{"id":11389,"date":"2012-03-30T08:00:33","date_gmt":"2012-03-30T06:00:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=11389"},"modified":"2017-04-07T11:59:19","modified_gmt":"2017-04-07T10:59:19","slug":"infoserie-zu-facebook-teil-5-mobbing-beleidigungen-und-unwahre-tatsachen-bei-facebook-wer-haftet-wofur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/infoserie-zu-facebook-teil-5-mobbing-beleidigungen-und-unwahre-tatsachen-bei-facebook-wer-haftet-wofur\/","title":{"rendered":"Infoserie zu Facebook Teil 5: Mobbing, Beleidigungen und unwahre Tatsachen bei Facebook \u2013 wer haftet wof\u00fcr?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"kratzen, hauen, bei\u00dfen - aber nicht virtuell\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/facebook1.jpg\" alt=\"We want you!\" \/><strong><\/strong><\/p>\n<p>Viele der mittlerweile \u00fcber 23 Millionen deutschen Facebooknutzer haben sich bei dem einen oder anderen Pinnwandeintrag sicherlich schon einmal gefragt, ob das nicht ein bisschen weit geht. Neben dem fast schon obligatorischen \u201eDas freut mich f\u00fcr dich\u201c und \u201elol, wie geil\u201c werden zunehmend auch beleidigende und schm\u00e4hende Beitr\u00e4ge gepostet. Aber ab wann ist ein Beitrag eine Beleidigung und vor allem: wer muss daf\u00fcr geradestehen?<\/p>\n<p><strong>Kritische Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Rechtlich relevante Beitr\u00e4ge sind vor allem solche, die Beleidigungen, Schm\u00e4hkritik und unwahre Behauptungen enthalten. Entgegen der teilweise aufkeimenden Auffassung, jede Aussage w\u00e4re von der Meinungsfreiheit gedeckt, sind die Grenzen des Pers\u00f6nlichkeitsrechts des Gegen\u00fcbers manchmal schneller \u00fcberschritten als man denkt. Insbesondere wenn eine Aussage keinen sachlichen Bezug mehr erkennen l\u00e4sst und eine blo\u00dfe Ver\u00e4chtlichmachung des Gegen\u00fcber bezweckt, ist dies nicht mehr zu rechtfertigen.<\/p>\n<p><strong>Wer haftet?<\/strong><\/p>\n<p>Dass derjenige, der den kritischen Beitrag auf eine Pinnwand postet, auch daf\u00fcr zu haften hat, steht au\u00dfer Frage. Dies gilt sowohl f\u00fcr die eigene als auch f\u00fcr fremde Pinnw\u00e4nde. Als Folge sind sowohl Beseitigung des Beitrags, als auch Unterlassung und Schadensersatzzahlungen denkbar.<br \/>\nKomplizierter wird die Antwort auf die Frage, ob auch der Pinnwand-\u201eInhaber\u201c oder Fanseitenbetreiber unter bestimmten Umst\u00e4nden f\u00fcr einen solchen Beitrag geradestehen muss. Denkbar w\u00e4re dies z. B., wenn einer seiner vorhergehenden Beitr\u00e4ge das Verhalten anderer erst ausgel\u00f6st hat. Da er diese Rechtsverst\u00f6\u00dfe nicht selbst begeht, wird der Seitenbetreiber als \u201eMitst\u00f6rer\u201c bezeichnet. Eine solche Mitst\u00f6rereigenschaft w\u00e4re zum Beispiel anzunehmen, wenn ein Seitenbetreiber sehr negativ \u00fcber ein Unternehmen berichtet und die Fans auffordert \u00fcber deren schlechte Erfahrungen mit diesem zu berichten. Bei Blogs w\u00fcrde man sagen, dass Kommentare zu einem solchen Beitrag frei geschaltet werden m\u00fcssen. Da das bei Facebook nicht m\u00f6glich ist, sollte man von solchen Postings absehen, da eine permanente \u00dcberwachung kaum in Frage kommt.<br \/>\nNeben dem oder den Nutzern haftet Facebook selbst als sog. St\u00f6rer. So hat der Betreiber des Portals ab Kenntnis von der unzul\u00e4ssigen \u00c4u\u00dferung diese zu entfernen. Um Facebook in Kenntnis zu setzen, besteht die M\u00f6glichkeit, Beitr\u00e4ge zu melden. Daraufhin verschwinden die Beitr\u00e4ge zumindest von der eigenen Pinnwand. Ab wann die Beitr\u00e4ge komplett gel\u00f6scht werden bzw. wie oft man einen Beitrag melden muss, damit er endg\u00fcltig verschwindet ist bisher nicht klar.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr denjenigen, der sich im Internet \u00e4u\u00dfert, unabh\u00e4ngig davon ob bei Facebook oder an anderer Stelle, gelten die gleichen Spielregeln wie sie auch in anderen Medien gelten. Die Grenze des Pers\u00f6nlichkeitsrechts Betroffener wird im Internet zu recht nicht enger gezurrt. Insofern sollte man von dem Gedanken, die Meinungsfreiheit w\u00fcrde nahezu alle \u00c4u\u00dferungen decken, Abstand nehmen. Das dies nicht zu Lasten des \u00f6ffentlichen Diskurses gehen darf, steht au\u00dfer Frage. Allerdings haben Beleidigungen, Schm\u00e4hkritik und unwahre Tatsachenbehauptungen weder dort noch anderswo etwas zu suchen. (ro)<!--:--><!--:en-->&nbsp;<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele der mittlerweile \u00fcber 23 Millionen deutschen Facebooknutzer haben sich bei dem einen oder anderen Pinnwandeintrag sicherlich schon einmal gefragt, ob das nicht ein bisschen weit geht. Neben dem fast schon obligatorischen \u201eDas freut mich f\u00fcr dich\u201c und \u201elol, wie geil\u201c werden zunehmend auch beleidigende und schm\u00e4hende Beitr\u00e4ge gepostet. 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