{"id":13884,"date":"2012-08-20T07:21:19","date_gmt":"2012-08-20T05:21:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=13884"},"modified":"2017-08-12T00:21:48","modified_gmt":"2017-08-11T23:21:48","slug":"17-anzeichen-an-denen-man-eine-massenabmahnung-erkennt-am-beispiel-der-aktuellen-facebook-abmahnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/17-anzeichen-an-denen-man-eine-massenabmahnung-erkennt-am-beispiel-der-aktuellen-facebook-abmahnung\/","title":{"rendered":"17 Anzeichen, an denen man eine \u201eMassenabmahnung\u201c erkennt – am Beispiel der aktuellen Facebook-Abmahnung"},"content":{"rendered":"

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Gerade hatte man noch gedacht, dass die Zeit der Massenabmahnungen wohl vorbei sei.<\/p>\n

Das Netz deckt Massenabmahnungen schnell auf<\/strong><\/p>\n

Zu schnell konnte die Netzgemeinde in der Vergangenheit durch Zusammentragen der entsprechenden F\u00e4lle die Versuche entlarven, durch die Fertigung zahlreicher Abmahnschreiben wegen gleicher oder \u00e4hnlicher Verst\u00f6\u00dfe an viele Empf\u00e4nger das schnelle Geld zu machen.<\/p>\n

Betroffene sind gewarnt<\/strong><\/p>\n

Das Ergebnis war nicht nur, dass die Namen von Abmahner und des vertretenden Rechtsanwalts (der sich im \u00fcbrigen bisher h\u00e4ufig gar nicht mit dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, sondern mit v\u00f6llig anderen Rechtsgebieten besch\u00e4ftigt hatte) an vielen Stellen im Netz kursierten und die Betroffenen somit gewarnt waren.<\/p>\n

Es kommen Indizien f\u00fcr den Rechtsmissbrauch zusammen<\/strong><\/p>\n

Ein weiterer Effekt war auch, dass durch Vorlage der zahlreichen Abmahnungen auch manchmal vor Gericht belegt werden konnte, dass die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen und das damit einhergehende potentielle Kostenrisiko mit der wirtschaftlichen Bet\u00e4tigung der Abmahner in keinerlei Verh\u00e4ltnis stand. H\u00e4ufig handelte es sich dabei um Onlineh\u00e4ndler mit einer auff\u00e4llig gro\u00dfen Produktpalette und mit genauso auff\u00e4llig geringen Ums\u00e4tzen.<\/p>\n

Die neuste Abmahnwelle findet auf Facebook statt<\/strong><\/p>\n

Jetzt ist es offenbar wieder so weit. Ein \u201epfiffiges\u201c Unternehmen, die Binary Services GmbH<\/a> hat sich mit einer (bisher) unbekannten Anwaltskanzlei, der Kanzlei Hans-Werner Kallert \u201eHKW\u201c zusammengetan und zahlreiche professionell betriebene Facebookseiten herausgesucht, die entweder kein oder ein angeblich nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfes Impressum hatten, um diese dann kostenpflichtig abzumahnen. Im Blog eines Abgemahnten melden sich aktuell immer mehr Betroffene<\/a>, so dass davon auszugehen ist, dass die Anzahl der F\u00e4lle in die Hunderte gehen k\u00f6nnte. Ob es klug war, sich f\u00fcr diese Abmahnaktion ausgerechnet das soziale Netzwerk Facebook auszusuchen, wird sich zeigen.<\/p>\n

Zahlreiche Abmahnungen deuten nicht immer auf einen Missbrauch hin<\/strong><\/p>\n

Um das direkt klarzustellen: Grunds\u00e4tzlich gestatten zahlreiche Rechtsverst\u00f6\u00dfe auch dazu, entsprechend zahlreich abzumahnen. Alleine die Zahl der ausgesprochenen Abmahnungen ist daher f\u00fcr sich genommen kein Indiz f\u00fcr einen Missbrauch. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die so genannten Sonderschutzrechtsgebiete, wie zum Beispiel dem Urheberrecht, Markenrecht oder dem Patentrecht. In diesen F\u00e4llen liegt auf der Hand, dass jemand, der ein \u00a0ihm zustehendes absolutes Recht zahlreich verletzt sieht, sich nat\u00fcrlich auch zahlreich zur Wehr setzen k\u00f6nnen muss.<\/p>\n

