{"id":1291,"date":"2010-05-10T03:56:03","date_gmt":"2010-05-10T01:56:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=1291"},"modified":"2010-05-10T03:56:03","modified_gmt":"2010-05-10T01:56:03","slug":"neue-dienstleistungs-informationspflichten-verordnung-dl-infov-gilt-ab-18052010","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/neue-dienstleistungs-informationspflichten-verordnung-dl-infov-gilt-ab-18052010\/","title":{"rendered":"Neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) gilt ab 18.05.2010"},"content":{"rendered":"
Am 18.05.2010 tritt die DL-InfoV in Kraft. <\/p>\n

Dort sind diverse Informationspflichten f\u00fcr Dienstleister geregelt. Im gro\u00dfen und ganzen gibt es bereits vergleichbare Regelungen im TMG, der PAngV sowie der BGB-InfoV. Wer also seine Dienstleistung bereits im Internet anbietet und sich bislang an die geltenden Gesetze gehalten hat wird keinen allzu gro\u00dfen \u00c4nderungsbedarf haben und kann sich einen groben \u00dcberblick \u00fcber die relevanten Neuerungen verschaffen indem er die kursiven Passagen des nachfolgenden Textes liest. <\/p>\n

Wer sich einen weiteren Einblick verschaffen m\u00f6chte dem steht die nachfolgende ausf\u00fchrliche Besprechung und teilweise Wiedergabe der Verordnung zur Verf\u00fcgung. <\/p>\n

\n F\u00fcr wen gilt die Verordnung:<\/span><\/p>\n

Dies wird nicht ausdr\u00fccklich geregelt sondern auf die dazugeh\u00f6rige Richtlinie 2006\/123\/EG verwiesen. <\/p>\n

Demnach gelten die Regeln f\u00fcr Dienstleistungen, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten werden.<\/p>\n

Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen. Auf folgende T\u00e4tigkeiten findet die Verordnung keine
\n Anwendung:<\/p>\n