{"id":11089,"date":"2012-04-09T04:34:12","date_gmt":"2012-04-09T02:34:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=11089"},"modified":"2017-04-07T11:58:23","modified_gmt":"2017-04-07T10:58:23","slug":"nach-dem-urteil-des-landgerichts-berlin-drohen-facebook-millionen-von-abmahnungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/nach-dem-urteil-des-landgerichts-berlin-drohen-facebook-millionen-von-abmahnungen\/","title":{"rendered":"Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin: Drohen Facebook tausende Abmahnungen?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"wir k\u00f6nnen doch Freunde bleiben\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/Facebook-iPad.jpg\" alt=\"wir k\u00f6nnen doch Freunde bleiben\" \/>Wie bereits <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/facebook-auf-der-suche-nach-neuen-mitgliedern\">berichtet<\/a>, hat das Landgericht Berlin am 6.3.2012 geurteilt, dass sowohl einige Gesch\u00e4ftsgebaren Facebooks als auch in den Gesch\u00e4ftsbedingungen und Datenschutzerkl\u00e4rungen verwendete Klauseln nach deutschem Recht unzul\u00e4ssig sind.<\/p>\n<p>Aber was nun? Verh\u00e4lt Facebook sich jetzt rechtskonform? Welche Auswirkungen hat das Urteil f\u00fcr die Nutzer?<\/p>\n<p>Um diese Frage zu beantworten, m\u00fcssen verschiedene Aspekte ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p><strong>Was muss Facebook jetzt \u00fcberhaupt \u00e4ndern?<\/strong><\/p>\n<p>Nach der Entscheidung des LG Berlin ist Facebook verpflichtet, angewandte Email-Praktiken gegen\u00fcber deutschen Nichtmitgliedern zu unterlassen. Ebenfalls muss der Hinweis, dass im Rahmen des Registrierungsprozesses \u00fcber den \u201eFreundefinder\u201c Emailadressen aus hochgeladenen Adressdateien in die Facebook-Datenbank \u00fcbernommen werden und Freundschaftsvorschl\u00e4ge generiert werden, deutlicher gekennzeichnet werden. Dar\u00fcber hinaus darf das Unternehmen diverse Klauseln (z.B. hinsichtlich der Rechteeinr\u00e4umung an hochgeladenen Inhalten) gegen\u00fcber deutschen Nutzern nicht mehr verwenden.<\/p>\n<p><strong>Was hat Facebook bisher tats\u00e4chlich ge\u00e4ndert?<\/strong><\/p>\n<p>Was den E-Mail-Versand und die damit zusammenh\u00e4ngende Werbepraktik angeht, hat Facebook bereits vor Erlass des Urteils reagiert und diese &#8211; nach unserem Kenntnisstand &#8211; eingestellt. Das Urteil bedurfte diesbez\u00fcglich also keiner Umsetzung mehr. E-Mails an Nicht-Facebookmitglieder werden damit wohl vorerst der Vergangenheit angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Der Freundefinder ist im derzeitigen Registrierungsprozess in der beanstandeten Form immer noch zu finden. Bei der Registrierung eines neuen Nutzers besteht weiterhin die M\u00f6glichkeit, sich mit seinem E-Mail-Konto zu verbinden und die dort vorhandenen Emailadressen zu nutzen, um weitere Freunde auf Facebook zu finden. Ebenfalls wird weiterhin kein Hinweis angezeigt, dass durch den Import der Adressen Freundschaftsvorschl\u00e4ge generiert werden. Insofern ist alles beim Alten geblieben.<\/p>\n<p>Die vom Gericht als unzul\u00e4ssig angesehenen Klauseln innerhalb der Gesch\u00e4ftsbedingungen werden weiterhin <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/legal\/terms\" target=\"_blank\">verwendet<\/a>. Insofern verh\u00e4lt sich das Unternehmen relativ stur. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. h\u00e4tte zwar die M\u00f6glichkeit das Urteil gegen Sicherheitsleistung zu vollstrecken, allerdings wissend, dass Facebook noch die M\u00f6glichkeit hat, das Urteil in der Berufungsinstanz anzufechten.