{"id":12729,"date":"2012-06-11T08:01:28","date_gmt":"2012-06-11T06:01:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=12729"},"modified":"2018-10-09T19:50:16","modified_gmt":"2018-10-09T18:50:16","slug":"auf-einen-blick-wer-tragt-welche-versandkosten-nach-widerruf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/auf-einen-blick-wer-tragt-welche-versandkosten-nach-widerruf\/","title":{"rendered":"Auf einen Blick: Wer tr\u00e4gt welche Versandkosten nach Widerruf?"},"content":{"rendered":"<figure style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/Lampmann.Behn.Rosenbaum\"><img decoding=\"async\" style=\"margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;\" title=\"wenn das immer so einfach w\u00e4re\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/lieferung.jpg\" alt=\"wenn das immer so einfach w\u00e4re\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption class=\"wp-caption-text\">\u00a9 N-Media-Images &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><!--:de-->Die Gesetze machen uns das Leben oft nicht einfacher sondern schwerer. Dies gilt auf alle F\u00e4lle beim Thema &#8220;Widerrufsrecht f\u00fcr Verbraucher&#8221;. Da uns h\u00e4ufig Fragen zur Tragung der Versandkosten nach Widerruf gestellt werden, m\u00f6chten wir unseren Lesern heute einen \u00dcberblick zur Verf\u00fcgung stellen. Wir hoffen, damit ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:<\/p>\n<p>Stand: 08.06.2012<\/p>\n<p><strong>1. Hinsendekosten tr\u00e4gt Verk\u00e4ufer<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Bei den Hinsendekosten\u00a0 handelt es sich um den Aufwand, den der Verk\u00e4ufer hat, die Ware an den K\u00e4ufer zu \u00fcbersenden. Bei einem Widerruf der gesamten Bestellung tr\u00e4gt <strong>der Verk\u00e4ufer<\/strong> diese Kosten, dies gilt auch f\u00fcr besondere Zuschl\u00e4ge wie Expressversand, Nachnahmegeb\u00fchren etc. (EuGH, Urteil vom 15. April 2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-511\/08\" title=\"C-511\/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-511\/08<\/a>)<\/p>\n<p>Bei einem Teilwiderruf tr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer die pauschalen Versandkosten. Versandkosten, die abh\u00e4ngig von Ma\u00dfen, Mengen und anderen Parametern der Bestellung berechnet wurden, k\u00f6nnen dem K\u00e4ufer in der H\u00f6he auferlegt werden,\u00a0 in der sie durch den\/die behaltenen Artikel verursacht worden sind.<\/p>\n<p>Hier ist der Wert der bestellten\/zur\u00fcckgesendeten Ware ohne Belang.<\/p>\n<p><strong>2. R\u00fccksendekosten tr\u00e4gt grds. Verk\u00e4ufer, bei 40-\u20ac-Klausel der Verbraucher<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Die R\u00fccksendekosten, also die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Verbraucher, der die Ware nicht mehr haben m\u00f6chte, diese an den Verk\u00e4ufer zur\u00fccksendet, tr\u00e4gt ebenfalls grunds\u00e4tzlich <strong>der Verk\u00e4ufer. <\/strong><\/p>\n<p>Dieser kann <strong>dem Verbraucher<\/strong> jedoch die Kosten der R\u00fccksendung vertraglich auferlegen, wenn der Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht \u00fcbersteigt oder wenn bei einem h\u00f6heren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht (so genannte 40-\u20ac-Klausel)<strong>.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Soweit die 40-Euro-Regelung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 2 S. 3 Alt. 1 BGB<\/a>) vereinbart wurde und der Verk\u00e4ufer genau die bestellte Ware (keine Falschlieferung, keine M\u00e4ngel) geliefert hat, gilt Folgendes:<\/p>\n<p><strong>Die zur\u00fcckgesendete Ware kostete bis 40,00 EUR:<\/strong><\/p>\n<p>(Hier z\u00e4hlt nur der tats\u00e4chlich entrichtete Betrag &#8211; nach Abzug von Rabatten, Gutscheinen etc.)<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt die <span style=\"text-decoration: underline;\">regelm\u00e4\u00dfigen<\/span> R\u00fccksendekosten; nicht gerechtfertigte Mehrkosten (etwa durch Einschaltung aufwendiger Abholdienste) gehen zu Lasten des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p><strong>Die zur\u00fcckgesendete Ware kostete 40,01 EUR oder mehr:<\/strong><\/p>\n<p>(Bei R\u00fccksendung mehrerer Artikel \u00a0ist umstritten, ob die 40-Euro-Grenze durch Addieren der Einzelpreise erreicht werden kann. Im Grundsatz wird dies verneint. In bestimmten F\u00e4llen l\u00e4sst die Rechtsprechung aber Ausnahmen zu)<\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer tr\u00e4gt die gesamten R\u00fccksendekosten (in dieser Konstellation d\u00fcrfen die Versandkosten dem K\u00e4ufer nur f\u00fcr den Fall auferlegt werden, dass er zum Zeitpunkt des Widerrufs noch keine Zahlung bewirkt hat &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 2 S. 3 Alt. 2 BGB<\/a>). Auch dies muss aber explizit vereinbart werden). Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, welches Versandunternehmen bzw. welche Versandart der K\u00e4ufer ausgew\u00e4hlt hat.<\/p>\n<p>Die F\u00e4lle, in denen zus\u00e4tzlich noch g\u00fcnstigere Artikel zur\u00fcckgeschickt werden, sind nicht eindeutig geregelt. Grunds\u00e4tzlich ist wie folgt zu unterscheiden:<\/p>\n<p>Soweit die Versandkosten hierdurch nicht erh\u00f6ht wurden, tr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer sie weiterhin in voller H\u00f6he.<\/p>\n<p>Bei Erh\u00f6hung der Versandkosten -z.B. wegen der \u00dcberschreitung vorgesehener Gewichtsgrenzen bei bestimmten Versandarten- hat der K\u00e4ufer die entsprechende Differenz zu \u00fcbernehmen.<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Gesetze machen uns das Leben oft nicht einfacher sondern schwerer. Dies gilt auf alle F\u00e4lle beim Thema &#8220;Widerrufsrecht f\u00fcr Verbraucher&#8221;. Da uns h\u00e4ufig Fragen zur Tragung der Versandkosten nach Widerruf gestellt werden, m\u00f6chten wir unseren Lesern heute einen \u00dcberblick zur Verf\u00fcgung stellen. 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