{"id":13443,"date":"2012-07-11T08:45:23","date_gmt":"2012-07-11T06:45:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=13443"},"modified":"2024-06-12T17:51:46","modified_gmt":"2024-06-12T15:51:46","slug":"schmutzige-wasche-im-vatikan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/schmutzige-wasche-im-vatikan\/","title":{"rendered":"Schmutzige W\u00e4sche im Vatikan"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: left\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"kein Kommentar\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/07\/Fotolia_8802639_XS-Zensiert.jpg\" alt=\"kein Kommentar\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/p>\n<p>Heute berichten wir nochmal ausf\u00fchrlich \u00fcber den aktuellen Rechtsstreit zwischen Papst und Titanic &#8211; inklusive rechtlicher W\u00fcrdigung.<\/p>\n<p>F\u00fcr die einen ist er der Stellvertreter Christi auf Erden, f\u00fcr die anderen ein in mittelalterlichen Traditionen verhafteter absoluter Monarch. Dass Papst Benedikt XVI es gleichwohl versteht, die Errungenschaften des modernen Rechtsstaats in Anspruch zu nehmen, hat er gestern vor dem Landgericht Hamburg bewiesen: Wie u.a. der <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/kultur\/medien\/undichter-papst-auf-dem-cover-benedikt-xvi-verklagt-das-satiremagazin-titanic_aid_779917.html\">Focus<\/a> und die <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/feuilleton\/einstweilige-verfuegung-papst-gegen-titanic-11815983.html\">FAZ<\/a> berichteten, erwirkte der Papst eine einstweilige Verf\u00fcgung, gegen das Satire-Magazin \u201eTitanic\u201c. Gegenstand des gerichtlichen Verbots ist die die Verbreitung der Titelseite der aktuellen Ausgabe, welche unter der Schlagzeile \u201eHalleluja im Vatikan &#8211; Die undichte Stelle ist gefunden!\u201c ein Bildnis Benedikt XVI verwendet, auf dem dessen wei\u00dfe Soutane im Schrittbereich mit einem gro\u00dfen gelben Fleck beschmutzt ist. Die R\u00fcckseite des Heftes, welche ebenfalls von dem Verbreitungsverbot umfasst ist, ziert offenbar unter der weiteren Schlagzeile \u201eNoch eine undichte Stelle gefunden!\u201c eine R\u00fcckansicht des Papstes, welche in dessen Ges\u00e4\u00dfbereich einen br\u00e4unlichen Fleck aufweist.<\/p>\n<p>Der Vatikan sieht in den jeweiligen Flecken R\u00fcckst\u00e4nde von Exkrementen und h\u00e4lt \u2013 wie auch das Landgericht Hamburg \u2013 eine nicht hinnehmbare Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung f\u00fcr gegeben. Die Herausgeber der Titanic halten dagegen, bei den Flecken handle es sich lediglich um Limonade und Schokoladenkuchen, welche der Papst im Freudentaumel \u00fcber die Aufkl\u00e4rung der sogenannten \u201e<a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/ausland\/vatileaks-skandal-die-jagd-auf-die-raben-11790327.html\">Vatileaks-Aff\u00e4re<\/a>\u201c versch\u00fcttet habe. Ob sie damit zum Ausdruck bringen wollen, bei dem verwendeten Bildnis handle es sich um keine Fotomontage, entzieht sich unserer Kenntnis, jedoch erscheint es schwer vorstellbar, dass sich der Papst tats\u00e4chlich mit entsprechend auff\u00e4lligen Flecken in der Sichtweite von Fotografen blicken l\u00e4sst. Die Betreiber des Magazins wollen sich jedenfalls gegen das Verbreitungsverbot notfalls bis zum \u201eJ\u00fcngsten Gericht\u201c zur Wehr setzen.