{"id":1291,"date":"2010-05-10T03:56:03","date_gmt":"2010-05-10T01:56:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=1291"},"modified":"2010-05-10T03:56:03","modified_gmt":"2010-05-10T01:56:03","slug":"neue-dienstleistungs-informationspflichten-verordnung-dl-infov-gilt-ab-18052010","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/neue-dienstleistungs-informationspflichten-verordnung-dl-infov-gilt-ab-18052010\/","title":{"rendered":"Neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) gilt ab 18.05.2010"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">Am 18.05.2010 tritt die DL-InfoV in Kraft. <\/p>\n<p>  Dort sind diverse Informationspflichten f\u00fcr Dienstleister geregelt. Im gro\u00dfen und ganzen gibt es bereits vergleichbare Regelungen im TMG, der PAngV sowie der BGB-InfoV. Wer also seine Dienstleistung bereits im Internet anbietet und sich bislang an die geltenden Gesetze gehalten hat wird keinen allzu gro\u00dfen \u00c4nderungsbedarf haben und kann sich einen groben \u00dcberblick \u00fcber die relevanten Neuerungen verschaffen indem er die kursiven Passagen des nachfolgenden Textes liest. <\/p>\n<p>  Wer sich einen weiteren Einblick verschaffen m\u00f6chte dem steht die nachfolgende ausf\u00fchrliche Besprechung und teilweise Wiedergabe der Verordnung zur Verf\u00fcgung. <\/p>\n<p>\n  <span style=\"font-weight: bold\">F\u00fcr wen gilt die Verordnung:<\/span><\/p>\n<p>  Dies wird nicht ausdr\u00fccklich geregelt sondern auf die dazugeh\u00f6rige Richtlinie 2006\/123\/EG verwiesen. <\/p>\n<p>  Demnach gelten die Regeln f\u00fcr Dienstleistungen, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten werden.<\/p>\n<p>  Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen. Auf folgende T\u00e4tigkeiten findet die Verordnung keine<br \/>\n  Anwendung:<\/p>\n<ul>\n<li>nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgew\u00e4hrung, Versicherung und R\u00fcckversicherung, betrieblicher oder individueller Altersversorgung, Wertpapieren, Geldanlagen, Zahlungen, Anlageberatung, einschlie\u00dflich der in Anhang I der Richtlinie 2006\/48\/EG aufgef\u00fchrten Dienstleistungen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation sowie zugeh\u00f6rige Einrichtungen und Dienste in den Bereichen, die in den Richtlinien 2002\/19\/EG, 2002\/20\/EG, 2002\/21\/EG, 2002\/22\/EG und 2002\/58\/EG geregelt sind<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Verkehrsdienstleistungen einschlie\u00dflich Hafendienste, die in den Anwendungsbereich von Titel V des Vertrags fallen <\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Gesundheitsdienstleistungen, unabh\u00e4ngig davon, ob sie durch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung erbracht werden, und unabh\u00e4ngig davon, wie sie auf nationaler Ebene organisiert und finanziert sind, und ob es sich um \u00f6ffentliche oder private Dienstleistungen handelt<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>audiovisuelle Dienste, auch im Kino- und Filmbereich, ungeachtet der Art ihrer Herstellung, Verbreitung und Ausstrahlung, und Rundfunk\n      <\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Gl\u00fccksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschlie\u00dflich Lotterien, Gl\u00fccksspiele in Spielkasinos und Wetten<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>T\u00e4tigkeiten, die im Sinne des Artikels 45 des Vertrags mit der Aus\u00fcbung \u00f6ffentlicher Gewalt verbunden sind<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterst\u00fctzung von Familien und dauerhaft oder vor\u00fcbergehend hilfsbed\u00fcrftigen Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch von ihm als gemeinn\u00fctzig anerkannte Einrichtungen erbracht werden<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>private Sicherheitsdienste<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>T\u00e4tigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen bestellt werden<\/li>\n<\/ul>\n<p>\n  Zudem gilt die Richtlinie nicht f\u00fcr den Bereich der Steuern.<\/p>\n<p>  Die Verordnung findet auch dann Anwendung, wenn ein Dienstleister aus dem Inland heraus im europ\u00e4ischen Ausland t\u00e4tig wird. Wird ein Dienstleister aus dem europ\u00e4ischen Ausland allerdings im Inland t\u00e4tig so gilt die Verordnung nicht. <\/p>\n<p>\n  <span style=\"font-weight: bold\">Welche Informationspflichten m\u00fcssen vor Vertragsschluss erf\u00fcllt werden?<\/span><\/p>\n<p>  Neben den Informationspflichten aus der DL-InfoV gibt es noch einige andere Vorschriften die auch weiterhin beachtet werden m\u00fcssen (Preisangabenverordnung, TMG, BGB-InfoV etc.). Wer bereits eine Internetseite betreibt wird aufgrund der bestehenden Rechtslage einen Gro\u00dfteil der Angaben bereits erf\u00fcllt haben. Die f\u00fcr Internetseitenbetreiber durch die DL-InfoV neu hinzugekommenen Punkte sind kursiv gekennzeichnet. Wer bislang keine Internetseite f\u00fcr sein Unternehmen betrieb sollte sich allerdings dringend alle Punkte sorgf\u00e4ltig ansehen!