{"id":12760,"date":"2012-05-31T07:16:45","date_gmt":"2012-05-31T05:16:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=12760"},"modified":"2017-04-07T11:49:47","modified_gmt":"2017-04-07T10:49:47","slug":"2-wochen-jurgendarrest-nach-lynch-aufruf-bei-facebook","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/2-wochen-jurgendarrest-nach-lynch-aufruf-bei-facebook\/","title":{"rendered":"2 Wochen Jurgendarrest nach Lynch-Aufruf bei Facebook"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Ein faules Ei verdirbt den ganzen Brei\" alt=\"Es wird Zeit f\u00fcr den Gef\u00e4llt-mir-nicht-Button\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/eier.jpg\" \/><\/p>\n<p>Wie das Handelsblatt <a href=\"http:\/\/www.handelsblatt.com\/panorama\/aus-aller-welt\/mordfall-lena-zwei-wochen-arrest-fuer-internet-hetzer\/6690354.html\" target=\"_blank\">berichtet<\/a>, ist der junge Mann, der auf Facebook zum Lynchmord eines Tatverd\u00e4chtigen im Mordfall &#8220;Lena&#8221; aufgerufen hatte, zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt worden.<\/p>\n<p>Nachdem bekannt geworden war, dass die Polizei einen Tatverd\u00e4chtigen verhaftet hatte und diesen gerade auf der Wache verh\u00f6rt, hatte der 18-j\u00e4hrige auf seiner Pinnwand im sozialen Netzwerk Facebook gepostet: \u201eAufstand! Alle zu den Bullen. Da st\u00fcrmen wir. Lass uns das Schwein tothauen.\u201c<\/p>\n<p><strong>Milde Strafe<\/strong><\/p>\n<p>Am Mittwoch sagte der 18-J\u00e4hrige Angeklagte: \u201eIch habe Bockmist gebaut, es tut mir sehr leid.\u201c Richter G\u00fcnther Bergholz sagte nach dem Urteil im Jugendsch\u00f6ffengericht Emden: \u201eWir wollen kein Exempel statuieren, sondern Sie sollen einen Warnschuss vor den Bug bekommen. So was darf nicht wieder vorkommen.\u201c<\/p>\n<p><strong>T\u00e4ter hatte sich beim Opfer entschuldigt<\/strong><\/p>\n<p>Dem T\u00e4ter wurde vom Gericht zugute gehalten, dass sie sich bei seinem Opfer entschuldigt und ihm sogar ein Geschenk gemacht hatte. Richter Bergholz kritisierte abschlie\u00dfend, dass Jugendliche leider sehr sorglos mit sozialen Netzwerke umgingen, der verurteilte 18-j\u00e4hrige aber sicher nicht der einzige sei, der Dinge verbreite, die nicht verbreitet werden d\u00fcrfen. Es sei aber jedenfalls unakzeptabel, das Recht im Wege einer &#8220;Lynchjustiz&#8221; selbst in die Hand zu nehmen.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung ist zu begr\u00fc\u00dfen<\/strong><\/p>\n<p>Wir halten die Entscheidung des Gerichts f\u00fcr nachvollziehbar und auch im Strafma\u00df f\u00fcr angemessen. Das Gericht hat einerseits ber\u00fccksichtigt, dass solche \u00f6ffentlichen Aufrufe nicht auf die leichte Schulter genommen werden d\u00fcrfen. Andererseits ist die Strafe zu Recht milde ausgefallen, zumal der Angeklagte eingesehen hat, wie gef\u00e4hrlich und inakzeptabel sein Verhalten war und sich sogar beim Opfer entschuldigt hat.<\/p>\n<p>Den Vorfall sollten wir alle ein weiteres mal zum Anlass nehmen, in Zukunft noch st\u00e4rker dar\u00fcber nachzudenken, wie wir uns in der \u00d6ffentlichkeit und insbesondere im Internet \u00e4u\u00dfern. Oft entfaltet etwas, das man in kleinerem Kreis so daher sagt, im \u00f6ffentlichen Internet unter Umst\u00e4nden eine Wirkung, mit der man vorher nicht gerechnet h\u00e4tte. Wenn dann auch noch Rechte Dritter betroffen sind, ist h\u00f6chste Vorsicht geboten. In unserem Rechtsstaat w\u00e4re ein Aufruf zum Mord selbstverst\u00e4ndlich auch dann unzul\u00e4ssig, wenn der Betroffene tats\u00e4chlich der M\u00f6rder ist. Der vorliegende Fall illustriert dar\u00fcber hinaus eindrucksvoll, wie schlimm eine Vorverurteilung f\u00fcr einen Unschuldigen sein kann.<\/p>\n<p><strong>Wir setzen uns gegen Mobbing ein!<\/strong><\/p>\n<p>Unsere Kanzlei setzt sich bereits seit l\u00e4ngerem pro bono zum Beispiel in kostenlosen rechtlichen Informationsveranstaltungen\u00a0f\u00fcr Jugendliche, Heranwachsende und deren Lehrer und Eltern in Schulen f\u00fcr einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet ein. Mehr dazu <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/leistungen\/negative-berichterstattung\/cyber-mobbing-bullying\" target=\"_blank\">hier<\/a>. (la)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 Arpad Nagy-Bagoly &#8211; Fotolia.com)<!--:--><!--:en--><br \/>\n<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie das Handelsblatt berichtet, ist der junge Mann, der auf Facebook zum Lynchmord eines Tatverd\u00e4chtigen im Mordfall &#8220;Lena&#8221; aufgerufen hatte, zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt worden. 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