{"id":13981,"date":"2012-08-22T07:11:31","date_gmt":"2012-08-22T05:11:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=13981"},"modified":"2024-06-12T19:59:37","modified_gmt":"2024-06-12T17:59:37","slug":"aufstand-der-getauschten-frau","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/aufstand-der-getauschten-frau\/","title":{"rendered":"Aufstand der getauschten Frau"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"kann ich nochmal tauschen?\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/08\/Fotolia_31877791_XS-Streit.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/>Seit 2003 geh\u00f6rt die Doku-Soap \u201eFrauentausch\u201c zu den erfolgreichsten Sendeformaten des Privatsenders RTLII: Bis zu 18% der werberelevanten Zielgruppe schauen nach Senderangaben dabei zu, wie zwei Frauen f\u00fcr 10 Tage ihr Leben \u2013 einschlie\u00dflich Ehemann und Familienanhang \u2013 miteinander tauschen. Diese Frauen stammen in der Regel aus grundverschiedenen sozialen Milieus, so dass Konflikte innerhalb der neu zusammengew\u00fcrfelten Familien meist vorprogrammiert sind. Und wo Konflikte nicht hinreichend deutlich werden, helfen Regie und Erz\u00e4hlstimme regelm\u00e4\u00dfig etwas nach, um landl\u00e4ufige Klischees der Zuschauer zu bedienen.<\/p>\n<p>Nachdem \u201eFrauentausch\u201c in der Vergangenheit unter moralisch-ethischen Gesichtspunkten bereits die Landesmedienanstalten <a href=\"http:\/\/www.die-medienanstalten.de\/pressecenter\/pressemitteilungen\/kommission-fuer-zulassung-und-aufsicht\/detailansicht\/article\/zak-pressemitteilung-032009-nach-empoerung-im-sachsen-anhaltinischen-zerbst-landesmedienanstalten.html\">besch\u00e4ftigte<\/a>, war nun das Landgericht Berlin aufgefordert, das Sendeformat unter rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.<\/p>\n<p>Wie aus einer aktuellen Pressemitteilung hervorgeht, gaben die Richter des Landgerichts mit Urteil vom 26.07.2012 (Az. <a title=\"LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14\/12\" href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=27%20O%2014\/12\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">27 O 14\/12<\/a>) der Klage einer ehemaligen \u201eTauschfrau\u201c dahingehend statt, dass sie der Produktionsfirma des Formats untersagten, fortan die Folge, in der die Kl\u00e4gerin mitgewirkt hat, selbst oder durch Dritte erneut zu ver\u00f6ffentlichen oder zu verbreiten.<\/p>\n<p>Die Richter f\u00fchrten aus, die Kl\u00e4gerin sei in ihrem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt, weil sie als \u00fcberforderte und geistig verwirrte, bei ihren Kindern unbeliebte Mutter einer praktisch veranlagten, sympathischen und ordentlichen Tauschmutter gegen\u00fcber gestellt wurde und dadurch gezielt l\u00e4cherlich gemacht worden sei. Mit derartigen nachtr\u00e4glichen Bearbeitungen zum ausschlie\u00dflichen Zweck der Verspottung habe sie bei Abgabe ihrer Einwilligungserkl\u00e4rung gegen\u00fcber der Produktionsfirma nicht rechnen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Anlass f\u00fcr eine finanzielle Entsch\u00e4digung der Kl\u00e4gerin sahen die Richter indessen nicht, da die Missachtung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts ihrer Auffassung nach nicht so schwerwiegend sei, dass eine solche geboten erscheine. Entsprechend wiesen sie den auf eine Geldentsch\u00e4digung gerichteten Klageantrag (gefordert war hier ein Minimalbetrag in H\u00f6he von EUR 15.000,00) vollst\u00e4ndig ab.<\/p>\n<p>Ob die Entscheidung des Landgerichts gutzuhei\u00dfen ist, verm\u00f6gen wir ohne Kenntnis des Inhalts der von der Kl\u00e4gerin unterzeichneten Einwilligungserkl\u00e4rung gegenw\u00e4rtig nicht zu beurteilen. Zwar sind wir grunds\u00e4tzlich der Auffassung, dass Pers\u00f6nlichkeitsrechte nicht hoch genug anzusetzen sind. Dennoch mutet es im konkreten Fall etwas realit\u00e4tsfremd an, dass das Gericht dem Vortrag der Kl\u00e4gerin gefolgt ist, mit der konkreten Darstellung ihrer Person habe sie bereits deshalb nicht rechnen k\u00f6nnen, weil in der unterzeichneten Einwilligungserkl\u00e4rung <em>von einer \u201eTV-Dokumentations-Serie\u201c die Rede gewesen sei, welche vorrangig einen Dokumentationscharakter haben sollte<\/em>. Da mittlerweile \u00fcber 300 Episoden von \u201eFrauentausch\u201c ausgestrahlt wurden, f\u00e4llt es jedenfalls schwer zu glauben, dass der Kl\u00e4gerin bei ihrer Bewerbung das Format \u201eFrauentausch\u201c \u00fcberhaupt nicht bekannt war oder dass sie aus sonst einem Grund davon ausgehen durfte, sie selbst w\u00fcrde weniger stereotyp dargestellt als die \u201eTauschfrauen\u201c der Vorg\u00e4nger-Episoden.<\/p>\n<p>Da das Urteil noch nicht rechtskr\u00e4ftig ist, besteht f\u00fcr beide Seiten die M\u00f6glichkeit, in die Berufung zu gehen. Unabh\u00e4ngig davon ist abschlie\u00dfend Folgendes festzuhalten: Wer den Gedanken erw\u00e4gt, als Teilnehmer einer sogenannten Doku-Soap im Fernsehen einen Einblick in sein Leben zu gew\u00e4hren, sollte sich zuvor im Klaren dar\u00fcber sein, welche Rechte er im Rahmen seiner Einwilligungserkl\u00e4rung der jeweiligen Produktionsfirma einr\u00e4umt. F\u00fcr eine entsprechende Pr\u00fcfung stehen wir jederzeit gern zur Verf\u00fcgung. (ab)<\/p>\n<p>Bild: \u00a9 Meddy Popcorn &#8211; Fotolia.com<!--:--><!--:en--><br \/>\n<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit 2003 geh\u00f6rt die Doku-Soap \u201eFrauentausch\u201c zu den erfolgreichsten Sendeformaten des Privatsenders RTLII: Bis zu 18% der werberelevanten Zielgruppe schauen nach Senderangaben dabei zu, wie zwei Frauen f\u00fcr 10 Tage ihr Leben \u2013 einschlie\u00dflich Ehemann und Familienanhang \u2013 miteinander tauschen. 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