<\/p>\n<p>  <span style=\"font-weight: bold\">Folgende Informationen hat der Dienstleister zur Verf\u00fcgung zu stellen:<\/span><\/p>\n<ul>\n<li>sein Familien- und Vornamen, bei rechtsf\u00e4higen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsf\u00e4hige Anschrift; sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempf\u00e4nger erm\u00f6glichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer <\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>falls er in ein solches eingetragen ist, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>bei erlaubnispflichtigen T\u00e4tigkeiten Name und Anschrift der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde oder der einheitlichen Stelle<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>falls er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UStG\/27a.html\" title=\"&sect; 27a UStG: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer\">\u00a7 27a<\/a> des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Nummer<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>falls die Dienstleistung in Aus\u00fcbung eines reglementierten Berufs im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005\/36\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 \u00fcber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und, falls er einer Kammer, einem Berufsverband oder einer \u00e4hnlichen Einrichtung angeh\u00f6rt, deren oder dessen Namen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>die von ihm gegebenenfalls verwendeten allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (Hinweis: Diese Regelung stellt keine wirkliche Neuerung dar. AGB konnten n\u00e4mlich gegen\u00fcber Verbrauchern immer nur wirksam in Vertr\u00e4ge einbezogen werden sofern sie vor Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht wurden. Insofern werden die meisten Dienstleister diese Regelung schon l\u00e4ngst aus eigenem Interesse an der Einbeziehung der AGB umgesetzt haben. Betroffen sind deshalb wahrscheinlich nur Unternehmen die ausschlie\u00dflich im b2b Sektor t\u00e4tig sind)<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>von ihm gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln \u00fcber das auf den Vertrag anwendbare Recht oder \u00fcber den Gerichtsstand (Hinweis: Die Vereinbarung eines Gerichtsstandes ist in Gesch\u00e4ften mit Verbrauchern ist nicht ohne weiteres m\u00f6glich!)<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>gegebenenfalls bestehende Garantien, die \u00fcber die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte hinausgehen (Hinweis: Wer mit Garantien wirbt muss auch die Garantiebedingungen offenlegen!)<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben (Hinweis: Auch diese Regelung ist nicht wirklich neu. Wer Dienstleistungen anbietet muss regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber den Inhalt der Dienstleistungen informieren) <\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den r\u00e4umlichen Geltungsbereich (Hinweis: diese Regelung ist tats\u00e4chlich neu! Der Dienstleister sollte allerdings pr\u00fcfen, ob er eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder eine Betriebshaftpflichtversicherung. Nach dem Wortlaut der Richtlinie ist nur die erstere als Pflichtangabe aufzunehmen!)<\/li>\n<\/ul>\n<p>\n  <span style=\"font-weight: bold\">Wie m\u00fcssen diese Informationen zur Verf\u00fcgung gestellt werden?<\/span><\/p>\n<p>  Der Dienstleister hat die Informationen von sich aus mitzuteilen. Er hat die Wahl, die Informationen<\/p>\n<ul>\n<li>am Ort der Leistungserbringung <\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>am Ort des Vertragsschlusses<\/li>\n<\/ul>\n<p>jeweils so vorzuhalten, dass sie dem Empf\u00e4nger leicht zug\u00e4nglich sind<\/p>\n<ul>\n<li>elektronisch \u00fcber eine von ihm angegebene Adresse leicht zug\u00e4nglich zu machen (Hinweis: Der Dienstleister muss in diesem Fall Angaben zu seiner Internetseite machen. Es bietet sich hier z.B. die Aufnahme der Internetseite auf seiner Visitenkarte und seinen Werbe- \/ Infomaterialien an \u2013 sofern dies nicht schon l\u00e4ngst geschehen ist)<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>in all seinen Informationsunterlagen \u00fcber die Dienstleistung aufzunehmen. <\/li>\n<\/ul>\n<p>\n  <span style=\"font-weight: bold\">Welche Informationen sind auf Anfrage zur Verf\u00fcgung zu stellen?<\/span><\/p>\n<p>  Der Dienstleister muss auf Anfrage noch weitere Informationen zur Verf\u00fcgung stellen. Dies ist in \u00a73 DL-InfoV gergelt. Hier werden die Regelungen zum Teil unklar!