{"id":10969,"date":"2012-04-05T07:37:49","date_gmt":"2012-04-05T05:37:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=10969"},"modified":"2017-04-07T11:58:34","modified_gmt":"2017-04-07T10:58:34","slug":"vorwurf-des-rechtsmissbrauchs-auf-der-kanzleihomepage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/vorwurf-des-rechtsmissbrauchs-auf-der-kanzleihomepage\/","title":{"rendered":"Vorwurf des Rechtsmissbrauchs auf der Kanzleihomepage"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/Lampmann.Behn.Rosenbaum\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Wer im Gew\u00e4chshaus sitzt, sollte nicht auch noch die Vorh\u00e4nge bei Ikea kaufen\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/glashaus.jpg\" alt=\"Wer im Gew\u00e4chshaus sitzt, sollte nicht auch noch die Vorh\u00e4nge bei Ikea kaufen\" \/><\/a>Man liest immer wieder von \u201erechtsmissbr\u00e4uchlichen Massenabmahnungen\u201c. Gew\u00f6hnlich st\u00f6\u00dft man auf solche \u00c4u\u00dferungen in Internetforen, in denen sich Privatleute Luft machen, weil sie eine Abmahnung erhalten haben. Auch in der Medienberichterstattung wird h\u00e4ufig von &#8220;Abmahnwellen&#8221; und Rechtsmissbrauch gesprochen.<\/p>\n<p>Es gibt aber sogar Rechtsanw\u00e4lte, die auf ihrer Internetseite zum Beispiel das Folgende bereithalten:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Die Massenabmahnung bleibt ein leichtes und lukratives Gesch\u00e4ft mit dem Rechtsmissbrauch, welches nicht nur bei den Abgemahnten zu gro\u00dfen finanziellen Belastungen f\u00fchrt, sondern nach unserer Einsch\u00e4tzung auch zunehmend erhebliche gesamtwirtschaftliche Sch\u00e4den verursacht. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den Massenabmahnern ihr \u201cHandwerk\u201d so weit wie m\u00f6glich zu erschweren.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Eine solche Aussage kann rechtliche Folgen haben.<\/p>\n<p><strong>Was ist mit &#8220;Massenabmahnung&#8221; gemeint?<\/strong><\/p>\n<p>Der Begriff der Massenabmahnung wird dazu benutzt, um eine Vielzahl (Masse) von Abmahnungen, welche einen \u00e4hnlichen Sachverhalt betreffen und daher gleichartig formuliert sind zu bezeichnen. Um einen juristischen Fachbegriff handelt es sich dabei nicht.<\/p>\n<p><strong>Was bedeutet Rechtsmissbrauch?<\/strong><\/p>\n<p>Das Institut des Rechtsmissbrauchs kommt in der Rechtsprechung nur sehr selten vor und ist in gewisser Weise wie eine &#8220;Notbremse&#8221; f\u00fcr den Richter zu verstehen, der sonst durch das Grundgesetz an die Gesetzgebung gebunden ist. Das hei\u00dft, ein Richter hat gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/20.html\" title=\"Art. 20 GG\">Art. 20 III GG<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/97.html\" title=\"Art. 97 GG\">97<\/a> I GG die Pflicht, die Gesetze umzusetzen. Nur in den krassesten Ausnahmef\u00e4llen darf er von dieser Pflicht abweichen. Hierzu gibt es das Institut des Rechtsmissbrauchs. Rechtsmissbrauch wird dann bejaht, wenn jemand Anspr\u00fcche aus einer missbr\u00e4uchlich begr\u00fcndeten Stellung unter sachfremden Erw\u00e4gungen f\u00fcr sich ausnutzt. Der Richter muss also nach einer umfassenden Abw\u00e4gung dazu kommen, dass er ausnahmsweise von seiner grundgesetzlichen Pflicht abweichen kann und gegen das Gesetz entscheiden darf.<\/p>\n<p><strong>Massenabmahnung als Rechtsmissbrauch?<\/strong><\/p>\n<p>Abgemahnt werden kann dann, wenn jemand einen Unterlassungsanspruch gegen einen anderen hat. Es ist sozusagen das Pendant zur Mahnung, in dem Fall, dass jemand einen Zahlungsanspruch geltend macht. Ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn jemand in seiner rechtlichen Position gest\u00f6rt wird. Greifbar ist f\u00fcr viele das Beispiel, dass man Eigentum an einem Grundst\u00fcck hat und ein Nachbar auf diesen M\u00fcll ablagert. Das Recht am Eigentum wird durch den Nachbar gest\u00f6rt. Hier m\u00fcsste der Eigent\u00fcmer den Nachbar vor der gerichtlichen Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs zun\u00e4chst abmahnen.<\/p>\n<p>Auch das geistige Eigentum wird durch deutsche Gesetze in den unterschiedlichsten Formen gesch\u00fctzt. Beispielhaft ist hier das Recht des Urhebers zu nennen. Erf\u00e4hrt der Urheber davon, dass jemand sein Werk ohne seine Erlaubnis nutzt, so hat er einen Anspruch auf Unterlassung gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97.html\" title=\"&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz\">\u00a7 97 UrhG<\/a>. Er hat sogar gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97a.html\" title=\"&sect; 97a UrhG: Abmahnung\">\u00a7 97 a UrhG<\/a> die Pflicht vor der Einleitung gerichtlicher Schritte den Verletzer abzumahnen. Mahnt er ab, handelt er grunds\u00e4tzlich im Sinne der Rechtsordnung und nicht dagegen, wie es bei einem Rechtsmissbrauch der Fall w\u00e4re.