p>\n<p>U+C Rechtsanw\u00e4lte wird sich diesem Druck nicht beugen und keine derartige Beschneidung von Grundrechten hinnehmen. Wir werden daher den rechtsstaatlichen Weg einhalten und gegen diese Anordnung mit einer Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht antworten. Bis zum Abschlu\u00df des Verfahrens werden wir keine Gegnerliste ver\u00f6ffentlichen.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Wir werden weiter berichten.<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Collegen hatte Anfang August 2012 auf ihrer Internetseite angek\u00fcndigt, eine Liste mit Gegnern aus offenen und anh\u00e4ngigen Mandatsverh\u00e4ltnissen ver\u00f6ffentlichen zu wollen. W\u00f6rtlich hie\u00df es dort: &#8220;In einem gro\u00dfen Teil der uns anvertrauten Mandate erzielen wir vergleichsweise Einigungen. Im Interesse unserer Mandanten ist dies h\u00e4ufig sinnvoller als der Gang durch die Gerichtsinstanzen. 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