{"id":11239,"date":"2012-03-29T07:27:04","date_gmt":"2012-03-29T05:27:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=11239"},"modified":"2017-04-07T11:59:33","modified_gmt":"2017-04-07T10:59:33","slug":"infoserie-zu-facebook-teil-4-12-praktische-tipps-fur-die-kommerzielle-facebookseite","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/infoserie-zu-facebook-teil-4-12-praktische-tipps-fur-die-kommerzielle-facebookseite\/","title":{"rendered":"Infoserie zu Facebook Teil 4: 12 praktische Tipps f\u00fcr die kommerzielle Facebookseite"},"content":{"rendered":"

<\/p>\n

\"We<\/strong><\/p>\n

Unternehmen haben heutzutage die Chance, schnell einen hohen Bekanntheitsgrad zu erreichen. Vorbei sind die umst\u00e4ndlichen Zeiten, in denen man sich in lokalen Wochenzeitungen pr\u00e4sentieren musste, in Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen Flyer verteilte oder per Mundpropaganda in einer Stadt bekannt wurde.<\/p>\n

Dank des Internets hat man mit ein paar Klicks und mit wenig Aufwand die M\u00f6glichkeit, sein Unternehmen bekannt zu machen. Hierzu ist es noch nicht mal n\u00f6tig, einen Homepageentwickler zu beauftragen. \u2013 Mit Facebook funktioniert die Seitenerstellung so einfach, wie die Registrierung eines Privataccounts.<\/p>\n

Aber so leicht wie die Anmeldung bei Facebook funktioniert, so schnell begeben sich Unternehmen dabei in die Gefahr, rechtserhebliche Fehler zu machen.<\/p>\n

Dieser Beitrag soll die wichtigsten Punkte aufgreifen, die ein Unternehmen bei seinem Facebookauftritt beachten sollte.<\/p>\n

12 Facebooktipps f\u00fcr Unternehmer<\/strong><\/p>\n

1. Als Unternehmen anmelden<\/strong><\/p>\n

Als erstes sollte man sich als Unternehmer und nicht als Privatperson bei Facebook anmelden (http:\/\/www.facebook.com\/pages\/create.php<\/a>). Der Grund hierf\u00fcr liegt darin, dass man als Unternehmer dazu verpflichtet ist, die kommerzielle Kommunikation, die von einer Seite ausgeht, dem Verbraucher erkennbar zu machen.<\/p>\n

2. Vorsicht bei der Namenswahl<\/strong><\/p>\n

Vorsicht ist auch bei der Wahl des Accountnamens geboten. Hierbei muss man fremde Namens- und Markenrechte beachten. Das hei\u00dft, man darf sich nicht als Inhaber einer fremden Marke ausgeben oder unter den Namen eines anderen Namenstr\u00e4gers anmelden. Zus\u00e4tzlich muss man hierbei die Richtlinien von Facebook beachten. Diese fordern unter anderem, dass Namen nicht nur aus Gro\u00dfbuchstaben bestehen, keine Sonderzeichen und Slogans enthalten sowie nicht nur aus Gattungs- oder Kategoriebezeichnungen bestehen.<\/p>\n

3. Impressumspflicht beachten<\/strong><\/p>\n

Aufgrund von \u00a7 5 TMG<\/a> (Telemediengesetz) ist es auch wichtig, dem Verbraucher zu zeigen, wer sich hinter dem Account verbirgt. Es gilt die Impressumspflicht. Dadurch ist der Unternehmer verpflichtet Angaben \u00fcber sich, die Adresse des Unternehmens, den Vertreter des Unternehmens und gegebenenfalls die Eintragung in ein Register kenntlich zu machen. Diese Angaben sind hier nicht abschlie\u00dfend aufgez\u00e4hlt. Es empfiehlt sich daher ein Blick in \u00a7 5 TMG<\/a> zu werfen: http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tmg\/__5.html<\/a> .<\/p>\n