Im Wettbewerbsrecht gilt ein strengerer Ma\u00dfstab<\/strong><\/p>\n

Im Wettbewerbsrecht sieht das allerdings ein wenig anders aus, da sich hier die Mitbewerber untereinander wegen jedes f\u00fcr den Markt sp\u00fcrbaren Rechtsversto\u00dfes abmahnen k\u00f6nnen und dies grunds\u00e4tzlich auch sollen.\u00a0 Da ein solches Vorgehen jedoch nicht voraussetzt, dass der Abmahnende von dem Rechtsversto\u00df unmittelbar betroffen oder sogar gesch\u00e4digt ist, er\u00f6ffnet sich hier eher ein Missbrauchspotenzial, das mithilfe des Internets und den entsprechenden Suchfunktionen auch schnell effektiv ausgesch\u00f6pft werden kann.<\/p>\n

Massenabmahnungen sind oft auf den ersten Blick erkennbar<\/strong><\/p>\n

Oft frisst in diesen F\u00e4llen jedoch die Gier das Hirn. Abmahnungen, die in der Absicht ausgesprochen werden, m\u00f6glichst viele Opfer zu einer Unterlassungserkl\u00e4rung und zu einer Zahlung zu bewegen, sind h\u00e4ufig wenig durchdacht und erinnern an beh\u00f6rdliche Formschreiben. Oft sind es fachfremde Kollegen, die sich mit dem Abmahner zusammen tun und dann anl\u00e4sslich einer aktuellen Gerichtsentscheidung, von der sie annehmen, dass sie ihr Begehren tragen k\u00f6nnte, loslegen.<\/p>\n

Anl\u00e4sslich der aktuellen Facebook-Abmahnwelle haben wir uns eines der uns vorliegenden Abmahnschreiben der Kanzlei Hans-Werner Kallert \u201eHKW\u201c im Auftrag der Binary Services GmbH<\/a> mal vorgenommen und auf typische Anzeichen einer \u201eMassenabmahnung\u201c, also eines Schreibens, das bez\u00fcglich eines \u00e4hnlichen Sachverhalts an zahlreiche Empf\u00e4nger erstellt und versendet wird, untersucht.<\/p>\n

17 Anzeichen, an denen man eine \u201eMassenabmahnung\u201c erkennt<\/strong><\/p>\n

Herausgekommen ist eine Liste von 17 Anzeichen, die allerdings keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit erhebt (Mit einem Klick auf die Abbildungen k\u00f6nnen diese zur besseren Lesbarkeit etwas vergr\u00f6\u00dfert werden):<\/p>\n

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1. Alles muss ganz schnell gehen.<\/strong> Damit die Abfertigung der einzelnen Schreiben einfacher ist, hat die Abmahnung der Kanzlei einen \u201eQR-Code\u201c. Damit k\u00f6nnen die Schreiben schnell und maschinell auf das Datum der Absendung und auf das Datum der Zustellung \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n

2. Geld regiert die Welt.<\/strong> Damit der Abgemahnte schnell einen Weg findet, den geforderten Betrag von 265,70 \u20ac zu begleichen, steht die Kontoverbindung des Anwalts direkt oben rechts an erster Stelle.<\/strong><\/p>\n

3. H\u00f6chstm\u00f6gliche Diskretion.<\/strong> Man rechnet offenbar schon mit einer unfreundlichen \u00f6ffentlichen Reaktion auf die Abmahnwelle. Daher gibt der Anwalt nicht seine tats\u00e4chliche Adresse, sondern nur ein Postfach an. Nicht, dass einer der Wettbewerber auf die Idee kommt, die Unterlassungserkl\u00e4rung pers\u00f6nlich vorbeizubringen… Erh\u00e4ltlich ist die Postadresse von Anw\u00e4lten \u00fcbrigens unter\u00a0 http:\/\/www.rechtsanwaltsregister.org<\/a>.<\/p>\n

4. Bitte nicht st\u00f6ren! <\/strong>Vor dem Hintergrund der der auch f\u00fcr ihn geltenden Impressumspflicht kam der Kollege offenbar nicht umhin, im Schreiben auch seine Telefonnummer anzugeben, allerdings versehen mit dem Hinweis, dass sich ein Anruf dort sowieso nicht lohnt, da man mit niemandem spreche. Der “Abmahnvorgang” soll m\u00f6glichst reibungslos verlaufen.<\/p>\n

5. Der Anwalt macht mit beim \u201eInternetz\u201c. <\/strong>Die Domain http:\/\/www.kanzlei-hwk.de<\/a> innerhalb der angegebenen E-Mail-Adresse ist zwar bereits registriert, aber noch nicht mit Inhalten hinterlegt. Laut http:\/\/www.rechtsanwaltsregister.org<\/a> ist Herr Kallert bereits seit dem Jahr 1981 als Rechtsanwalt zugelassen. Wenn man davon ausgeht, dass Herr Kahlert zu diesem Zeitpunkt ca. Ende 20 war, ist er heute ca. 60 Jahre alt.<\/p>\n

