{"id":12107,"date":"2012-05-02T18:14:31","date_gmt":"2012-05-02T16:14:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=12107"},"modified":"2017-04-07T11:54:10","modified_gmt":"2017-04-07T10:54:10","slug":"blitzlichtgewitter-im-gerichtssaal-gesundheitsgefahrdend-und-rechtswirdig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/blitzlichtgewitter-im-gerichtssaal-gesundheitsgefahrdend-und-rechtswirdig\/","title":{"rendered":"Blitzlichtgewitter im Gerichtssaal &#8211; gesundheitsgef\u00e4hrdend und rechtswidrig?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Bild dir deine Meinung!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/bildz.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Der Kollege Dr. Nozar <a href=\"http:\/\/drnozar.blogspot.com\/2012\/05\/die-bild-zerschiest-unser.html\" target=\"_blank\">berichtet<\/a> in seinem Blog heute von einem Zwischenfall bei einer von ihm begleiteten Strafverhandlung.<\/p>\n<p>Der angeklagte Mandant ist gesundheitlich angeschlagen. Es ist das Herz. Daher ist sogar die t\u00e4gliche Verhandlungsdauer auf drei Stunden gekappt.<br \/>\n<strong><br \/>\nKeine R\u00fccksicht<\/strong><\/p>\n<p>Das hielt Fotoredakteure der BILD-Zeitung aber nat\u00fcrlich nicht davon ab, das Verfahren auch fotografisch zu dokumentieren. Trotz Hinweises auf die gesundheitlichen Probleme des Mandanten und auf ein absolutes Ver\u00f6ffentlichungsverbot der so entstandenen Lichtbilder und sogar der Androhung eines einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens, st\u00fcrmte heute offenbar unter Blitzlichtgewitter wieder ein BILD-Reporter den Sitzungssaal.<\/p>\n<p>Der Mandant des Kollegen &#8211; ohnehin gesundheitlich schwer angegriffen &#8211; bekam daraufhin derartig Herzbeschwerden, dass er\u00a0 mit Verdacht auf einen Infarkt Ins Krankenhaus gebracht werden musste.<\/p>\n<p>Den Reporter der BILD lie\u00df der Kollege wissen, dass &#8211; sollte der Mandant jetzt sterben &#8211; &#8220;sein Name als Verursacher auf den Grabstein gemei\u00dfelt werde&#8221;. Dem Mandanten ist zu w\u00fcnschen, dass er den Vorfall gesund \u00fcbersteht.<\/p>\n<p>Abgesehen davon stellt sich die Frage, das Verhalten des Bildreporters nicht nur gesundheitsgef\u00e4hrdend, sondern auch bereits rechtswidrig ist.<\/p>\n<p><strong>Ist bereits das Fotografieren nicht erlaubt?<\/strong><\/p>\n<p>Problematisch ist hier, dass das Fotografieren als solches grunds\u00e4tzlich nicht verboten ist und nur unter bestimmten Voraussetzungen f\u00fcr bestimmte r\u00e4umliche Bereiche sitzungspolizeilich verboten werden kann. Vertreter der Presse gehen gegen solche Verf\u00fcgungen jedoch regelm\u00e4\u00dfig und teilweise auch erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht vor (z.B. BVerfG, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20BvR%20654\/09\" title=\"BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654\/09: &quot;Koma-Saufen&amp;quot\">1 BvR 654\/09<\/a> vom 3.4.2009).<\/p>\n<p><strong>Oder nur die Ver\u00f6ffentlichung der Bilder?<\/strong><\/p>\n<p>Ob die so gefertigten Aufnahmen sp\u00e4ter ver\u00f6ffentlicht werden d\u00fcrfen, steht auf einem ganz anderen Blatt.<\/p>\n<p>So hat der Bundesgerichtshof bereits in einem Verfahren, das Franz Beckenbauer angestrengt hatte, entschieden, dass es keinen umfassenden vorbeugenden Anspruch eines Kindes gegen\u00fcber der Presse gibt, die Ver\u00f6ffentlichung jeglicher Fotos bis zur Vollj\u00e4hrigkeit zu unterlassen (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20314\/08\" title=\"VI ZR 314\/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">VI ZR 314\/08<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20315\/08\" title=\"VI ZR 315\/08 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">VI ZR 315\/08<\/a>). Denn auch die Zul\u00e4ssigkeit von Berichterstattungen \u00fcber Minderj\u00e4hrige ist stets an einer individuellen Einzelfallabw\u00e4gung festzumachen. Pauschale Unterlassungsanspr\u00fcche w\u00fcrden demgegen\u00fcber die Presse- und \u00c4u\u00dferungsfreiheit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig verk\u00fcrzen, so der BGH.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit von Bildberichterstattungen sei stets am Ergebnis einer individuellen Abw\u00e4gung zwischen dem Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit und dem Schutzinteresse des Abgebildeten festzumachen, so der BGH.<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Eine solche Interessenabw\u00e4gung kann nicht in Bezug auf Bilder vorgenommen werden, die noch gar nicht bekannt sind und bei denen insbesondere offen bleibt, in welchem Kontext sie ver\u00f6ffentlicht werden.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Verhalten jedenfalls anstandslos<\/strong><\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von der rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts ist das Verhalten des BILD-Reporters, worauf der Kollege zu Recht hinweist, eine Frechheit. Denn nicht alles was erlaubt ist, entspricht auch dem Anstand. Dass der Mandant im vorliegenden Fall offenbar sogar Gesundheitssch\u00e4den davon tr\u00e4gt, ist dabei nur das &#8220;T\u00fcpfelchen auf dem i&#8221;.<\/p>\n<p>Vielleicht ein Anlass mehr, sich zu \u00fcberlegen, solche Aktionen nicht mehr mittelbar durch den Kauf der BILD-Zeitung zu unterst\u00fctzen. Und die geplante <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/droht-der-bild-zeitung-die-groste-abmahnwelle-die-es-je-gegeben-hat\" target=\"_blank\">Kostenloslieferung am 23.6.2012 zu boykottieren<\/a>. (la)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kollege Dr. Nozar berichtet in seinem Blog heute von einem Zwischenfall bei einer von ihm begleiteten Strafverhandlung. Der angeklagte Mandant ist gesundheitlich angeschlagen. Es ist das Herz. Daher ist sogar die t\u00e4gliche Verhandlungsdauer auf drei Stunden gekappt. 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