{"id":10937,"date":"2012-03-14T08:02:50","date_gmt":"2012-03-14T06:02:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=10937"},"modified":"2017-04-07T12:02:14","modified_gmt":"2017-04-07T11:02:14","slug":"microsoft-wirft-softwarebilliger-de-offentlich-vor-softwarefalschungen-zu-verkaufen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/microsoft-wirft-softwarebilliger-de-offentlich-vor-softwarefalschungen-zu-verkaufen\/","title":{"rendered":"Microsoft wirft Softwarebilliger.de \u00f6ffentlich vor, Softwaref\u00e4lschungen zu verkaufen"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Hasta la vista, baby\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/vista.jpg\" alt=\"Hasta la vista, baby\" \/> Microsoft wirft einem Online-H\u00e4ndler &#8211; softwarebilliger.de &#8211; in einer <a href=\"http:\/\/www.microsoft.com\/germany\/newsroom\/pressemitteilung.mspx?id=533499\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> aktuell \u00f6ffentlich vor, F\u00e4lschungen seiner Software Windows 7 zu verkaufen.<\/p>\n<p>Bereits 2011 habe Microsoft nach eigenen Angaben bemerkt, dass \u00fcber Softwarebilliger.de gef\u00e4lschte Datentr\u00e4ger mit Windows 7 verkauft werden. Der Konzern habe daraufhin beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verf\u00fcgung erwirkt und Strafantrag gegen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gestellt. Bei einer Durchsuchung des Lagers in Berlin im August 2011 seien\u00a0 neben originalen Datentr\u00e4gern auch mehrere Tausend gef\u00e4lschter Datentr\u00e4ger mit Microsoft-Software sichergestellt worden.<\/p>\n<p>Bereits eine Woche nach der Durchsuchung habe man erneut feststellen m\u00fcssen, dass \u00fcber das besagte\u00a0 Portal\u00a0 Softwaref\u00e4lschungen von Microsoft verkauft wurden. Die Seite softwarebilliger.de sei zu diesem Zeitpunkt aber bereits durch ein neues Unternehmen \u00fcbernommen worden, das die Seite bis heute betreibe. Eine weitere Durchsuchung habe daraufhin Zur Sicherstellung weiterer gef\u00e4lschter Datentr\u00e4ger gef\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong><\/strong>Gegen die erste einstweilige Verf\u00fcgung habe die urspr\u00fcngliche Betreiberin sowie deren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bislang erfolglos Rechtsmittel eingelegt. So wurde die erste einstweilige Verf\u00fcgung gegen die Firma durch das Urteil des Landgericht Frankfurt vom 21.09.2011 best\u00e4tigt (Az.: 2-06 O 390\/11). \u00dcber die dagegen eingelegte Berufung wurde noch nicht entschieden. Im Strafverfahren gegen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer best\u00e4tigten zudem das Amtsgericht Tiergarten sowie das Landgericht Berlin in h\u00f6herer Instanz den Beschluss der Beschlagnahme durch das Landeskriminalamt. Auch die neue Betreiberin hat gegen die sie betreffende einstweilige Verf\u00fcgung Widerspruch eingelegt. Bisher bestehe die einstweilige Verf\u00fcgung weiter.<\/p>\n<p>Die Pressemitteilung von Microsoft endet mit dem Hinweis, dass Kunden, die Computerprogramme \u00fcber das besagte Portal erworben haben, diese kostenlos auf Echtheit \u00fcberpr\u00fcfen lassen k\u00f6nnten. dies sei \u00fcber den von Microsoft Angebot gebotenen Produktidentifikationsservice m\u00f6glich, der \u00fcber <a href=\"http:\/\/www.microsoft.com\/germany\/piraterie\/pidservice.mspx\">www.microsoft.de\/pid<\/a> zu erreichen ist.<\/p>\n<p><strong>Darf Microsoft das?<\/strong><\/p>\n<p>Viele werden sich nun fragen, ob das Verhalten von Microsoft zul\u00e4ssig ist, zumal &#8211; worauf Microsoft selbst hinweist &#8211;\u00a0 bisher keine entsprechende rechtskr\u00e4ftige Gerichtsentscheidung in der Welt ist. Fest steht allein, dass das hinter Softwarebilliger.de stehende Unternehmen durch einen solchen \u00f6ffentlich erhobenen Vorwurf nicht unerheblichen Schaden nehmen d\u00fcrfte, wenn es ihn \u00fcberhaupt \u00fcberlebt.