{"id":13217,"date":"2012-06-25T06:22:18","date_gmt":"2012-06-25T04:22:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=13217"},"modified":"2017-04-07T11:47:06","modified_gmt":"2017-04-07T10:47:06","slug":"keine-bildzeitung-aber-roter-umschlag-was-tun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/keine-bildzeitung-aber-roter-umschlag-was-tun\/","title":{"rendered":"Keine Bildzeitung, aber roter Umschlag &#8211; Was tun?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Ich wei\u00df, dass ihr wisst, und ich wei\u00df, dass ihr drauf schei\u00dft.\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/roterumschlag1.jpg\" alt=\"\" \/>Der Springer-Verlag hat es nun tats\u00e4chlich getan.<\/p>\n<p>Am 23.6.2012 erhielten alle Haushalte Deutschlands, au\u00dfer denen, die einer solchen Zustellung widersprochen haben, eine Gratisausgabe der Bild-Zeitung zur Feier von deren 60. Geburtstag.<\/p>\n<p>Nachdem zun\u00e4chst unklar war, ob der Springer-Verlag die geplante Aktion insbesondere vor dem Hintergrund einer nicht unerheblichen <a href=\"http:\/\/alle-gegen-bild.de\/\" target=\"_blank\">Protestwelle<\/a> tats\u00e4chlich durchf\u00fchren w\u00fcrde, machte der Springer-Verlag seine Ank\u00fcndigung nun wahr. Findige K\u00f6pfe hatten dort offenbar eine L\u00f6sung f\u00fcr das organisatorische Problem gefunden, nicht nur denjenigen die Bild-Zeitung nicht zukommen zu lassen, die einen entsprechenden Aufkleber (&#8220;Keine Bild&#8221;, o.\u00e4.) am Briefkasten haben, sondern auch denen, die gegen\u00fcber dem Springer-Verlag einer Zustellung der Bild-Zeitung schriftlich widersprochen haben.<\/p>\n<p><strong>System Roter Umschlag<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Dass auch die schriftlich Widersprechenden trotz der Tatsache, dass dieser Widerspruch f\u00fcr den jeweiligen Zusteller nicht ersichtlich ist, keine Bild-Zeitung erhalten, sollte das System &#8220;Roter Umschlag&#8221; sorgen. Der Springer-Verlag hatte n\u00e4mlich, wie aus einem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/bekleb%C2%B4-dir-deinen-briefkasten-bild-fur-alle-kommt-doch\" target=\"_blank\">internen Schreiben an die Post Mitarbeiter<\/a> hervorgeht, einen Infopostbrief f\u00fcr diejenigen vorgesehen, die der Zustellung der Bild-Zeitung widersprochen hatten und wollte so offenbar die &#8220;Verweigerer&#8221; f\u00fcr die Zusteller kenntlich machen.<\/p>\n<p><strong>Das System hat nicht immer funktionert<\/strong><\/p>\n<p>Den Kommentaren zu unserem Blogbeitrag ist zu entnehmen, dass die selektive Zustellung der Bild-Zeitung erwartungsgem\u00e4\u00df Probleme bereitet hat. So haben manche trotz Aufkleber eine Bild-Zeitung erhalten. Andere wiederum haben trotz Widerspruch den omin\u00f6sen roten Umschlag <strong>und<\/strong> die Bild-Zeitung erhalten. Bei wieder anderen ist offenbar der schriftliche Widerspruch vollst\u00e4ndig ignoriert worden.<\/p>\n<p>Wenn bei der Zustellung der Aufkleber am Briefkasten oder sogar der schriftliche Widerspruch einfach \u00fcbergangen worden sind, kann der Springer-Verlag diesbez\u00fcglich auf Unterlassung in Anspruch genommen (&#8220;abgemahnt&#8221;) werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Widerspruch absichtlich ignoriert worden ist, oder ob es sich nur um ein Versehen des Postboten handelte. Der Springer-Verlag haftet in jedem Fall als genannter mittelbarer St\u00f6rer. (vgl. BGH, Urteil v. 20.12.1988, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20182\/88\" title=\"BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182\/88: Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung\">VI ZR 182\/88<\/a>). Eine solche Abmahnung kann jeder ohne einen Anwalt aussprechen. Sp\u00e4testens, wenn gerichtliche Schritte anstehen, empfiehlt es sich nat\u00fcrlich, einen Anwalt einzuschalten.<\/p>\n<p><strong>Kann man sich auch gegen den roten Umschlag wehren?