{"id":11745,"date":"2012-04-19T07:25:39","date_gmt":"2012-04-19T05:25:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=11745"},"modified":"2017-04-07T11:56:20","modified_gmt":"2017-04-07T10:56:20","slug":"kuriose-klage-abmahnung-wegen-widerrufsfrist-von-einem-monat-statt-zwei-wochen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/kuriose-klage-abmahnung-wegen-widerrufsfrist-von-einem-monat-statt-zwei-wochen\/","title":{"rendered":"Kuriose Klage \u2013 Abmahnung wegen Widerrufsfrist von einem Monat statt zwei Wochen"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"auf den Kopf gestellt\" alt=\"auf den Kopf gestellt\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/ebay1.jpg\" \/>Die Onlineh\u00e4ndler unter unseren Lesern werden sie kennen: Die Probleme, die das vom Gesetzgeber f\u00fcr Verbraucher vorgesehene Widerrufsrecht mit sich bringen.<\/p>\n<p><strong>Das ewige Problem mit der Widerrufsfrist &#8211; 14 Tage, 4 Wochen, 1 Monat oder noch l\u00e4nger?<\/strong><\/p>\n<p>Der \u00c4rger beginnt meist schon bei der Frage, wie eine richtige Widerrufsbelehrung auszusehen hat, um Abmahnungen der Konkurrenz zu vermeiden. Lange Zeit wurde insbesondere dar\u00fcber gestritten, wie lange die Frist zu sein hat, innerhalb derer der Verbraucher den Widerruf erkl\u00e4ren kann. 14 Tage, 4 Wochen, 1 Monat oder noch l\u00e4nger?<\/p>\n<p>Mit der Begr\u00fcndung, dass eine Widerrufsbelehrung auf einer Website keine Belehrung in <span style=\"text-decoration: underline\">Textform<\/span> im Sinne des Paragraphen 146b BGB entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2010 (BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2066\/08\" title=\"BGH, 29.04.2010 - I ZR 66\/08: Holzhocker\">I ZR 66\/08<\/a> \u2013 Holzhocker), dass dem Verbraucher insbesondere auf der eBay-Plattform ein Widerrufs recht mit einer Frist von einem Monat anstelle von 14 Tagen einger\u00e4umt werden m\u00fcsse.<\/p>\n<p><strong>&#8220;eBay&#8221;-Gesetz schafft Abhilfe = 1 Monat<\/strong><\/p>\n<p>Nicht zuletzt diese eBay-Problematik hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, insbesondere den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/355.html\" title=\"&sect; 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr&auml;gen\">\u00a7 355 BGB<\/a> so zu \u00e4ndern, dass eine unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleichsteht, wenn der Unternehmer den Verbraucher gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Artikel 246<\/a> \u00a7 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch unterrichtet hat. Mit Inkrafttreten der Gesetzes\u00e4nderung am 11.6.2010 ist es somit m\u00f6glich, die Widerrufsfrist auch auf der eBay-Plattform mit einem Monat anzugeben.<\/p>\n<p><strong>Oder doch nicht?<\/strong><\/p>\n<p>Wer nun gedacht hat, dass das Konfliktpotenzial unter Onlineh\u00e4ndlern wenigstens in Bezug auf diesen Punkt ausger\u00e4umt w\u00e4re, liegt geh\u00f6rig daneben.<\/p>\n<p>Wir m\u00fcssen einen unserer Mandanten aktuell gegen eine Abmahnung\/ Klage eines Mitbewerbers verteidigen, in der behauptet wird, dass die Einr\u00e4umung einer einmonatigen (also l\u00e4ngeren und f\u00fcr den Verbraucher g\u00fcnstigeren) Widerrufsfrist bei eBay vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Gesetzes\u00e4nderung unzul\u00e4ssig sei, da, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorl\u00e4gen, zwingend mit einer Frist von 14 Tagen belehrt werden m\u00fcsse.<\/p>\n<p><strong>Unzul\u00e4ssiger Vorteil durch besseren Kundenservice?