{"id":12175,"date":"2012-05-08T18:31:16","date_gmt":"2012-05-08T16:31:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=12175"},"modified":"2019-07-09T02:04:56","modified_gmt":"2019-07-09T01:04:56","slug":"der-herabgesetzte-zahnarzt-neues-falsches-urteil-zu-prufpflichten-von-bewertungsportalen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/der-herabgesetzte-zahnarzt-neues-falsches-urteil-zu-prufpflichten-von-bewertungsportalen\/","title":{"rendered":"Der herabgesetzte Zahnarzt: Neues falsches Urteil zu Pr\u00fcfpflichten von Bewertungsportalen?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-20689\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/apple12.jpg\" alt=\"apple12\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/apple12.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/apple12-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/apple12-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>Der Kollege <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2012\/05\/prufpflichten-von-bewertungsportalen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Stadler<\/a> berichtet von einem Urteil des Landgerichts N\u00fcrnberg F\u00fcrth vom heutigen Tage (Landgericht N\u00fcrnberg-F\u00fcrth, Urteil vom 08.05.2012, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=11%20O%202608\/12\" title=\"LG N&uuml;rnberg-F&uuml;rth, 08.05.2012 - 11 O 2608\/12: Arzt-Bewertungsportal: Unterlassungsanspruch eine...\">11 O 2608\/12<\/a>), mit dem ein Bewertungsportal dazu verurteilt wurde, die Verbreitung einer negativen Bewertung eines Zahnarztes zu unterlassen.<\/p>\n<p>Auf das Urteil hingewiesen wird von der Justiz Bayern lediglich in einer <a href=\"http:\/\/www.justiz.bayern.de\/gericht\/olg\/n\/presse\/archiv\/2012\/03497\/index.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Pressemitteilung<\/a>, die Gr\u00fcnde liegen noch nicht vor. Dennoch sieht Stadler bereits jetzt die Meinungsfreiheit im Netz im Gefahr. Unseres Erachtens jedoch zu Unrecht.<\/p>\n<h2>Schwere Vorw\u00fcrfe gegen den Zahnarzt<strong><br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>Den Informationen aus der Pressemitteilung zufolge hatte sich der Zahnarzt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Verbreitung einer negativen Bewertung zur Wehr gesetzt. Ein Nutzer hatte die Bewertung seiner zahn\u00e4rztlichen Implantatbehandlung anonym in das Forum eingestellt und darin zum Ausdruck gebracht, dass der Kl\u00e4ger ein fachlich inkompetenter Zahnarzt sei, der vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen verfolge und hierbei das Interesse seiner Patienten an einer dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlung au\u00dfer Acht lasse. Hiermit war der Zahnarzt nicht einverstanden. Er wies den Provider darauf hin, dass er \u2013 auch nach Durchsicht aller Patientenunterlagen &#8211; eine der Bewertung zugrunde liegende Implantatbehandlung in dem angegebenen Zeitraum gar nicht durchgef\u00fchrt habe, die Bewertung folglich schon aus diesem Grund falsch sei. Der Provider fragte darauf hin bei seinem Kunden lediglich nach, ob sich der Sachverhalt so zugetragen habe wie von ihm dargestellt. Dies bejahte der Verfasser, dessen Identit\u00e4t nach wie vor allein dem Provider bekannt ist.<\/p>\n<p>Mit dieser Antwort gab sich der Provider zufrieden. Er berief sich zudem auf das gem\u00e4\u00df Telemediengesetz sch\u00fctzenswerte Anonymisierungsinteresse des Beitragsverfassers und schlie\u00dflich darauf, dass wegen der \u00e4rztlichen Schweigepflicht eine \u201ePattsituation\u201c hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes der widerstreitenden Angaben bestehe. Die vom Zahnarzt gerichtlich ger\u00fcgten Teile der Bewertung l\u00f6schte er nicht.<\/p>\n<p>Die 11. Zivilkammer des Landgerichts N\u00fcrnberg-F\u00fcrth hat jetzt vorl\u00e4ufig festgestellt, dass der Internetprovider auf die konkrete Beanstandung des betroffenen Zahnarztes hin den Sachverhalt sorgf\u00e4ltiger h\u00e4tte pr\u00fcfen und sich von seinem Kunden einen Nachweis daf\u00fcr h\u00e4tte vorlegen lassen m\u00fcssen, dass die Behandlung tats\u00e4chlich stattgefunden hat. Weil dies nicht geschehen sei und eine Verletzung von Pers\u00f6nlichkeitsrechten des Zahnarztes m\u00f6glicherweise vorliegen k\u00f6nnte, hafte der Internetprovider &#8211; ungeachtet der Frage, ob die Bewertung zutreffend ist &#8211; nach den Grunds\u00e4tzen der sogenannten St\u00f6rerhaftung auf Unterlassung.