{"id":13378,"date":"2012-07-05T07:09:00","date_gmt":"2012-07-05T05:09:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=13378"},"modified":"2017-04-07T11:46:00","modified_gmt":"2017-04-07T10:46:00","slug":"millionen-iphone-besitzer-bekommen-ihr-geld-zuruck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/millionen-iphone-besitzer-bekommen-ihr-geld-zuruck\/","title":{"rendered":"Millionen iPhone-Kunden bekommen ihr Geld zur\u00fcck!"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: left\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Ich herz Apfel\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/07\/loveapple.jpg\" alt=\"Ich herz Apfel\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/p>\n<p>Das meint offenbar das Berliner Kammergericht ausweislich eines Urteils zum Wohnungskauf. Moment, was haben Immobilien mit Smartphones zu tun?<\/p>\n<p>Der Reihe nach:<\/p>\n<p>Der Kollege Mydlak <a href=\"http:\/\/ramydlak.blogspot.com\/2012\/07\/7620000-sind-zuviel.html\" target=\"_blank\">berichtete gestern<\/a> von einem Urteil des Kammergerichts (KG, Urteil v. 15.06.2012, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=11%20U%2018\/11\" title=\"KG, 15.06.2012 - 11 U 18\/11: R&uuml;ckabwicklung des Kaufs einer Eigentumswohnung: Sittenwidrigkeit ...\">11 U 18\/11<\/a>), in dem das Gericht die Auffassung vertritt, dass ein Wohnungseigentumskaufvertrag aufgrund des sittenwidrig \u00fcberh\u00f6hten Kaufpreises nichtig sei.<\/p>\n<p><strong>Doppelter Kaufpreis = Wucher?<\/strong><\/p>\n<p>Die Sittenwidrigkeit ergebe sich aus einem auff\u00e4lligen Missverh\u00e4ltnis zwischen dem verlangten Kaufpreis und dem tats\u00e4chlichen Wert der Wohnung. Dem Kaufpreis in H\u00f6he von 76.200,- \u20ac habe ein sachverst\u00e4ndig festgestellter Wohnungswert in H\u00f6he von lediglich 29.000,- \u20ac f\u00fcr die knapp 33 m\u00b2 gro\u00dfe Wohnung gegen\u00fcbergestanden. Das Landgericht habe daraus zu Recht auf eine \u201everwerfliche Gesinnung\u201c der Verk\u00e4uferin geschlossen.<\/p>\n<p>Die Verk\u00e4uferin hatte vor dem Verkauf sogar noch ein Gutachten eingeholt, das der Wohnung einen Marktwert in H\u00f6he von 1.790,00 \u20ac\/qm bescheinigte. Aber auch das half der Frau nach Ansicht des Gerichts nicht, da dieser Bericht erkennbar auf der Annahme beruht habe, dass vor dem Verkauf noch umfangreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten durchgef\u00fchrt w\u00fcrden.<\/p>\n<p><strong>Privatautonomie? Grunds\u00e4tze der Preisbildung?<\/strong><\/p>\n<p>Eigentlich eine richtige und nur faire Entscheidung, m\u00f6chte man meinen. Denn warum soll der K\u00e4ufer einer Eigentumswohnung mehr daf\u00fcr bezahlen, als diese wert ist?<\/p>\n<p>Bei n\u00e4herem hinsehen ist die Entscheidung freilich eine kleine Sensation, stellt sie doch den im b\u00fcrgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie infrage, der besagt, dass Vertragspartner grunds\u00e4tzlich v\u00f6llige Freiheit dar\u00fcber haben, \u00fcber was und mit welchen Inhalt sie miteinander Vertr\u00e4ge schlie\u00dfen. Aber auch die wirtschaftswissenschaftlichen Aspekte der Preisbildung, Angebot und Nachfrage, interessieren die Richter offenbar nicht.<\/p>\n<p>Interessant an dem Fall ist zudem, dass das Gericht selbst nicht behauptet, dass die Verk\u00e4uferin den K\u00e4ufer \u00fcber bestimmte Umst\u00e4nde absichtlich get\u00e4uscht habe. Allein das Verh\u00e4ltnis zwischen Wert und geforderten Kaufpreis soll dazu f\u00fchren, dass der Vertrag nichtig, somit so zu behandeln sei, als w\u00e4re er nie geschlossen worden. Das ist starker Tobak, zumal der geforderte Kaufpreis mitnichten ein Vielfaches des vom Gericht festgestellten m\u00f6glichen Wertes darstellte, sondern nur das Doppelte und so einer in gewissen Branchen durchaus \u00fcblichen kaufm\u00e4nnischen Kalkulation entspricht.<\/p>\n<p><strong>iPhone kostet das 6-fache seines Werts<\/strong><\/p>\n<p>Laut irgendwelcher Experten bel\u00e4uft sich der <a href=\"http:\/\/www.chip.de\/news\/iPhone-4-Material-kostet-Apple-nur-154-Euro_43579921.html\" target=\"_blank\">Materialwert meines iPhones auf 154 \u20ac w\u00e4hrend es f\u00fcr skandal\u00f6se 1.050 \u20ac verkauft wird bzw. wurde<\/a>. Das ist mehr als das sechsfache und belegt damit nat\u00fcrlich auch ein &#8220;auff\u00e4lliges Missverh\u00e4ltnis zwischen dem verlangten Kaufpreis und dem tats\u00e4chlichen Wert&#8221; der Sache. Die verwerfliche Gesinnung des Herrn Jobs (Gott hab ihn selig) ist evident. Erschwerend hinzukommt, dass es heutzutage die Hauptsache\u00a0 ist, mobil erreichbar zu sein. Wichtig sind vielleicht noch die Klamottenmarke und welches Auto man f\u00e4hrt. Wo man wohnt, ist fast v\u00f6llig egal. Demgegen\u00fcber ist auf die Apple-Produkte mittlerweile zwingend angewiesen!<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist das das Ding jetzt ja auch schon zwei Jahre alt. H\u00f6chste Zeit also, sich beim H\u00e4ndler unter Vorlage des Urteils des Kammergerichts den damals gezahlten Preis zur\u00fcckzuholen. Die Entscheidung kann sicherlich auch bei den Verhandlungen \u00fcber den Preis des dann nat\u00fcrlich f\u00e4lligen neuen iPhone 5 helfen. (la)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das meint offenbar das Berliner Kammergericht ausweislich eines Urteils zum Wohnungskauf. Moment, was haben Immobilien mit Smartphones zu tun? 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