<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger f\u00fchrt in seiner Klageschrift aus, dass sich unser Mandant dadurch Vorteile gegen\u00fcber seinen Mitbewerbern verschaffe, indem er anstelle eines zweiw\u00f6chigen Widerrufsrechts den Verbraucher durch die Einr\u00e4umung einer Frist von einem Monat die M\u00f6glichkeit gebe, das erworbene Produkt l\u00e4nger zu testen und\/oder eine aktuelle Preisentwicklung zu beobachten. Dies stelle einen Vorteil dar, der bei gesetzeskonformer Anwendung des Widerrufsrechts nicht entstehen k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Unseres Erachtens offenbart der Kl\u00e4ger damit ein Missverst\u00e4ndnis des Wesens des Wettbewerbs und der Funktion des Wettbewerbsrechts.<\/p>\n<p>Die Behauptung des Kl\u00e4gers, dass unser Mandant\u00a0 sich damit einen Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber anderen Mitbewerbern verschaffe, die ihren Kunden k\u00fcrzere Fristen setzen, mag sogar zutreffen. Das trifft indessen auf viele gesch\u00e4ftliche Handlungen, wie zum Beispiel auf das Angebot eines zuvorkommenderen Kundenservices, das Verlangen g\u00fcnstigerer Preise oder die Sicherstellung von dem schnelleren Versand der Produkte als die Konkurrenz zu. Es liegt aber in der Natur des Wettbewerbs als solchem, dass Unternehmen zueinander in Konkurrenz stehen und es dadurch regelm\u00e4\u00dfig dazu kommt, dass die Handlung des einen Unternehmens diesem einen Vorteil verschafft, w\u00e4hrend ein anderer Unternehmer dadurch benachteiligt wird. Solange dies auf dem Boden der Legalit\u00e4t geschieht, ist es nicht Aufgabe des Wettbewerbsrechts, diesbez\u00fcglich Gleichheit herzustellen.<\/p>\n<p>Jedenfalls kann die Gew\u00e4hrung einer l\u00e4ngeren Frist unseres Erachtens keinen sp\u00fcrbaren Wettbewerbsversto\u00df im Sinn des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 UWG<\/a> bedeuten, da dem Verbraucher, dessen Schutz die Vorschriften zum Widerrufsrecht dienen sollen, dadurch keinerlei Nachteil entsteht.<\/p>\n<p>Das Gericht hat Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung auf Ende Mai 2012 bestimmt. Wir sind gespannt.<\/p>\n<p>Um die Parteien des Rechtsstreits nicht irgendwie erkennbar zu machen, verzichten wir darauf, n\u00e4here Angaben, insbesondere zum Gerichtsstand zu machen. Wir werden aber nat\u00fcrlich weiter \u00fcber den Fall berichten. (la)<\/p>\n<p><strong>Update vom 27.3.2013:<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem das Landgericht Bochum die Klage abgewiesen hatte, hat das Oberlandesgericht Hamm nun auch die Berufung des Abmahners zur\u00fcckgewiesen. Die schriftlichen Gr\u00fcnde liegen noch nicht vor. Wir werdend das Urteil ver\u00f6ffentlichen, sobald wir es haben.<!--:--><!--:en-->\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"auf den Kopf gestellt\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/ebay1.jpg\" alt=\"auf den Kopf gestellt\" \/><\/p>\n<p>Die Onlineh\u00e4ndler unter unseren Lesern werden sie kennen: Die Probleme, die das vom Gesetzgeber f\u00fcr Verbraucher vorgesehene Widerrufsrecht mit sich bringen.<\/p>\n<p><strong>Das ewige Problem mit der Widerrufsfrist &#8211; 14 Tage, 4 Wochen, 1 Monat oder noch l\u00e4nger?<\/strong><\/p>\n<p>Der \u00c4rger beginnt meist schon bei der Frage, wie eine richtige Widerrufsbelehrung auszusehen hat, um Abmahnungen der Konkurrenz zu vermeiden. Lange Zeit wurde insbesondere dar\u00fcber gestritten, wie lange die Frist zu sein hat, innerhalb derer der Verbraucher den Widerruf erkl\u00e4ren kann. 14 Tage, 4 Wochen, 1 Monat oder noch l\u00e4nger?<\/p>\n<p>Mit der Begr\u00fcndung, dass eine Widerrufsbelehrung auf einer Website keine Belehrung in <span style=\"text-decoration: underline\">Textform<\/span> im Sinne des Paragraphen 146b BGB entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2010 (BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2066\/08\" title=\"BGH, 29.04.2010 - I ZR 66\/08: Holzhocker\">I ZR 66\/08<\/a> \u2013 Holzhocker), dass dem Verbraucher insbesondere auf der eBay-Plattform ein Widerrufs recht mit einer Frist von einem Monat anstelle von 14 Tagen einger\u00e4umt werden m\u00fcsse.