{"id":12740,"date":"2012-05-30T19:22:53","date_gmt":"2012-05-30T17:22:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=12740"},"modified":"2017-04-07T11:49:57","modified_gmt":"2017-04-07T10:49:57","slug":"erste-facebook-abmahnung-heute-war-mundliche-verhandlung-vor-dem-landgericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/erste-facebook-abmahnung-heute-war-mundliche-verhandlung-vor-dem-landgericht\/","title":{"rendered":"Erste Facebook-Abmahnung \u2013 Heute war m\u00fcndliche Verhandlung vor dem Landgericht"},"content":{"rendered":"

<\/p>\n

\"Es<\/p>\n

Vor ca. 3 Wochen\u00a0hatten wir berichtet<\/a>, dass der Abmahner in unserem Facebookfall<\/a> tats\u00e4chlich einen Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung gestellt hatte.<\/strong> Der Abmahner meinte es also ernst.<\/p>\n

Am heutigen Mittwoch, den 30.5.2012, fand die m\u00fcndliche Verhandlung vor dem Landgericht statt, an dem der Abmahner seinen Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung gestellt hatte.\u00a0 Wir hatten hier<\/a> berichtet, dass das Gericht bereits mit der Ladung zu diesem Termin Zweifel sowohl an seiner Zust\u00e4ndigkeit als auch an der Eilbed\u00fcrftigkeit der Angelegenheit ge\u00e4u\u00dfert hatte.
\n
\nLandgericht sieht Eilbed\u00fcrftigkeit nicht<\/strong><\/p>\n

Der Termin verlief dementsprechend unspektakul\u00e4r. Nachdem sich die Parteien r\u00fcgelos eingelassen hatten und das Gericht somit seine Zust\u00e4ndigkeit annehmen konnte, teilte der Richter mit, dass auch ein weiterer Schriftsatz des Abmahners ihn nicht von der Eilbed\u00fcrftigkeit der Angelegenheit \u00fcberzeugen konnte. Anders als im Wettbewerbsrecht, werde die Dringlichkeit im Urheberrecht nicht vermutet.<\/p>\n

Abmahner h\u00e4tte vor m\u00fcndlicher Verhandlung zur\u00fccknehmen k\u00f6nnen<\/strong><\/p>\n

Vor dem Hintergrund der bereits mit der Ladung zur m\u00fcndlichen Verhandlung ge\u00e4u\u00dferten Bedenken des Gerichts bez\u00fcglich der Statthaftigkeit des Verf\u00fcgungsantrags verwundert das Verhalten des Antragstellers ein wenig. Es w\u00e4re hier vielleicht sinnvoll gewesen, den Antrag auf diesem Hinweis hin sofort zur\u00fcckzunehmen, um allen Beteiligten weitere Kosten und M\u00fchen zu ersparen. Vielleicht wollte er aber auch ganz bewusst den Umstand ausnutzen, dass wir bzw. unser Mandant verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig weit anreisen mussten, um uns im wahrsten Sinne des Wortes ein wenig “vorzuf\u00fchren”.<\/p>\n

Gericht h\u00e4tte vor m\u00fcndlicher Verhandlung <\/strong>zur\u00fcckweisen k\u00f6nnen<\/strong><\/p>\n

Aber auch die Tatsache, dass das Gericht trotz seiner Auffassung, dass der Antrag bereits nicht dringlich sei, trotzdem zu einem Termin geladen hatte, in dem es vor der versammelten Mannschaft im Wesentlichen lediglich den Hinweis in der Ladung wiederholt, mutet merkw\u00fcrdig an. Das Gericht h\u00e4tte den Antrag n\u00e4mlich bereits mit dieser Begr\u00fcndung im Beschlusswege zur\u00fcckweisen k\u00f6nnen.<\/p>\n

Interessant am heutigen Termin war allenfalls, dass der Fall f\u00fcr die Gegenseite offenbar nicht so wichtig war, dass sie es f\u00fcr notwendig erachtete, selbst zu erscheinen. Weder Anwalt noch Antragsteller nahmen an der m\u00fcndlichen Verhandlung teil. F\u00fcr den Abmahner trat eine Anwaltskollegin mit Untervollmacht auf, die naturgem\u00e4\u00df nicht viel zum Sachverhalt sagen konnte und letztendlich nur den Antrag stellte, der, wie oben bereits erl\u00e4utert, voraussichtlich bereits am Verf\u00fcgungsgrund scheitert.<\/p>\n

Eine Entscheidung mit Gr\u00fcnden liegt zur Zeit noch nicht vor. Sobald diese ergeht, werden wir weiter \u00fcber den Fall berichten. (la)<\/p>\n

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Vor ca. 3 Wochen\u00a0hatten wir berichtet, dass der Abmahner in unserem Facebookfall tats\u00e4chlich einen Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung gestellt hatte. Der Abmahner meinte es also ernst. Am heutigen Mittwoch, den 30.5.2012, fand die m\u00fcndliche Verhandlung vor dem Landgericht statt, an dem der Abmahner seinen Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung gestellt hatte.\u00a0 Wir hatten hier berichtet, dass […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":11644,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,5,1229],"tags":[21,33,1307,1381,1437,1438,2452],"class_list":["post-12740","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-urheber-designrecht","category-social-media-recht","tag-facebook","tag-abmahnung","tag-pinnwand","tag-mundliche-verhandlung","tag-foto-eines-dritten","tag-time-line","tag-einstweilige-verfuegung"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12740","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=12740"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12740\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/11644"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=12740"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=12740"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=12740"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}