{"id":13743,"date":"2012-08-09T14:53:06","date_gmt":"2012-08-09T12:53:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=13743"},"modified":"2017-04-07T11:43:03","modified_gmt":"2017-04-07T10:43:03","slug":"kaspersky-gegen-softwarehandler-abmahnungen-wegen-angeblicher-urheber-und-markenrechtsverletzungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/kaspersky-gegen-softwarehandler-abmahnungen-wegen-angeblicher-urheber-und-markenrechtsverletzungen\/","title":{"rendered":"Kaspersky gegen Softwareh\u00e4ndler: Abmahnungen wegen angeblicher Urheber- und Markenrechtsverletzungen"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr.\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/08\/kasp.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Unserer Kanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen namhafter Softwarehersteller (unter anderem von Kaspersky) vor, mit denen H\u00e4ndler davon abgehalten werden sollen, unliebsame Vertriebswege (Software-Downloads oder &#8220;gebrauchte&#8221; Software) zu beschreiten. Vielen Herstellern ist dieser Sekund\u00e4rmarkt deshalb ein &#8220;Dorn im Auge&#8221;, weil sie daran zur Zeit nicht partizipieren und er f\u00fcr sie auch schlecht kontrollierbar ist.<\/p>\n<p><strong>Der Downloadtrick funktioniert nicht mehr<\/strong><\/p>\n<p>Eine der wenigen Kontrollm\u00f6glichkeiten der Hersteller bestand bisher darin, H\u00e4ndlern den Vertrieb von Software &#8211; sei es entweder gebraucht oder per Download &#8211; unter Berufung auf den urheberrechtlichen bzw. markenrechtlichen Ersch\u00f6pfungsgrundsatz zu verbieten. Insider wissen, dass viele Softwarehersteller vor diesem Hintergrund ihre Verkaufsangebote per Download bewusst erweitert haben, um damit den Vertrieb von &#8220;gebrauchter&#8221; Software zu erschweren und Kunden damit zu zwingen, bei ihnen &#8220;Neuware&#8221; zu kaufen.<\/p>\n<p>Ausgerechnet dazu hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof Anfang Juli 2012 eine so nicht erwartete, weitreichende Entscheidung getroffen\u00a0 (EuGH, Urteil v. 3. Juli 2012 \u2013 Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C\u00e2\u0080\u0091128\/11\" title=\"C&acirc;&#128;&#145;128\/11 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C\u2011128\/11<\/a>). Die Tatsache, dass zahlreiche Abmahnungen auch noch nach Verk\u00fcndung der EuGH-Entscheidung ausgesprochen werden, l\u00e4sst darauf schlie\u00dfen, dass die Hersteller versuchen,\u00a0 noch die ein oder andere Unterlassungserkl\u00e4rung zu &#8220;ergattern&#8221;, bevor die wahre Tragweite des Urteils auf nationaler Ebene angekommen ist.<\/p>\n<p><strong>Ersch\u00f6pfung tritt auch bei Softwarekauf per Download ein<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil des EuGH stellt n\u00e4mlich klar, dass der sogenannte Ersch\u00f6pfungsgrundsatz auch bei einer nicht-k\u00f6rperlichen Verbreitung gilt, also auch bei Software, die nicht auf CD oder DVD erworben, sondern im Internet heruntergeladen wurde. Danach darf der Rechteinhaber, der sein Werk willentlich durch &#8220;Verkauf&#8221; in den Verkehr gebracht hat, einen Weiterverkauf der Lizenzen nicht mehr untersagen, egal, ob dies durch Weitergabe der k\u00f6rperlichen CD oder durch Download geschieht. Aber nicht nur das. Der EuGH geht sogar noch weiter und stellt fest, dass sich ein Zweiterwerber sogar f\u00fcr das Erstellen einer weiteren Programmkopie auf diesen Ersch\u00f6pfungsgrundsatz berufen k\u00f6nnen soll, wenn dies zur Benutzung einer Kopie eines Computerprogramms erforderlich ist, soweit der Ersterwerber seine Programmkopie gel\u00f6scht hat oder nicht mehr verwendet.<\/p>\n<p><strong>Kontrolle darf durch Produktschl\u00fcssel stattfinden<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH sieht dabei das Problem, dass sich die \u00dcberpr\u00fcfung, ob eine solche Kopie unbrauchbar gemacht worden ist, als schwierig erweisen kann. Er betont jedoch, dass der Urheberrechtsinhaber, der auf einem Datentr\u00e4ger wie einer CD-ROM oder einer DVD gespeicherte Programmkopien verbreite, vor demselben Problem stehe, da auch er kaum nachpr\u00fcfen k\u00f6nne. Zur L\u00f6sung dieses Problems stehe es dem \u2013 \u201eherk\u00f6mmlichen\u201c oder \u201edigitalen\u201c \u2013 Vertreiber frei, technische Schutzma\u00dfnahmen, etwa Produktschl\u00fcssel, anzuwenden.<\/p>\n<p>Klar ist nun aber jedenfalls, dass der &#8220;Kniff&#8221;\u00a0 mit dem Ersch\u00f6pfungsgrundsatz nicht mehr funktioniert. Obwohl der EuGH sich in seiner Erscheinung nur zu urheberrechtlichen Fragen ge\u00e4u\u00dfert hat, d\u00fcrften die \u00dcberlegungen zum Ersch\u00f6pfungsgrundsatz auch auf das Markenrecht \u00fcbertragbar sein. Das bedeutet, dass es auch hier unzul\u00e4ssig sein d\u00fcrfte, die Grunds\u00e4tze der Ersch\u00f6pfung durch rechtliche Tricks auszuhebeln.<\/p>\n<p>Gegen Ende dieses Jahres stehen in einigen F\u00e4llen, die durch unsere Kanzlei vertreten werden, obergerichtliche Entscheidungen zu dieser Frage an. Wir werden weiter berichten. (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unserer Kanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen namhafter Softwarehersteller (unter anderem von Kaspersky) vor, mit denen H\u00e4ndler davon abgehalten werden sollen, unliebsame Vertriebswege (Software-Downloads oder &#8220;gebrauchte&#8221; Software) zu beschreiten. Vielen Herstellern ist dieser Sekund\u00e4rmarkt deshalb ein &#8220;Dorn im Auge&#8221;, weil sie daran zur Zeit nicht partizipieren und er f\u00fcr sie auch schlecht kontrollierbar ist. Der Downloadtrick funktioniert [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":13749,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,10,5],"tags":[33,3012,174,175,301,1234,1569,1570],"class_list":["post-13743","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-markenrecht","category-urheber-designrecht","tag-abmahnung","tag-urheberrecht","tag-gebraucht","tag-software","tag-markenrecht","tag-erschopfung","tag-download","tag-produktschlussel"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13743","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13743"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13743\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/13749"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13743"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=13743"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=13743"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}