<\/p>\n<p>Wir verstehen die Pressemitteilung von Microsoft so, das der Plattform softwarebilliger.de vorgeworfen wird, richtige &#8220;Raubkopien&#8221; der Software angeboten und vertrieben zu haben und dass es nicht um das zurzeit ebenfalls heftig diskutierte Problem geht, ob und wie Zwischenh\u00e4ndlern der Verkauf von &#8220;gebrauchter&#8221; Microsoft Software im Zusammenhang mit Echtheitszertifikaten gestattet ist.<\/p>\n<p>Der BGH hat im Oktober 2011 beispielsweise entschieden, dass es unzul\u00e4ssig ist, einen so genannten Recovery-Datentr\u00e4ger mit einem Echtheitszertifikat zu verbinden, wenn dieser nicht von Microsoft urspr\u00fcnglich so verbunden in den Verkehr gebracht wurde. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/marken-und-domainrecht\/der-bgh-zum-handel-mit-echtheitszertifikaten-stichwort-gebrauchte-software\" target=\"_blank\">Wir berichteten<\/a>. Obwohl es sich in diesem Fall um &#8220;echte&#8221; Software und auch um ein originales Echtheitszertifikat gehandelt hatte, befand der Bundesgerichtshof, dass der Vertrieb der so gekennzeichneten Ware rechtswidrig in das Markenrecht von Microsoft eingreife, da die vom H\u00e4ndler vorgenommene\u00a0 Zusammensetzung von Datentr\u00e4ger und Echtheitszertifikat suggeriere, dass Microsoft f\u00fcr die Echtheit des Datentr\u00e4gers einstehe, was in Wirklichkeit nicht der Fall sei.<\/p>\n<p>Wenn die Vorw\u00fcrfe zutreffen, \u00fcber die Plattform softwarebilliger.de demgegen\u00fcber tats\u00e4chlich gef\u00e4lschte, &#8220;raubkopierte&#8221; Datentr\u00e4ger vertrieben worden sein sollten, ist der Vorgang tats\u00e4chlich skandal\u00f6s und das Vorgehen Microsofts nachvollziehbar.<\/p>\n<p><strong>Microsoft m\u00fcsste die Vorw\u00fcrfe beweisen k\u00f6nnen<\/strong><\/p>\n<p>Falls sich die Vorw\u00fcrfe allerdings nicht beweisen lassen sollten &#8211; Microsoft teilt in seiner Pressemitteilung selbst mit, dass die ergangenen Gerichtsentscheidungen zur Zeit noch durch h\u00f6here Instanzen \u00fcberpr\u00fcft werden &#8211; hat Microsoft ein Problem. Denn die so genannte Anschw\u00e4rzung ist gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 8 UWG<\/a> unzul\u00e4ssig und nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/186.html\" title=\"&sect; 186 StGB: &Uuml;ble Nachrede\">\u00a7 186 StGB<\/a> sogar strafbar und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht.<\/p>\n<p>Der Tatbestand dieser Vorschriften ist bereits dann erf\u00fcllt, wenn derjenige, der die herabsetzenden Tatsachen behauptet, diese nicht beweisen kann. Das bedeutet, dass Microsoft die Darlegungs- und Beweislast trifft, dass \u00fcber das Portal softwarebilliger.de tats\u00e4chlich gef\u00e4lschte Datentr\u00e4ger verkauft worden sind. Da die Pressemitteilung Microsofts, wie oben bereits erl\u00e4utert, so zu verstehen ist, dass damit nicht lediglich eine Streitigkeit \u00fcber die lizenzrechtliche Zul\u00e4ssigkeit des Vertriebs von Software, sondern der Vertreib waschechter Piraterieware gemeint ist, w\u00e4re dieser Beweis wohl auch nur gef\u00fchrt, wenn es sich bei den sichergestellten Datentr\u00e4ger auch um echte Raubkopien gehandelt h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Man darf daher gespannt sein, wie die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren ausgehen. Auch wenn es Microsoft wahrscheinlich egal bzw. vielleicht sogar ganz Recht ist, wenn das angeprangerte Unternehmen &#8220;\u00fcber die Klinge springt&#8221; k\u00f6nnte den Beteiligten rund um die brisante Pressemitteilung eine strafrechtliche Verfolgung drohen. (la)<!--:--><!--:en-->&nbsp;<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Microsoft wirft einem Online-H\u00e4ndler &#8211; softwarebilliger.de &#8211; in einer Pressemitteilung aktuell \u00f6ffentlich vor, F\u00e4lschungen seiner Software Windows 7 zu verkaufen. Bereits 2011 habe Microsoft nach eigenen Angaben bemerkt, dass \u00fcber Softwarebilliger.de gef\u00e4lschte Datentr\u00e4ger mit Windows 7 verkauft werden. Der Konzern habe daraufhin beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verf\u00fcgung erwirkt und Strafantrag gegen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gestellt. 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