<\/p>\n<p>Ein Fall, in dem ein Urheber seine Rechtsposition missbr\u00e4uchlich erlangt oder aus sachfremden Gr\u00fcnden nutzt, ist vor diesem Hintergrund kaum denkbar. Urheber wird man durch die Sch\u00f6pfung eines Werkes. Hat jemand ein Werk geschaffen, werden er und sein Werk von der Rechtsordnung gesch\u00fctzt. Er kann sich\u00a0 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben gegen jegliche Beeintr\u00e4chtigung wehren. Er <span style=\"text-decoration: underline\">ge<\/span>braucht das Recht.<\/p>\n<p>Hat der Anspruchsteller dagegen kein eigenes Werk geschaffen oder liegen die Voraussetzungen eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs aus anderen Gr\u00fcnden nicht vor, so fehlt ihm das geltend gemachte Recht, so dass auch in diesem Fall ein Missbrauch ausscheidet.<\/p>\n<p>Auch &#8220;Massenabmahnungen&#8221; sind nicht rechtsmissbr\u00e4uchlich. Wird jemand von hunderten Personen in seiner Rechtsposition verletzt, so kann er von diesen hunderten verlangen, dass diese St\u00f6rung unterlassen wird. Wirft &#8211; um beim obigen Beispiel zu bleiben &#8211; die ganze Nachbarschaft M\u00fcll auf ein\u00a0 Grundst\u00fcck, so ist kein Grund ersichtlich, warum der Eigent\u00fcmer sich nicht gegen jeden Einzelnen wehren k\u00f6nnen soll. Anderenfalls k\u00f6nnte er gegen die Verletzungen nicht effektiv vorgehen. Das Eigentum w\u00e4re f\u00fcr den Inhaber funktionslos.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz des Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs<\/strong><\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4lte, die in der Werbung f\u00e4lschlicherweise behaupten, dass Massenabmahnungen ein &#8220;Gesch\u00e4ft mit dem Rechtsmissbrauch&#8221; seien, riskieren kurioserweise\u00a0 wegen dieser \u00c4u\u00dferung selber eine Abmahnung. Denn darin k\u00f6nnte eine unlautere Wettbewerbshandlung zu sehen sein.<\/p>\n<p>Das UWG gilt auch f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte, denn sie bieten Dienstleistungen als Unternehmer an und stehen mit anderen Rechtsanw\u00e4ltinim Wettbewerb (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/1.html\" title=\"&sect; 1 UWG: Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich\">\u00a7\u00a7 1<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/2.html\" title=\"&sect; 2 UWG: Begriffsbestimmungen\">2 UWG<\/a>). In diesem Wettbewerbsverh\u00e4ltnis ist es unlauter,\u00a0 Unwahren Behauptungen und damit irref\u00fchrend zu werben (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 UWG<\/a>). Dar\u00fcber hinaus ist es unzul\u00e4ssig, Dienstleistungen eines Mittbewerbers herabzusetzen oder zu verunglimpfen (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 7 UWG<\/a>) oder \u00fcber Dienstleistungen eines Unternehmers Tatsachen zu behaupten oder zu verbreiten, die geeignet sind, den Betrieb eines anderen Unternehmens zu sch\u00e4digen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 8 UWG<\/a>).<\/p>\n<p>Durch den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs im Zusammenhang mit Massenabmahnungen und der erkl\u00e4rten Zielsetzungen, dass &#8220;Massenabmahnern&#8221; das Handwerk gelegt werden m\u00fcsse, k\u00f6nnte die Dienstleistung solcher Kanzleien unzul\u00e4ssigerweise herabgew\u00fcrdigt werden, die das rechtlich zul\u00e4ssige Mittel von Abmahnungen nutzen. Denn durch diese Aussage k\u00f6nnte der Eindruck erweckt werden, dass ein Anwalt der der im Auftrag seines Mandanten zahlreich abmahnt, sogar gesetzeswidrig handelt.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist, wie oben dargestellt, der Rechtsmissbrauch ein Institut mit Ausnahmecharakter. Die pauschale Behauptung, dass Massenabmahnungen rechtsmissbr\u00e4uchlich seien, ist meiner Ansicht nach daher insbesondere, wenn diese von einer Rechtsanwaltsseite stammt, nicht mehr von der Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit gedeckt.<\/p>\n<p><strong>Ironie des Schicksals<\/strong><\/p>\n<p>Es ist bezeichnend, dass ein Rechtsanwalt anderen Rechtsmissbrauch vorwirft und dadurch gleichzeitig zum potentiellen Rechtsverletzer wird. Aus meiner Sicht ist es besonders bedauerlich, dass Anw\u00e4lte, die aus der Natur ihres Berufes heraus immer jeweils Interessenvertreter sind, sich eben diese Interessenvertretung gegenseitig zum Vorwurf machen.<\/p>\n<p>Am schlimmsten ist meiner Ansicht nach, dass dem rechtsuchenden B\u00fcrger so vorgespiegelt wird, dass eine Rechtsverteidigung allein basierend auf dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs wegen &#8220;Massenabmahnung&#8221; Aussicht auf Erfolg haben k\u00f6nne, um so lukrative Mandate zu generieren. Nicht selten werden die nachfolgenden Gerichtsverfahren verloren. Den vertretenden Rechtsanwalt kann es egal sein. Der bekommt sein Geld unabh\u00e4ngig davon, ob seine Beratung erfolgreich war oder nicht.\u00a0 (jr)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 Bettina Pressl &#8211; Fotolia.com)<!--:--><!--:en--><br \/>\n<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Man liest immer wieder von \u201erechtsmissbr\u00e4uchlichen Massenabmahnungen\u201c. 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