{"id":12933,"date":"2012-06-06T20:40:12","date_gmt":"2012-06-06T18:40:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=12933"},"modified":"2017-04-07T11:48:49","modified_gmt":"2017-04-07T10:48:49","slug":"offentliche-kollegenschelte-wegen-werbung-auf-groupon-das-kann-teuer-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/offentliche-kollegenschelte-wegen-werbung-auf-groupon-das-kann-teuer-werden\/","title":{"rendered":"\u00d6ffentliche Kollegenschelte wegen Werbung auf Groupon &#8211; das kann teuer werden"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/Lampmann.Behn.Rosenbaum\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Der strenge Vater schl\u00e4gt \u00fcber die Str\u00e4nge\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/grouponjus.jpg\" alt=\"Der strenge Vater schl\u00e4gt \u00fcber die Str\u00e4nge\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a>Es war nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Anwaltskanzleien, wie andere Unternehmer auch, sich grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssigerweise des unkonventionellen Marketings auf\u00a0 der Gutscheinplattform &#8220;Groupon&#8221; bedienen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Ein <a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/job-karriere\/j\/kanzleiwerbung-bei-groupon-billiges-beratungsangebot-kann-zur-kostenfalle-werden\/\" target=\"_blank\">Artikel in der LTO<\/a> besch\u00e4ftigt sich aktuell mit einem Grouponangebot einer Anwaltskanzlei aus K\u00f6ln. Wie bei Groupon \u00fcblich, konnten Kunden dort einen Gutschein f\u00fcr ein Produkt bzw. eine Dienstleistung zu einem Rabatt von \u00fcber 90 % erwerben, die vorliegend in einer Stunde anwaltlicher Erstberatung bestand. Die Anwaltskanzlei bewarb die Aktion unter anderem mit dem folgenden Hinweis:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;19,90 statt 226,10 Euro \u2013 60-min\u00fctige juristische Erstberatung zum Beispiel im Verkehrs-, Miet- oder Arbeitsrecht&#8221;.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Werbung irref\u00fchrend?<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Der Autor des LTO-Artikels, der Anwaltskollege und Journalist Herr Martin W. Huff ist der Auffassung, dass diese Werbung irref\u00fchrend und damit unzul\u00e4ssig sei und dass die so werbende Kanzlei mit Abmahnungen zu rechnen habe. W\u00e4hrend er den werbenden Kollegen zun\u00e4chst zugesteht, dass das aktuelle, liberale Geb\u00fchrenrecht es grunds\u00e4tzlich erlaubt, bei der au\u00dfergerichtlichen Beratung die Verg\u00fctung frei zu vereinbaren, h\u00e4lt er die konkrete Werbung dennoch f\u00fcr irref\u00fchrend.<\/p>\n<p>Er zitiert dazu den Kollegen Ulrich Sefrin, der auch die Geb\u00fchrenabteilung im Vorstand der K\u00f6lner Anwaltskammer leitet, der der Auffassung ist, dass das Angebot den Eindruck erwecke, dass statt der angebotenen Beratung f\u00fcr 19,90 Euro die gleiche Beratung <strong>immer<\/strong> 226,10 Euro brutto koste.<\/p>\n<p><strong>Gute Chancen f\u00fcr Abmahnungen?<\/strong><\/p>\n<p>Dies sei aber falsch. Weil es sich bei den 190 netto Euro (226,10 \u20ac brutto) um eine Kappungsgrenze f\u00fcr die Erstberatung handele, d\u00fcrfe ein Rechtsanwalt von einem Verbraucher auf keinen Fall mehr verlangen, wenn es keine andere Absprache gibt. F\u00fcr eine Erstberatung von einer Stunde k\u00f6nne indes selbstverst\u00e4ndlich eine niedrigere Geb\u00fchr als 190 Euro netto vereinbart werden, betont Sefrin. Gerade in vielen Alltagsfragen sei diese auch die Regel. Nach Ansicht des Geb\u00fchrenrechts-Experten bewege sich die K\u00f6lner Kanzlei mit ihrem Angebot wettbewerbsrechtlich auf d\u00fcnnem Eis. Er sehe daher gute Chancen, wenn ein Mitbewerber eine entsprechende Werbung &#8220;abmahnen&#8221; sollte.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst einmal stimmt es bedenklich, wenn ein Anwaltskollege und dazu noch jemand, der in der \u00f6rtlichen Rechtsanwaltskammer sitzt, sich \u00f6ffentlich so \u00fcber Kollegen \u00e4u\u00dfert, insbesondere dann, wenn diese im Artikel durch eine schnelle Googlesuche bestimmter Begriffe einfach zu identifizieren sind. Wenn die Rechtsanwaltskammer tats\u00e4chlich der Meinung sein sollte, dass eine solche Werbung unzul\u00e4ssig ist, steht es ihr frei, die Kollegen mit den Mitteln des Berufsrechts zu sanktionieren. F\u00fcr eine \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferung dieser Art besteht hingegen kein Anlass.