{"id":1269,"date":"2010-04-29T12:27:30","date_gmt":"2010-04-29T10:27:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=1269"},"modified":"2017-03-12T21:26:20","modified_gmt":"2017-03-12T20:26:20","slug":"google-bildersuche-verletzt-urheberrechte-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/google-bildersuche-verletzt-urheberrechte-nicht\/","title":{"rendered":"Google-Bildersuche verletzt Urheberrechte nicht -Vorschaubilder I"},"content":{"rendered":"
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Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden<\/a>, dass Google nicht wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine <\/a>wiedergegeben werden (Urteil vom 29. April 2010 \u2013 I ZR 69\/08<\/a> \u2013 Vorschaubilder).<\/p>\n Der Eingriff in das Recht der \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung, \u00a7 19a UrhG<\/a>, sei dadurch gerechtfertigt, dass die Rechteinhaberin keine technischen Suchmaschinen-Blockaden errichtet hatte, so dass Google davon ausgehen durfte, sie sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche einverstanden.<\/p>\n Der Robots Exclusion Standard<\/a> erm\u00f6glicht es z. B., durch Anlegen einer simplen Textdatei “robots.txt” mit den Zeilen “User-agent: * Disallow: \/” im Stammverzeichnis der Webseite zu verhindern, dass der Google-Crawler die Seite indiziert. Der freundliche Google-Roboter<\/a> h\u00e4lt sich n\u00e4mlich an diesen Standard.<\/p>\n In den F\u00e4llen, in denen bereits das Ursprungsbild rechtswidrig \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht worden sei, k\u00f6nne Google unter Umst\u00e4nden Haftungsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie 2000\/31\/EG \u00fcber den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr in Anspruch nehmen, so da\u00df Google erst ab Kenntnis f\u00fcr rechtswidrige Inhalte haftete.<\/p>\n Abgesehen von rechtlichen Erw\u00e4gungen ist es in der Tat bemerkenswert, wie wenig Webseitenbetreiber von der robotx.txt Gebrauch machen. Wer will, kann Google aussperren. Keine Indizierung, keine Listung seiner Bilder.<\/p>\n Ach ja, und keine Besucher.<\/p>\n