{"id":11834,"date":"2012-04-24T07:34:18","date_gmt":"2012-04-24T05:34:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=11834"},"modified":"2017-04-07T11:55:22","modified_gmt":"2017-04-07T10:55:22","slug":"wenn-eine-entertainerin-einer-prinzessin-den-mann-weg-schnappt-dann-darf-die-prinzessin-dies-nicht-leugnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wenn-eine-entertainerin-einer-prinzessin-den-mann-weg-schnappt-dann-darf-die-prinzessin-dies-nicht-leugnen\/","title":{"rendered":"Wenn eine Entertainerin einer Prinzessin den Mann wegschnappt, dann darf die Prinzessin dies nicht leugnen"},"content":{"rendered":"

<\/p>\n

\"Lass<\/p>\n

In einer pers\u00f6nlichkeitsrechtlichen Entscheidung vom 15.03.2012 hat das Landgericht Berlin (Az.: 27 O 542\/11<\/a>) zu Gunsten einer Entertainerin entschieden.<\/p>\n

Diese hatte gegen eine deutsche Prinzessin Klage auf Unterlassung erhoben. Die klagende Entertainerin hat einen 14-J\u00e4hrigen Sohn mit dem Ehemann der beklagten Prinzessin.<\/p>\n

Die Beklagte hatte im Rahmen einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung auf der sowohl sie, als auch die Kl\u00e4gerin zu gegen war, auf Fragen der Presse die Beziehung zwischen ihrem Mann und der Entertainerin abgestritten. Die Beziehung war in den vorangegangenen Jahren wieder aufgekeimt und inzwischen ein zweites Mal beendet worden. <\/strong><\/p>\n

Schweigen w\u00e4re Gold wert gewesen<\/strong><\/p>\n

Auf die Frage der Presse, ob die Beklagte eifers\u00fcchtig auf die Kl\u00e4gerin sei antwortete sie:<\/p>\n

\u201eUm Gottes Willen, nein. Worauf soll ich denn eifers\u00fcchtig sein, bitte sch\u00f6n. Frau (…) inszeniert das doch alles blo\u00df!\u201c<\/p><\/blockquote>\n

Die Kl\u00e4gerin f\u00fchlte sich in ihrem Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt, weil sie durch die Aussage der Beklagten \u00f6ffentlich als L\u00fcgnerin dargestellt werde. Die Beklagte berief sich darauf, die Wahrheit zu sagen. So kam es dazu dass das Gericht pr\u00fcfen musste, ob die Aussage der Beklagten wahr ist. Denn wahre Aussagen m\u00fcssen in aller Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig f\u00fcr den Betroffenen sind, unwahre hingegen nicht.<\/p>\n

Dies hatte zur Folge, dass die Kl\u00e4gerin vor Gericht umfassend behauptete und darlegte, dass sie die Aff\u00e4re tats\u00e4chlich mit dem Ehemann der Beklagten erneut gef\u00fchrt hatte. Dies belegte die Kl\u00e4gerin mit einer Unzahl von Fotos und E-Mails. Die Beklagte bestritt diese Behauptungen nicht, so dass sie f\u00fcr die Richter als zugestanden galten (\u00a7 138 III ZPO<\/a>).<\/p>\n

Die Beklagte berief sich erfolglos darauf, sie habe gemeint, ihr Ehemann f\u00fchre derzeit<\/span> keine Beziehung mit der Kl\u00e4gerin. Vor dem Hintergrund der Aussage, die Kl\u00e4gerin inszeniere die Aff\u00e4re nur, nahm das Gericht die Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung dennoch an. Denn dadurch werde die Kl\u00e4gerin so dargestellt, als habe sie die Aff\u00e4re nur erfunden und wolle die \u00d6ffentlichkeit t\u00e4uschen. <\/strong><\/p>\n

“no comment”<\/strong><\/p>\n

An dieser Stelle l\u00e4sst sich nur empfehlen, im Zweifel die bekannteste \u00c4u\u00dferung gegen\u00fcber der Presse vorzunehmen: \u201eKein Kommentar!\u201c<\/p>\n

Der Prinzessin, die nach eigenen Angaben \u201eFlagge zeigen wollte\u201c w\u00e4re ein nervenaufreibender Prozess, in welchen Details zu Tage traten, die f\u00fcr sie bestimmt unangenehm waren, erspart geblieben, h\u00e4tte sie ihr Pokerface aufgesetzt und geschwiegen. Das Flaggezeigen misslang ihr leider. (jr)<\/p>\n

