{"id":1110,"date":"2010-02-24T07:21:30","date_gmt":"2010-02-24T05:21:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=1110"},"modified":"2010-02-24T07:21:30","modified_gmt":"2010-02-24T05:21:30","slug":"die-neue-widerrufsbelehrung-2010-faq-fur-online-handler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/die-neue-widerrufsbelehrung-2010-faq-fur-online-handler\/","title":{"rendered":"Die neue Widerrufsbelehrung 2010 &#8211; FAQ f\u00fcr Online-H\u00e4ndler"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\"><strong>Zum 11.06.2010 kommt die neue gesetzliche Widerrufsbelehrung. Damit stellt sich f\u00fcr viele H\u00e4ndler die Frage: Worauf muss ich achten?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Musterwiderrufsbelehrung f\u00fcr den Handel im Fernabsatz &#8211; derzeit in der Anlage zur Verordnung \u00fcber Informations- und Nachweispflichten nach b\u00fcrgerlichem Recht &#8211; kurz BGB-InfoV &#8211; geregelt ist &#8211; sorgt besonders im Internethandel st\u00e4ndig f\u00fcr Diskussionen. Insbesondere sind viele Online-H\u00e4ndler durch Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen schon seit langem geplagt. F\u00fcr einen wesentlichen Streitpunkt haben verschiedene Gerichtsentscheidungen gesorgt, welche best\u00e4tigt haben, dass bei einem Handel bei eBay eine Widerrufsfrist von einem Monat f\u00fcr den Verbraucher besteht. In einem eigenen Online-Shop bestand jedoch die M\u00f6glichkeit diesen so zu gestalten, dass der Verbraucher lediglich eine Widerrufsfrist von zwei Wochen hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ein grunds\u00e4tzliches Problem der bisherigen Musterwiderrufsbelehrung besteht darin, dass diese lediglich in einer Verordnung geregelt ist. Dadurch hatten die Gerichte die M\u00f6glichkeit, auch die Musterwiderrufsbelehrung als rechtswidrig und damit wettbewerbswidrig einzustufen. Dies f\u00fchrte dazu, dass selbst H\u00e4ndler die sich an das vorgegebene Muster hielten, nicht vor Abmahnungen gesch\u00fctzt waren, weil auch das Muster nicht ganz ohne Fehler war.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dies soll sich nun \u00e4ndern. Zum 11.06.2010 tritt eine neue Musterwiderrufsbelehrung in Kraft. Und diesmal wird sie sogar in einem Gesetz geregelt. Dies hat zur Folge, dass H\u00e4ndler, die das vorgegebene Muster verwenden, auf der sicheren Seite sind. Gerichte sind in ihren Entscheidungen an das Gesetz gebunden. Da die Musterwiderrufsbelehrung nun zum Gesetz wird, k\u00f6nnen Gerichte die Verwendung des Musters nicht mehr als wettbewerbswidrig einstufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine wesentliche \u00c4nderung wird es im Hinblick auf die Dauer der Frist geben. Gerade bei einem Handel bei eBay war es bislang nicht m\u00f6glich, seine Angebote so zu gestalten, dass der Verbraucher lediglich eine Widerrufsfrist von zwei Wochen hatte. Dies lag daran, dass der Verbraucher nicht vor Vertragsschluss \u201cin Textform\u201d auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden konnte. Bei eBay kommt ein Vertrag immer mit Ablauf einer Auktion oder bei einem \u201cSofort kaufen\u201d &#8211; Angebot direkt mit dem Gebot des K\u00e4ufers zustande. Da die Darstellung der Widerrufsbelehrung auf einer Internetseite rechtlich keine \u201cTextform\u201d darstellt, kann der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer erst nach Vertragsschluss (z.B. durch \u00dcbersendung einer E-Mail) in Textform \u00fcber dessen Widerrufsrecht belehren. Dies f\u00fchrt dazu, dass dem Verbraucher ein Widerrufsrecht von einem Monat zustand.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">In einem eigenen Internetshop werden Angebote in der Regel so gestaltet, dass diese freibleibend sind. Der K\u00e4ufer gibt also ein Angebot an den Verk\u00e4ufer ab, welches dieser mit einer Best\u00e4tigungsmail annimmt. In diesem Fall kann der Verk\u00e4ufer mit der Best\u00e4tigungsmail gleichzeitig mit dem Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung in Textform \u00fcbersenden, so dass dem Kunden nur ein Widerrufsrecht von zwei Wochen einzur\u00e4umen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Im Rahmen der neuen Widerrufsbelehrung soll eine unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer Belehrung bei Vertragsschluss gleichstehen. Damit haben auch eBay-H\u00e4ndler die M\u00f6glichkeit, ihren Kunden lediglich eine Widerrufsfrist von zwei Wochen einzur\u00e4umen, sie sind somit anderen Online-H\u00e4ndlern gleichgestellt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Gilt nun in Zukunft bei eBay immer eine Widerrufsfrist von zwei Wochen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Nein! Die Widerrufsfrist bei eBay wird auch in Zukunft nicht automatisch zwei Wochen betragen. Vielmehr h\u00e4ngt die Widerrufsfrist davon ab, wie der Kauf nach Vertragsschluss weiter abgewickelt wird. Schickt der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer \u201cunmittelbar nach Vertragsschluss\u201d eine Widerrufsbelehrung per E-Mail, so gilt die Widerrufsfrist von zwei Wochen. Erfolgt dies nicht, so betr\u00e4gt die Widerrufsfrist auch weiterhin einen Monat.