{"id":125,"date":"2007-03-12T12:47:00","date_gmt":"2007-03-12T10:47:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=125"},"modified":"2007-03-12T12:47:00","modified_gmt":"2007-03-12T10:47:00","slug":"50-euro-abmahnung-passiert-den-bundesrat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/50-euro-abmahnung-passiert-den-bundesrat\/","title":{"rendered":"50-Euro-Abmahnung passiert den Bundesrat"},"content":{"rendered":"<p><!--:de-->Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur &#8220;Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&#8221; ist <a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/cln_050\/nn_8538\/DE\/presse\/pm\/2007\/023-2007.html?__nnn=true\">am Freitag im Bunderat beraten worden<\/a>. Der Entwurf geht der L\u00e4nderkammer insbesondere im Hinblick auf den geplanten Richtervorbehalt bei Auskunftsanspr\u00fcchen gegen\u00fcber Dritten allerdings nicht weit genug. Die Bundesregierung wird zu den Bedenken nun Stellung nehmen m\u00fcssen, bevor der Entwurf im Bundestag weiter beraten wird.<\/div>\n<p>&lt;unbeanstandet blieb dagegen der geplante <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2007\/01\/anwaltskammer-gegen-gebhrendeckelung.html\">\u00a7 97a UrhG zur Deckelung der Abmahngeb\u00fchren<\/a>, obwohl bei dieser Vorschrift die <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2006\/11\/zypries-will-neuen-97a-urhg-50-euro-fr.html\">Probleme vorprogrammiert<\/a> sind. Das l\u00e4sst denn auch die Erl\u00e4uterung zum <a href=\"http:\/\/dip.bundestag.de\/brd\/2007\/0064-07.pdf\">Gesetzesentwurf<\/a> durchblicken:<\/div>\n<blockquote><p>\n&#8220;Absatz 2 beschr\u00e4nkt den Ersatzanspruch f\u00fcr die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten F\u00e4llen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung auf 50 Euro, sofern die Rechtsverletzung nicht im gesch\u00e4ftlichen Verkehr begangen wurde. Ein Handeln im gesch\u00e4ftlichen Verkehr ist jede wirtschaftliche T\u00e4tigkeit auf dem Markt, die der F\u00f6rderung eines eigenen oder fremden Gesch\u00e4ftszwecks zu dienen bestimmt ist. <strong>Der Begriff<\/strong> <strong>des gesch\u00e4ftlichen Verkehrs ist weit auszulegen<\/strong>.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Will hei\u00dfen: Wer etwa bei eBay oder auf einer Seite mit Werbebannern eine Urheberrechtsverletzung begeht, der kommt nicht in den Genuss der Regelung.<\/p><\/div>\n<p>Nun wird es noch schwammiger:<\/p><\/div>\n<blockquote><p>\n&#8220;Erfasst werden von Absatz 2 zudem nur Urheberrechtsverst\u00f6\u00dfe in einfach gelagerten F\u00e4llen mit nur einer unerheblichen Rechtsverletzung. Einfach gelagert ist ein Fall dann, wenn er nach Art und Umfang ohne gr\u00f6\u00dferen Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist, also zur Routine geh\u00f6rt. Eine unerhebliche Rechtsverletzung erfordert ein geringes Ausma\u00df der Verletzung in qualitativer wie quantitativer Hinsicht, wobei es auf die Umst\u00e4nde des Einzelfalls ankommt. Die Erstattung der Abmahnkosten beschr\u00e4nkt sich in diesem Fall auf 50 Euro. Dieser Betrag schlie\u00dft Steuern und Auslagen wie Porto f\u00fcr den Abmahnvorgang ein. Sofern allerdings f\u00fcr die Ermittlung der Rechtsverletzung notwendige sonstige Auslagen anfallen, wie dies etwa bei der Ermittlung des hinter einer IP-Adresse stehenden Verletzers der Fall ist, sind diese nicht Bestandteil des in Absatz 2 genannten Betrages.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Der Gesetzgeber gibt also mal wieder alles aus der Hand und \u00fcberl\u00e4sst den Gerichten die Auslegung der Begriffe &#8220;einfach gelagerter Fall&#8221;, &#8220;unerhebliche Rechtsverletzung&#8221; unter Ber\u00fccksichtigung der &#8220;Umst\u00e4nde des Einzelfalles&#8221;.<br \/>\nDie Rechtssicherheit im Urheberrecht wird nun also weiter verw\u00e4ssert. Der Umstand, dass die Vorschrift <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2006\/11\/zypries-will-neuen-97a-urhg-50-euro-fr.html\">prozessual v\u00f6llig missgl\u00fcckt<\/a> ist, wird es Urheberrechtsverletzern in Zukunft immerhin nicht leichter machen, Inhalte rechtswidrig zu nutzen. Aber dann ist dem Ziel der Richtlinie &#8220;zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&#8221; ja wenigstens gedient. (zie)<\/p>\n<p><!--:--><!