4. Haftung f\u00fcr Inhalte beachten<\/strong><\/p>\n

Man sollte nicht glauben, dass man sich der Verantwortlichkeit f\u00fcr den Inhalt seiner Facebookseite entziehen kann. F\u00fcr diese haftet man zum einen aufgrund von \u00a7 7 TMG<\/a>. Hiernach sind Dienstanbieter f\u00fcr eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Das TMG macht hiervon in \u00a7 7 Abs. 2 in begrenzten F\u00e4llen Ausnahmen. Jedoch verpflichtet man sich gegen\u00fcber Facebook (nach Nr. 15.2. der Facebook-Nutzungsbedingungen), alle Kosten, Sch\u00e4den und Verluste zu ersetzen, die Facebook aufgrund einer Handlung des Mitglieds entstehen. Das hei\u00dft in dem Fall, das Facebook f\u00fcr Inhalte auf der Facebookseite eines Unternehmens haftbar gemacht wird, muss man Facebook die Sch\u00e4den hierf\u00fcr ersetzen.<\/p>\n

5. Haftung f\u00fcr fremde Inhalte beachten<\/strong><\/p>\n

<\/em>Wenn jemand auf der Facebookeite des Unternehmers beispielsweise andere Unternehmen beleidigt, haftet derjenige daf\u00fcr in erster Linie selbst. Jedoch wird man aufgrund der leichten Erreichbarkeit (Impressum) erst versuchen, gegen den Unternehmer vorzugehen. Daher sollte ein Unternehmer seine Facebookseite pflegen und kontrollieren, rechtswidrige Kommentare l\u00f6schen und gegebenenfalls Fans sperren. Denn ein Unternehmer macht sich selbst haftbar, wenn er sich die Kommentare der Nutzer zu Eigen macht, indem er diese bekr\u00e4ftigt oder trotz Kenntnis nicht l\u00f6scht.<\/em><\/p>\n

6. Vorsicht bei der Verwendung von fremden Fotos<\/strong><\/p>\n

Auch das Design der Facebookseite muss durchdacht werden. Will ein Unternehmer seine Seite durch Fotos attraktiver machen, so muss er darauf achten, ob er zu der Nutzung des Fotos berechtigt ist. Wenn das Foto Personen zeigt, sind \u00a7\u00a7 22<\/a>, 23 KUG<\/a> zu beachten. Die dargestellten Personen m\u00fcssen die Nutzung erlauben. Um sich abzusichern, sollte der Unternehmer sich die Einwilligung schriftlich best\u00e4tigen lassen. Weiter muss er sich fragen, wer der Urheber dieses Fotos ist. Hat er es nicht selbst geschossen, muss er sich von dem Urheber des Fotos erst die Nutzungsrechte an diesem einr\u00e4umen lassen. Auch das sollte zur Sicherheit schriftlich erfolgen.<\/p>\n

7. Vorsicht auch bei der Verwendung von fremden Texten<\/strong><\/p>\n

Das Urhebergesetz ist auch dann zu beachten, wenn man andere Werke eines Urhebers, wie Texte, Videos oder Musik auf seiner Seite darstellen m\u00f6chte. Auch an diesen hat prinzipiell nur der Urheber die Rechte der Nutzung. Das hei\u00dft, auch hier m\u00fcssen die Nutzungsrechte einger\u00e4umt werden. Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn man die Werke in der Art bearbeitet, dass aufgrund einer gewissen Sch\u00f6pfungsh\u00f6he ein neues eigenes Werk geschaffen wird. Es ist jedoch sicherer, den Urheber vor der Nutzung um Erlaubnis zu bitten.<\/p>\n