<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich h\u00e4tte eBay die M\u00f6glichkeit, dem K\u00e4ufer eine vom Verk\u00e4ufer vorformulierte Widerrufsbelehrung unmittelbar nach Vertragsschluss per E-Mail zukommen zu lassen. Ob allerdings von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Was bedeutet \u201cunverz\u00fcglich nach Vertragsschluss\u201d?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Gesetzesbegr\u00fcndung ist zu entnehmen, dass ein Unternehmer jedenfalls dann schuldhaft z\u00f6gert, wenn er die Widerrufsbelehrung nicht sp\u00e4testens am Tag nach Vertragsschluss auf den Weg bringt. In welchem Zeitraum die Belehrung aber tats\u00e4chlich zu erfolgen hat, wird wohl wieder der Rechtsprechung \u00fcberlassen bleiben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00c4ndern sich die Angaben zum Fristbeginn?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die derzeit noch g\u00fcltige Musterwiderrufsbelehrung verweist im Hinblick auf den Fristbeginn unter anderem auf die Erf\u00fcllung der Informationspflichten nach der BGB-InfoV. Da diese jedoch mit Wirkung zum 11.06.2010 wegf\u00e4llt, wird es diesbez\u00fcglich eine neue Formulierung geben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Was ist mit dem Wertersatz f\u00fcr die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Da in Zukunft die unverz\u00fcgliche Belehrung \u00fcber das Widerrufsrecht nach Vertragsschluss in Textform der Belehrung vor Vertragsschluss in Textform gleichstehen soll, wird auch die M\u00f6glichkeit bestehen die Angebote bei eBay so zu gestalten, dass auch f\u00fcr die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme wie in Online-Shops Wertersatz verlangt werden kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>K\u00f6nnen H\u00e4ndler in Zukunft einfach das gesetzliche Muster verwenden?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Verwendung des Musters wird H\u00e4ndlern auch in Zukunft einige Schwierigkeiten bereiten. Zwar hat die neue Musterwiderrufsbelehrung Gesetzesrang, jedoch ist auch das neue Muster als eine Art \u201cBaukasten\u201d ausgestaltet. F\u00fcr die Frage welche Bausteine der Widerrufsbelehrung verwendet werden sollen, sind weiterhin juristische \u00dcberlegungen erforderlich. Ein einfaches Abschreiben aus dem Gesetz wird also auch in Zukunft nicht m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>K\u00f6nnen alle H\u00e4ndler bei eBay nun die Widerrufsfrist auf zwei Wochen verk\u00fcrzen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das bleibt abzuwarten. Ob tats\u00e4chlich eine Widerrufsfrist von zwei Wochen gilt h\u00e4ngt davon ab, ob der K\u00e4ufer unmittelbar nach Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung in Textform erh\u00e4lt. Hier kommt es auf die genaue Vertragsabwicklung an. Sollte eBay dem K\u00e4ufer nicht automatisch nach Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung in Textform schicken, so sind die H\u00e4ndler selbst dazu aufgefordert dies zu tun. Die gestalterische M\u00f6glichkeit besteht allerdings auf jeden Fall.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Was geschieht mit abgegebenen Unterlassungserkl\u00e4rungen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Nicht wenige H\u00e4ndler bei eBay haben bereits eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben, mit welcher diese sich dazu verpflichten es zu unterlassen bei eBay im Rahmen der Widerrufsbelehrung darauf hinzuweisen, die Widerrufsfrist betrage zwei Wochen oder 14 Tage. Hier sollte unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden, bevor die Widerrufsbelehrung ge\u00e4ndert wird. Gleiches gilt f\u00fcr die Wertersatzklausel bei eBay.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Gibt es eine \u00dcbergangsvorschrift?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Nein. Eine \u00dcbergangsvorschrift f\u00fcr die Verwendung der neuen Musterwiderrufsbelehrung gibt es nicht. Die neue Widerrufsbelehrung sollte also ab dem 11.06.2010 verwendet werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die bisherige Widerrufsbelehrung auf <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB-InfoV\/1.html\" title=\"&sect; 1 BGB-InfoV: (weggefallen)\">\u00a7 1 BGB-InfoV<\/a> verweist, diese Vorschrift jedoch zum 11.06.2010 wegf\u00e4llt. Wer dann also noch seine alte Widerrufsbelehrung verwendet, verweist im Hinblick auf den Fristbeginn m\u00f6glicherweise auf eine Vorschrift, die es dann gar nicht mehr gibt.<\/p>\n<p><strong>Das ab 11.06.2010 g\u00fcltige Muster finden Sie <a href=\"http:\/\/www.deutschegesetze-online.de\/MG\/text.xav?SID=dtWC575743&amp;dir=down&amp;start=%2F%2F*[%40dtxmldm:node_id%3D%27316033%27]&amp;skin=mg_online&amp;bk=wk_gesetze_usb\">hier<\/a>.<\/strong><\/p>\n<p>Bei Fragen zur Zusammensetzung des &#8220;Baukastens&#8221; stehen wir gerne zur Verf\u00fcgung. (do)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum 11.06.2010 kommt die neue gesetzliche Widerrufsbelehrung. 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