<\/strong><\/p>\n<p>Neben zahlreichen Kommentaren und E-Mails diesbez\u00fcglich haben uns auch einige Leser geschrieben, die wissen wollten, ob sie sich auch gegen die Zusendung des omin\u00f6sen roten Umschlags zur Wehr setzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>In diesem Schreiben wird den Empf\u00e4ngern der Widerspruch und die L\u00f6schung der Adressdaten best\u00e4tigt. Zus\u00e4tzlich wird behauptet, dass zahlreiche Widerspr\u00fcche eingegangen seien, die unzutreffende Absenderangaben enthielten. Falls man zu den Betroffenen geh\u00f6ren sollte, die nun keine Jubil\u00e4ums-Bild erhalten haben, obwohl man sich dar\u00fcber gefreut h\u00e4tte, solle man dies dem Springer-Verlag mitteilen. Es werde dann ein pers\u00f6nliches Exemplar nachtr\u00e4glich zugeschickt. Der vollst\u00e4ndige Inhalt des so versandten Infobriefes ist \u00fcbrigens beim Kollegen Schwartmann <a href=\"http:\/\/rheinrecht.wordpress.com\/2012\/06\/23\/ein-roter-umschlag-ohne-bild\/\" target=\"_blank\">einzusehen<\/a>.<\/p>\n<p>Unseres Erachtens kann man sich auch gegen diese Zusendung wehren. Wenn man zuvor jeglicher Zusendung durch den Springer-Verlag widersprochen hat, dann muss man sich auch die Zusendung des omin\u00f6sen roten Umschlags nicht gefallen lassen.<\/p>\n<p><strong>Was soll das alles? Kann man den Umschlag nicht einfach wegwerfen?<\/strong><\/p>\n<p>Manche werden vielleicht an dieser Stelle einwenden, dass man den Briefumschlag doch einfach wegwerfen und seine wertvolle Zeit anderweitig verwenden k\u00f6nne. Uns interessiert die Fragestellung jedoch nicht nur vor dem rechtlichen Hintergrund (bereits in den siebziger Jahren hat sich der BGH mit einem Widerspruch gegen Briefwerbung befasst &#8211; BGH, Urteil v. 16. 2. 1973 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20160\/71\" title=\"BGH, 16.02.1973 - I ZR 160\/71: Briefwerbung\">I ZR 160\/71<\/a>) sondern auch deswegen, weil der Springer Verlag\u00a0 hier &#8211; wie so h\u00e4ufig &#8211; Rechte Einzelner ganz bewusst und systematisch missachtet, um die gro\u00df angelegte und sicherlich lukrative Werbeaktion nicht zu gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p><strong>Machtdemonstration des Springer-Verlags<\/strong><\/p>\n<p>Unseres Erachtens handelt es sich bei der <a href=\"http:\/\/rheinrecht.files.wordpress.com\/2012\/06\/as3.jpg?w=630\" target=\"_blank\">Nachricht im roten Kuvert<\/a> nur zum Schein um eine individuelle Nachricht bzw. eine Antwort auf einen Widerspruch und in Wirklichkeit um den Versuch, den organisatorischen Aufwand, der dadurch entsteht, die individuellen Widerspr\u00fcche ber\u00fccksichtigen zu m\u00fcssen, auf Kosten der Postboten bzw. der Widersprechenden m\u00f6glichst gering zu halten. Vor dem Hintergrund, dass die Nachricht zigtausendfach per Infopost verschickt worden ist, ist n\u00e4mlich anzunehmen, dass diese inhaltsgleich an alle Widersprechenden geschickt worden ist.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich konnte der Axel-Springer-Verlag unter dem Vorwand des Antwortschreibens auch den Widersprechenden ein &#8220;freundliches&#8221; Angebot zukommen lassen. Last, but not least kann man davon ausgehen, dass der Springer-Verlag damit auch die\u00a0 M\u00f6glichkeit genutzt hat, seine Macht zu demonstrieren. Nach dem Motto: You can run but you cannot hide: Wer keine Bild m\u00f6chte, bekommt erst recht Post von uns.<\/p>\n<p><strong>Erfolgsaussichten einer Klage<\/strong><\/p>\n<p>Ob diese Erw\u00e4gungen auch zu einem Unterlassungsanspruch f\u00fchren, h\u00e4ngt von einer Interessenabw\u00e4gung ab, die im Rahmen des \u00a7 823 bei der Pr\u00fcfung einer Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung immer vorgenommen werden muss. Mit anderen Worten, die Erfolgsaussichten richten sich nach dem Emp\u00f6rungsgrad des zur Entscheidung berufenen Richters. Diesen m\u00fcsste man beim Landgericht Berlin (Sitz des Springer-Verlags) in einer Klage abfragen.<\/p>\n<p>Diese kostet nat\u00fcrlich Zeit und Nerven und ist mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Wir haben daher vollstes Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, dass viele &#8211; ganz im Sinne des Springer-Verlags &#8211; rechtliche Schritte scheuen. Das Mindeste, was man tun kann, ist beim n\u00e4chsten Mal an der Tankstelle vor dem Griff zur Bild-Zeitung an die Aktion zur\u00fcck zu denken. (la)<\/p>\n<p>(Bild u.a.:\u00a0\u00a9 Yvonne Weis &#8211; Fotolia.com)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Springer-Verlag hat es nun tats\u00e4chlich getan. 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