8. Statusmeldungen oder Kommentare k\u00f6nnen unlautere Werbung darstellen<\/strong><\/p>\n

Zu beachten ist auch, wie man sich als Unternehmer auf seiner Facebookseite \u00e4u\u00dfert. Im Extremfall kann man sich in F\u00e4llen der Beleidigung, der \u00fcblen Nachrede oder der Verleumdung sogar strafbar machen. Doch auch zivilrechtlich kann man f\u00fcr \u00c4u\u00dferungen belangt werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn \u00fcber man andere Unternehmen, die mit einem im Wettbewerb stehen, unwahre Tatsachen behauptet oder diese herabw\u00fcrdigt. Weitere Verst\u00f6\u00dfe gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb drohen, wenn die eigene gesch\u00e4ftliche Handlung irref\u00fchrend ist oder Statusmeldungen insbesondere auf fremden Seiten als Spam (unerw\u00fcnschte Werbung) daherkommen.<\/p>\n

9. Vorsicht bei der Preiswerbung<\/strong><\/p>\n

Wer als Unternehmer, Waren oder Dienstleistungen anbietet und daf\u00fcr seine Preise auf der Facebookseite nennen m\u00f6chte, muss die Voraussetzungen der Preisangabenverordnung beachten. Eine davon ist, dass man die einberechnete Mehrwertsteuer bei den jeweiligen Preisen kenntlich macht.<\/p>\n

10. Bei Gewinnspielen sowohl gesetzliche als auch die facebookinternenen Regel beachten.<\/strong><\/p>\n

Wer ein Gewinnspiel veranstalten m\u00f6chte, sollte dabei nicht nur die Facebookregeln<\/a>, sondern auch die gesetzlichen Regeln (z.B. \u00a7 4 Nr. 5 UWG<\/a>) hierzu beachten. Verst\u00f6\u00dft man gegen diese, kann das zur Sperrung der Seite f\u00fchren oder zur Abmahnung von Konkurrenten f\u00fchren.<\/p>\n

11. Facebook-Shop erfordert die Beachtung weiterer Vorschriften<\/strong><\/p>\n

Wer einen Facebook-Shop betreibt muss zu dem im BGB die Regelungen zum Fernabsatzgesch\u00e4ft beachten und gesondert \u00fcber den Widerruf belehren.<\/p>\n

12. Keine Verletzung der Marke “Facebook”<\/strong><\/p>\n

Zu guter Letzt, muss man bedenken, dass auch Facebook eine Marke ist. Man darf um auf seine Facebookseite aufmerksam zu machen, nur die von Facebook zur Verf\u00fcgung gestellten Logos nutzen.<\/p>\n

Die gewonnene Zeit bei der Erstellung der Seite zur Recherche nutzen<\/strong><\/p>\n

Es ist also eine Vielzahl von Regeln zu beachten. Insbesondere hat Facebook ein eigenes umfangreiches Regelwerk<\/a> geschaffen, welches man gelesen haben sollte. Denn ein Versto\u00df gegen diese Regeln, kann zur Sperrung der Seite f\u00fchren. Kommt es zur Sperrung der Seite eines Unternehmens, so kann das je nach Menge der gewonnenen Fans schnell zu einem intensiven Imageverlust f\u00fchren.<\/p>\n

Auch wenn das Erstellen eine Facebookseite f\u00fcr Unternehmen in technischer Hinsicht schnell geschieht, so sollte umso mehr Zeit auf die rechtliche Pr\u00fcfung der Seite verwendet werden. Hierbei sind folgende Gesetze und Regelungen insbesondere relevant: UWG, TMG, KUG, PreisAngVO, UrhG, BGB und die Facebookregeln<\/a>.<\/p>\n

Wer sich die Arbeit ersparen m\u00f6chte oder nicht zutraut, der kann auch gerne uns um rechtlichen Rat fragen.<\/p>\n

Lesen Sie morgen Teil 5: Mobbing, Beleidigungen und unwahre Tatsachen bei Facebook \u2013 wer haftet wof\u00fcr?<\/a> (jr)
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