{"id":1291,"date":"2010-05-10T03:56:03","date_gmt":"2010-05-10T01:56:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=1291"},"modified":"2010-05-10T03:56:03","modified_gmt":"2010-05-10T01:56:03","slug":"neue-dienstleistungs-informationspflichten-verordnung-dl-infov-gilt-ab-18052010","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/neue-dienstleistungs-informationspflichten-verordnung-dl-infov-gilt-ab-18052010\/","title":{"rendered":"Neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) gilt ab 18.05.2010"},"content":{"rendered":"
Dort sind diverse Informationspflichten f\u00fcr Dienstleister geregelt. Im gro\u00dfen und ganzen gibt es bereits vergleichbare Regelungen im TMG, der PAngV sowie der BGB-InfoV. Wer also seine Dienstleistung bereits im Internet anbietet und sich bislang an die geltenden Gesetze gehalten hat wird keinen allzu gro\u00dfen \u00c4nderungsbedarf haben und kann sich einen groben \u00dcberblick \u00fcber die relevanten Neuerungen verschaffen indem er die kursiven Passagen des nachfolgenden Textes liest. <\/p>\n
Wer sich einen weiteren Einblick verschaffen m\u00f6chte dem steht die nachfolgende ausf\u00fchrliche Besprechung und teilweise Wiedergabe der Verordnung zur Verf\u00fcgung. <\/p>\n
\n F\u00fcr wen gilt die Verordnung:<\/span><\/p>\n Dies wird nicht ausdr\u00fccklich geregelt sondern auf die dazugeh\u00f6rige Richtlinie 2006\/123\/EG verwiesen. <\/p>\n Demnach gelten die Regeln f\u00fcr Dienstleistungen, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten werden.<\/p>\n Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen. Auf folgende T\u00e4tigkeiten findet die Verordnung keine \n Zudem gilt die Richtlinie nicht f\u00fcr den Bereich der Steuern.<\/p>\n Die Verordnung findet auch dann Anwendung, wenn ein Dienstleister aus dem Inland heraus im europ\u00e4ischen Ausland t\u00e4tig wird. Wird ein Dienstleister aus dem europ\u00e4ischen Ausland allerdings im Inland t\u00e4tig so gilt die Verordnung nicht. <\/p>\n \n Welche Informationspflichten m\u00fcssen vor Vertragsschluss erf\u00fcllt werden?<\/span><\/p>\n Neben den Informationspflichten aus der DL-InfoV gibt es noch einige andere Vorschriften die auch weiterhin beachtet werden m\u00fcssen (Preisangabenverordnung, TMG, BGB-InfoV etc.). Wer bereits eine Internetseite betreibt wird aufgrund der bestehenden Rechtslage einen Gro\u00dfteil der Angaben bereits erf\u00fcllt haben. Die f\u00fcr Internetseitenbetreiber durch die DL-InfoV neu hinzugekommenen Punkte sind kursiv gekennzeichnet. Wer bislang keine Internetseite f\u00fcr sein Unternehmen betrieb sollte sich allerdings dringend alle Punkte sorgf\u00e4ltig ansehen!<\/p>\n Folgende Informationen hat der Dienstleister zur Verf\u00fcgung zu stellen:<\/span><\/p>\n
\n Anwendung:<\/p>\n\n
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