--:en--><\/p>\n<div style=\"text-align: justify\">Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur &#8220;Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&#8221; ist <a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/cln_050\/nn_8538\/DE\/presse\/pm\/2007\/023-2007.html?__nnn=true\">am Freitag im Bunderat beraten worden<\/a>. Der Entwurf geht der L\u00e4nderkammer insbesondere im Hinblick auf den geplanten Richtervorbehalt bei Auskunftsanspr\u00fcchen gegen\u00fcber Dritten allerdings nicht weit genug. Die Bundesregierung wird zu den Bedenken nun Stellung nehmen m\u00fcssen, bevor der Entwurf im Bundestag weiter beraten wird.<\/div>\n<div style=\"text-align: justify\"><\/div>\n<div>Unbeanstandet blieb dagegen der geplante <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2007\/01\/anwaltskammer-gegen-gebhrendeckelung.html\">\u00a7 97a UrhG zur Deckelung der Abmahngeb\u00fchren<\/a>, obwohl bei dieser Vorschrift die <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2006\/11\/zypries-will-neuen-97a-urhg-50-euro-fr.html\">Probleme vorprogrammiert<\/a> sind. Das l\u00e4sst denn auch die Erl\u00e4uterung zum <a href=\"http:\/\/dip.bundestag.de\/brd\/2007\/0064-07.pdf\">Gesetzesentwurf<\/a> durchblicken:<\/div>\n<div>\n<p><em> <\/em><\/p>\n<p><em><\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Absatz 2 beschr\u00e4nkt den Ersatzanspruch f\u00fcr die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten F\u00e4llen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung auf 50 Euro, sofern die Rechtsverletzung nicht im gesch\u00e4ftlichen Verkehr begangen wurde. Ein Handeln im gesch\u00e4ftlichen Verkehr ist jede wirtschaftliche T\u00e4tigkeit auf dem Markt, die der F\u00f6rderung eines eigenen oder fremden Gesch\u00e4ftszwecks zu dienen bestimmt ist. <strong>Der Begriff<\/strong> <strong>des gesch\u00e4ftlichen Verkehrs ist weit auszulegen<\/strong>.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p><\/em><em> <\/em><\/p>\n<div>Will hei\u00dfen: Wer etwa bei eBay oder auf einer Seite mit Werbebannern eine Urheberrechtsverletzung begeht, der kommt nicht in den Genuss der Regelung.<\/div>\n<div>Nun wird es noch schwammiger:<\/div>\n<div>\n<p><em> <\/em><\/p>\n<p><em><\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Erfasst werden von Absatz 2 zudem nur Urheberrechtsverst\u00f6\u00dfe in einfach gelagerten F\u00e4llen mit nur einer unerheblichen Rechtsverletzung. Einfach gelagert ist ein Fall dann, wenn er nach Art und Umfang ohne gr\u00f6\u00dferen Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist, also zur Routine geh\u00f6rt. Eine unerhebliche Rechtsverletzung erfordert ein geringes Ausma\u00df der Verletzung in qualitativer wie quantitativer Hinsicht, wobei es auf die Umst\u00e4nde des Einzelfalls ankommt. Die Erstattung der Abmahnkosten beschr\u00e4nkt sich in diesem Fall auf 50 Euro. Dieser Betrag schlie\u00dft Steuern und Auslagen wie Porto f\u00fcr den Abmahnvorgang ein. Sofern allerdings f\u00fcr die Ermittlung der Rechtsverletzung notwendige sonstige Auslagen anfallen, wie dies etwa bei der Ermittlung des hinter einer IP-Adresse stehenden Verletzers der Fall ist, sind diese nicht Bestandteil des in Absatz 2 genannten Betrages.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p><\/em><em> <\/em><\/p>\n<div style=\"text-align: justify\">Der Gesetzgeber gibt also mal wieder alles aus der Hand und \u00fcberl\u00e4sst den Gerichten die Auslegung der Begriffe &#8220;einfach gelagerter Fall&#8221;, &#8220;unerhebliche Rechtsverletzung&#8221; unter Ber\u00fccksichtigung der &#8220;Umst\u00e4nde des Einzelfalles&#8221;.<\/div>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Rechtssicherheit im Urheberrecht wird nun also weiter verw\u00e4ssert. Der Umstand, dass die Vorschrift <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2006\/11\/zypries-will-neuen-97a-urhg-50-euro-fr.html\">prozessual v\u00f6llig missgl\u00fcckt<\/a> ist, wird es Urheberrechtsverletzern in Zukunft immerhin nicht leichter machen, Inhalte rechtswidrig zu nutzen. Aber dann ist dem Ziel der Richtlinie &#8220;zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&#8221; ja wenigstens gedient. (zie)<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<p><!--:--><!--:RU--><\/p>\n<div style=\"text-align: justify\">Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur &#8220;Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&#8221; ist <a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/cln_050\/nn_8538\/DE\/presse\/pm\/2007\/023-2007.html?