6. Achtung, Abmahnung!<\/strong> Mit einer gro\u00dfen und fett gedruckten \u00dcberschrift soll der Empf\u00e4nger direkt am Anfang des Schreibens eingesch\u00fcchtert werden. Irgendwas mit \u201estraf\u201c muss auch drinstehen, damit es gef\u00e4hrlich klingt.<\/p>\n

7. \u00dcber den Abmahner nur das N\u00f6tigste. <\/strong>Um das f\u00fcr eine Abmahnung erforderliche Mitbewerberverh\u00e4ltnis darzulegen, wird die Adresse der \u00a0lieblos gestalteten Internetpr\u00e4senz http:\/\/www.binary-services.de\/<\/a> angegeben. Man macht dort fast alles, hat somit nat\u00fcrlich auch viele Mitbewerber. Ausweislich des XING-Profils<\/a> eines der beiden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Marco Hahn (das im \u00fcbrigen bereits \u00fcber 28.000 Aufrufe verzeichnet) existiert die GmbH, f\u00fcr die abgemahnt wird, erst etwas \u00fcber ein Jahr. Auf Facebook ist der Abmahner selbst aber nat\u00fcrlich nicht vertreten (man h\u00f6rt ja so viel \u00fcber die Abmahngefahr dort).<\/p>\n

8. Ordnung muss sein.<\/strong> Der angebliche Rechtsversto\u00df ist, wie es sich f\u00fcr eine moderne Kanzlei geh\u00f6rt, mit einem Screenshot dokumentiert.\u00a0 Das macht Eindruck, egal, was auf diesen Screenshot tats\u00e4chlich zu sehen ist.<\/p>\n

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9. Keine genaue Ahnung von dem, was abgemahnt wird. <\/strong>Der mit viel M\u00fche gefertigte Screenshot der Facebookseite des Abgemahnten, zeigt diese gar nicht vollst\u00e4ndig, sondern fordert den Besucher auf, sich bei Facebook zu registrieren, um die entsprechende Seite \u00fcberhaupt erst aufrufen zu k\u00f6nnen. Es ist zumindest fraglich, ob das f\u00fcr einen Beleg eines Impressumsversto\u00dfes \u00fcberhaupt ausreicht.<\/p>\n

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10. Dennoch: Sofort zahlen! <\/strong>Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserkl\u00e4rung ist naturgem\u00e4\u00df sehr kurz. Um den Druck auf den Abgemahnten zu erh\u00f6hen und ihn zu einer m\u00f6glichst schnellen Zahlung zu bewegen, wird das Ende der \u00a0Frist f\u00fcr den Erhalt des Betrags von 265,70 \u20ac auf das gleiche Datum gesetzt.<\/p>\n

11. Man suggeriert Fachkenntnis.<\/strong> Zur allgemeinen Erl\u00e4uterung der Wiederholungsgefahr und deren Beseitigung, was mit dem Impressum auf Facebook nichts zu tun hat, wird die Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg, die die vorliegende Abmahnwelle wohl erst motiviert hat, zitiert.<\/p>\n

12. Es h\u00e4tte noch viel schlimmer kommen k\u00f6nnen!<\/strong> Die verlangte Vertragsstrafe in H\u00f6he von 3.000,00 \u20ac wegen eines banalen Impressumsfehlers wird als vergleichsweise sehr niedrig dargestellt. Dem Abgemahnten wird so suggeriert, dass er damit noch Gl\u00fcck gehabt habe. M\u00f6glich und v\u00f6llig ausreichend ist demgegen\u00fcber aber nat\u00fcrlich die Vereinbarung einer Vertragsstrafe nach dem so genannten neuen Hamburger Brauch, deren Billigkeit dann vom Gericht \u00fcberpr\u00fcft werden kann.<\/p>\n

13. Es ist Ernst.<\/strong> Es wird der Eindruck erweckt, das der abgemahnte nur dann gerichtlichen Schritten entgehen kann, wenn er die verlangte strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abgibt UND fristgerecht zahlt.<\/p>\n

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14. Herr oder Frau, egal. Hauptsache Unterschreiben!<\/strong> Aufgrund der Schw\u00e4rzung kann man es im Schreiben nicht sehen, aber bei dem Abgemahnten handelte es sich in diesem Fall um eine Frau. Trotzdem wird lediglich die m\u00e4nnliche Version des Wortes \u00a0\u201eVerpflichteter\u201c benutzt. Angesichts der massenhaften Abfertigung der F\u00e4lle und der Vielzahl der zu erstellenden Schreiben, wollte man wohl keine Zeit damit verlieren, die Unterlassungserkl\u00e4rungen dem Geschlecht seiner “Opfer” anzupassen.<\/p>\n

