{"id":12857,"date":"2012-06-04T12:12:35","date_gmt":"2012-06-04T10:12:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=12857"},"modified":"2017-04-07T11:49:12","modified_gmt":"2017-04-07T10:49:12","slug":"vom-preiskrieg-auf-amazon-und-von-briefkastenfirmen-die-abmahnungen-nicht-erhalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/vom-preiskrieg-auf-amazon-und-von-briefkastenfirmen-die-abmahnungen-nicht-erhalten\/","title":{"rendered":"Vom Preiskrieg auf Amazon und von Briefkastenfirmen, die Abmahnungen nicht erhalten"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/Lampmann.Behn.Rosenbaum\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Wer sind wir und wenn ja, unter welcher Adresse?\" alt=\"Wer sind wir und wenn ja, unter welcher Adresse?\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/briefkasten.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a>Der &#8220;Abmahnwahn&#8221; treibt bisweilen seltsame Bl\u00fcten.<\/p>\n<p><strong>Diese ASIN geh\u00f6rt mir!<\/strong><\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eines franz\u00f6sisches Unternehmens schrieb unserem unter anderem auf Amazon t\u00e4tigen Mandanten eine E-Mail, in denen er sinngem\u00e4\u00df dazu aufforderte, das Anh\u00e4ngen an &#8220;seine&#8221; bei Amazon \u00fcblichen Artikelnummern &#8220;ASINs&#8221; zu unterlassen. Ansonsten werde er die Amazon-Sicherheit benachrichtigen und eine einstweilige Verf\u00fcgung beim Amtsgericht &#8220;erwirken lassen&#8221;. Zur Information unseres Mandanten wies er zuvorkommender Weise darauf hin, dass bei einer Abmahnung bzw. gerichtlichen Verf\u00fcgung ca. 1000 bis 2000 \u20ac an Kosten f\u00fcr diesen entstehen k\u00f6nnten. Er hoffe aber, dass es dazu nicht kommen m\u00fcsse.<\/p>\n<p><strong>Preiskrieg auf Amazon<\/strong><\/p>\n<p>Um diese Forderung zu verstehen, muss man wissen, dass auf der Amazon-Plattform ein intensiver Preiskrieg herrscht. Denn Amazon l\u00e4sst anders als eBay die Einstellung eines Artikels (mit entsprechender Beschreibung)\u00a0 grunds\u00e4tzlich nur einmal zu. Wird der entsprechende Artikel, was den Regelfall darstellt, von mehr als einem Verk\u00e4ufer angeboten, m\u00fcssen sich die weiteren Anbieter an den Artikel &#8220;anh\u00e4ngen&#8221;. Bei der Darstellung der Angebote auf der Amazon-Plattform wird dann nach dem Kaufpreis, der bei jedem Anbieter nat\u00fcrlich unterschiedlich sein kann, sortiert. Es liegt auf der Hand, dass die so zwangsl\u00e4ufig in einer Artikelbeschreibung verbundenen Anbieter jetzt (ganz im Sinne von Amazon) damit beginnen, sich gegenseitig zu unterbieten, da jeder nat\u00fcrlich an erster Stelle gelistet sein will. \u00c4hnlich wie bei Google schenken K\u00e4ufer n\u00e4mlich nur den ersten Platzierungen \u00fcberhaupt Beachtung. Der Rest verkauft so gut wie gar nichts.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall hatte sich der Konkurrent unseres Mandanten offensichtlich dar\u00fcber ge\u00e4rgert, dass unser Mandant bez\u00fcglich des betreffenden Artikels einen besseren Preis bieten konnte und wollte ihn unter Verweis auf &#8220;seine&#8221; ASIN dazu bewegen, sich von dem Artikel zur\u00fcckzuziehen.<\/p>\n<p>Es gibt auf der Amazon-Plattform zwar zahlreiche rechtliche Probleme f\u00fcr H\u00e4ndler, zum Beispiel im <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/abmahnflut-amazon-hat-die-funktion-bilder-hochladen-zeitweilig-deaktiviert\" target=\"_blank\">Urheberrech<\/a>t. Die hier gestellte Forderung hat aber keine Rechtsgrundlage. Zentrales Element des Wettbewerbs ist es nun mal gerade, miteinander auch in der Preisgestaltung zu konkurrieren. (Es existiert anscheinend sogar eine Entscheidung des Landgerichts Bremen (Beschluss vom 10.01.2012, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20O%201983\/11\" title=\"LG Bremen, 10.01.2012 - 7 O 1983\/11\">7 O 1983\/11<\/a>, bisher offenbar unver\u00f6ffentlicht), die sich mit der Frage besch\u00e4ftigt, ob das Anh\u00e4ngen an eine fremde Artikelnummer bei Amazon rechtswidrig ist und verneint diese.)