{"id":11257,"date":"2012-03-26T07:42:08","date_gmt":"2012-03-26T05:42:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=11257"},"modified":"2017-04-07T12:00:17","modified_gmt":"2017-04-07T11:00:17","slug":"meine-fotos-bei-facebook","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/meine-fotos-bei-facebook\/","title":{"rendered":"Infoserie zu Facebook Teil 1: Meine Fotos bei Facebook"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Aufgepasst!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/facebook1.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Wer tut es nicht? Ein sch\u00f6nes Foto zeigt man gerne auch den besten Freunden. Eine der gr\u00f6\u00dften Plattformen daf\u00fcr ist Facebook. Dort k\u00f6nnen schnell und ohne gro\u00dfe technische Kenntnisse Bilder mit den eigenen Freunden (oder auch der ganzen Welt) geteilt werden.<\/p>\n<p>Allerdings geschieht dies nicht immer so, wie es das Gesetz vorsieht. H\u00e4ufig werden Bilder n\u00e4mlich hochgeladen, ohne dass die passende\/n Einwilligung\/en dazu vorliegt\/en.<\/p>\n<p><strong>Einwilligung des Urhebers<\/strong><\/p>\n<p>Basierend auf dem Grundprinzip, dass der Urheber die Macht \u00fcber seine Werke hat, hat auch der Fotograf zun\u00e4chst das ausschlie\u00dfliche Recht, zu bestimmen wer seine Bilder wann, wo und in welchem Umfang verwendet. Wichtig ist hierbei, dass es nicht auf die Qualit\u00e4t des Bildes ankommt, denn auch <a href=\"http:\/\/www.rechtambild.de\/2011\/06\/die-gestaltungshohe-im-detail-und-die-auswirkungen-im-fotorecht\/\" target=\"_blank\">Fotografien, die keine sch\u00f6pferische Leistung darstellen<\/a>, sind in gro\u00dfem Umfang gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Habe ich selbst ein sch\u00f6nes Foto geschossen und lade es bei Facebook hoch, stellt sich die Frage nach der Einwilligung zun\u00e4chst nicht, schlie\u00dflich bin ich selbst derjenige, der die Einwilligung erteilt. Verwende ich jedoch ein fremdes Bild, muss ich fragen, ob das Bild \u00fcberhaupt auf Facebook landen darf. Diese Einwilligung kann auch nach dem Upload noch erteilt werden. Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen. Wird die Einwilligung n\u00e4mlich verweigert und stattdessen Unterlassung und sogar Schadensersatz verlangt, kann es teuer werden. Also: vor dem Upload von fremden Bildern den Fotografen um Erlaubnis bitten.<\/p>\n<p><strong>Einwilligung des Models<\/strong><\/p>\n<p>Ein weiterer Gesichtspunkt wird relevant bei Personenfotografien. So wie der Urheber \u00fcber den Verbleib seiner Werke zun\u00e4chst frei entscheiden kann, so kann jeder Mensch auch dar\u00fcber entscheiden, ob und wie er abgebildet werden m\u00f6chte. M\u00f6chte er sein Gesicht nicht bei Facebook sehen, kann er die Einwilligung verweigern. Ist der Upload schon get\u00e4tigt, kommen auch hier Anspr\u00fcche auf Unterlassung und Schadensersatz in Frage.<\/p>\n<p>Lade ich also ein Bild, dass ich nicht selbst geschossen habe und eine andere Person abbildet, bei Facebook hoch, ben\u00f6tige ich zwei Einwilligungen. Einmal vom Fotografen selbst und einmal von der\/den fotografierten Person\/en.<\/p>\n<p>Bin ich selbst der Fotograf oder die abgebildete Person, so kann ich nat\u00fcrlich ebenfalls verlangen, dass mein Bild bei Facebook verschwindet und vom entsprechenden Nutzer Schadensersatz fordern.<\/p>\n<p><strong>Bilder au\u00dferhalb von Facebook<\/strong><\/p>\n<p>Genauso wenig wie ich Bilder ohne Einwilligung online stellen darf, darf ich Bilder, die ich z.B. bei Facebook finde, au\u00dferhalb dieser Plattform (z.B. im eigenen Blog) verwenden. Derjenige, der ein Bild im Netzwerk hoch l\u00e4dt, erteilt n\u00e4mlich lediglich die Einwilligung zur Nutzung innerhalb von Facebook. Inwieweit sich die vor kurzem ergangene Entscheidung des LG Berlin (https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/facebook-auf-der-suche-nach-neuen-mitgliedern) darauf auswirkt, ist derzeit noch nicht klar.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><\/p>\n<p>Ohne auf verl\u00e4ssliche Zahlen zur\u00fcckgreifen zu k\u00f6nnen, l\u00e4sst sich vermuten, dass in den allermeisten F\u00e4llen der mittlerweile 250 Millionen <span style=\"text-decoration: underline\">t\u00e4glich<\/span> neu hochgeladenen Fotos bei Facebook nicht die erforderlichen Rechte einger\u00e4umt worden sind. Aber nat\u00fcrlich gilt auch hier: Wo kein Kl\u00e4ger, da kein Richter.<\/p>\n<p>Wer mehr \u00fcber das klassische Leben eines Facebook-Fotos wissen m\u00f6chte, dem sei diese <a href=\"http:\/\/blog.pixable.com\/\/2011\/06\/28\/the-facebook-photo-uploading-process-infographic\/\" target=\"_blank\">am\u00fcsante Infografik<\/a> ans Herz gelegt.<\/p>\n<p>Lesen Sie morgen Teil 2: <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/infoserie-zu-facebook-teil-2-youtube-und-facebook-wie-vertragt-ihr-euch\" target=\"_blank\">YouTube und Facebook &#8211; wie vertragt ihr euch?<\/a> (to)<!--:--><!--:en--><br \/>\n<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer tut es nicht? Ein sch\u00f6nes Foto zeigt man gerne auch den besten Freunden. Eine der gr\u00f6\u00dften Plattformen daf\u00fcr ist Facebook. Dort k\u00f6nnen schnell und ohne gro\u00dfe technische Kenntnisse Bilder mit den eigenen Freunden (oder auch der ganzen Welt) geteilt werden. 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