15. Jeder kleine Fehler wird teuer.<\/strong> Die Vereinbarung des so genannten Ausschlusses der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist zwar zul\u00e4ssig. Der Bundesgerichtshof hat die Figur des Fortsetzungszusammenhanges jedoch schon vor l\u00e4ngerer Zeit abgeschafft. Man spricht heute nur noch von \u201cHandlungseinheit\u201c. Die Formulierung ist daher veraltet und \u00fcberholt. Sie k\u00f6nnte aber f\u00fcr den Unterlassungsschuldner dennoch sehr schmerzlich werden, bedeutet sie doch nichts anderes, als dass Verst\u00f6\u00dfe auf keinen Fall in zu einer so genannten Handlungseinheit zusammengefasst werden k\u00f6nnen und damit jeder Versto\u00df einzeln zur Verwirkung einer Vertragsstrafe von 3.000,00 \u20ac f\u00fchrt.<\/p>\n

16. Wenn schon, denn schon.<\/strong> Ganz im Sinne des gem\u00e4\u00df Ziffer 13 erweckten Eindrucks wird in der vorgefertigten Unterlassungserkl\u00e4rung neben der Unterlassungsverpflichtung auch gleich die Verpflichtung zur Zahlung der Abmahnkosten vorformuliert. Hier erh\u00e4lt der Abgemahnte auch nochmal eine genaue Anleitung, auf welches Konto der Betrag zu zahlen ist. Der Betrag ist zudem absichtlich so gew\u00e4hlt, dass er zu niedrig erscheint, um daf\u00fcr einen Anwalt einzuschalten. Die Leute sollen schlie\u00dflich anstandslos zahlen. Andererseits kommt bei einem Betrag von 265,70 \u20ac netto einiges zusammen, wenn man davon ausgeht dass es sich um Hunderte von Abgemahnten handelt. Wenn 100 Zahlungen \u00e1 265,70 \u20ac eingingen, fl\u00f6ssen in k\u00fcrzester Zeit immerhin \u00fcber \u00a026.000,00 \u20ac auf das Konto des Anwalts.<\/p>\n

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17. Sch\u00f6ne Vollmacht, aber unleserliche Unterschrift. <\/strong>Obwohl der Abmahnung \u00fcberobligatorisch ein Vollmachtsformular beigef\u00fcgt ist, findet sich dort nur eine unleserliche Unterschrift eines der beiden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Der Abgemahnte wei\u00df letztendlich doch nicht, wer den schreibenden Kollegen legitimiert hat.<\/p>\n

Aufmerksame Leser unseres Blogs finden sicherlich noch mehr Anzeichen daf\u00fcr, dass mit dieser Abmahnung nicht versucht werden soll, die Mitbewerber zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu bewegen. Kommentare sind willkommen!<\/p>\n

Auch wenn die Motivation der Abmahnung in dem vorliegenden Fall recht offensichtlich ist, so sollte man diese dennoch nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn ein Rechtsmissbrauch ist, wie oben bereits erl\u00e4utert, nur schwer zu beweisen.<\/p>\n

Update 5.2.2013:<\/strong> Fehlerhaftes Facebook-Impressum: Massenabmahner gewinnt vor LG Regensburg<\/a><\/p>\n

Update 19.12.2013:<\/strong>\u00a0Fehlerhaftes Facebook-Impressum: Massenabmahner verliert vor OLG N\u00fcrnberg<\/a><\/p>\n

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Wir haben uns auf den Schutz von Unternehmen und Pers\u00f6nlichkeiten spezialisiert. Falls Sie zu den Betroffenen von zweifelhaften Abmahnungen\u00a0geh\u00f6ren<\/a>, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.<\/strong><\/p>\n

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Gerade hatte man noch gedacht, dass die Zeit der Massenabmahnungen wohl vorbei sei. Das Netz deckt Massenabmahnungen schnell auf Zu schnell konnte die Netzgemeinde in der Vergangenheit durch Zusammentragen der entsprechenden F\u00e4lle die Versuche entlarven, durch die Fertigung zahlreicher Abmahnschreiben wegen gleicher oder \u00e4hnlicher Verst\u00f6\u00dfe an viele Empf\u00e4nger das schnelle Geld zu machen. Betroffene sind […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":11644,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[21,33,226,282,556],"class_list":["post-13884","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-facebook","tag-abmahnung","tag-impressum","tag-abmahnwelle","tag-massenabmahnung"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13884","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13884"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13884\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/11644"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13884"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=13884"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=13884"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}