<\/p>\n<p><strong>Der Trick mit der ausl\u00e4ndischen Briefkastenfirma&#8230;<\/strong><\/p>\n<p>Unser Mandant wollte sich nat\u00fcrlich nicht auf diese Weise ben\u00f6tigen lassen und war zudem neugierig geworden, was es mit dem franz\u00f6sischen Unternehmen mit einem deutschen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wohl so auf sich hatte.<\/p>\n<p>Und, siehe da, wer h\u00e4tte es gedacht, das in Frankreich gegr\u00fcndete Unternehmen, eine so genannte Entreprise Unipersonnelle \u00e1 Responsabilit\u00e9 Limit\u00e9e (EURL) wurde offensichtlich aus Deutschland betrieben. Dies erkannte man schnell an den deutschen Telefon- und Faxnummern sowie der &#8220;c\/o&#8221; Adresse in Deutschland. An der gelinde gesagt lediglich rudiment\u00e4ren Einhaltung der deutschen Verbraucherschutzvorschriften wurde auch schnell klar, weshalb diese Unternehmenskonstruktion gew\u00e4hlt worden war. Man war offenbar &#8211; selbstverst\u00e4ndlich unzutreffenderweise &#8211; der Meinung, dass sich ein franz\u00f6sisches Unternehmen auf der deutschen Amazon-Plattform an deutsche Kunden wenden d\u00fcrfe, an deutsche Vorschriften jedoch nicht gebunden sei.<\/p>\n<p><strong>&#8230;funktioniert meist nicht<\/strong><\/p>\n<p>Unser Mandant wollte sich somit nicht nur die N\u00f6tigung verbitten, sondern auch sicherstellen, dass auch das franz\u00f6sische Unternehmen sich an die komplizierten und teilweise nur kostentr\u00e4chtig einzuhaltenden deutschen Verbraucherschutzvorschriften h\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung auf eine nicht erhaltene Abmahnung<\/strong><\/p>\n<p>Als Antwort auf unser an eine der Deutschen &#8220;c\/o&#8221;-Adressen und an die deutsche Fax Nummer versandtes Schreiben erhielten wir von der Anwaltskanzlei des Gegners die geforderte Unterlassungserkl\u00e4rung. Adlerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und mit der ausdr\u00fccklichen Mitteilung, dass die Kosten der Rechtsverfolgung nicht \u00fcbernommen w\u00fcrden. Als Begr\u00fcndung verwiesen die &#8211; im \u00fcbrigen deutschen &#8211; Kollegen darauf, dass ihr Mandant die Abmahnung gar nicht erhalten habe. Diese sei ihnen von &#8220;einer Firma&#8221;, in der sich ihr Mandant zuf\u00e4llig aufgehalten habe, weitergeleitet worden.<\/p>\n<p>Aha.<\/p>\n<p>Mal sehen, was das Landgericht K\u00f6ln zu diesem genialen Schachzug sagt. Das ist n\u00e4mlich wahrscheinlich nicht zur Freude der gegnerischen Kollegen aufgrund der bundesweiten Angebote ihrer franz\u00f6sischen Mandantin zust\u00e4ndig. Vielleicht kommt ja auf die Klage auch ein Anerkenntnis. Nat\u00fcrlich unter Verwahrung gegen die Kostenlast. Die Klage wird man ja wahrscheinlich nie erhalten. (la)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der &#8220;Abmahnwahn&#8221; treibt bisweilen seltsame Bl\u00fcten. Diese ASIN geh\u00f6rt mir! Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eines franz\u00f6sisches Unternehmens schrieb unserem unter anderem auf Amazon t\u00e4tigen Mandanten eine E-Mail, in denen er sinngem\u00e4\u00df dazu aufforderte, das Anh\u00e4ngen an &#8220;seine&#8221; bei Amazon \u00fcblichen Artikelnummern &#8220;ASINs&#8221; zu unterlassen. 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