<\/p>\n<p>Das Spannungsverh\u00e4ltnis der hier einschl\u00e4gigen Grundrechtspositionen \u2013 allgemeines Pers\u00f6nlichkeitsrecht (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/2.html\" title=\"Art. 2 GG\">Art. 2 Abs. 1 GG<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/1.html\" title=\"Art. 1 GG\">Art. 1 Abs. 1 GG<\/a>) auf Seitens des Papstes, und Kunstfreiheit (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Art. 5 Abs. 3 GG<\/a>) bzw. Meinungs- \/ Pressefreiheit (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Art. 5 Abs. 1 GG<\/a>) auf Seiten der Herausgeber \u2013 hat die h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung bereits in einer Vielzahl von Entscheidungen besch\u00e4ftigt.<\/p>\n<p>Ausgangspunkt f\u00fcr die Frage, welches Grundrecht im Einzelfall \u00fcberwiegt, ist die \u00dcberlegung, dass eine Satire zun\u00e4chst in ihren Aussagekern und ihre Einkleidung zerlegt werden muss, um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln. Im Anschluss m\u00fcssen Aussagekern und Einkleidung gesondert daraufhin \u00fcberpr\u00fcft werden, ob sie eine Kundgabe der Missachtung der karikierten Person enthalten. Dabei unterliegt die satirische Einkleidung weniger strengen Pr\u00fcfma\u00dfst\u00e4ben als die Beurteilung des Aussagekerns, weil es der Satire wesenseigen ist, mit \u00dcbertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen zu arbeiten (vgl. BGH, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%202004,%20590\" title=\"BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89\/02: BGH weist Unterlassungsklage des fr&uuml;heren Vorstandsvorsitzenden ...\">GRUR 2004, 590<\/a>).<\/p>\n<p>Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Grenzen des guten Geschmacks und des einwandfreien Sprachgebrauchs im Rahmen der Satire durchaus \u00fcberschritten werden d\u00fcrfen, weil eine Niveaukontrolle gerade nicht stattfinden darf. Der Abgebildete ist daher bei einer Fotomontage nur dann vor einer karikierenden Darstellung gesch\u00fctzt, wenn diese die von der Rechtsordnung gezogenen Grenzen, z.B. das Verbot unzul\u00e4ssiger Schm\u00e4hkritik oder der Beleidigung \u00fcberschreitet (vgl. BGH aaO).<\/p>\n<p>Ob dies vorliegend der Fall ist, wird sich herausstellen, wenn die Herausgeber tats\u00e4chlich Widerspruch einlegen und der Rechtsstreit gegebenenfalls \u00fcber mehrere Instanzen fortgef\u00fchrt wird. Die Annahme, dass diese konkrete Satire die Grenzen der Rechtsordnung \u00fcberschreitet, erscheint jedenfalls nicht vollkommen abwegig, wenn man sich vor Augen f\u00fchrt, dass der durchschnittliche Leser beim Anblick der Flecken wohl tats\u00e4chlich an Exkremente denken wird, zumal er durch die jeweiligen Schlagzeilen offensiv auf eine entsprechende Schlussfolgerung gelenkt wird und Inkontinenz bei \u00e4lteren Herren (Benedikt XVI z\u00e4hlt derzeit 85 Jahre) bedauerlicherweise keine Ausnahmeerscheinung ist. Wenn man es auf die Spitze treiben will, k\u00f6nnte man vorliegend sogar eine Strafbarkeit nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/166.html\" title=\"&sect; 166 StGB: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen\">\u00a7 166 StGB<\/a> (Beschimpfung von religi\u00f6sen Bekenntnissen) in Betracht ziehen.<\/p>\n<p>Wie auch immer der Rechtsstreit letztlich ausgeht, eine Erkenntnis hat er schon jetzt gebracht: Allein der Umstand, dass der Papst zivilrechtliche Wege in Anspruch nimmt, um gegen die Satire vorzugehen, zeigt, dass er letztlich ein ganz normaler Mensch ist, genauso wie Du und ich. (ab)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 WoGi &#8211; Fotolia.com)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute berichten wir nochmal ausf\u00fchrlich \u00fcber den aktuellen Rechtsstreit zwischen Papst und Titanic &#8211; inklusive rechtlicher W\u00fcrdigung. 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