<\/p>\n<p><strong>Hat das Urteil Auswirkungen auf die einzelnen Nutzer?<\/strong><\/p>\n<p>Welche Auswirkungen hat z.B. die Unwirksamkeit der &#8220;IP-Lizenz Klausel&#8221;? Die Klausel lautet:<\/p>\n<blockquote><p>F\u00fcr Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos<\/p>\n<p>(\u201eIP-Inhalte&#8221;), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsph\u00e4re- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nichtexklusive, \u00fcbertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz f\u00fcr die Nutzung aller lP-lnhalte, die du auf oder im Zusammenh\u00e4ng mit Facebook postest (\u201eIP-Lizenz&#8221;).<\/p><\/blockquote>\n<p>Diese Klausel ist nach aktuellem Stand unwirksam. Statt der Klausel finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Bei der Frage nach dem Umfang der erteilten Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten kommt <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/31.html\" title=\"&sect; 31 UrhG: Einr&auml;umung von Nutzungsrechten\">\u00a7 31 Abs. 5 UrhG<\/a> zur Anwendung. Der Umfang der erteilten Nutzungsrechte bestimmt sich damit nach dem Zweck des Vertrages.<\/p>\n<p>Nehmen wir an, der Urheber eines Bildes l\u00e4dt dieses bei Facebook hoch. Welche Nutzungsrechte hat er dann erteilt?<\/p>\n<p>Der Zweck\u00fcbertragungslehre des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/31.html\" title=\"&sect; 31 UrhG: Einr&auml;umung von Nutzungsrechten\">\u00a7 31 Abs. 5 UrhG<\/a> liegt der Gedanke zugrunde, den Urheber soweit wie m\u00f6glich an den Ertr\u00e4gen aus der Verwertung seines Werkes oder seiner Leistung zu beteiligen. Dementsprechend sieht das Gesetz f\u00fcr den Fall einer fehlenden ausdr\u00fccklichen Regelung auch nur eine eingeschr\u00e4nkte und f\u00fcr den Vertragszweck unbedingt erforderliche Einr\u00e4umung von Rechten vor. Welcher Vertragszweck liegt Facebook jedoch zugrunde? Hier wird die Angelegenheit schwierig.<\/p>\n<p>Man kann wohl davon ausgehen, dass die Verwaltung der Datei auf Facebook-Servern und das Anzeigen auf der eigenen Pinnwand als Vertragszweck gesehen werden kann. Ob dar\u00fcber hinaus auch die Verwendung auf fremden Pinnw\u00e4nden (Stichwort &#8220;geteilte Inhalte&#8221;) oder unterhalb von Werbeanzeigen (Nutzer X gef\u00e4llt Marke y) zum Vertragszweck geh\u00f6rt kann vortrefflich diskutiert werden. K\u00e4me man zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist, beginge Facebook in diesem Moment vermutlich millionenfache Lizenzverletzungen, die jede f\u00fcr sich vom Rechteinhaber durchgesetzt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch wenn die oben geschilderte Situation derzeit nur ein Gedankenspiel ist &#8211; schlie\u00dflich ist das Urteil (noch?) nicht rechtskr\u00e4ftig -, bleibt nicht ausgeschlossen, dass es zu diesem Szenario kommt. N\u00e4mlich dann, wenn Facebook weiterhin unzul\u00e4ssige Klauseln in seinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verwendet. (to\/ro)<\/p>\n<p><!--:--><!--:en-->&nbsp;<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie bereits berichtet, hat das Landgericht Berlin am 6.3.2012 geurteilt, dass sowohl einige Gesch\u00e4ftsgebaren Facebooks als auch in den Gesch\u00e4ftsbedingungen und Datenschutzerkl\u00e4rungen verwendete Klauseln nach deutschem Recht unzul\u00e4ssig sind. Aber was nun? Verh\u00e4lt Facebook sich jetzt rechtskonform? Welche Auswirkungen hat das Urteil f\u00fcr die Nutzer? Um diese Frage zu beantworten, m\u00fcssen verschiedene Aspekte ber\u00fccksichtigt werden. 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