<\/p>\n<p>  Auf Anfrage sind folgende Informationen \u201ein klarer und verst\u00e4ndlicher Form\u201c zur Verf\u00fcgung zu stellen:<\/p>\n<ul>\n<li>falls die Dienstleistung in Aus\u00fcbung eines reglementierten Berufs im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005\/36\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 \u00fcber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird, eine Verweisung auf die berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zug\u00e4nglich sind <\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Angaben zu den vom Dienstleistungserbringer ausge\u00fcbten multidisziplin\u00e4ren T\u00e4tigkeiten und den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen und, soweit erforderlich, zu den Ma\u00dfnahmen, die er ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu vermeiden (Hinweis: Interessenkonflikte k\u00f6nnen bestehen, wenn die Unabh\u00e4ngigkeit oder Unparteilichkeit des Dienstleisters gef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnte. Diese Kollisionen treten klassisch bei Anwaltskanzleien auf. In der amtlichen Begr\u00fcndung wird nur auf die Unabh\u00e4ngigkeit und Unparteilichkeit der Dienstleister hingewiesen. Deshalb darf davon ausgegangen werden, dass Interessenkollisionen die auf anderen Ebenen bestehen nicht hierunter fallen (z.B. die Erbringung von Dienleistungen f\u00fcr zwei Kunden deren Interessen sich gegen\u00fcberstehen) <\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>die Verhaltenskodizes, denen er sich unterworfen hat, die Adresse, unter der diese elektronisch abgerufen werden k\u00f6nnen und die Sprachen, in der diese vorliegen, und <\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>falls er sich einem Verhaltenskodex unterworfen hat oder einer Vereinigung angeh\u00f6rt, der oder die ein au\u00dfergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorsieht, Angaben zu diesem, insbesondere zum Zugang zum Verfahren und zu n\u00e4heren Informationen \u00fcber seine Voraussetzungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\n  <span style=\"font-weight: bold\">Wie sind diese Informationen zur Kenntnis zu bringen?<\/span><\/p>\n<p>  Die Informationen bez\u00fcglich der Spiegelstriche 2-4 sind in allen Werbe- und Informationsunterlagen \u00fcber die Dienstleistung aufzunehmen. Falls der Dienstleister seinen Kunden also Brosch\u00fcren, Kataloge, Prospekte o.\u00e4. zur Verf\u00fcgung stellt m\u00fcssen diese Angaben dort enthalten sein!<\/p>\n<p>  Welche neuen Regelungen gibt es hinsichtlich Preisangaben?<\/p>\n<p>  Bei Dienstleistungen gegen\u00fcber Letztverbrauchern i.S.d. PAngV gibt es keine Neuerungen. <\/p>\n<p>  Nur bei Dienstleistungen gegen\u00fcber nicht Letztverbrauchern gilt die neue Regelung des DL-InfoV. Vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages (wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird vor Erbringung der Dienstleistung) sind folgende Informationen klar und verst\u00e4ndlich zur Verf\u00fcgung zu stellen:<\/p>\n<ul>\n<li>Sofern der Dienstleister den Preis im Vorhinein festgelegt hat ist dieser in einer der folgenden Formen mitzuteilen: <\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>am Ort der Leistungserbringung <\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>am Ort des Vertragsschlusses<\/li>\n<\/ul>\n<p>die Preise sind jeweils so vorzuhalten, dass sie dem Empf\u00e4nger leicht zug\u00e4nglich sind<\/p>\n<ul>\n<li>elektronisch \u00fcber eine vom Dienstleister angegebene Adresse in leicht zug\u00e4nglicher Form &#8211; durch Aufnahme in allen Informationsunterlagen \u00fcber die Dienstleistung<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Sofern der Preis der Dienstleistung nicht im Vorhinein festgelegt ist, ist dieser auf Anfrage oder wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, entweder die n\u00e4heren Einzelheiten der Berechnung, anhand derer der Dienstleistungsempf\u00e4nger die H\u00f6he des Preises leicht errechnen kann, oder einen Kostenvoranschlag mitzuteilen.\n      <\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Keine diskriminierenden Bestimmungen<\/span><\/p>\n<p>  Der Dienstleister darf keine Bedingungen f\u00fcr den Zugang zu einer Dienstleistung bekannt machen, die auf der Staatsangeh\u00f6rigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempf\u00e4ngers beruhende diskriminierende Bestimmungen enthalten. Dies gilt nicht f\u00fcr Unterschiede bei den Zugangsbedingungen, die unmittelbar durch objektive Kriterien gerechtfertigt sind. <\/p>\n<p>  Wir hoffen, damit einen Einblick in die neue DL-InfoV gegeben zu haben. (ro)\n  <\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 18.05.2010 tritt die DL-InfoV in Kraft. Dort sind diverse Informationspflichten f\u00fcr Dienstleister geregelt. Im gro\u00dfen und ganzen gibt es bereits vergleichbare Regelungen im TMG, der PAngV sowie der BGB-InfoV. 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