<\/p>\n<p><strong>&#8220;eBay&#8221;-Gesetz schafft Abhilfe = 1 Monat<\/strong><\/p>\n<p>Nicht zuletzt diese eBay-Problematik hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, insbesondere den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/355.html\" title=\"&sect; 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr&auml;gen\">\u00a7 355 BGB<\/a> so zu \u00e4ndern, dass eine unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleichsteht, wenn der Unternehmer den Verbraucher gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Artikel 246<\/a> \u00a7 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch unterrichtet hat. Mit Inkrafttreten der Gesetzes\u00e4nderung am 11.6.2010 ist es somit m\u00f6glich, die Widerrufsfrist auch auf der eBay-Plattform mit einem Monat anzugeben.<\/p>\n<p><strong>Oder doch nicht?<\/strong><\/p>\n<p>Wer nun gedacht hat, dass das Konfliktpotenzial unter Onlineh\u00e4ndlern wenigstens in Bezug auf diesen Punkt ausger\u00e4umt w\u00e4re, liegt geh\u00f6rig daneben.<\/p>\n<p>Wir m\u00fcssen einen unserer Mandanten aktuell gegen eine Abmahnung\/ Klage eines Mitbewerbers verteidigen, in der behauptet wird, dass die Einr\u00e4umung einer einmonatigen (also l\u00e4ngeren f\u00fcr den Verbraucher g\u00fcnstigeren) Widerrufsfrist bei eBay vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Gesetzes\u00e4nderung unzul\u00e4ssig sei, \u00a0da, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorl\u00e4gen, zwingend mit einer Frist von 14 Tagen belehrt werden m\u00fcsse.<\/p>\n<p><strong>Unzul\u00e4ssiger Vorteil durch besseren Kundenservice?<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger f\u00fchrt in seiner Klageschrift aus, dass sich unser Mandant dadurch Vorteile gegen\u00fcber seinen Mitbewerbern verschaffe, indem er anstelle eines zweiw\u00f6chigen Widerrufsrechts den Verbraucher durch die Einr\u00e4umung einer Frist von einem Monat die M\u00f6glichkeit gebe, das erworbene Produkt l\u00e4nger zu testen und\/oder eine aktuelle Preisentwicklung zu beobachten. Dies stelle einen Vorteil dar, der bei gesetzeskonformer Anwendung des Widerrufsrechts nicht entstehen k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Unseres Erachtens offenbart der Kl\u00e4ger damit ein Missverst\u00e4ndnis des Wesens des Wettbewerbs und der Funktion des Wettbewerbsrechts.<\/p>\n<p>Die Behauptung des Kl\u00e4gers, dass unser Mandant\u00a0 sich damit einen Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber anderen Mitbewerbern verschaffe, die ihren Kunden k\u00fcrzere Fristen setzen, mag sogar zutreffen. Das trifft indessen auf viele gesch\u00e4ftliche Handlungen, wie zum Beispiel auf das Angebot eines zuvorkommenderen Kundenservices, das Verlangen g\u00fcnstigerer Preise oder die Sicherstellung von dem schnelleren Versand der Produkte als die Konkurrenz zu. Es liegt aber in der Natur des Wettbewerbs als solchem, dass Unternehmen zueinander in Konkurrenz stehen und es dadurch regelm\u00e4\u00dfig dazu kommt, dass die Handlung des einen Unternehmens diesem einen Vorteil verschafft, w\u00e4hrend ein anderer Unternehmer dadurch benachteiligt wird. Solange dies auf dem Boden der Legalit\u00e4t geschieht, ist es nicht Aufgabe des Wettbewerbsrechts, diesbez\u00fcglich Gleichheit herzustellen.<\/p>\n<p>Jedenfalls kann die Gew\u00e4hrung einer l\u00e4ngeren Frist unseres Erachtens keinen sp\u00fcrbaren Wettbewerbsversto\u00df im Sinn des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 UWG<\/a> bedeuten, da dem Verbraucher, dessen Schutz die Vorschriften zum Widerrufsrecht dienen sollen, dadurch keinerlei Nachteil entsteht.<\/p>\n<p>Das Gericht hat Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung auf Ende Mai 2012 bestimmt. 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