<\/p>\n<h2>Wahrscheinlich richtige Entscheidung des Landgerichts<\/h2>\n<p>Die Bewertung einer Gerichtsentscheidung f\u00e4llt, ohne die Gr\u00fcnde zu kennen, anhand der blo\u00dfen Pressemitteilung naturgem\u00e4\u00df nicht leicht. Denn meistens, wie auch im vorliegenden Fall, wird die Pressemitteilung nicht vom einem Mitglied des entscheidenden Spruchk\u00f6rpers verfasst, sondern von einem an der Entscheidung unbeteiligten Dritten, der diese seinem Verst\u00e4ndnis nach zusammenfasst. Dementsprechend basiert die Einsch\u00e4tzung <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2012\/05\/prufpflichten-von-bewertungsportalen.html\">Stadlers<\/a>, dass das Landgericht mit seiner Entscheidung die vom BGH postulierten Pr\u00fcfungspflichten \u00fcberspanne, auf der Annahme, dass es sich bei der \u00c4u\u00dferung um eine blo\u00dfe unwahre Tatsachenbehauptung gehandelt hat.<\/p>\n<p>Auch wir k\u00f6nnen nat\u00fcrlich nur spekulieren. Es spricht allerdings vieles daf\u00fcr, dass das Gericht es nicht mit einer blo\u00dfen unwahren Tatsachen zu tun hatte, sondern mit herabsetzenden \u00c4u\u00dferungen, die den Tatbestand des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/186.html\" title=\"&sect; 186 StGB: &Uuml;ble Nachrede\">\u00a7 186 StGB<\/a> erf\u00fcllen:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;&#8230;fachlich inkompetenter Zahnarzt (sei) , der vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen verfolge und hierbei das Interesse seiner Patienten an einer dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlung au\u00dfer Acht lasse.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Diese \u00c4u\u00dferung ersch\u00f6pft sich nicht in einer Unzufriedenheitsbekundung, sondern enth\u00e4lt schwerwiegende Vorw\u00fcrfe.<\/p>\n<h2>Herabsetzende \u00c4u\u00dferungen muss der Urheber beweisen<\/h2>\n<p>Im Ausgangspunkt ist die Unwahrheit einer Behauptung zwar grunds\u00e4tzlich von demjenigen zu beweisen, der sich gegen die \u00c4u\u00dferung wendet. Allerdings tritt eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Wahrheitsbeweises dann ein, wenn Streitgegenstand eine \u00fcble Nachrede ist. In diesem Fall trifft nach der \u00fcber <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" title=\"&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht\">\u00a7 823 Absatz 2 BGB<\/a> in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/186.html\" title=\"&sect; 186 StGB: &Uuml;ble Nachrede\">\u00a7 186 StGB<\/a> grunds\u00e4tzlich den Sch\u00e4diger die Beweislast f\u00fcr die Wahrheit der ehrbeeintr\u00e4chtigenden Behauptung.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist auch die Auffassung des Gerichts zu erkl\u00e4ren, dass der Internetprovider sich im vorliegenden Fall nicht darauf beschr\u00e4nken durfte, sich die herabsetzende \u00c4u\u00dferung vom Urheber lediglich noch einmal best\u00e4tigen zu lassen. Da f\u00fcr den Provider nun &#8220;Aussage gegen Aussage&#8221; stand, h\u00e4tte der Provider mit Hinblick auf die Beweislastregel des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/186.html\" title=\"&sect; 186 StGB: &Uuml;ble Nachrede\">\u00a7 186 StGB<\/a> die Bewertung l\u00f6schen m\u00fcssen.<\/p>\n<h2>Provider macht sich ggfls. selbst strafbar<\/h2>\n<p>Die Kritik des Kollegen <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2012\/05\/prufpflichten-von-bewertungsportalen.html\">Stadler<\/a> und der Kollegen <a href=\"http:\/\/www.infodocc.info\/pruefpflichten-von-bewertungsportalen-ausgedehnt\/\">GGR Rechtsanw\u00e4lte<\/a> am Urteil des Landgerichts N\u00fcrnberg-F\u00fcrth d\u00fcrfte daher unberechtigt sein. Erst recht nicht bedeutet diese Entscheidung das &#8220;Todesurteil f\u00fcr alle Portalbetreiber&#8221;. Die Entscheidung verlangt von Hostprovidern allerdings (v\u00f6llig zu Recht) nach einem Hinweis des Betroffenen die sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung, ob die \u00c4u\u00dferungen den Straftatbestand des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/186.html\" title=\"&sect; 186 StGB: &Uuml;ble Nachrede\">\u00a7 186 StGB<\/a> erf\u00fcllgen. Falls das so ist, liegt es\u00a0 auch im Interesse des Providers, solche \u00c4u\u00dferungen nicht weiter zu verbreiten, da er sich anderenfalls gegebenenfalls selbst strafbar macht.<\/p>\n<p>Eine endg\u00fcltige Einsch\u00e4tzung der Entscheidung ist, wie gesagt, nicht m\u00f6glich, solange die Urteilsgr\u00fcnde nicht vollst\u00e4ndig vorliegen. Wilde Spekulationen im Kampf f\u00fcr die Meinungsfreiheit lassen wir aber nat\u00fcrlich nur \u00e4u\u00dferst ungern unkommentiert ;-).<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kollege Stadler berichtet von einem Urteil des Landgerichts N\u00fcrnberg F\u00fcrth vom heutigen Tage (Landgericht N\u00fcrnberg-F\u00fcrth, Urteil vom 08.05.2012, Az. 11 O 2608\/12), mit dem ein Bewertungsportal dazu verurteilt wurde, die Verbreitung einer negativen Bewertung eines Zahnarztes zu unterlassen. 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