(Bild: \u00a9 ottoflick – Fotolia.com)<\/p>\n

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In einer pers\u00f6nlichkeitsrechtlichen Entscheidung vom 15.03.2012 hat das Landgericht Berlin (Az.: 27 O 542\/11<\/a>) zu Gunsten einer Entertainerin entschieden.<\/p>\n

Diese hatte gegen eine deutsche Prinzessin Klage auf Unterlassung erhoben. Die klagende Entertainerin hat einen 14-J\u00e4hrigen Sohn mit dem Ehemann der beklagten Prinzessin.<\/p>\n

Die Beklagte hatte im Rahmen einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung auf der sowohl sie, als auch die Kl\u00e4gerin zu gegen war, auf Fragen der Presse die Beziehung zwischen ihrem Mann und der Entertainerin abgestritten. Die Beziehung war in den vorangegangenen Jahren wieder aufgekeimt und inzwischen ein zweites Mal beendet worden. <\/strong><\/p>\n

Schweigen w\u00e4re Gold wert gewesen<\/strong><\/p>\n

Auf die Frage der Presse, ob die Beklagte eifers\u00fcchtig auf die Kl\u00e4gerin sei antwortete sie:<\/p>\n

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\u201eUm Gottes Willen, nein. Worauf soll ich denn eifers\u00fcchtig sein, bitte sch\u00f6n. Frau (…) inszeniert das doch alles blo\u00df!\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n

Die Kl\u00e4gerin f\u00fchlte sich in ihrem Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt, weil sie durch die Aussage der Beklagten \u00f6ffentlich als L\u00fcgnerin dargestellt werde. Die Beklagte berief sich darauf, die Wahrheit zu sagen. So kam es dazu dass das Gericht pr\u00fcfen musste, ob die Aussage der Beklagten wahr ist. Denn wahre Aussagen m\u00fcssen in aller Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig f\u00fcr den Betroffenen sind, unwahre hingegen nicht.<\/p>\n

Dies hatte zur Folge, dass die Kl\u00e4gerin vor Gericht umfassend behauptete und darlegte, dass sie die Aff\u00e4re tats\u00e4chlich mit dem Ehemann der Beklagten erneut gef\u00fchrt hatte. Dies belegte die Kl\u00e4gerin mit einer Unzahl von Fotos und E-Mails. Die Beklagte bestritt diese Behauptungen nicht, so dass sie f\u00fcr die Richter als zugestanden galten (\u00a7 138 III ZPO<\/a>).<\/p>\n

Die Beklagte berief sich erfolglos darauf, sie habe gemeint, ihr Ehemann f\u00fchre derzeit<\/span> keine Beziehung mit der Kl\u00e4gerin. Vor dem Hintergrund der Aussage, die Kl\u00e4gerin inszeniere die Aff\u00e4re nur, nahm das Gericht die Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung dennoch an. Denn dadurch werde die Kl\u00e4gerin so dargestellt, als habe sie die Aff\u00e4re nur erfunden und wolle die \u00d6ffentlichkeit t\u00e4uschen. <\/strong><\/p>\n

“no comment”<\/strong><\/p>\n

An dieser Stelle l\u00e4sst sich nur empfehlen, im Zweifel die bekannteste \u00c4u\u00dferung gegen\u00fcber der Presse vorzunehmen: \u201eKein Kommentar!\u201c<\/p>\n

Der Prinzessin, die nach eigenen Angaben \u201eFlagge zeigen wollte\u201c w\u00e4re ein nervenaufreibender Prozess, in welchen Details zu Tage traten, die f\u00fcr sie bestimmt unangenehm waren, erspart geblieben, h\u00e4tte sie ihr Pokerface aufgesetzt und geschwiegen. Das Flaggezeigen misslang ihr leider. (jr)<\/p>\n

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In einer pers\u00f6nlichkeitsrechtlichen Entscheidung vom 15.03.2012 hat das Landgericht Berlin (Az.: 27 O 542\/11) zu Gunsten einer Entertainerin entschieden. Diese hatte gegen eine deutsche Prinzessin Klage auf Unterlassung erhoben. Die klagende Entertainerin hat einen 14-J\u00e4hrigen Sohn mit dem Ehemann der beklagten Prinzessin. Die Beklagte hatte im Rahmen einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung auf der sowohl sie, als […]<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":11871,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,13],"tags":[12,184,405,730,1148],"class_list":["post-11834","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","tag-personlichkeitsrecht","tag-unterlassung","tag-landgericht-berlin","tag-unwahre-tatsachenbehauptung","tag-prinzessin"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11834","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=11834"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11834\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/11871"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11834"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=11834"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=11834"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}