__nnn=true\">am Freitag im Bunderat beraten worden<\/a>. Der Entwurf geht der L\u00e4nderkammer insbesondere im Hinblick auf den geplanten Richtervorbehalt bei Auskunftsanspr\u00fcchen gegen\u00fcber Dritten allerdings nicht weit genug. Die Bundesregierung wird zu den Bedenken nun Stellung nehmen m\u00fcssen, bevor der Entwurf im Bundestag weiter beraten wird.<\/div>\n<div style=\"text-align: justify\"><\/div>\n<div>Unbeanstandet blieb dagegen der geplante <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2007\/01\/anwaltskammer-gegen-gebhrendeckelung.html\">\u00a7 97a UrhG zur Deckelung der Abmahngeb\u00fchren<\/a>, obwohl bei dieser Vorschrift die <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2006\/11\/zypries-will-neuen-97a-urhg-50-euro-fr.html\">Probleme vorprogrammiert<\/a> sind. Das l\u00e4sst denn auch die Erl\u00e4uterung zum <a href=\"http:\/\/dip.bundestag.de\/brd\/2007\/0064-07.pdf\">Gesetzesentwurf<\/a> durchblicken:<\/div>\n<div>\n<p><em> <\/em><\/p>\n<p><em><\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Absatz 2 beschr\u00e4nkt den Ersatzanspruch f\u00fcr die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten F\u00e4llen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung auf 50 Euro, sofern die Rechtsverletzung nicht im gesch\u00e4ftlichen Verkehr begangen wurde. Ein Handeln im gesch\u00e4ftlichen Verkehr ist jede wirtschaftliche T\u00e4tigkeit auf dem Markt, die der F\u00f6rderung eines eigenen oder fremden Gesch\u00e4ftszwecks zu dienen bestimmt ist. <strong>Der Begriff<\/strong> <strong>des gesch\u00e4ftlichen Verkehrs ist weit auszulegen<\/strong>.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p><\/em><em> <\/em><\/p>\n<div>Will hei\u00dfen: Wer etwa bei eBay oder auf einer Seite mit Werbebannern eine Urheberrechtsverletzung begeht, der kommt nicht in den Genuss der Regelung.<\/div>\n<div>Nun wird es noch schwammiger:<\/div>\n<div>\n<p><em> <\/em><\/p>\n<p><em><\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Erfasst werden von Absatz 2 zudem nur Urheberrechtsverst\u00f6\u00dfe in einfach gelagerten F\u00e4llen mit nur einer unerheblichen Rechtsverletzung. Einfach gelagert ist ein Fall dann, wenn er nach Art und Umfang ohne gr\u00f6\u00dferen Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist, also zur Routine geh\u00f6rt. Eine unerhebliche Rechtsverletzung erfordert ein geringes Ausma\u00df der Verletzung in qualitativer wie quantitativer Hinsicht, wobei es auf die Umst\u00e4nde des Einzelfalls ankommt. Die Erstattung der Abmahnkosten beschr\u00e4nkt sich in diesem Fall auf 50 Euro. Dieser Betrag schlie\u00dft Steuern und Auslagen wie Porto f\u00fcr den Abmahnvorgang ein. Sofern allerdings f\u00fcr die Ermittlung der Rechtsverletzung notwendige sonstige Auslagen anfallen, wie dies etwa bei der Ermittlung des hinter einer IP-Adresse stehenden Verletzers der Fall ist, sind diese nicht Bestandteil des in Absatz 2 genannten Betrages.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p><\/em><em> <\/em><\/p>\n<div style=\"text-align: justify\">Der Gesetzgeber gibt also mal wieder alles aus der Hand und \u00fcberl\u00e4sst den Gerichten die Auslegung der Begriffe &#8220;einfach gelagerter Fall&#8221;, &#8220;unerhebliche Rechtsverletzung&#8221; unter Ber\u00fccksichtigung der &#8220;Umst\u00e4nde des Einzelfalles&#8221;.<\/div>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Rechtssicherheit im Urheberrecht wird nun also weiter verw\u00e4ssert. Der Umstand, dass die Vorschrift <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/blog\/2006\/11\/zypries-will-neuen-97a-urhg-50-euro-fr.html\">prozessual v\u00f6llig missgl\u00fcckt<\/a> ist, wird es Urheberrechtsverletzern in Zukunft immerhin nicht leichter machen, Inhalte rechtswidrig zu nutzen. Aber dann ist dem Ziel der Richtlinie &#8220;zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&#8221; ja wenigstens gedient. (zie)<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur &#8220;Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&#8221; ist am Freitag im Bunderat beraten worden. Der Entwurf geht der L\u00e4nderkammer insbesondere im Hinblick auf den geplanten Richtervorbehalt bei Auskunftsanspr\u00fcchen gegen\u00fcber Dritten allerdings nicht weit genug. 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