{"id":113,"date":"2007-02-20T18:28:00","date_gmt":"2007-02-20T16:28:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=113"},"modified":"2007-02-20T18:28:00","modified_gmt":"2007-02-20T16:28:00","slug":"steuerparadies-ebay","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/steuerparadies-ebay\/","title":{"rendered":"Steuerparadies eBay?"},"content":{"rendered":"<div>Ein <a href=\"http:\/\/www.ft.com\/cms\/s\/d042705c-c087-11db-995a-000b5df10621.html\">Bericht<\/a> der Financial Times gibt Anlass zum Nachdenken \u00fcber die Situation vermeintlich privater eBay-Nutzer in Deutschland. Die Bush-Regierung plant angeblich, eBay und andere Auktionsh\u00e4user dazu zu verpflichten, alle Kunden zu melden, die im Jahr mehr als 100 Transaktionen aufweisen und deren Gesamtumsatz 5000 US-Dollar \u00fcbersteigt. Ziel ist es, die wohl weit verbreitete Steuerhinterziehung im Internet einzud\u00e4mmen.<\/div>\n<div>Auch in Deutschland gibt es noch immer haufenweise eBay-Verk\u00e4ufer, die meinen, dass das fehlen eines angemeldeten Gewerbes oder die Tatsache, dass &#8220;blo\u00df Tr\u00f6del&#8221; verkauft wird, sie zum F\u00fchren des selbstverliehenen eBay-Titels &#8220;privater Verk\u00e4ufer&#8221; und damit zur Steuerfreiheit berechtigt. Viele meinen, so den rechtlichen Folgen eines Gewerbebtriebes entgehen zu k\u00f6nnen.<\/div>\n<div>\u00dcber die wettbewerbsrechtlichen Folgen dieser Leichtfertigkeit haben wir uns <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2006\/09\/skandalurteil-ebay-verkauf-von-93-gegenstanden-innerhalb-1-monats-unternehmer\/\">hier schon oft ausgelassen<\/a>. F\u00fcr das Handeln im Wettbewerb und die Unternehmereigenschaft nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/14.html\">\u00a7 14 BGB<\/a> (die oft f\u00e4lschlicherweise mit &#8220;gewerblichem Handeln&#8221; verwechselt wird), kommt es \u00fcbrigens nicht einmal darauf an, ob der Verk\u00e4ufer einen Gewinn erzielen will! Viel schneller als man denkt ist man zur Anbringung von Widerrufsbelehrungen oder Anbieterkennzeichnungen verpflichtet.<\/div>\n<div>Hinzu kommt die steuerrechtliche Komponente: Auch deutsche Finanzbeh\u00f6rden sp\u00fcren l\u00e4ngst Steuervergehen im Internet auf und werden in der Regel ein besonderes Augenmerk auf die Mitglieder richten, die ihre Kontaktdaten bei eBay verschweigen und glauben &#8220;anonym&#8221; zu sein. Einen Gewerbebetrieb mit enstprechender Steuerpflicht (<a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/estg\/__15.html\">\u00a7 15 Abs. 2 EStG<\/a>) betreibt der, der sich selbst\u00e4ndig nachhaltig mit der Absicht auf dem Markt bet\u00e4tigt, Gewinne zu erzielen und dieser T\u00e4tigkeit auch im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachgeht. Bei eBay d\u00fcrften jedenfalls &#8220;Powerseller&#8221; dieses Kriterium erf\u00fcllen. Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht und die Nachhaltigkeit der Bet\u00e4tigung, die auch schon unterhalb des Powersellerstatus beginnen kann.<\/div>\n<div>Ob man sich selbst als &#8220;privat&#8221; bezeichnet oder ein Gewerbe angemeldet hat, spielt \u00fcberhaupt keine Rolle. Die Folgen einer Einstufung als Gewerbebetrieb im Sinne des <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/estg\/__2.html\">\u00a7 2 EStG<\/a> sind weitreichend: Die erzielten Einnahmen unterfallen auch nachtr\u00e4glich der Umsatz- und Gewerbesteuer.<\/div>\n<div>Wer das nicht wahrhaben will und sich bei eBay versteckt, dem droht ein b\u00f6ses erwachen und m\u00f6glicherweise auch ein Strafverfahren wegen <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/ao_1977\/__370.html\">Steuerhinterziehung<\/a>. Die viel geh\u00f6rte Ausrede, man sei von eBay nicht auf den gewerblichen Status aufmerksam gemacht worden, wird dann mit Sicherheit ungeh\u00f6rt verhallen&#8230; (zie)<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Bericht der Financial Times gibt Anlass zum Nachdenken \u00fcber die Situation vermeintlich privater eBay-Nutzer in Deutschland. 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