<\/p>\n<p><strong>Irref\u00fchrung fernliegend<\/strong><\/p>\n<p>Zumal auch die Einsch\u00e4tzung, dass die Werbung der Kollegen irref\u00fchrend sei, nicht zutrifft. Die Annahme, dass Verbraucher anhand des oben ersichtlichen Hinweises denken k\u00f6nnten, dass eine Erstberatung <strong>immer<\/strong> 226,10 Euro brutto koste, wird weder vom Autor noch vom Geb\u00fchrenexperten der Rechtsanwaltskammer n\u00e4her begr\u00fcndet. Sie ist auch fernliegend.<\/p>\n<p>Gerade vor dem Hintergrund des vom Autor selbst erw\u00e4hnten liberalisierten Geb\u00fchrenrechts ist dem verst\u00e4ndigen Verbraucher bekannt, dass es Rechtsanw\u00e4lten gestattet ist, die Verg\u00fctung f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeiten frei zu vereinbaren. Damit geht die Erkenntnis einher, dass die Kosten einer Beratung von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich sein k\u00f6nnen. Damit aber unterscheidet sich die Preiswerbung von Anw\u00e4lten nunmehr grunds\u00e4tzlich nicht mehr von der anderer Unternehmer. Bei Letzteren werden Verbraucher bei einer Rabattaktion nicht annehmen, dass sich der Betrag, von dem der Werbende einen Rabatt verspricht, auf einen Preis bezieht, der von der Konkurrenz regelm\u00e4\u00dfig gefordert werde, sondern vielmehr, dass sich der Betrag auf den eigenen normalerweise geforderten Preis bezieht. Eine Erkl\u00e4rung f\u00fcr die Feststellung, dass dies bei Anw\u00e4lten anders sein soll, bleibt der Autor schuldig.<\/p>\n<p><strong>Autoren bewegen sich &#8220;auf d\u00fcnnem Eis&#8221;<\/strong><\/p>\n<p>Im Ergebnis werfen damit zwei Anw\u00e4lte einem f\u00fcr den Leser durch eine schnelle Internetsuche erkennbaren Anwaltskollegen nicht nur \u00f6ffentlich rechtswidriges Verhalten vor, ohne dass es daf\u00fcr eine Rechtsgrundlage gibt. Hinzukommt, dass die K\u00f6lner Anwaltskammer dem Ganzen offenbar ihren Segen gibt und andere Kollegen sogar zu ermuntern scheint, gegen die Kanzlei vorzugehen. Anders ist jedenfalls der folgende Satz nicht zu verstehen:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Er sieht daher gute Chancen, wenn ein Mitbewerber eine entsprechende Werbung abmahnen sollte.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Ein solches Verhalten, insbesondere einer \u00f6ffentlichen Stelle wie der Rechtsanwaltskammer ist inakzeptabel und seinerseits rechtswidrig, selbst wenn der Vorwurf zutr\u00e4fe. Es ist nicht Aufgabe der Anwaltskammer, bestimmte Kollegen \u00f6ffentlich anzugreifen. Wenn berufsrechtswidriges Verhalten festgestellt wird, stehen ihr zahlreiche Sanktionsm\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung. Die \u00f6ffentliche R\u00fcge geh\u00f6rt nicht dazu.<\/p>\n<p>Die Werbung mag Kollegen st\u00f6ren, die nicht bereit oder in Lage sind, sich den Ver\u00e4nderungen im Anwaltsmarkt anzupassen, irref\u00fchrend ist sie nicht. Da gibt es ganz andere F\u00e4lle, derer sich die Kammer einmal annehmen sollte. Dann aber bitte mittels der von der Berufsordnung vorgesehenen Sanktionen. Man gebe nur einmal bei Google &#8220;Filesharing Abmahnung&#8221; ein. Siehe dazu auch den <a href=\"http:\/\/www.palawa.de\/?p=795\" target=\"_blank\">sch\u00f6nen Artikel<\/a> des Kollegen RA Alexander Schultz.<\/p>\n<p>Um den Duktus des Artikels aufzugreifen: &#8220;Nach unserer Ansicht bewegen sich die Kollegen mit ihren \u00c4u\u00dferungen wettbewerbsrechtlich auf d\u00fcnnem Eis. Wir sehen daher gute Chancen, wenn ein Mitbewerber das entsprechende Verhalten abmahnen sollte.&#8221; (la)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es war nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Anwaltskanzleien, wie andere Unternehmer auch, sich grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssigerweise des unkonventionellen Marketings auf\u00a0 der Gutscheinplattform &#8220;Groupon&#8221; bedienen w\u00fcrden. Ein Artikel in der LTO besch\u00e4ftigt sich aktuell mit einem Grouponangebot einer Anwaltskanzlei aus K\u00f6ln. 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